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1 Max-Eyth-Schule Vor Beginn der eigentlichen Berufsausbildung in ...

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6.4 <strong>Vor</strong>zeitiges Ausscheiden aus <strong>der</strong> Berufsfachschule o<strong>der</strong> Nichtbestehen<br />

<strong>der</strong> Schulabschlußprüfung<br />

6.4.1 Bei vorzeitigem Ausscheiden aus <strong>der</strong> Berufsfachschule, unregelmäßigem<br />

Besuch, erheblichen Fehlzeiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Berufsfachschule o<strong>der</strong> erfolglosem<br />

Besuch <strong>der</strong> Berufsfachschule ist <strong>der</strong> Betrieb von se<strong>in</strong>er unter 6.1.1 des<br />

Vertrages e<strong>in</strong>gegangenen Verpflichtung entbunden. Ebenso entfällt die<br />

Verpflichtung zur Zahlung e<strong>in</strong>er Zuwendung für die Zeit des Berufsschul-<br />

besuches, soweit sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens noch nicht fällig war.<br />

6.4.2 E<strong>in</strong> Rückfor<strong>der</strong>ungsrecht für bereits bezahlte Beträge besteht nicht. Weitere<br />

Ansprüche können vom/von <strong>der</strong> Berufsfachschüler/<strong>in</strong> nicht geltend gemacht<br />

werden.<br />

6.5 Anrechnung <strong>der</strong> Ausbildungszeit<br />

Der erfolgreiche Besuch <strong>der</strong> Berufsfachschule wird entsprechend § 3 <strong>der</strong> Berufs-<br />

grundbildungsjahr-Anrechnungsverordnung vom 17.07.78 (Bundesgesetzblatt I,<br />

S 1061) auf die Ausbildungszeit im Betrieb angerechnet.<br />

Anmerkung:<br />

Bei <strong>der</strong> Lehrstellenzusage o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung handelt es sich lediglich um e<strong>in</strong>e<br />

Zusage des künftigen ausbildenden Betriebes, den Schüler bei m<strong>in</strong>destens befrie-<br />

digenden Leistungen im Abschlußzeugnis <strong>der</strong> e<strong>in</strong>jährigen Berufsfachschule als<br />

Auszubildenden <strong>in</strong> das 2. Ausbildungsjahr zu übernehmen.<br />

7. ANMELDUNG<br />

Der beiliegende Aufnahmeantrag ist bis 1. März des betreffenden Jahres an die<br />

e<strong>in</strong>zureichen.<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Verwaltung:<br />

<strong>Max</strong>-<strong>Eyth</strong>-<strong>Schule</strong><br />

Henriettenstraße 83<br />

73230 Kirchheim unter Teck<br />

Montags bis Freitags von 7.15 - 12.15 Uhr und 13.00 - 16.15 Uhr<br />

Telefon: 07021 / 92043-0<br />

Fax: 07021 / 92043-100<br />

e-mail: sl@mesk.de<br />

Homepage: www.mesk.de<br />

8. WEITERE AUSKÜNFTE ERTEILT:<br />

Die Berufsberatung des Arbeitsamtes und das Sekretariat <strong>der</strong> <strong>Max</strong>-<strong>Eyth</strong>-<strong>Schule</strong>,<br />

Kirchheim unter Teck sowie die Geschäftsstelle <strong>der</strong> Kreishandwerkerschaft <strong>in</strong><br />

Nürt<strong>in</strong>gen, Europastr 28 Tel.: 07022/32677<br />

Dort s<strong>in</strong>d auch Anmeldeformulare zu erhalten.<br />

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