Präsentation der Verwaltung im Umwelt ... - Gemeinde Altenberge
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2. 2. 2. Ziele Ziele de <strong>der</strong> de r EG EG-Umgebungslärmrichtlinie<br />
EG<br />
Umgebungslärmrichtlinie<br />
Die Umgebungslärmrichtlinie legt ein gemeinsames Konzept für alle EU-<br />
Mitgliedsstaaten zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms fest. Mit <strong>der</strong><br />
Richtlinie sollen schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm<br />
vermin<strong>der</strong>t und verhin<strong>der</strong>t bzw. ihrem Entstehen vorgebeugt werden.<br />
„Umgebungslärm“ „Umgebungslärm“ i.S. i.S. <strong>der</strong> <strong>der</strong> Richtlinie Richtlinie<br />
Kein Kein Umgebungslärm i.S. <strong>der</strong> Richtlinie<br />
Belästigende und gesundheitsschädliche<br />
Geräusche <strong>im</strong> Freien, die durch<br />
Aktivitäten von Menschen verursacht<br />
werden. Dabei befasst sich die Richtlinie<br />
ausschließlich mit den Geräuschquellen:<br />
• Straßenverkehr<br />
• Eisenbahnverkehr<br />
• Flugverkehr<br />
• Industrielärm<br />
Zum Beispiel:<br />
- Nachbarschaftslärm<br />
- Lärm am Arbeitsplatz<br />
- Lärm aus Militärgelände<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenberge</strong> – Fachbereich III/60-2 Bauamt – VA Rövekamp 09.01.2009