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Satzung - Raiffeisenbank Estenfeld-Bergtheim eG

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Die Organe der Genossenschaft sind:<br />

A. der Vorstand<br />

B. der Aufsichtsrat<br />

C. die Generalversammlung<br />

SATZUNG<br />

III. ORGANE DER GENOSSENSCHAFT<br />

§ 13<br />

Organe der Genossenschaft<br />

A. Der Vorstand<br />

§ 14<br />

Leitung der Genossenschaft<br />

(1) Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung.<br />

(2) Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften der<br />

Gesetze, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes, der <strong>Satzung</strong> und der gemäß<br />

§ 16 Abs. 2 Buchst. b) zu erlassenden Geschäftsordnung für den Vorstand.<br />

(3) Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich nach Maß-<br />

gabe des § 15.<br />

§ 15<br />

Vertretung<br />

(1) Zwei Vorstandsmitglieder können rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen<br />

und Erklärungen abgeben (gesetzliche Vertretung). Der Aufsichtsrat kann einzelne<br />

oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181 Al-<br />

ternative 2 BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtshandlun-<br />

gen, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt zugleich als<br />

Vertreter Dritter zu handeln.<br />

(2) Die Erteilung von Prokura, Handlungsvollmacht und sonstigen Vollmachten zur<br />

rechtsgeschäftlichen Vertretung ist zulässig. Näheres regelt die Geschäftsordnung für<br />

den Vorstand.<br />

Stand: 14.03.2012 8

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