Mit dem Rad unterwegs in Bus und Bahn - ADFC Schleswig-Holstein
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<strong>Mit</strong>nahmeregeln <strong>und</strong> Preise im<br />
<strong>Schleswig</strong>-Holste<strong>in</strong>-Tarif (SH-Tarif)<br />
1. Es gibt ke<strong>in</strong>e generellen Ausschlusszeiten.<br />
2. Gr<strong>und</strong>sätzlich besteht ke<strong>in</strong> Anspruch auf Beförderung; die<br />
<strong>Mit</strong>nahme richtet sich nach den vorhandenen Platzkapazitäten<br />
<strong>und</strong> liegt im Ermessen des Fahr- <strong>und</strong> Begleitpersonals.<br />
Die Beförderung von K<strong>in</strong>derwagen <strong>und</strong> Rollstühlen hat<br />
Vorrang. Die Beförderung kann bei Platzmangel abgelehnt<br />
werden.<br />
3. Jeder Reisende darf nur e<strong>in</strong> Fahrrad mitnehmen.