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Präsentation der Verwaltung im Umwelt ... - Gemeinde Altenberge

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2. 2. 2. Ziele Ziele de <strong>der</strong> de r EG EG-Umgebungslärmrichtlinie<br />

EG<br />

Umgebungslärmrichtlinie<br />

Die Umgebungslärmrichtlinie legt ein gemeinsames Konzept für alle EU-<br />

Mitgliedsstaaten zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms fest. Mit <strong>der</strong><br />

Richtlinie sollen schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm<br />

vermin<strong>der</strong>t und verhin<strong>der</strong>t bzw. ihrem Entstehen vorgebeugt werden.<br />

„Umgebungslärm“ „Umgebungslärm“ i.S. i.S. <strong>der</strong> <strong>der</strong> Richtlinie Richtlinie<br />

Kein Kein Umgebungslärm i.S. <strong>der</strong> Richtlinie<br />

Belästigende und gesundheitsschädliche<br />

Geräusche <strong>im</strong> Freien, die durch<br />

Aktivitäten von Menschen verursacht<br />

werden. Dabei befasst sich die Richtlinie<br />

ausschließlich mit den Geräuschquellen:<br />

• Straßenverkehr<br />

• Eisenbahnverkehr<br />

• Flugverkehr<br />

• Industrielärm<br />

Zum Beispiel:<br />

- Nachbarschaftslärm<br />

- Lärm am Arbeitsplatz<br />

- Lärm aus Militärgelände<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenberge</strong> – Fachbereich III/60-2 Bauamt – VA Rövekamp 09.01.2009

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