Heft4 11/2007 Steuerlicher Querverbund weiterhin im Focus
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in Nr. 2 der Verweis auf die Erstattungsansprüche,<br />
in Nr. 3 der Verweis auf die Nichtigkeit von<br />
Bescheiden bei fehlenden Angaben sowie<br />
in Nr. 4 und 5 die Verweise auf die Festsetzungsfrist<br />
bzw. die Zahlungsverjährung.<br />
Gleichlautende Verweisvorschriften für andere Bundesländer<br />
bestehen beispielsweise in den KAG der<br />
Länder Nordrhein-Westfalen (§ 12 KAG NRW) oder<br />
Niedersachsen (§ <strong>11</strong> Nds. KAG).<br />
Verkehrswirtschaft<br />
EU-Kommission eröffnet Beihilfeprüfverfahren<br />
gegen Irish Bus/<br />
Dublin Bus<br />
Neues Verfahren <strong>im</strong> ÖPNV dokumentiert Ansicht<br />
der KOM zur Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur<br />
Von Thomas Keltsch, PKF München<br />
Die bisherige Praxis, dass die irischen Tochter-Busgesellschaften<br />
Dublin Bus und Irish Bus der staatlichen<br />
Verkehrsgesellschaft Córas Iompair Éireann (CIÉ) ihre<br />
Finanzierung auch auf staatliche Ausgleichszahlungen<br />
stützten, wird seit Mitte Juli <strong>2007</strong> einem förmlichen<br />
Beihilfeprüfverfahren der Europäischen Kommission<br />
unterzogen.<br />
Ausgangslage war die Beschwerde des Irish Tourism und<br />
Transport Council in Brüssel darüber, dass die Irische<br />
Regierung diesen Busgesellschaften Beihilfezahlungen<br />
<strong>im</strong> Rahmen des National Development Plans in Form von<br />
jährlichen Betriebszuschüssen für Neufahrzeuge, spezifi -<br />
schen Infrastrukturen und Ausbildungsbeihilfen gewährt.<br />
Die Kommission prüft nun auf der Grundlage der Kriterien<br />
des Altmark-Trans-Urteils,<br />
inwieweit potenzielle Betreiber diskr<strong>im</strong>inierungsfreien<br />
Zutritt zu den geförderten Infrastrukturen wie beispielsweise<br />
Busbahnhöfen und Wartungshallen<br />
erhalten,<br />
wie die Ausbildungsbeihilfen ausgestaltet und<br />
inwieweit die Ausgleichszahlungen mit staatlichen Beihilfen<br />
gemäß der Verordnung (EWG) Nr. <strong>11</strong>91/69 vereinbar<br />
sind.<br />
Ähnlich dem Beihilfeprüfverfahren Langenfeld <strong>im</strong> Verkehrs<br />
verbund Rhein-Ruhr stellt sich dabei insbesondere<br />
die Frage, ob das Vorhalten von Verkehrsinfrastruktur<br />
eine gemeinwirtschaftliche Verpfl ichtung <strong>im</strong> Sinne der<br />
EuGH-Rechtsprechung sein kann. Die KOM verneint dies,<br />
verkennt dabei aber, dass eine Deckung der Vorhaltekosten<br />
insbesondere <strong>im</strong> Schienenbereich aufgrund der<br />
Tarife nicht möglich ist.<br />
Hinweis: Wir werden Sie über den Fortgang des<br />
Verfahrens zeitnah informieren.<br />
Direktvergabe nach der Nachfolgeverordnung<br />
<strong>11</strong>91 (PSOR)<br />
Anforderungen an einen „internen Betreiber“<br />
Von StB Ralf Steuer, PKF München<br />
In der letzten Ausgabe der PKF themen ÖS hatten<br />
wir einen allgemeinen Überblick über die Regelungsinhalte<br />
der Nachfolgeverordnung <strong>11</strong>91 gegeben. Im<br />
Anschluss daran soll <strong>im</strong> Folgenden schwerpunktmäßig<br />
die Möglichkeit der Direktvergabe an einen<br />
sog. „internen Betreiber“ vorgestellt werden, der<br />
künftig gemäß den Regularien der PSOR eingesetzt<br />
werden kann.<br />
1. Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge<br />
Die Nachfolgeverordnung <strong>11</strong>91 (PSOR = Public Service<br />
Obligation Regulation) steht unmittelbar vor der Veröffentlichung<br />
<strong>im</strong> EU-Amtsblatt und wird sodann zwei Jahre<br />
nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Danach werden<br />
Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher<br />
Verpfl ichtungen <strong>im</strong> Rahmen von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen<br />
gewährt.<br />
Grundsätzlich werden diese öffentlichen Dienstleistungsaufträge<br />
<strong>im</strong> Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens<br />
vergeben. Die Nachfolgeverordnung räumt der<br />
zuständigen Behörde jedoch künftig das Wahlrecht ein,<br />
die öffentlichen Verkehrsdienste selbst zu erbringen oder<br />
<strong>im</strong> Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags<br />
direkt an eine rechtlich getrennte Einheit (sog. „interner<br />
Betreiber“) zu vergeben.<br />
2. Voraussetzungen der Vergabe an einen internen<br />
Betreiber<br />
Voraussetzungen für die Vergabe an einen internen Betreiber<br />
sind:<br />
PKF Themen Öffentlicher Sektor 04|07 · November <strong>2007</strong> | 5<br />
www.pkf.de