20 - Nussbaum Medien
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Seite<br />
GEMEINDE DOSSENHEIM<br />
Gesplittete Abwassergebühr:<br />
Fachberaterinnen stehen ab sofort zur Verfügung<br />
Ziel: Mehr Gebührengerechtigkeit -<br />
Anhörung der Grundstückseigentümer läuft an<br />
Im Laufe der letzten Wochen sind 2/3 der Anhörungsbögen<br />
verschickt worden, 1/3 der Eigentümer wird den Anhörungsbogen<br />
im Laufe der nächsten Wochen noch erhalten. Mit diesen<br />
Bögen wurden und werden<br />
die Adressaten darüber<br />
informiert, was hinter der<br />
Aktion steckt, nämlich die<br />
Verpfl ichtung aller Kommunen<br />
im Land durch das Urteil<br />
des Verwaltungsgerichtshofs<br />
Baden-Württemberg (VGH)<br />
in Mannheim vom vergangenen<br />
Jahr, ihre Abwassergebühr<br />
nach Schmutzwasser<br />
(nach gemessenem Frischwasserverbrauch)<br />
und Niederschlagswasser<br />
(versiegelte Fläche) aufzuteilen und abzurechnen.<br />
Hintergrund des Urteils ist die Tatsache, dass die<br />
Kanäle auch für die Abteilung des Regenwassers dimensioniert<br />
sind und dafür auch entsprechende Kosten anfallen.<br />
Wir lassen Sie nicht im Regen stehen<br />
Wenn Sie zu dem Thema Fragen haben und mit den schriftlichen<br />
Erklärungen nicht zu Rande kommen, dann besuchen Sie<br />
bitte unsere speziell für diese Aktion eingerichteten Sprechtage<br />
im Rathaus und bringen Sie den zugeschickten Anhörungsbogen<br />
mit. Zwei Fachberaterinnen des Abwasserzweckverbandes<br />
Heidelberg, die mit der Durchführung der Aktion betraut<br />
sind, stehen Ihnen Rede und Antwort und helfen Ihnen gerne<br />
weiter. Mit ihnen können auch Zweifelsfälle geklärt werden.<br />
Frau Samantha Schneider (06221 5827531) und Frau Carmen<br />
Brodtbeck (06221 5827230) werden in den nächsten Wochen<br />
Beratungstermine im Rathaus Dossenheim durchführen.<br />
Hinweis: Eingegangene Anrufe auf dem Anrufbeantworter<br />
können nur beantwortet werden, wenn Sie eine Nachricht<br />
mit Namen und Rufnummer hinterlassen.<br />
Sprechtage zur gesplitteten Abwassergebühr<br />
Die nächsten Sprechtage zur gesplitteten Abwassergebühr<br />
fi nden am<br />
Dienstag, 06. September von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
und am<br />
Mittwoch, 07. September von 14.00 – 17.00 Uhr<br />
statt.<br />
Sie erreichen die Mitarbeiterin des Abwasserzweckverbandes<br />
an diesen Tagen persönlich in Zimmer <strong>20</strong>0<br />
(1. Obergeschoss) im Rathaus Dossenheim oder telefonisch<br />
unter der Rufnummer 86 51 92.<br />
In den folgenden Wochen sind weiterhin dienstags und mittwochs<br />
Sprechtage vorgesehen. Achten Sie bitte auf die Veröffentlichung<br />
in den Gemeinde-Nachrichten.<br />
Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
unseres Hauses für klärende Fragen gerne zur Verfügung.<br />
Weitere Informationen auch auf unserer Homepage<br />
www.dossenheim.de<br />
Nummer 35<br />
Freitag, 2. September <strong>20</strong>11<br />
Flohmarkt zur „Dossemer Kerwe <strong>20</strong>11“<br />
Ausgabe der Flohmarktscheine ab 12.09.<strong>20</strong>11<br />
Die Ausgabe der Flohmarktscheine erfolgt am Montag, den<br />
12.09.<strong>20</strong>11. Berechtigt sind zunächst die Dossenheimer Schulkinder.<br />
Das heißt, Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres,<br />
die zur Schule gehen (auch außerhalb) und hier in Dossenheim<br />
wohnen. Die Flohmarktscheine gelten wie auch in den Vorjahren<br />
samstags und sonntags für den Bereich Hauptstraße<br />
(eingeschränkt), Brenkenbach, Kronenburger Hof, Rathausstraße<br />
(eingeschränkt). Der Berechtigungsschein kostet EUR 2,50.<br />
Die Vorgehensweise der Ausgabe im Rathaus erfolgt wie die<br />
Jahre zuvor (ab 12 Uhr Wartenummervergabe, ab 14 Uhr dann<br />
die Ausgabe der Flohmarktscheine an die Schulkinder entsprechend<br />
der Reihenfolge der Wartenummern).<br />
Ab Mittwoch, den 14.09.<strong>20</strong>11 bis Freitag, 16.09.<strong>20</strong>11 werden<br />
die dann noch vorhandenen restlichen Flohmarktplätze in den<br />
freien Verkauf gegeben. Dies bedeutet, dass in diesem Zeitraum<br />
nunmehr auch auswärtige Schulkinder sowie Erwachsene<br />
am Flohmarkt teilnehmen können. Für den auswärtigen<br />
Personenkreis bzw. Dossenheimer Erwachsene wird eine<br />
Standgebühr von EUR 5,- erhoben. Pro Person bzw. Familie<br />
wird nur ein Flohmarktschein ausgegeben. Selbstverständlich<br />
können dann auch noch die Dossenheimer Schulkinder einen<br />
Flohmarktschein für EUR 2,50 erhalten. Die Flohmarktscheine<br />
sind im Bürgerbüro, Zimmer 115 während der üblichen Öffnungszeiten<br />
erhältlich.<br />
Weiterhin werden dieses Jahr wieder gewerbliche Anbieter<br />
zugelassen. Damit verbunden fallen dann allerdings einige<br />
Flohmarktstände weg. Die Gemeinde bittet daher um Verständnis,<br />
wenn der eine oder andere „Wunschplatz“ dann<br />
nicht mehr vergeben werden kann.<br />
Gemeinde Dossenheim<br />
Fachbereich 3 - Bürgerbüro<br />
Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des<br />
Bebauungsplanes<br />
„Wohngebiet West II / Gewerbegebiet Nord“<br />
(VEP Gewerbestraße – Flst.Nr. 8722)<br />
- Offenlage des Bebauungsplanentwurfes -<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 19.07.<strong>20</strong>11<br />
beschlossen, den Bebauungsplan „Wohngebiet West II /Gewerbegebiet<br />
Nord“ zur Konkretisierung der gewerblichen Nutzung<br />
auf dem Grundstück Flst.Nr. 8722 zu ändern.<br />
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 12 BauGB (sog. Vorhabenbezogener<br />
Bebauungsplan) durchgeführt.<br />
Der Änderungsentwurf besteht aus dem Lageplan, dem Textteil,<br />
der Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan.<br />
Im beigefügten Lageplan ist der Geltungsbereich dargestellt.<br />
Dieser wurde stark verkleinert und dient lediglich der räumlichen<br />
Orientierung.<br />
Der Bebauungsplanentwurf liegt ab dem 09.09.<strong>20</strong>11 bis zum<br />
10.10.<strong>20</strong>11 (jeweils einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten<br />
im Rathaus (Rathausplatz 1) im Foyer vor dem<br />
Grundbuchamt (EG, vor den Zimmern 110 bis 112) offen. Alle<br />
Unterlagen sind dort frei zugänglich.<br />
Die Bebauungsplandateien sind dann auch im Internet unter<br />
www.ib-wahl.de/dossenheim abrufbar.<br />
Den betroffenen bzw. interessierten Bürgern soll durch die<br />
Beteiligung die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen zur<br />
Planung vorzubringen. Parallel zur Bürgerbeteiligung wird die<br />
Gemeindeverwaltung ebenso die sogenannten Träger öffentlicher<br />
Belange anhören.<br />
Sollten Sie Fragen zum Planentwurf haben, wenden Sie sich<br />
an unseren Fachbereich 2, Planung und Technik (EG, Zimmer<br />
113 bzw. 104).<br />
Ihr Fachbereich 2, Planung und Technik