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Rückstellungen nach dem BilMoG

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Fazit zum Einfluss des <strong>BilMoG</strong> auf die Bilanzierung<br />

von <strong>Rückstellungen</strong><br />

Worauf hat sich die Unternehmenspraxis einzustellen?<br />

Mit <strong>dem</strong> <strong>BilMoG</strong> kommt es zu erheblichen Änderungen<br />

der Bilanzierung <strong>nach</strong> deutschem Handelsrecht.<br />

Besonders weitreichende Änderungen gibt es<br />

im Bereich der <strong>Rückstellungen</strong>.<br />

Mit <strong>dem</strong> am 29.5.2009 in Kraft getretenen <strong>BilMoG</strong> verfolgt<br />

der Gesetzgeber die Intention, das deutsche Bilanzrecht<br />

den internationalen Rechnungslegungsstandards anzupassen.<br />

Kleinen und mittelgroßen Unternehmen soll eine einfache<br />

und kostengünstige Möglichkeit eröffnet werden, ein<br />

modernes Bilanzrecht zu nutzen, ohne die Rechnungslegung<br />

auf IFRS umstellen zu müssen. In vielen Unternehmen<br />

stellen <strong>Rückstellungen</strong> einen wesentlichen Posten auf<br />

der Passivseite der Bilanz dar. Die mit <strong>dem</strong> <strong>BilMoG</strong> vorgenommenen<br />

gesetzgeberischen Neu regelungen betreffen<br />

Ansatzfragen, greifen stark in die Bewertung ein und umfassen<br />

auch den Ausweis von <strong>Rückstellungen</strong>. Ein erhöhter<br />

Verwaltungsaufwand und veränderte Bilanzstrukturen werden<br />

nicht ohne Wirkung auf den Gewinnausweis bleiben.<br />

Impressum<br />

PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

12 | PKF Spezial <strong>BilMoG</strong> | Juni 2010<br />

Vorstehend wurden die wesentlichen Auswirkungen des<br />

<strong>BilMoG</strong> auf <strong>Rückstellungen</strong> im Einzelnen dargestellt. Dabei<br />

hat sich Folgendes gezeigt:<br />

Die Bilanzierenden werden <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> neuen Handelsrecht<br />

künftig über keine Möglichkeit mehr verfügen,<br />

ihre Gewinne über Aufwandsrückstellungen zu glätten.<br />

Häufig wird es zu einer höheren Bewertung der <strong>Rückstellungen</strong><br />

als bisher kommen.<br />

Dies betrifft insbesondere die Pensionsrückstellungen.<br />

Aufgrund der neuen Bewertungssystematik werden die<br />

Handelsbilanzen zwangsläufig von den Steuerbilanzen<br />

abweichen.<br />

Um die Umstellungseffekte abzumildern, hat der<br />

Gesetzgeber Übergangsvorschriften vorgesehen, mit<br />

Hilfe derer die Bilanzierenden einen Teil der Auswirkungen<br />

des <strong>BilMoG</strong> auf einen längeren Zeitraum verteilen<br />

können.<br />

Jungfernstieg 7 | 20354 Hamburg | Tel. +49 (0) 40 355 52­0 | Fax +49 (0) 40 355 52­222<br />

www.pkf.de<br />

Die Inhalte dieser PKF* Publikation können weder eine umfassende Darstellung der jeweiligen Problemstellungen sein noch den auf die Besonderheiten von Einzelfällen<br />

abgestimmten steuerlichen oder sonstigen fachlichen Rat ersetzen. Wir sind außer<strong>dem</strong> bestrebt sicherzustellen, dass die Inhalte dieser PKF* Publikation <strong>dem</strong> aktuellen<br />

Rechtsstand entsprechen, weisen aber darauf hin, dass Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungsauffassung immer wieder auch kurzfristig<br />

eintreten können. Deshalb sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen, bevor Sie konkrete Maßnahmen treffen oder unterlassen.<br />

*PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ein Mitgliedsunternehmen des PKF International Limited Netzwerks und in Deutschland Mitglied eines<br />

Netzwerks von Wirtschaftsprüfern gemäß § 319 b HGB. Das Netzwerk besteht aus rechtlich unabhängigen Mitgliedsunternehmen. PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

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<strong>nach</strong> der Dienstleistungsinformationspflichten­Verordnung sind unter www.pkf.de einsehbar.<br />

Bild<strong>nach</strong>weis: Titel: Tom Nulens/istockphoto

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