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Stadt Oelde Bekanntmachung 1. Änderung des Bebauungsplans Nr ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Oelde</strong><br />

<strong>Bekanntmachung</strong><br />

<strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> <strong>Nr</strong>. 38 „Wohnbebauung Sundern / Sportgebiet<br />

Drostenholz“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Oelde</strong><br />

hier: Öffentliche Auslegung<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Oelde</strong> hat in seiner Sitzung vom 30.03.2009 gemäß § 2 Abs. 1<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der <strong>Bekanntmachung</strong> vom 23.09.2004 (BGBl. I S.<br />

2414), zuletzt geändert durch Art. 4 ErbschaftsteuerreformG vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018)<br />

beschlossen, das Verfahren zur <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 38 „Wohnbebauung<br />

Sundern – Sportgebiet Drostenholz“ einzuleiten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

sowie der Träger Öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurden im<br />

Anschluss daran durchgeführt.<br />

In seiner Sitzung vom 07.12.2009 hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Oelde</strong> beschlossen, den gemäß<br />

Beratungsergebnis überarbeiteten Entwurf der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> <strong>Nr</strong>. 38<br />

„Wohnbebauung Sundern / Sportgebiet Drostenholz“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Oelde</strong> - einschließlich<br />

Begründung mit Umweltbericht und Anlagen - gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.d.F. der<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 G<br />

zur Neuregelung <strong>des</strong> Wasserrechts vom 3<strong>1.</strong>07.2009 (BGBl. I S. 2585) öffentlich auszulegen.<br />

Der Entwurf der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 38 „Wohnbebauung Sundern –<br />

Sportgebiet Drostenholz“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Oelde</strong> liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB - einschließlich der<br />

Begründung mit Umweltbericht und Anlagen sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen und<br />

Informationen - in der Zeit von<br />

Freitag, den 18. Dezember 2009, bis einschließlich Freitag, den 22. Januar 2010,<br />

bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Oelde</strong> - Planung und <strong>Stadt</strong>entwicklung (Zimmer 429) - Ratsstiege 1, 59302 <strong>Oelde</strong>,<br />

während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00<br />

Uhr, donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr, freitags von 8.00 - 12.00<br />

Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf<br />

der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 38 „Wohnbebauung Sundern / Sportgebiet<br />

Drostenholz“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Oelde</strong> schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift<br />

vorbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt<br />

bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen<br />

und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit <strong>des</strong> Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.<br />

Eine weitere Planausfertigung ist im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten <strong>des</strong> Bürgerbüros<br />

einzusehen.<br />

Die Flächen der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 38 sollen überwiegend als „Flächen für<br />

Gemeinbedarf – Schule“ ausgewiesen werden, um Baurecht für den Neubau der Erich-Kästner-<br />

Schule zu schaffen. Das Plangebiet liegt im nordöstlichen <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Oelde</strong> zwischen der<br />

„Hans-Böckler-Straße“ und der „Ludgerusstraße“ und umfasst insgesamt ca. 3,4 ha.


Der <strong>Änderung</strong>sbereich umfasst folgende Flurstücke:<br />

Flur 4 Flurstücke 389, 390 tlw. und 350 tlw.<br />

Der Planbereich grenzt an:<br />

Im Osten: Flur 4, Flurstücke 606, 546, 541, 447, 403 und 412;<br />

im Süden: eine Linie, die ca. 10 m parallel zur südlichen Grenze <strong>des</strong> Flurstücks Flur 4,<br />

Flurstück 390 verläuft und Flur 4, Flurstück 350.<br />

im Westen: Flur 3, Flurstück 1061 (Hans-Böckler-Straße);<br />

im Norden: eine Linie, die ca. 50 m parallel zur nördlichen Grenze <strong>des</strong> Flurstücks Flur 4,<br />

Flurstück 390 verläuft (= Waldkante);<br />

Die Abgrenzung der <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 38 ist auch aus der nachfolgenden<br />

Übersichtskarte zu entnehmen:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 47 Abs. 2a VwGO ein Normenkontrollantrag unzulässig<br />

ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im<br />

Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht<br />

hat, diese aber gleichwohl hätte geltend machen können.<br />

Vorstehender Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Hier gelangen Sie direkt zum Beteiligungsverfahren:<br />

http://www.o-sp.de/oelde/plan/uebersicht.php?S=alle&L1=2&pid=14030<br />

\\<strong>Oelde</strong>11\aktendat$\610\WINWORD\BP-6126-50\038-1aen\3-2-verfahren\BP038-1-aend-ÖA-mit-unterschrift-LINK.DOC

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