Der Energieausweis
Der Energieausweis
Der Energieausweis
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Energieausweis</strong> in der EU-Richtlinie 2002/91/EG<br />
EU-Richtlinie 2002/91/EG v. 16.12.2002<br />
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden<br />
Bei Bau, Verkauf, Vermietung wird vom Eigentümer dem Käufer oder Mieter<br />
der„Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz“ vorgelegt. (Art.7, Abs.1)<br />
Ausweis muss Referenzwerte, Rechtsnormen, Vergleichskennwerte enthalten,<br />
um Vergleich und Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz zu ermöglichen.<br />
Dem <strong>Energieausweis</strong> sind Modernisierungsempfehlungen beizufügen. (Art.7,<br />
Abs.2)<br />
Ausweis bei öffentlichen Gebäuden (> 1.000 m²) aushängen (Art.7, Abs.3)<br />
5 16.04.2007<br />
Autor: Klaus Röthele / eza!