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20 - Nussbaum Medien

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4<br />

Seite<br />

GEMEINDE DOSSENHEIM<br />

Gesplittete Abwassergebühr:<br />

Fachberaterinnen stehen ab sofort zur Verfügung<br />

Ziel: Mehr Gebührengerechtigkeit -<br />

Anhörung der Grundstückseigentümer läuft an<br />

Im Laufe der letzten Wochen sind 2/3 der Anhörungsbögen<br />

verschickt worden, 1/3 der Eigentümer wird den Anhörungsbogen<br />

im Laufe der nächsten Wochen noch erhalten. Mit diesen<br />

Bögen wurden und werden<br />

die Adressaten darüber<br />

informiert, was hinter der<br />

Aktion steckt, nämlich die<br />

Verpfl ichtung aller Kommunen<br />

im Land durch das Urteil<br />

des Verwaltungsgerichtshofs<br />

Baden-Württemberg (VGH)<br />

in Mannheim vom vergangenen<br />

Jahr, ihre Abwassergebühr<br />

nach Schmutzwasser<br />

(nach gemessenem Frischwasserverbrauch)<br />

und Niederschlagswasser<br />

(versiegelte Fläche) aufzuteilen und abzurechnen.<br />

Hintergrund des Urteils ist die Tatsache, dass die<br />

Kanäle auch für die Abteilung des Regenwassers dimensioniert<br />

sind und dafür auch entsprechende Kosten anfallen.<br />

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen<br />

Wenn Sie zu dem Thema Fragen haben und mit den schriftlichen<br />

Erklärungen nicht zu Rande kommen, dann besuchen Sie<br />

bitte unsere speziell für diese Aktion eingerichteten Sprechtage<br />

im Rathaus und bringen Sie den zugeschickten Anhörungsbogen<br />

mit. Zwei Fachberaterinnen des Abwasserzweckverbandes<br />

Heidelberg, die mit der Durchführung der Aktion betraut<br />

sind, stehen Ihnen Rede und Antwort und helfen Ihnen gerne<br />

weiter. Mit ihnen können auch Zweifelsfälle geklärt werden.<br />

Frau Samantha Schneider (06221 5827531) und Frau Carmen<br />

Brodtbeck (06221 5827230) werden in den nächsten Wochen<br />

Beratungstermine im Rathaus Dossenheim durchführen.<br />

Hinweis: Eingegangene Anrufe auf dem Anrufbeantworter<br />

können nur beantwortet werden, wenn Sie eine Nachricht<br />

mit Namen und Rufnummer hinterlassen.<br />

Sprechtage zur gesplitteten Abwassergebühr<br />

Die nächsten Sprechtage zur gesplitteten Abwassergebühr<br />

fi nden am<br />

Dienstag, 06. September von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

und am<br />

Mittwoch, 07. September von 14.00 – 17.00 Uhr<br />

statt.<br />

Sie erreichen die Mitarbeiterin des Abwasserzweckverbandes<br />

an diesen Tagen persönlich in Zimmer <strong>20</strong>0<br />

(1. Obergeschoss) im Rathaus Dossenheim oder telefonisch<br />

unter der Rufnummer 86 51 92.<br />

In den folgenden Wochen sind weiterhin dienstags und mittwochs<br />

Sprechtage vorgesehen. Achten Sie bitte auf die Veröffentlichung<br />

in den Gemeinde-Nachrichten.<br />

Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

unseres Hauses für klärende Fragen gerne zur Verfügung.<br />

Weitere Informationen auch auf unserer Homepage<br />

www.dossenheim.de<br />

Nummer 35<br />

Freitag, 2. September <strong>20</strong>11<br />

Flohmarkt zur „Dossemer Kerwe <strong>20</strong>11“<br />

Ausgabe der Flohmarktscheine ab 12.09.<strong>20</strong>11<br />

Die Ausgabe der Flohmarktscheine erfolgt am Montag, den<br />

12.09.<strong>20</strong>11. Berechtigt sind zunächst die Dossenheimer Schulkinder.<br />

Das heißt, Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres,<br />

die zur Schule gehen (auch außerhalb) und hier in Dossenheim<br />

wohnen. Die Flohmarktscheine gelten wie auch in den Vorjahren<br />

samstags und sonntags für den Bereich Hauptstraße<br />

(eingeschränkt), Brenkenbach, Kronenburger Hof, Rathausstraße<br />

(eingeschränkt). Der Berechtigungsschein kostet EUR 2,50.<br />

Die Vorgehensweise der Ausgabe im Rathaus erfolgt wie die<br />

Jahre zuvor (ab 12 Uhr Wartenummervergabe, ab 14 Uhr dann<br />

die Ausgabe der Flohmarktscheine an die Schulkinder entsprechend<br />

der Reihenfolge der Wartenummern).<br />

Ab Mittwoch, den 14.09.<strong>20</strong>11 bis Freitag, 16.09.<strong>20</strong>11 werden<br />

die dann noch vorhandenen restlichen Flohmarktplätze in den<br />

freien Verkauf gegeben. Dies bedeutet, dass in diesem Zeitraum<br />

nunmehr auch auswärtige Schulkinder sowie Erwachsene<br />

am Flohmarkt teilnehmen können. Für den auswärtigen<br />

Personenkreis bzw. Dossenheimer Erwachsene wird eine<br />

Standgebühr von EUR 5,- erhoben. Pro Person bzw. Familie<br />

wird nur ein Flohmarktschein ausgegeben. Selbstverständlich<br />

können dann auch noch die Dossenheimer Schulkinder einen<br />

Flohmarktschein für EUR 2,50 erhalten. Die Flohmarktscheine<br />

sind im Bürgerbüro, Zimmer 115 während der üblichen Öffnungszeiten<br />

erhältlich.<br />

Weiterhin werden dieses Jahr wieder gewerbliche Anbieter<br />

zugelassen. Damit verbunden fallen dann allerdings einige<br />

Flohmarktstände weg. Die Gemeinde bittet daher um Verständnis,<br />

wenn der eine oder andere „Wunschplatz“ dann<br />

nicht mehr vergeben werden kann.<br />

Gemeinde Dossenheim<br />

Fachbereich 3 - Bürgerbüro<br />

Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des<br />

Bebauungsplanes<br />

„Wohngebiet West II / Gewerbegebiet Nord“<br />

(VEP Gewerbestraße – Flst.Nr. 8722)<br />

- Offenlage des Bebauungsplanentwurfes -<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 19.07.<strong>20</strong>11<br />

beschlossen, den Bebauungsplan „Wohngebiet West II /Gewerbegebiet<br />

Nord“ zur Konkretisierung der gewerblichen Nutzung<br />

auf dem Grundstück Flst.Nr. 8722 zu ändern.<br />

Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 12 BauGB (sog. Vorhabenbezogener<br />

Bebauungsplan) durchgeführt.<br />

Der Änderungsentwurf besteht aus dem Lageplan, dem Textteil,<br />

der Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan.<br />

Im beigefügten Lageplan ist der Geltungsbereich dargestellt.<br />

Dieser wurde stark verkleinert und dient lediglich der räumlichen<br />

Orientierung.<br />

Der Bebauungsplanentwurf liegt ab dem 09.09.<strong>20</strong>11 bis zum<br />

10.10.<strong>20</strong>11 (jeweils einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten<br />

im Rathaus (Rathausplatz 1) im Foyer vor dem<br />

Grundbuchamt (EG, vor den Zimmern 110 bis 112) offen. Alle<br />

Unterlagen sind dort frei zugänglich.<br />

Die Bebauungsplandateien sind dann auch im Internet unter<br />

www.ib-wahl.de/dossenheim abrufbar.<br />

Den betroffenen bzw. interessierten Bürgern soll durch die<br />

Beteiligung die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen zur<br />

Planung vorzubringen. Parallel zur Bürgerbeteiligung wird die<br />

Gemeindeverwaltung ebenso die sogenannten Träger öffentlicher<br />

Belange anhören.<br />

Sollten Sie Fragen zum Planentwurf haben, wenden Sie sich<br />

an unseren Fachbereich 2, Planung und Technik (EG, Zimmer<br />

113 bzw. 104).<br />

Ihr Fachbereich 2, Planung und Technik

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