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Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche ... - Munderkingen

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Grünordnerische <strong>Festsetzungen</strong><br />

3.7 Öffentliche<br />

Grünflächen/<br />

Verkehrsgrün<br />

(§ 9 (1) 15 BauGB)<br />

3.8 Besondere<br />

Nutzungszwecke<br />

von Flächen<br />

§ 9 (1) 20 BauGB<br />

E:\Muki Arbeit\Änderungen\<strong>Festsetzungen</strong> Feiler II.doc<br />

Öffentliche Grünflächen<br />

Die gekennzeichneten Flächen sind als naturnahe Grünflächen<br />

auszubilden.<br />

Öffentliche Grünfläche " Versickerung":<br />

Die gekennzeichnete Fläche ist als naturnahe öffentliche<br />

Grünfläche auszubilden. Die Nutzung zur oberflächigen Ableitung<br />

<strong>und</strong> Rückhaltung von Niederschlagswasser ist zulässig. Ebenfalls<br />

zulässig ist die Nutzung als Spiel- <strong>und</strong> Bolzplatz.<br />

Verkehrsgrün:<br />

Die gekennzeichneten Flächen sind als naturnahe Grünflächen<br />

auszubilden.<br />

Maßnahme 1: Getrennte Ableitung von Niederschlagswasser<br />

Für die Aufnahme <strong>und</strong> Ableitung des Niederschlagswassers der<br />

Baugr<strong>und</strong>stücke muss das Wasser der Dachflächen getrennt vom<br />

übrigen Schmutzwasser dem im Lageplan gekennzeichneten<br />

Entwässerungsgraben zugeleitet werden.<br />

Maßnahme 2: Versickerung <strong>und</strong> Rückhaltung<br />

Zur Rückhaltung des im Geltungsbereich anfallenden<br />

Niederschlagswassers sind innerhalb der gekennzeichneten<br />

Flächen Entwässerungsgräben <strong>und</strong> Rückhaltemulden zu erstellen,<br />

über die das Niederschlagswasser gesammelt, zurückgehalten <strong>und</strong><br />

verzögert in den Brühlgraben abgeleitet werden kann.<br />

Maßnahme 3: Erweiterung von Röhrichtflächen<br />

Zum Schutz <strong>und</strong> zur Erweiterung des Röhrichtbiotops ist innerhalb<br />

der gekennzeichneten Flächen künftig auf Grünlandnutzung bzw.<br />

regelmäßiges Mähen <strong>und</strong> Düngung zu verzichten.<br />

§ 9 (1) 25a BauGB Pflanzgebot 1: Straßenbäume<br />

An den gekennzeichneten Stellen sind hochstämmige<br />

Straßenbäume der jeweils gleichen Art mit mindestens 18/20 cm<br />

Stammumfang zu pflanzen <strong>und</strong> dauerhaft zu erhalten. Die<br />

Baumstandorte dienen als Anhaltspunkt <strong>und</strong> können im Rahmen<br />

der Erschließungsplanung verschoben werden.<br />

§ 9 (1) 25b BauGB Pflanzbindung 1: Röhrichtbiotop<br />

Das gekennzeichnete Röhrichtbiotop ist zu schützen <strong>und</strong> über<br />

geeignete Pflegemaßnahmen dauerhaft zu erhalten.<br />

Pflanzbindung 2: Heckenbiotop<br />

Das gekennzeichnete Heckenbiotop ist zu schützen <strong>und</strong> über<br />

geeignete Pflegemaßnahmen dauerhaft zu erhalten.<br />

Pflanzbindung 3: Bäume<br />

Der gekennzeichnete Baum ist zu schützen <strong>und</strong> zu erhalten <strong>und</strong> bei<br />

Verlust durch einen anderen geeigneten Laubbaum oder<br />

hochstämmigen Obstbaum zu ersetzen.

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