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Anschreiben Dr. Max Lehmer (Landwirtschaftsausschuss Bundestag)

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Herrn<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Max</strong> <strong>Lehmer</strong><br />

Platz der Republick 1<br />

11011 Berlin<br />

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,<br />

der Verband Bayerischer Rassegeflügelzüchter e.V. bittet Sie um ihre Unterstützung bei der<br />

anstehenden Änderung des Tierschutzgesetzes. Die Änderung des Paragraphen 11b<br />

verursacht beim Rassegeflügel große Probleme. Wie bei allen landwirtschaftlichen Nutztieren ist<br />

die Bewertung auf unseren Geflügelausstellungen für die Erhaltungszucht der meist sehr alten<br />

und vom Aussterben bedrohten Geflügelrassen notwendig und daher für die Züchter sehr<br />

wichtig.<br />

Rassegeflügel (Hühner, Tauben, Enten und Gänse) gehören nicht in das Gutachten zur<br />

Auslegung von §11b bei Heimtieren. Die Zuständigkeit liegt wie bei den anderen<br />

landwirtschaftlichen Nutztieren bei der Tierzucht.<br />

Für den Vollzug bei der Rassegeflügelzucht soll das Gutachten zur Auslegung von §11b des<br />

Tierschutzgesetzes bei Heimtieren als Richtlinie zur Verfügung stehen. Dieses Gutachten kann<br />

jedoch nicht für die Tiere, die in unserem Verband gezüchtet werden gelten. Geflügel fällt nach<br />

unserer Kenntnis sowohl nach europäischem, als auch nach nationalem Recht unter die<br />

Bezeichnung landwirtschaftliche Nutztiere. Wir züchten und halten landwirtschaftliche Nutztiere<br />

und keine Heimtieren. Zweck unserer Zucht ist<br />

neben der Eigenversorgung unserer Familien mit Geflügelfleisch und Eiern aus artgerechter<br />

Haltung der Erhalt unserer teilweise sehr alten Nutztierrassen. Alle 2 Wochen stirbt weltweit eine<br />

Nutztierrasse aus, das heißt eine an Klima und Standort angepasste Rasse, ein genetisches<br />

Erbe und Kulturgut zugleich verschwinden.<br />

Es ist paradox, dass mit Tierschutzgründen die Züchter der alten Rassen, die einen wichtigen<br />

Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten und ihr Fleisch und Eier artgerecht „produzieren“


gegenüber den Züchtern und Haltern von industriellem Wirtschaftsgeflügel massiv benachteiligt<br />

werden. Die Folge ist ein bewusstes Ausrotten der alten Rassen. Bei einer Beurteilung, ob eine<br />

Qualzucht im Bereich Geflügel vorliegt oder nicht sollten zumindest die Zuchten des industriellen<br />

Wirtschaftsgeflügels als vergleichbarer Maßstab herangezogen werden.<br />

Eine Qualzucht muss wissenschaftlich belegbar sein. Da Zucht- und Ausstellungsverbote<br />

endgültig sind, muss vor einem Zuchtverbot zum Erhalt der Biodiversität geprüft werden, ob die<br />

Probleme, die es bei einigen Rassen gibt, nicht vorher auch auf einem anderen Weg gelöst<br />

werden können. Z.b. durch Führungsstrategien wie eine schlechte Bewertung dieser Tiere auf<br />

Ausstellungen), Zuchtmanagement und die Anwendung genetischer Erkenntnisse.<br />

Übertypisierungen können so in den meisten Fällen behoben werden. Seit über 10 Jahren führt<br />

der Beirat für Tier- und Artenschutz des BDRG ein Monitoring auf Ausstellungen und<br />

Schulungen durch. Die Ergebnisse werden analysiert und im Bundeszuchtausschuss<br />

umgesetzt. Dies hat dazu geführt, dass viele kritische und problematische Übertypisierungen<br />

z.B. im Bereich Sichtfreiheit, Standfreiheit und Warzenbildung auf ein Normalmaß<br />

zurückgefahren wurden und Faktoren, wie Gesundheit und Vitalität im Vordergrund stehen.<br />

Selbst bei den in der Begründung des Gesetzes genannten Haubenenten war es ohne Zucht-<br />

und Ausstellungsverbot möglich die tierschutzrelevanten Probleme zu beheben. Die Probleme,<br />

die bei dieser Rasse vorkommen können wurden von der Universität Düsseldorf am<br />

Wissenschaftlichen Geflügelhof in Sinsteden im Rahmen einer Diplomarbeit analysiert Nach<br />

morphologischen und ethologischen Untersuchungen wurde auch nach einer züchterischen<br />

Behebung dieser Probleme geforscht und mit dem „Umdrehtest“ eine praktikable Lösung für die<br />

Züchter gefunden. Mit diesem Test verschwinden die festgestellten Probleme in den betroffenen<br />

Zuchten. Seit dem 22.6.2011 dürfen nur noch Tiere, die diesen Test bestanden haben,<br />

ausgestellt werden. Die heutige Zucht von Haubenenten führt bei den Nachkommen zu keinem<br />

Leiden und keinen Schäden!<br />

Wir bitten Sie unsere Meinung zu berücksichtigen und das Thema Qualzucht und<br />

Ausstellungsverbot für die Rassegeflügelzüchter zu entscheiden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Manfred Kull<br />

1. Vorsitzender des Verbandes Bayerischer Rassegeflügelzüchter

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