Rahmenplan Sanierungsgebiete Babelsberg Nord und ... - Potsdam
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Fortschreibung <strong>Rahmenplan</strong> <strong>Sanierungsgebiete</strong> <strong>Babelsberg</strong> 27<br />
barten Gewerbequartier <strong>Babelsberg</strong> (Entwicklungsbereich) gerade in der letzten Phase der<br />
Sanierung aktiv zu nutzen.<br />
4.5 Erhalt der städtebaulichen Struktur <strong>und</strong> der historischen Bausubstanz<br />
Ziel ist es, gebietstypische Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> Baustrukturen zu erhalten <strong>und</strong> im Hinblick auf<br />
aktuelle Wohn- <strong>und</strong> Versorgungsbedürfnisse fortzuentwickeln. Dazu ist es nicht ausreichend,<br />
nur die denkmalgeschützte Bausubstanz zu bewahren <strong>und</strong> zu schützen. Vielmehr ist es notwendig,<br />
alle stadtbildprägenden Gebäude zu erhalten <strong>und</strong> behutsam instand zu setzen. Insbesondere<br />
in <strong>Babelsberg</strong> <strong>Nord</strong> ist das Ziel des Erhalts der heterogenen Gebäudehöhen weiter<br />
zu verfolgen. Die noch erhaltenen 1 bis 2-geschossigen Gebäude an den Blockrändern in<br />
<strong>Babelsberg</strong> <strong>Nord</strong> sind noch zu sanieren, ein Abbruch sollte nur in Einzelfällen möglich sein,<br />
der Wiederaufbau oder Ersatzbau muss jedoch in der Regel in der ursprünglichen Kubatur<br />
erfolgen.<br />
Der <strong>Rahmenplan</strong> - Städtebauliche Entwicklung (Plan 5) - stellt die angestrebte bauliche<br />
Struktur <strong>und</strong> Gestalt für die <strong>Sanierungsgebiete</strong> gr<strong>und</strong>stücksweise dar. Alle erhaltenswerten<br />
Gebäude <strong>und</strong> Neubaupotenziale sind ausgewiesen. Der Umgang mit den als Bestand gekennzeichneten<br />
Remisen in den Hofbereichen ist einzelfallbezogen zu entscheiden.<br />
Zur Verbesserung des Ortsbildes sowie zur Wahrung der schützenswerten Bausubstanz<br />
<strong>und</strong> ihres Umfeldes sind die gestalterischen Sanierungsziele vom 07.07.1999 (am<br />
30.09.1999 im Amtsblatt veröffentlicht) Bestandteil der konkretisierten Sanierungsziele. Die<br />
Fortführung der gestalterischen Sanierungsziele für die Zeit nach Aufhebung der Sanierungssatzungen<br />
soll über die Umwandlung in eine Gestaltungssatzung erfolgen.<br />
4.6 Erhalt der grünen Blockinnenbereiche<br />
Die Gebiete werden weitgehend von starker, gr<strong>und</strong>stücksorientierter Durchgrünung geprägt,<br />
während wohnungsnahe öffentliche Freiflächen nur sehr begrenzt vorhanden sind. Im Sinne<br />
des Gebietscharakters <strong>und</strong> zur Kompensation von Defiziten im öffentlichen Bereich sind<br />
daher die inneren Grünräume in ihrem Zusammenhang zu erhalten. Sie sind quartiersspezifisch<br />
als hintere Grünzonen im <strong>Rahmenplan</strong> definiert. Insbesondere im Zusammenhang mit<br />
der gewünschten partiellen Verdichtung im Blockrand ist die Nutzungsqualität dieser Freiflächen<br />
mittels Entsiegelung, Schaffung von Spielmöglichkeiten <strong>und</strong> Maßnahmen der vegetativen<br />
Gestaltung zu verbessern. Stellplätze sind in der Grünzone nicht zulässig.<br />
Eine Sicherung der grünen Blockinnenbereiche für die Zeit nach Aufhebung der Sanierungssatzungen<br />
soll über einen Text-Bebauungsplan erfolgen.