Antragsformular - Raiffeisen
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sinesscard_Kundenblatt_1108 11.08.2008 16:00 Uhr Seite 1<br />
Kundenblatt<br />
Bearbeiter Abholort<br />
x x<br />
vorgemerkt Zeichen/Klappe<br />
Ort,Datum<br />
Unterschrift/firmenmäßige Unterfertigung<br />
x<br />
Muster Firma<br />
Dr. Martha Musterfrau<br />
W12345U<br />
Kartennr. 98 76 54<br />
www.roth.at<br />
Business<br />
Card<br />
Die Business Card berechtigt zum bargeldlosen Tanken bei allen Öko-Tank Roth Standorten (Bitte leserlich in BLOCKBUCHSTABEN<br />
ausfüllen). Danken Sie nicht uns. Wir tanken Ihnen.<br />
Name/Firma: * Geb. Datum: *<br />
Beruf/Titel: *<br />
PLZ/Ort: * Straße: *<br />
Tel. privat: * Tel. geschäftl.: E-Mail: xx<br />
Polizeiliche Kennzeichen:<br />
Beschäftigt bei: * PLZ/Ort: *<br />
Firmenbuchnr.: UID-Nr.:<br />
Ich/Wir ermächtige(n) mein/unser kontoführendes Geldinstitut im Sinn der § 38 (2) 5 Bankwesengesetz und § 18 (1) 1 Datenschutzgesetz<br />
ausdrücklich, dem Zahlungsempfänger, Bankauskünfte, vor allem über meine/unsere Bonität, zu erteilen.<br />
Ort/ Datum Unterschrift/firmenmäßige Unterfertigung des<br />
Karteninhabers/Zeichnungsberechtigten<br />
* unbedingt ausfüllen<br />
x hier unbedingt unterfertigen, ansonsten kann Auftrag nicht bearbeitet werden.<br />
xx hiermit erkläre ich mich einverstanden, Informationen der Firma Roth zu erhalten.<br />
Durch meine Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit dieser Angaben und<br />
die Anerkennung umseitiger Geschäftsbedingungen.<br />
Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen (Auftraggeber) Kontonummer des Zahlungspflichtigen<br />
An (kontoführendes Geldinstitut des Zahlungspflichtigen)<br />
Bankleitzahl<br />
Roth Heizöle Ges.m.b.H.<br />
Conrad-v.-Hötzendorf-Str. 160; Postanschrift: Postfach 820, 8011 Graz<br />
Tel +43 (0) 316 47 22 12-0; Fax DW 50; E-Mail tank@roth.at<br />
Handelsgericht Graz | FN 225533 t | UID-Nr.: ATU 54751503 | DVR: 0972916<br />
Zahlungsempfänger:<br />
ROTH HEIZÖLE Ges.m.b.H.<br />
Conrad-v.-Hötzendorf-Straße 160<br />
8010 Graz<br />
Betrifft: Abbuchungsauftrag für Lastschriften<br />
Sie werden hiermit widerruflich beauftragt, die von obengenanntem Zahlungsempfänger ausgefertigten und zum Einzug über mein/unser Konto bestimmten Lastschriften durchzuführen. Die vom Konto abzubuchenden<br />
Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung. Das kontoführende Kreditinstitut ist berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Teilzahlungen<br />
sind nicht zu leisten. Das kontoführende Kreditinstitut ist berechtigt, den Abbuchungsauftrag überhaupt nicht mehr weiter durchzuführen, wenn keine erforderliche Deckung gegeben war. In einem solchen Fall<br />
wird der Zahlungsempfänger davon verständigt. Ein Widerruf der Belastung ist ausgeschlossen , wenn der genaue Betrag der Lastschrift vom Zahlungspflichtigen autorisiert wurde oder dem Zahlungspflichtigen mindestens<br />
vier Wochen vor Durchführung die Information über die Lastschrift mitgeteilt oder zugänglich gemacht wurde oder der zahlungspflichtige kein Verbraucher ist. Einwendungen, die sich auf das der Lastschrift zugrunde liegende<br />
Rechtsgeschäft beziehen, sind zwischen dem (den) Auftraggeber (n) und dem Zahlungsempfänger direkt zu regeln. Ein Widerruf dieses Auftrages gilt für nach dem Zeitpunkt seines Zugangs bei dem kontoführenden<br />
Kreditinstitut einlangende Lastschriften. Der (Die) Zahlungspflichtige(n) hat (haben) den Zahlungsempfänger gleichzeitig zu benachrichtigen. Durch die Weitergabe diese Abbuchungsauftrages an den Zahlungsempfänger<br />
entsteht für die kontoführende Bank keine Haftung. Im übrigen gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen" in der letztgültigen Fassung. Der Auftraggeber ermächtigt sein<br />
kontoführendes Geldinstitut im Sinne der § 38 (2) 5 Bankwesen und § 18 (1) 1 Datenschutzgesetz ausdrücklich, dem Zahlungsempfänger, Bankauskünfte, vor allem über meine/unsere Bonität, zu erteilen.
inesscard_Kundenblatt_1108 11.08.2008 16:00 Uhr Seite 2<br />
www.roth.at<br />
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- u. Zahlungsbedingungen für die von der Roth Heizöle GmbH herausgegebene ROTH KUNDENKARTE<br />
„Businesscard“<br />
1.) Präambel: Die folgenden Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Kundenkarten-Verträge, welche zwischen der Roth Heizöle GmbH<br />
und dem Karteninhaber abgeschlossen werden.<br />
2.) Geltungsbereich: Roth Heizöle GmbH gewährt dem Karteninhaber die Möglichkeit, bei allen namhaft gemachten Roth Tankstellen bargeldlos gegen Vorlage der Roth Kundenkarte „Businesscard“<br />
und anschließender PIN-Code-Eingabe Mineralölprodukte zu beziehen.<br />
3.) Die Möglichkeit Zusatzwaren oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, wird ie Kunde mittels eines Einzelvertrages gesondert vereinbart. Diese Möglichkeit wird dem Kunden nur unter Vorbehalt<br />
des Rechtes zur jederzeitigen Einstellung der Inanspruchnahme eröffnet, Roth Heizöle GmbH wird jedoch rechtzeitig bekannt geben, falls eingeräumte Zusatzdienstleistungen nicht mehr<br />
zur Verfügung stehen.<br />
4.) Die Roth Kundenkarte „Businesscard“ wird von der Roth Heizöle GmbH herausgegeben und verwaltet. Der Kundenkartenvertrag kommt durch Zustellung der Tankkarte an den Antragsteller<br />
zustande. Der Karteninhaber ist verpflichtet unrichtige bzw. unvollständige Daten auf der Karte sofort zu melden. Unrichtige oder unvollständige Daten ändern jedoch nichts an der Haftung des<br />
Karteninhabers für die Erfüllung seiner mit der Karte eingegangenen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen. Roth Heizöle GmbH ist nicht verpflichtet, die Legitimation des Karteninhabers zu<br />
überprüfen.<br />
5.) Der Karteninhaber erkennt hinsichtlich aller Lieferungen und Leistungen, die er mit einer Roth Kundenkarte „Businesscard“ in Anspruch nimmt, die nachstehenden Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />
der Roth Heizöle GmbH an. Allfällige Einkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen des Kunden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von Roth Heizöle GmbH schriftlich anerkannt<br />
werden.<br />
6.) Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Karte unverzüglich auf dem dafür vorgesehenen Unterschriftenfeld mit der gleichen Unterschrift wie auf dem Kartenantrag zu unterzeichnen. Bei fehlender<br />
oder nicht gehöriger Unterschrift ist Roth Heizöle GmbH ohne Angabe weiterer Gründe berechtigt, die Annahme der Karte zu verweigern.<br />
7.) Verwendung bzw. Bedingungen der Roth Kundenkarte „Businesscard“: Mit dem Kundenkarteninhaber wird bei Abschluss des Kundenkartenvertrages ein Bezugs-/Kreditlimit vereinbart, welches<br />
vom Kunden zu keinem Zeitpunkt überschritten werden darf. Bei Überschreitung oder Nicht- bzw. nicht fristgerechter Bezahlung ist die Roth Heizöle GmbH zu sofortigen Sperre der Karte berechtigt.<br />
Die Roth Kundenkarte „Businesscard“ ist dem Betreiber oder dem Personal vor Inanspruchnahme von Leistungen vorzuweisen. Roth Heizöle GmbH ist weiters berechtigt, aufgrund des<br />
festgesetzten Bezugs-/Kreditlimits vom Kundenkarteninhaber jederzeit angemessene Sicherheiten zu verlangen.<br />
8.) Dem Kundenkarteninhaber ist die weitere Nutzung der Roth Kundenkarte „Businesscard“ untersagt, wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird bzw. er erkennen kann, dass<br />
die Rechnung bei Fälligkeit nicht ausgeglichen bzw. die von Roth Heizöle GmbH geforderten Sicherheiten nicht termingerecht beigebracht werden können.<br />
9.) Mineralölprodukte werden im Namen und für Rechnung der Roth Heizöle GmbH verkauft, alle anderen Artikel und Dienstleistungen werden im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Tankstellenpartners<br />
verkauft. In diesem Fall trägt Roth Heizöle GmbH auch keine Gewährleistung und übernimmt keine Haftung.<br />
10.) Roth Heizöle GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.<br />
11.) Diese Vereinbarung verpflichtet weder Roth Heizöle GmbH noch den jeweiligen Tankstellpartner, noch den Kunden zum Abschluss von Einzelverträgen über die Lieferung von Produkten und/oder<br />
die Erbringung von Dienstleistungen. Die Lieferfähigkeit kann bei den einzelnen Tankstellenpartnern unterschiedlich sein.<br />
12.) Der Kunde hat an den namhaft gemachten Tankstellen vorgelegte Belastungsbelege zu unterschreiben. Mit der Unterfertigung gelten die Waren und Dienstleistungen als empfangen und bestätigt.<br />
Das Personal an den Tankstellen ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, die Legitimation des Karteninhabers zu überprüfen, und die Roth Kundenkarte „Businesscard“ einzuziehen, wenn diese<br />
Daten nicht mit den Kartendaten übereinstimmen.<br />
13.) Gleiches gilt wenn die Karte gesperrt ist oder das Transaktionslimit überschritten ist. Bei einer derartigen Kartensperre oder Überschreitung des Limits ist Roth Heizöle GmbH berechtigt, den Einzug<br />
der Karte zu veranlassen und ist der Karteninhaber verpflichtet, in diesem Falle nach Aufforderung, die Roth Kundenkarte „Businesscard“ an das Personal auszuhändigen.<br />
14.) Ist eine elektronische Akzeptanz der Karte aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, wird über die bezogenen Waren/Dienstleistungen ein Ersatzbeleg angefertigt. Der Karteninhaber ist<br />
verpflichtet, diesen Beleg zu unterschreiben.<br />
15.) Die Kundenkarte ist nicht übertragbar und verbleibt im Eigentum der Rolh Heizöle GmbH. Sie ist unverzüglich an Roth Heizöle GmbH zu retournieren, wenn sie seitens des Karteninhabers nicht<br />
mehr benötigt wird.<br />
16.) Roth Heizöle GmbH übergibt dem Karteninhaber die persönliche Identifikationsnummer (kurz PIN) in einem Kuvert getrennt von der Karte. Durch Vorlage der Kundenkarte und Eingabe des PIN<br />
an den Kassenterminals oder an denTankautomaten wird dem Karteninhaber der bargeldlose Zahlungsverkehr ermöglicht. Durch die Eingabe des PIN quittiert der Inhaber zugleich den Empfang<br />
der Produkte und Leistungen. Der PIN ist vom Karteninhaber geheim zu halten, und darf nicht auf der Karte bzw. deren Rückseite oder deren Hülle vermerkt, oder dritten Personen mitgeteilt wer -<br />
den, und ist getrennt von der Karte aufzubewahren bzw. hat nicht in einem unbewachten Fahrzeug zu verbleiben.<br />
17.) Der Kunde haftet auch ohne Verschulden für jede nicht vertragsgemäße oder missbräuchliche Verwendung der Karte.<br />
18.) Bei Verlust oder Diebstahl der Karte hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Roth Heizöle GmbH zu informieren, dies unter Angabe der Kartennummer. Ort und Zeit des Verlustes. Roth Heizöle<br />
GmbH wird die Kundenkarte im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf Kosten des Karteninhabers gegebenenfalls unverzüglich sperren und eine neue Karte ausgeben. Mit Ablauf des Tages,<br />
an dem die Verlustanzeige bei der Roth Heizöle GmbH nachweislich einlangt, ist die Haftung des Kunden erloschen. Verlust oder Diebstahl müssen außerdem bei der zuständigen Behörde angezeigt<br />
werden und ist eine entsprechende Kopie der polizeilichen Anzeige an Roth Heizöle GmbH weiterzuleiten, widrigenfalls die Haftung des Kunden trotz einer bei Roth Heizöle GmbH erstatteten<br />
Verlustanzeige weiter besteht. Der Karteninhaber ist darüber hinaus verpflichtet, eine als abhanden gekommene gemeldete und wieder aufgefundene bzw. eine stornierte Karte nach Erhalt<br />
der Ersatzkarte unverzüglich mit durchschnittenem Magnetstreifen an Roth Heizöle GmbH zu senden.<br />
19.) Abrechnung: Leistungsbezüge werden dem Kunden von der Roth Heizöle GmbH in EURO verrechnet.<br />
Die gesamte Abrechnung wird dem Kunden in Form einer Sammelrechnung zugestellt und erfolgt die Abrechnung je nach Vereinbarung einmal oder zweimal monatlich (Änderungen vorbehal -<br />
ten). Die auf der Rechung ausgewiesenen Beträge werden mittels Bankabbuchung eingezogen. Das Datum der frühesten Abbuchung ist auf der Sammelrechnung ersichtlich. Preisbasis für die<br />
Abrechnung mit dem Kunden sind die am Tag des Leistungsbezuges gültigen Brutto-Verkaufspreise der in Anspruch genommenen Tankstelle. Etwaige Reklamationen hinsichtlich unrichtiger<br />
Rechnungen haben vom Kunden innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich an die Roth Heizöle GmbH, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 160, 8010 Graz zu erfolgen.<br />
20.) Sonstiges: Die Roth Kundenkarte „Businesscard“ ist unbeschränkt güllig. Die Roth Heizöle GmbH hat das Recht, das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit aufzulösen und die<br />
Kundenkarte zu sperren bzw. einzuziehen.<br />
21.) Der Kunde verpflichtet sich die Roth Kundenkarte „Businesscard“ nur so lange zu verwenden, wie die pünktliche Zahlung der Abrechnung gewährleistet ist. Ist diese nicht erfolgt oder nicht mehr<br />
gesichert hat die Roth Heizöle GmbH das Recht die Karte sofort zu sperren bzw. einzuziehen.<br />
22.) Weiters hat die Roth Heizöle GmbH die Möglichkeit auf Kosten des Karteninhabers alle Maßnahmen zu setzen, um dieTankstellenpartner zu informieren.<br />
23.) Außerdem hat der Kunde im Verzugsfalle Verzugszinsen zu bezahlen, welche 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank p.a. ab dem Fälligkeitsdatum betragen,<br />
sowie sämtliche (außer)gerichtliche Gebühren, wie z.B. Mahnspesen, Gebühren für etwaige Inkassoinstitute, Anwaltskosten, Kosten für Bonitätsauskünfte etc. zu tragen.<br />
24.) Änderungen der Rechtsverhältnisse auf Seite des Kunden, wodurch eine Karte auf eine andere Rechtsperson stattfinden soll bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Roth Heizöle GmbH.<br />
Der Kunde ist jedoch verpflichtet alle seine Verpflichtungen gegenüber der Roth Heizöle GmbH auf seine allfälligen Rechtsnachfolger zu überbinden.<br />
25.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen rechtsunwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen aufrecht. In diesem<br />
Falle verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die der ursprünglichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung entspricht.<br />
26.) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Graz.<br />
27.) Zwischen den Vertragsparteien gilt Österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vereinbarung betreffend die Roth Kundenkarte „Businesscard“ ist Graz, sofern nicht aus<br />
zwingenden gesetzlichen Gründen ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.<br />
28.) Die Daten des Kunden werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung stets automationsunterstützt verarbeitetet und an Dritte, die mit Roth Heizöle GmbH arbeiten, übermittelt. Der Kunde erklärt<br />
hiermit sein Einverständnis, Roth Heizöle GmbH wird die Daten den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes entsprechend behandeln. Roth Heizöle GmbH ist laut Datenschutzgesetz auch berech -<br />
tigt, Auskünfte bei Kreditinstituten und Auskunfteien, wie z.B. KSV einzuholen. Unabhängig davon werden letzteren auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens, jeweils unter<br />
Einhaltungen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gemeldet. Diese Meldungen dürfen entsprechend dem Datenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter<br />
Interessen der Roth Heizöle GmbH erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Karteninhabers nicht beeinträchtigt werden.<br />
29.) Roth Heizöle GmbH kann die gegenständlichen Vertragsbedingungen jederzeit ändern oder ergänzen, wobei derartige Änderungen und Ergänzungen dem Karteninhaber zuvor schriftlich mitgeteilt<br />
werden müssen. Sie gelten als vom Karteninhaber genehmigt, wenn er nach Erhalt der Benachrichtigung nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen einen schriftlichen Widerspruch an die Roth<br />
Heizöle GmbH übersendet.