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3-03-63 - Musikcorps Niedernberg

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<strong>Musikcorps</strong> FFW <strong>Niedernberg</strong> e.V.<br />

Pfarrer-Seubert-Straße 11 A<br />

<strong>63</strong>843 <strong>Niedernberg</strong><br />

<strong>Musikcorps</strong> <strong>Niedernberg</strong> e.V. – Pfarrer-Seubert-Straße 11 a – <strong>63</strong>843 <strong>Niedernberg</strong><br />

Sitz des Vereins: <strong>Niedernberg</strong>, Registergericht: Obernburg VR 408<br />

Bankverbindung: Raiffeisenbank Bachgau (BLZ 795 613 48) Nr. 254 274<br />

0 60 28 / 40 01 50, Fax 40 01 51<br />

Email: info@musikcorps-niedernberg.de<br />

http://www.musikcorps-niedernberg.de<br />

Vorstand:<br />

Vorsitzender<br />

Josef Scheuring<br />

Heiligenweg 2, 0 60 28 / 82 69<br />

Musikbetrieb & Ausbildung<br />

Toni Deckelmann<br />

Bayernstraße 8, 0 60 28 / 88 22<br />

Betrieb Musicum<br />

Kurt Höhn-Schüßler<br />

Nordring 10, 0 60 28 / 86 65<br />

Finanzen<br />

Achim Gyhra<br />

Spessartstraße 18, 0 60 28 / 99 62 57<br />

Kommunikation & Marketing<br />

Hanne Oberle<br />

Heckenweg 30, 0 60 28 / 31 99<br />

20.10.20<strong>03</strong><br />

3-<strong>03</strong>-<strong>63</strong><br />

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung<br />

am 7. November 20<strong>03</strong> um 19. 00 Uhr<br />

im Musicum<br />

Tagesordnung:<br />

1. Eröffnung<br />

(Begrüßung, Feststellen der Beschlußfähigkeit, Bekanntgabe der Tagesordnung)<br />

2. Totengedenken<br />

3. Bericht der Jugendvertreter<br />

4. Wahl des Jugendausschusses und der Jugendvertreter<br />

(wahlberechtigt sind alle Jugendliche bis 16 Jahre)<br />

5. Bericht des Vorsitzenden des Vorstands<br />

6. Bericht des Vorstands Musikbetrieb & Ausbildung<br />

7. Bericht des Vorstands Betrieb Musicum<br />

8. Bericht des Vorstands Kommunikation & Marketing<br />

9. Bericht des Vorstands Finanzen<br />

10. Bericht der Kassenprüfer<br />

11. Entlastung des Vorstands<br />

12. Bericht des Dirigenten<br />

13. Bildung eines Wahlausschusses<br />

14. Wahl des Vorstandes und des Verwaltungsausschusses<br />

15. Wahl eines Kassenprüfers<br />

16. Beschluss über den Erlass einer Beitragsordnung (Vorschlag siehe Rückseite)<br />

17. Diskussion über Ziele des <strong>Musikcorps</strong> (siehe Rückseite)<br />

18. Verschiedenes<br />

Musiker-Info<br />

Das Protokoll der Mitgliederversammlung 2002 wird nicht mehr vorgelesen, sondern liegt zur Einsicht aus.


Seite 2<br />

Vorschlag für eine Beitragsordnung im <strong>Musikcorps</strong>:<br />

1. Jedes Vereinsmitglied hat ab dem Jahr, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu<br />

zahlen. Ehrenmitglieder können im Einzelfall durch Beschluss des Verwaltungsausschusses von der Beitragspflicht befreit<br />

werden.<br />

2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für<br />

aktive, passive und ruhende Mitglieder € 18,00<br />

Familien € 45,00<br />

Zur Familie zählen...<br />

• ...Ehepaare und eheähnliche Lebensgemeinschaften, sofern ein gemeinsamer Hausstand vorhanden ist,<br />

• ...Kinder (auch Stief- und Pflegekinder), sofern diese im gleichen Hausstand leben, wie die Eltern und kein eigenes,<br />

geregeltes Einkommen haben. Einnahmen während der Ausbildung, eines Studiums, in der Wehr-/Ersatzdienstzeit<br />

oder während eines sozialen Jahres zählen nicht als geregeltes Einkommen.<br />

• ...Kinder (auch Stief- und Pflegekinder), die aufgrund von Ausbildung, Studium, Wehr-/Ersatzdienst oder soziales<br />

Jahr nicht im gleichen Hausstand leben, wie die Eltern.<br />

• ...Kinder (auch Stief- und Pflegekinder) grundsätzlich frühestens ab dem 9. und längstens bis zur Vollendung des<br />

27. Lebensjahres.<br />

Die über den Familienbeitrag abgedeckten Familienmitglieder sind alle namentlich zu nennen.<br />

Ändern sich die Verhältnisse innerhalb einer Familien so, dass ein Familienmitglied nicht mehr über den<br />

Familienbeitrag abgedeckt ist, so ist dieser Umstand einem Mitglied des Vorstands mitzuteilen. Der neue Beitrag ist<br />

dann ab der nächsten Fälligkeit (Juli) zu entrichten. Erfolgt die Meldung verspätet, wird der Beitrag rückwirkend<br />

erhoben.<br />

3. Auszubildende Mitglieder zahlen während der Ausbildung keinen Beitrag. Dies gilt nicht, wenn das betroffene Mitglied<br />

bereits als aktives Mitglied geführt wird.<br />

4. Der Mitgliedsbeitrag...<br />

• ...ist ein Jahresbeitrag, der jeweils zum 01. Juli fällig wird.<br />

• ...wird per Lastschriftverfahren im Laufe des Juli eingezogen.<br />

• ...stellt eine Bringschuld dar.<br />

5. Kommt ein Mitglied seiner Verpflichtung zur Beitragszahlung innerhalb des Juli nicht nach (z.B. durch einen<br />

Lastschriftrückläufer), so hat es neben den eventuell anfallenden Bankgebühren zusätzliche € 3,00 Euro für die erhöhte<br />

Bearbeitung zu bezahlen. Es erfolgt höchstens eine schriftliche Erinnerung. Danach ist das Mitglied säumig und kann ggf.<br />

nach §8 der Satzung behandelt werden.<br />

6. Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.<br />

Ziele unseres Vereins, des <strong>Musikcorps</strong>, für die nächsten beiden Jahre:<br />

„ Zweck des Vereins ist es, die Blasmusik zu fördern sowie Spielernachwuchs heranzubilden und die Jugend zu fördern.<br />

Das <strong>Musikcorps</strong> dienst der Allgemeinheit, ist gemeinnützig und jedermann offen.“<br />

So ist der Vereinszweck unseres Vereins im § 2 unserer Satzung festgelegt.<br />

Die Aktivitäten unseres Vereins im Bereich der musikalischen Entwicklung und der Ausbildung und Förderung unserer jungen<br />

Musikerinnen und Musiker machen deutlich, dass unser Verein sehr genau an den Zielen seiner Satzung arbeitet.<br />

Mit den angelegten, weiteren Ausbildungsvorhaben, mit der Festlegung von Veranstaltungen und mit der Verwaltung und dem<br />

Betrieb unseres Vereinshauses zur Ausübung unserer Vereinsaktivitäten und zur Finanzierung unserer Vereinsziele haben wir<br />

bereits wesentliche Schwerpunkte für die nächsten Jahre festgelegt.<br />

Weitere, mögliche Schwerpunkte sollten wir in der Mitgliederversammlung am 07. November 20<strong>03</strong> diskutieren und ich bitte<br />

Euch ganz herzlich, Euere Gedanken und Überlegungen dazu in die Mitgliederversammlung einzubringen.<br />

Ich freue mich auf eine breite, konstruktive Diskussion.<br />

Josef Scheuring

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