09.05.2013 Aufrufe

Der Energieausweis

Der Energieausweis

Der Energieausweis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Energieausweis</strong> in der EU-Richtlinie 2002/91/EG<br />

EU-Richtlinie 2002/91/EG v. 16.12.2002<br />

über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden<br />

Bei Bau, Verkauf, Vermietung wird vom Eigentümer dem Käufer oder Mieter<br />

der„Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz“ vorgelegt. (Art.7, Abs.1)<br />

Ausweis muss Referenzwerte, Rechtsnormen, Vergleichskennwerte enthalten,<br />

um Vergleich und Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz zu ermöglichen.<br />

Dem <strong>Energieausweis</strong> sind Modernisierungsempfehlungen beizufügen. (Art.7,<br />

Abs.2)<br />

Ausweis bei öffentlichen Gebäuden (> 1.000 m²) aushängen (Art.7, Abs.3)<br />

5 16.04.2007<br />

Autor: Klaus Röthele / eza!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!