Nicht entnommene Gewinne begünstigt - ADS
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38<br />
GEld & rEcht<br />
TiPPS füR DiE PRAxiS<br />
Steuersparmodell für Mit- und Einzelunternehmer<br />
<strong>Nicht</strong> <strong>entnommene</strong><br />
<strong>Gewinne</strong> <strong>begünstigt</strong><br />
Ob EiNzEluNtErNEhmEr oder Gesellschafter einer Kapital-<br />
oder Personengesellschaft: Jeder fragt sich regelmäßig,<br />
welche Möglichkeiten es gibt, um Steuern zu sparen. <strong>ADS</strong>-<br />
Autor Nils Wüster beschreibt in seinem Beitrag für die Leser<br />
der EDEKA handelsrundschau Modelle, die für die verschiedenen<br />
Rechtsformen von Unternehmen infrage kommen.<br />
in der ein Unternehmen betrieben wird,<br />
gibt es unterschiedliche Besteuerungsgrundsätze.<br />
So hat etwa der Gesellschafter<br />
einer Kapitalgesellschaft lediglich<br />
den an ihn ausgeschütteten Gewinn mit<br />
seinem persönlichen Steuersatz im Rahmen<br />
seiner Einkommensteuererklärung<br />
zu ver steuern.<br />
Bei Einzelunternehmern oder Gesellschaftern<br />
einer Personengesellschaft –<br />
also einem sogenannten Mitunternehmer<br />
– wird dagegen regelmäßig der<br />
in dem Wirtschaftsjahr erwirtschaftete<br />
Gewinn oder Gewinnanteil besteuert.<br />
Der von der Kapitalgesellschaft erwirtschaftete<br />
Gewinn wird lediglich mit<br />
15 Prozent Körperschaftsteuer zuzüglich<br />
Fotos: Fotolia, <strong>ADS</strong> Gerade im Hinblick auf die Rechtsform,<br />
5,5 Prozent Solidaritätszuschlag sowie<br />
Gewerbesteuer belastet.<br />
Dies führt im Ergebnis zu einer ungleichen<br />
Besteuerung. Daher war der<br />
Gesetzgeber dazu angehalten, eine Belastungsneutralität<br />
zwischen den Gesellschaftsformen<br />
zu ermöglichen.<br />
Es besteht ein Wahlrecht<br />
Um dies zu erreichen, hat er Mitunternehmern<br />
sowie Einzelunternehmern das<br />
Wahlrecht eingeräumt, ihren Gewinn aus<br />
Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit<br />
sowie Land und Forstwirtschaft ähnlich<br />
wie Kapitalgesellschaften zu versteuern.<br />
Zu diesem Zweck wird der nicht <strong>entnommene</strong><br />
Gewinn des Betriebs oder des Mitunternehmeranteils<br />
auf Antrag im Rah<br />
Auf EiNEN blick: Die aktuellen Regelungen<br />
men der Einkommensteuer erklärung mit<br />
einem besonderen Einkommensteuersatz<br />
von 28,25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent<br />
Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls<br />
Kirchensteuer belegt. Diese Sonderregelung<br />
ist betriebs und personenbezogen.<br />
Es erhält also nur derjenige die Vergünstigung,<br />
der auf die private Entnahme seines<br />
Gewinns verzichtet und diesen dem<br />
Unternehmen weiterhin zur Verfügung<br />
stellt. Dies führt zusätzlich zu einer Verbesserung<br />
der Eigenkapitalquote, einer<br />
Kennziffer, die auch von Banken beim<br />
Rating stets zugrunde gelegt wird.<br />
Wird der <strong>begünstigt</strong>e Gewinn in Folgejahren<br />
entnommen oder der Betrieb aufgegeben<br />
oder veräußert, führt dies zu<br />
einer Nachversteuerung in Höhe von<br />
Kreis der Antrags n Gewerbetreibender n selbstständig Tätiger n Land und Forstwirt<br />
berechtigten n Mitunternehmer, wenn Beteiligung am Gewinn > 10 % oder > 10 000 €<br />
Steuersatz 28,25 % Einkommensteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer;<br />
die Gewerbesteuer wird daneben „normal“ berechnet<br />
Begünstigter Gewinn lt. Jahresabschluss abzüglich Saldo aus Entnahmen und Einlagen = nicht <strong>entnommene</strong>r (<strong>begünstigt</strong>er) Gewinn.<br />
Gewinn<br />
Ausgenommen:<br />
n <strong>begünstigt</strong>er Gewinn aus Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe eines Gewerbebetriebs<br />
n weitere ermäßigt besteuerte Aufgabegewinne<br />
n nur zu 50 % steuerpflichtige Vergütungen an Beteiligte einer vermögensverwaltenden Gesellschaft<br />
Nachversteuerung Steuersatz für Nachversteuerung:<br />
n 25 % Einkommensteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer<br />
n bei Entnahme des <strong>begünstigt</strong>en Gewinns in Folgejahren sowie bei Betriebsaufgabe oder veräußerung<br />
handelsrundschau 12 | 2012
25 Prozent Einkommensteuer zuzüglich<br />
5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls<br />
Kirchensteuer.<br />
Ein Vergleich lohnt sich<br />
Beispiel: Ein Kaufmann erzielte im Jahr<br />
2011 einen steuerpflichtigen Gewinn<br />
von 200 000 Euro. Es fielen Entnahmen<br />
in Höhe von 80 000 Euro und Einlagen in<br />
Höhe von 30 000 Euro an. Der Unternehmer<br />
stellt einen Antrag auf <strong>begünstigt</strong>e<br />
Besteuerung. Sein persönlicher Steuersatz<br />
liegt bei 40 Prozent.<br />
Steuerpflichtiger Gewinn 200 000 �<br />
Entnahmenüberschuss<br />
Entnahmen 80 000 �<br />
Einlagen ./. 30 000 � ./. 50 000 �<br />
<strong>Nicht</strong> <strong>entnommene</strong>r,<br />
<strong>begünstigt</strong>er Gewinn 150 000 �<br />
Der Vergleich im Kasten rechts soll zeigen,<br />
wie die Gesamtsteuerbelastung des<br />
Kaufmanns zum einen von der Rechtsform<br />
seines Unternehmens abhängt sowie<br />
zum anderen seine Belastung mit<br />
und ohne Steuerbegünstigung veranschaulichen.<br />
Um den Belastungsvergleich zu vereinfachen,<br />
wurde die Kirchensteuer in diesem<br />
Fall nicht berücksichtigt. Die Beteiligung<br />
an der Kapitalgesellschaft hält der<br />
Unternehmer im Privatvermögen.<br />
Der Belastungsvergleich macht deutlich,<br />
dass die Inanspruchnahme die<br />
ser Begünstigung nur dann sinnvoll ist,<br />
wenn der individuelle Steuersatz an den<br />
Spitzensteuersatz von 45 Prozent grenzt<br />
und wenn die <strong>Gewinne</strong> langfristig im Betrieb<br />
belassen und dort zu einem angemessenen<br />
Zinssatz angelegt werden. Der<br />
Zinsertrag muss in dem jeweiligen Zeit<br />
AutOr<br />
Nils Wüster (38),<br />
leiter der zweigniederlassung<br />
kassel<br />
<strong>ADS</strong> Allgemeine DeutscheSteuerberatungsgesellschaft<br />
mbH, Druseltalstraße 59<br />
34131 Kassel, Telefon: 0561 / 98357–0,<br />
Telefax: 040 / 6377–42915,<br />
Nils.Wuester@adssteuer.de<br />
raum die steuerliche Mehrbelastung kompensieren.<br />
Wen diese Gestaltungsmöglichkeit<br />
näher interessiert, sollte sich an<br />
seinen <strong>ADS</strong>Berater wenden. t<br />
Die <strong>ADS</strong>Berater geben<br />
gern weitere Auskünfte.<br />
bElAstuNGsVErGlEich: Wie hoch sinD Die steueRn?<br />
kapitalgesellschaft Personengesellschaft /<br />
Einzelunternehmer<br />
(ohne Gewerbesteuer, da diese auf die<br />
Einkommensteuer angerechnet wird)<br />
Regelbesteuerung Begünstigte<br />
Besteuerung<br />
Steuerpflichtiger Gewinn 200 0000 200 000 150 000<br />
steuer auf Ebene der Gesellschaft<br />
KSt. 15 % 30 000<br />
Soli 5,5 % 1 650<br />
GewSt., Hebesatz 400 % 28 000 Keine Auswirkung wegen Anrechnung<br />
steuer auf Ebene des Gesellschafters<br />
ESt. 40 % bzw. 28,25 % 80 000 42 375<br />
Soli 5,5 % 4 400 2 331<br />
ESt. 40 % auf 50 000 € 20 000<br />
Soli 5,5 % 1 100<br />
steuerbelastung 2011 59 650 84 400 65 806<br />
Nachversteuerungspflichtiger<br />
Betrag<br />
150 000<br />
44 706<br />
105 294<br />
Abgeltungsteuer / ESt. 25 % 26 323 26 323<br />
Soli 5,5 % 1 448 1 448<br />
Gesamtsteuerbelastung 87 421 84 400 93 577<br />
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