Die Revisionsbegründung in Strafsachen - Grundlagen und neue ...
Die Revisionsbegründung in Strafsachen - Grundlagen und neue ...
Die Revisionsbegründung in Strafsachen - Grundlagen und neue ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Republikanischer Anwält<strong>in</strong>nen- <strong>und</strong> Anwältevere<strong>in</strong> e. V.<br />
Haus der Demokratie <strong>und</strong> Menschenrechte<br />
Greifswalder Straße 4<br />
10405 Berl<strong>in</strong><br />
Tel.: 030-41723555<br />
Fax: 030-41723557<br />
kontakt@rav.de<br />
RAV-Fortbildung 13/11<br />
<strong>Die</strong> <strong>Revisionsbegründung</strong> <strong>in</strong> <strong>Strafsachen</strong> - <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> <strong>und</strong> <strong>neue</strong><br />
Entwicklungen<br />
Referent<br />
Rechtsanwalt Dr. Ralf Ritter, Fachanwalt für Strafrecht, Hamburg<br />
25.6.2011, 10:00-16:00 Uhr (5 St<strong>und</strong>en Sem<strong>in</strong>arzeit)<br />
Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO<br />
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berl<strong>in</strong><br />
Besser ist es, wenn die Ziele der Verteidigung nicht mit der Revision weiter verfolgt werden<br />
müssen. <strong>Die</strong> Erfolgsquote ist bekanntermaßen ger<strong>in</strong>g. Umso wichtiger ist es, dass <strong>in</strong> den<br />
Fällen, <strong>in</strong> denen sie sich nicht vermeiden lässt, die Revision nicht schon aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er<br />
lückenhaften Begründung scheitert.<br />
<strong>Die</strong> Anforderungen der Rechtsprechung an die Begründung von Verfahrensrügen s<strong>in</strong>d rigide.<br />
§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO wird als Schlüssigkeitsgebot ausgelegt <strong>und</strong> vom Revisionsführer<br />
verlangt, Verfahrenstatsachen so vollständig <strong>und</strong> aus sich heraus verständlich anzugeben,<br />
dass das Gericht alle<strong>in</strong> anhand der <strong>Revisionsbegründung</strong> - Erweisbarkeit vorausgesetzt -<br />
endgültig entscheiden kann, ob e<strong>in</strong> Verfahrensfehler vorliegt. Der kle<strong>in</strong>ste Flüchtigkeitsfehler<br />
führt zur Unzulässigkeit der Rüge.<br />
Demgegenüber s<strong>in</strong>d die Anforderungen an die Erhebung von Sachrügen zwar ger<strong>in</strong>g.<br />
Dennoch können sogar hier Fehler unterlaufen, die von der Rechtsprechung zum Anlass<br />
genommen werden, die Revision als unzulässig zu verwerfen.<br />
In dem Sem<strong>in</strong>ar sollen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> vermittelt werden, die für e<strong>in</strong>e zulässige<br />
Begründung der Revision zu beachten s<strong>in</strong>d. Dabei werden auch <strong>neue</strong>re Entwicklungen <strong>in</strong> der<br />
höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgestellt. Insbesondere werden folgende Themen<br />
behandelt werden:<br />
· Abgrenzung zwischen Sachrüge <strong>und</strong> Verfahrensrüge<br />
· Vortrag von Negativtatsachen<br />
· Inbegriff der Hauptverhandlung<br />
· Anforderungen an die Aufklärungsrüge<br />
· Verfahrensfehler im Zusammenhang mit dem Beweisantragsrecht<br />
· Verhandlung <strong>in</strong> Abwesenheit des Angeklagten<br />
· Fehler im Rahmen der Verständigung<br />
Der Referent, Rechtsanwalt Dr. Ralf Ritter, Fachanwalt für Strafrecht, Hamburg, verteidigt<br />
seit vielen Jahren <strong>in</strong> Revisionsverfahren <strong>und</strong> ist regelmäßig <strong>in</strong> Fachanwaltskursen als<br />
Referent für das Themengebiet Revision tätig. Von ihm ist als Monografie erschienen: <strong>Die</strong><br />
Begründungsanforderungen bei der Erhebung der Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz<br />
2 StPO, 2007
Republikanischer Anwält<strong>in</strong>nen- <strong>und</strong> Anwältevere<strong>in</strong> e. V.<br />
Haus der Demokratie <strong>und</strong> Menschenrechte<br />
Greifswalder Straße 4<br />
10405 Berl<strong>in</strong><br />
Tel.: 030-41723555<br />
Fax: 030-41723557<br />
kontakt@rav.de<br />
Anmeldung<br />
RAV-Fortbildung 13/11<br />
<strong>Die</strong> <strong>Revisionsbegründung</strong> <strong>in</strong> <strong>Strafsachen</strong> - <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> <strong>und</strong> <strong>neue</strong><br />
Entwicklungen<br />
Referent<br />
Rechtsanwalt Dr. Ralf Ritter, Fachanwalt für Strafrecht, Hamburg<br />
25.6.2011, 10:00-16:00 Uhr (5 St<strong>und</strong>en Sem<strong>in</strong>arzeit)<br />
Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO<br />
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berl<strong>in</strong><br />
Teilnahmebetrag:<br />
RAV-Mitglieder: 110,00 EUR/ Nichtmitglieder: 160,00 EUR <strong>in</strong>kl. MwSt<br />
------------------------------------------------------------------<br />
(FAX)-ANMELDUNG:<br />
Mitglied im RAV Nichtmitglied<br />
Name, Vorname<br />
Adresse<br />
Email<br />
Datum Unterschrift<br />
Anmeldungen bitte per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV