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- Anmeldung als Gasthörer/in - Staatliche Akademie der Bildenden ...

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Antrag an das<br />

Fachgruppensekretariat<br />

NEU<br />

WIEDER<br />

für das<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Fachrichtung<br />

SAdBK Stuttgart<br />

� Architektur<br />

� Bildende Kunst<br />

� Design<br />

� Wissenschaft<br />

- <strong>Anmeldung</strong> <strong>als</strong> <strong>Gasthörer</strong>/<strong>in</strong><br />

(nur für Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit)<br />

! Bitte Lebenslauf, Bildungsnachweise sowie 1 Paßbild mit diesem Antrag e<strong>in</strong>reichen !<br />

(nur bei erstmaligem Antrag)<br />

Zahl <strong>der</strong> bisherigen Gastsemester<br />

Herr<br />

Frau<br />

geb. am<br />

Anschrift <strong>in</strong> Deutschland<br />

Heimat-Anschrift<br />

Tel.-Nr. <strong>in</strong> Deutschland<br />

Ausbildung / Beruf<br />

Stuttgart,<br />

Am Weißenhof 1<br />

70191 Stuttgart<br />

Tel.: +49-711-28440 - 0<br />

Fax: +49-711-28440 - 225<br />

E-Mail: afsa@abk-stuttgart.de<br />

Internet: ww.abk-stuttgart.de<br />

Sommersemester 20_____<br />

W<strong>in</strong>ter-Semester 20___ /___<br />

Name<br />

<strong>in</strong><br />

E-Mail<br />

Sommersemester 20_____<br />

W<strong>in</strong>tersemester 20___ /___<br />

Vorname<br />

Staatsangehörigkeit<br />

! E<strong>in</strong>e Stellungnahme des Professors ist <strong>als</strong> Anlage (z.B. Rückseite) beizufügen !<br />

genehmigt<br />

abgelehnt<br />

Unterschrift<br />

Rektor<strong>in</strong><br />

<strong>Anmeldung</strong> <strong>als</strong> <strong>Gasthörer</strong>/<strong>in</strong> Name Seite 1


Richtl<strong>in</strong>en für <strong>Gasthörer</strong><br />

nach § 31 <strong>der</strong> am 07.07.1978 <strong>in</strong> Kraft getretenen<br />

"Zulassungs- und Immatrikulationssatzung"<br />

§ 31 <strong>Gasthörer</strong><br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(5)<br />

(6)<br />

(7)<br />

(8)<br />

(9)<br />

SAdBK Stuttgart<br />

Als <strong>Gasthörer</strong> können auf Antrag Personen, die<br />

e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichende Bildung und künstlerische<br />

Eignung nachweisen zur Teilnahme an e<strong>in</strong>zelnen<br />

Lehrveranstaltungen <strong>als</strong> <strong>Gasthörer</strong> zugelassen<br />

werden, sofern ausreichende Kapazität vorhanden<br />

ist.<br />

Der Antrag ist für das W<strong>in</strong>tersemester bis zum<br />

15. April o<strong>der</strong> für das Sommersemester bis zum<br />

15. Oktober im Fachsekretariat e<strong>in</strong>zureichen.<br />

E<strong>in</strong>e Nachfrist wird nicht gewährt.<br />

Die Zulassung erfolgt jeweils für e<strong>in</strong> Semester,<br />

höchstens jedoch für 2 Semester.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> Zulassung wird dem <strong>Gasthörer</strong> e<strong>in</strong><br />

<strong>Gasthörer</strong>sche<strong>in</strong> ausgestellt.<br />

Die Belange <strong>der</strong> ordentlichen Studierenden und<br />

<strong>der</strong> ordnungsgemäße Ablauf darf durch die<br />

Zulassung von <strong>Gasthörer</strong>n nicht bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

werden.<br />

Im übrigen s<strong>in</strong>d auf die Zulassung zum<br />

<strong>Gasthörer</strong>studium h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Versagung, des<br />

Wi<strong>der</strong>rufs und des Verfahrens, die Vorschriften<br />

über die Immatrikulation s<strong>in</strong>ngemäß anzuwenden.<br />

<strong>Gasthörer</strong> werden zu Prüfungen nicht zugelassen.<br />

Als <strong>Gasthörer</strong> erbrachte Studienleistungen werden<br />

im Rahmen e<strong>in</strong>es Studienganges nicht anerkannt.<br />

<strong>Gasthörer</strong> s<strong>in</strong>d nicht Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Kunsthochschule. Sie haben die Ordnungen <strong>der</strong><br />

<strong>Akademie</strong> zu wahren.<br />

Für Teilnehmer am Kontaktstudium gelten Absätze<br />

1 bis 8 entsprechend. Teilnehmer am<br />

Kontaktstudium s<strong>in</strong>d nicht Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Staatliche</strong>n <strong>Akademie</strong> <strong>der</strong> <strong>Bildenden</strong> Künste<br />

Stuttgart.<br />

<strong>Anmeldung</strong> <strong>als</strong> <strong>Gasthörer</strong>/<strong>in</strong> Name Seite 2


1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

SAdBK Stuttgart<br />

Merkblatt zum Antrag für <strong>Gasthörer</strong>:<br />

<strong>Gasthörer</strong> an <strong>der</strong> <strong>Staatliche</strong>n <strong>Akademie</strong> <strong>der</strong> <strong>Bildenden</strong> Künste<br />

Stuttgart s<strong>in</strong>d we<strong>der</strong> kranken- noch unfallversichert und<br />

müssen sich deshalb selbst entsprechend versichern, um sich<br />

vor evtl. Schaden zu bewahren; Ersatzansprüche <strong>in</strong> diesem<br />

Zusammenhang gegen die <strong>Akademie</strong> s<strong>in</strong>d ausgeschlossen;<br />

<strong>Gasthörer</strong> können we<strong>der</strong> bei den Stuttgarter Straßenbahnen<br />

noch bei <strong>der</strong> Deutschen Bundesbahn Fahrpreisermäßigung wie<br />

die ordentlichen Studierenden erhalten.<br />

Haftungsausschluß:<br />

Ich b<strong>in</strong> für mich und die von mir gesetzlich vertretenen Personen<br />

damit e<strong>in</strong>verstanden, daß die <strong>Akademie</strong> und ihre Bediensteten<br />

<strong>in</strong> Schadensfällen unabhängig von <strong>der</strong> Anspruchsgrundlage -<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch bei Ansprüchen aus dem Anstalts- und<br />

Obhutsverhältnis sowie <strong>der</strong> Verwahrungs- und <strong>der</strong><br />

Verkehrssicherungspflicht - nur bei Vorsatz und grober<br />

Fahrlässigkeit haften.<br />

Schadensfälle bei <strong>der</strong> Benutzung des akademieeigenen<br />

Pendelbusses:<br />

Falls mir <strong>in</strong>folge <strong>der</strong> unentgeltlichen Benutzung des<br />

akademieeigenen Pendelbusses zwischen ... und ... irgende<strong>in</strong><br />

Schaden entsteht, <strong>der</strong> nicht auf Vorsatz o<strong>der</strong> grober<br />

Fahrlässigkeit beruht, verzichte ich zudem für mich und die von<br />

mir gesetzlich vertretenen Personen auf Ansprüche je<strong>der</strong> Art<br />

gegen die <strong>Akademie</strong> und den jeweiligen Fahrzeugführer sowie<br />

gegen e<strong>in</strong>en Dritten <strong>in</strong>soweit, <strong>als</strong> dieser im Wege <strong>der</strong><br />

Ausgleichungspflicht e<strong>in</strong>en Anspruch gegen das Land o<strong>der</strong> den<br />

Fahrzeugführer geltend machen könnte.<br />

Ich verpflichte mich darüber h<strong>in</strong>aus,<br />

- die <strong>Akademie</strong> und den jeweiligen Fahrzeugführer von<br />

Ansprüchen zu befreien, die von Dritten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>der</strong>artigen Fall<br />

gegen die <strong>Akademie</strong> o<strong>der</strong> den Fahrzeugführer geltend gemacht<br />

werden können.<br />

- die <strong>Akademie</strong> und den jeweiligen Fahrzeugführer von<br />

Ansprüchen zu befreien, falls mir e<strong>in</strong>e mir von e<strong>in</strong>em Dritten<br />

übergebene Sache <strong>in</strong>folge <strong>der</strong> Fahrt beschädigt wird.<br />

Gemäß § 1 Abs. 2 i.V. mit § 4 Abs. 1 Satz 3<br />

Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) haben <strong>Gasthörer</strong><br />

pro angefangenem Semester e<strong>in</strong>e Gebühr (Benutzungsgebühr)<br />

von EUR 150,00 zu bezahlen. Nach E<strong>in</strong>gang dieses Antrages<br />

wird e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> Bescheid zugesandt.<br />

Datum<br />

Unterschrift<br />

ACHTUNG! Für e<strong>in</strong>e gültige <strong>Anmeldung</strong> müßen alle 3 Seiten des Antrages geschickt werden,<br />

unterschrieben auf Seite 3!<br />

<strong>Anmeldung</strong> <strong>als</strong> <strong>Gasthörer</strong>/<strong>in</strong> Name Seite 3

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