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Die Revisionsbegründung in Strafsachen - Grundlagen und neue ...

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Republikanischer Anwält<strong>in</strong>nen- <strong>und</strong> Anwältevere<strong>in</strong> e. V.<br />

Haus der Demokratie <strong>und</strong> Menschenrechte<br />

Greifswalder Straße 4<br />

10405 Berl<strong>in</strong><br />

Tel.: 030-41723555<br />

Fax: 030-41723557<br />

kontakt@rav.de<br />

RAV-Fortbildung 13/11<br />

<strong>Die</strong> <strong>Revisionsbegründung</strong> <strong>in</strong> <strong>Strafsachen</strong> - <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> <strong>und</strong> <strong>neue</strong><br />

Entwicklungen<br />

Referent<br />

Rechtsanwalt Dr. Ralf Ritter, Fachanwalt für Strafrecht, Hamburg<br />

25.6.2011, 10:00-16:00 Uhr (5 St<strong>und</strong>en Sem<strong>in</strong>arzeit)<br />

Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO<br />

GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berl<strong>in</strong><br />

Besser ist es, wenn die Ziele der Verteidigung nicht mit der Revision weiter verfolgt werden<br />

müssen. <strong>Die</strong> Erfolgsquote ist bekanntermaßen ger<strong>in</strong>g. Umso wichtiger ist es, dass <strong>in</strong> den<br />

Fällen, <strong>in</strong> denen sie sich nicht vermeiden lässt, die Revision nicht schon aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er<br />

lückenhaften Begründung scheitert.<br />

<strong>Die</strong> Anforderungen der Rechtsprechung an die Begründung von Verfahrensrügen s<strong>in</strong>d rigide.<br />

§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO wird als Schlüssigkeitsgebot ausgelegt <strong>und</strong> vom Revisionsführer<br />

verlangt, Verfahrenstatsachen so vollständig <strong>und</strong> aus sich heraus verständlich anzugeben,<br />

dass das Gericht alle<strong>in</strong> anhand der <strong>Revisionsbegründung</strong> - Erweisbarkeit vorausgesetzt -<br />

endgültig entscheiden kann, ob e<strong>in</strong> Verfahrensfehler vorliegt. Der kle<strong>in</strong>ste Flüchtigkeitsfehler<br />

führt zur Unzulässigkeit der Rüge.<br />

Demgegenüber s<strong>in</strong>d die Anforderungen an die Erhebung von Sachrügen zwar ger<strong>in</strong>g.<br />

Dennoch können sogar hier Fehler unterlaufen, die von der Rechtsprechung zum Anlass<br />

genommen werden, die Revision als unzulässig zu verwerfen.<br />

In dem Sem<strong>in</strong>ar sollen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> vermittelt werden, die für e<strong>in</strong>e zulässige<br />

Begründung der Revision zu beachten s<strong>in</strong>d. Dabei werden auch <strong>neue</strong>re Entwicklungen <strong>in</strong> der<br />

höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgestellt. Insbesondere werden folgende Themen<br />

behandelt werden:<br />

· Abgrenzung zwischen Sachrüge <strong>und</strong> Verfahrensrüge<br />

· Vortrag von Negativtatsachen<br />

· Inbegriff der Hauptverhandlung<br />

· Anforderungen an die Aufklärungsrüge<br />

· Verfahrensfehler im Zusammenhang mit dem Beweisantragsrecht<br />

· Verhandlung <strong>in</strong> Abwesenheit des Angeklagten<br />

· Fehler im Rahmen der Verständigung<br />

Der Referent, Rechtsanwalt Dr. Ralf Ritter, Fachanwalt für Strafrecht, Hamburg, verteidigt<br />

seit vielen Jahren <strong>in</strong> Revisionsverfahren <strong>und</strong> ist regelmäßig <strong>in</strong> Fachanwaltskursen als<br />

Referent für das Themengebiet Revision tätig. Von ihm ist als Monografie erschienen: <strong>Die</strong><br />

Begründungsanforderungen bei der Erhebung der Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz<br />

2 StPO, 2007


Republikanischer Anwält<strong>in</strong>nen- <strong>und</strong> Anwältevere<strong>in</strong> e. V.<br />

Haus der Demokratie <strong>und</strong> Menschenrechte<br />

Greifswalder Straße 4<br />

10405 Berl<strong>in</strong><br />

Tel.: 030-41723555<br />

Fax: 030-41723557<br />

kontakt@rav.de<br />

Anmeldung<br />

RAV-Fortbildung 13/11<br />

<strong>Die</strong> <strong>Revisionsbegründung</strong> <strong>in</strong> <strong>Strafsachen</strong> - <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> <strong>und</strong> <strong>neue</strong><br />

Entwicklungen<br />

Referent<br />

Rechtsanwalt Dr. Ralf Ritter, Fachanwalt für Strafrecht, Hamburg<br />

25.6.2011, 10:00-16:00 Uhr (5 St<strong>und</strong>en Sem<strong>in</strong>arzeit)<br />

Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO<br />

GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berl<strong>in</strong><br />

Teilnahmebetrag:<br />

RAV-Mitglieder: 110,00 EUR/ Nichtmitglieder: 160,00 EUR <strong>in</strong>kl. MwSt<br />

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