Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche ... - Munderkingen
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Grünordnerische <strong>Festsetzungen</strong><br />
3.7 Öffentliche<br />
Grünflächen/<br />
Verkehrsgrün<br />
(§ 9 (1) 15 BauGB)<br />
3.8 Besondere<br />
Nutzungszwecke<br />
von Flächen<br />
§ 9 (1) 20 BauGB<br />
E:\Muki Arbeit\Änderungen\<strong>Festsetzungen</strong> Feiler II.doc<br />
Öffentliche Grünflächen<br />
Die gekennzeichneten Flächen sind als naturnahe Grünflächen<br />
auszubilden.<br />
Öffentliche Grünfläche " Versickerung":<br />
Die gekennzeichnete Fläche ist als naturnahe öffentliche<br />
Grünfläche auszubilden. Die Nutzung zur oberflächigen Ableitung<br />
<strong>und</strong> Rückhaltung von Niederschlagswasser ist zulässig. Ebenfalls<br />
zulässig ist die Nutzung als Spiel- <strong>und</strong> Bolzplatz.<br />
Verkehrsgrün:<br />
Die gekennzeichneten Flächen sind als naturnahe Grünflächen<br />
auszubilden.<br />
Maßnahme 1: Getrennte Ableitung von Niederschlagswasser<br />
Für die Aufnahme <strong>und</strong> Ableitung des Niederschlagswassers der<br />
Baugr<strong>und</strong>stücke muss das Wasser der Dachflächen getrennt vom<br />
übrigen Schmutzwasser dem im Lageplan gekennzeichneten<br />
Entwässerungsgraben zugeleitet werden.<br />
Maßnahme 2: Versickerung <strong>und</strong> Rückhaltung<br />
Zur Rückhaltung des im Geltungsbereich anfallenden<br />
Niederschlagswassers sind innerhalb der gekennzeichneten<br />
Flächen Entwässerungsgräben <strong>und</strong> Rückhaltemulden zu erstellen,<br />
über die das Niederschlagswasser gesammelt, zurückgehalten <strong>und</strong><br />
verzögert in den Brühlgraben abgeleitet werden kann.<br />
Maßnahme 3: Erweiterung von Röhrichtflächen<br />
Zum Schutz <strong>und</strong> zur Erweiterung des Röhrichtbiotops ist innerhalb<br />
der gekennzeichneten Flächen künftig auf Grünlandnutzung bzw.<br />
regelmäßiges Mähen <strong>und</strong> Düngung zu verzichten.<br />
§ 9 (1) 25a BauGB Pflanzgebot 1: Straßenbäume<br />
An den gekennzeichneten Stellen sind hochstämmige<br />
Straßenbäume der jeweils gleichen Art mit mindestens 18/20 cm<br />
Stammumfang zu pflanzen <strong>und</strong> dauerhaft zu erhalten. Die<br />
Baumstandorte dienen als Anhaltspunkt <strong>und</strong> können im Rahmen<br />
der Erschließungsplanung verschoben werden.<br />
§ 9 (1) 25b BauGB Pflanzbindung 1: Röhrichtbiotop<br />
Das gekennzeichnete Röhrichtbiotop ist zu schützen <strong>und</strong> über<br />
geeignete Pflegemaßnahmen dauerhaft zu erhalten.<br />
Pflanzbindung 2: Heckenbiotop<br />
Das gekennzeichnete Heckenbiotop ist zu schützen <strong>und</strong> über<br />
geeignete Pflegemaßnahmen dauerhaft zu erhalten.<br />
Pflanzbindung 3: Bäume<br />
Der gekennzeichnete Baum ist zu schützen <strong>und</strong> zu erhalten <strong>und</strong> bei<br />
Verlust durch einen anderen geeigneten Laubbaum oder<br />
hochstämmigen Obstbaum zu ersetzen.