Niederschrift über die 47. öffentliche Sitzung ... - Gemeinde Altendorf
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<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>47.</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Sitzung</strong><br />
des <strong>Gemeinde</strong>rats <strong>Altendorf</strong> der Wahlperiode 2008 – 2014<br />
Gremium: <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Altendorf</strong><br />
<strong>Sitzung</strong>sort: Bürgerhaus <strong>Altendorf</strong>, Jurastr. 1<br />
Am: 28.06.2012<br />
Beginn: 18: 30 Uhr<br />
Ende: 20:20 Uhr<br />
Zahl der Mitglieder: 15, davon anwesend 14<br />
Anwesend: Wagner Karl-Heinz – 1.Bgm<br />
Zeh Barbara – 2. Bgm.<br />
Egelseer Norbert<br />
Göller Reinhard<br />
Göller Reinhold<br />
Gunselmann Werner<br />
Kaiser Richard<br />
Otzelberger Winfried<br />
Rössler Angelika<br />
Schubert Heinrich<br />
Spörlein Tobias<br />
Walz Roland<br />
Werthmann Erwin<br />
Maier Ottmar<br />
Seite 1 von 12<br />
Entschuldigt:<br />
Roppelt Doris<br />
Anwesende:<br />
Herr Dresel, Architekt
Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Karl-Heinz Wagner eröffnet <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> um 18.30 Uhr und<br />
stellt fest, dass <strong>die</strong> Beschlussfähigkeit des Gremiums gegeben ist.<br />
TOP 1 Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 31.05.2012<br />
Das Protokoll der <strong>öffentliche</strong>n <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 31.05.2012 wird in der vorgelegten<br />
Form genehmigt.<br />
Abstimmung 14 : 0<br />
TOP 2 BÜ-Maßnahme Jurastraße und Industriestraße<br />
– Beschluss <strong>über</strong> Durchfahrtshöhe /-breite und Kostentragung<br />
1. Bürgermeister Karl-Heinz Wagner teilt mit, dass ca. 150 Bürger aus <strong>Altendorf</strong> <strong>die</strong><br />
Bürgerversammlung am 21.06.2012 besucht haben. Das Votum der Bürger war eindeutig.<br />
Bis auf zwei Gegenstimmen sprachen sich alle Anwesenden für eine PKW-taugliche<br />
Unterführung aus. Dies deckt sich mit der Meinung des <strong>Gemeinde</strong>rates, der schon immer für<br />
eine PKW-taugliche Unterführung plä<strong>die</strong>rt hat. In der heutigen <strong>Sitzung</strong> muss nun der<br />
definitive Beschluss hinsichtlich der Durchfahrtshöhe und –breite und zur Kostentragung der<br />
Mehrkosten (soweit <strong>die</strong>se nicht von anderen Kostenträgern <strong>über</strong>nommen werden) gefasst<br />
werden, da das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden muss.<br />
Der Vorsitzende teilt weiter mit, dass in der nächsten Zeit ein Treffen mit dem<br />
Verkehrsminister Herrn Ramsauer geplant ist, an dem auch <strong>die</strong> Bürgermeister aus Hirschaid,<br />
Strullendorf und Eggolsheim teilnehmen werden. Bei <strong>die</strong>sem Treffen wird auch <strong>die</strong><br />
Kosten<strong>über</strong>nahme der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altendorf</strong> oder anderer Kostenträger besprochen werden.<br />
Derzeitiger Stand ist, dass <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altendorf</strong> <strong>die</strong> Mehrkosten trägt, soweit nicht andere<br />
Kostenträger Kosten <strong>über</strong>nehmen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Erwin Werthmann fragt nach, ob es für das weitere Verfahren nicht hinderlich<br />
sein könnte, wenn sich <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> hinsichtlich der Höhe definitiv festlegt.<br />
2. Bürgermeisterin Barbara Zeh macht aber deutlich, dass <strong>die</strong> Höhenangabe im<br />
Planfeststellungsverfahren unbedingt erforderlich ist. Außerdem weist sie darauf hin, dass<br />
ihrer Meinung nach eine Höhe von 2,70 m absolut ausreichend ist.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Reinhold Göller stellt fest, dass sowohl <strong>die</strong> Bürger <strong>Altendorf</strong>s, als auch der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat eine PKW-taugliche Höhe der Unterführung wünschen. Es stellt sich nun nur<br />
<strong>die</strong> Frage, welche Höhe <strong>die</strong> Richtige ist. Eine Aussage <strong>über</strong> <strong>die</strong> gewünschte Höhe ist für <strong>die</strong><br />
weitere Planung unbedingt erforderlich. Auch Herr Göller spricht sich für <strong>die</strong> geringere Höhe<br />
von 2,70 m aus und regt eine erneute Abstimmung an, wobei <strong>die</strong>se Abstimmung geschichtet<br />
werden sollte. Sein Vorschlag: Zuerst dar<strong>über</strong> abstimmen, dass eine PKW-taugliche<br />
Unterführung gewünscht wird und in einer zweiten Abstimmung <strong>über</strong> <strong>die</strong> gewünschte Höhe<br />
entscheiden. Bei einer alleinigen Abstimmung zu einer PKW-tauglichen Unterführung mit<br />
3,20 m Höhe müssten sonst alle Mitglieder, <strong>die</strong> eine PKW-taugliche Unterführung mit 2,70 m<br />
Höhe wünschen dagegen stimmen, obwohl sie im Grundsatz für eine PKW-taugliche<br />
Unterführung sind.<br />
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<strong>Gemeinde</strong>rat Richard Kaiser macht deutlich, dass für eine solche Abstimmung zuerst der<br />
bestehende Beschluss mit einer Durchfahrtshöhe von 3,20 m aufgehoben werden müsste.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Winfried Otzelberger gibt zu bedenken, dass eine Höhe von 2,70 m bei <strong>die</strong>sem<br />
„Schacht“ sehr drückend wirken würde.<br />
2. Bürgermeisterin Barbara Zeh verweist auf eine Aussage eines Mitarbeiters der Regierung<br />
von Oberfranken, wobei bei einer Höhe von 3,20 m <strong>die</strong> Gefahr, dass Fahrzeuge in der<br />
Unterführung stecken bleiben viel größer ist, weil viele Fahrzeugführer eine Durchfahrt<br />
probieren, was sie bei einer Höhe von 2,70 m nicht tun würden. Außerdem sind <strong>die</strong><br />
Mehrkosten nicht zu unterschätzen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Werner Gunselmann teilt mit, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat eine<br />
Mindestdurchfahrtshöhe von 2,70 m unbedingt will. Es liegt sogar ein Beschluss für eine<br />
Höhe von 3,20 m vor. Allerdings gab es bisher nie eine klare Aussage zum<br />
Kostenunterschied <strong>die</strong>ser beiden Höhen. Diese tatsächlichen Mehrkosten müssten vorgelegt<br />
werden.<br />
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass <strong>die</strong> tatsächlichen Kosten erst bei vorliegender<br />
Planung ermittelt werden können.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Richard Kaiser merkt an, dass <strong>die</strong> Jurastraße eine<br />
<strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße bleiben soll. In <strong>die</strong>sem Zusammenhang ist es auch wichtig,<br />
dass <strong>die</strong> Winter<strong>die</strong>nstfahrzeuge eine Durchfahrt mit 2,70 m Höhe nicht passieren können.<br />
Hier müssten andere Fahrzeuge angeschafft werden. Auch für Rettungsfahrzeuge ist eine<br />
Höhe von 3,20 m nötig. Er schlägt vor, bei einer erneuten Abstimmung eine namentliche<br />
Abstimmung durchzuführen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Angelika Rössler merkt an, dass <strong>die</strong> Rettungsfahrzeuge kein Argument sein<br />
können, da <strong>die</strong>se auch höher werden könnten und dann auch bei 3,20 m Höhe nicht mehr<br />
durchfahren können. Außerdem geht es um Mehrkosten in Höhe von ca. 350.000 €.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Richard Kaiser stellt fest, dass 350.000 € bei einem so wichtigen<br />
„Jahrhundertprojekt“ nur eine untergeordnete Rolle spielen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Norbert Egelseer fasst zusammen, dass im geltenden Beschluss eine Höhe<br />
von 3,20 m beschlossen wurde. Zwischenzeitlich haben alle Gremiumsmitglieder mehr<br />
Informationen erhalten und bei manchem hat sich evtl. <strong>die</strong> Sichtweise geändert.<br />
Seiner Meinung nach sind <strong>die</strong> entscheidenden Argumente folgende:<br />
- für 2,70 m Verkehrsberuhigung -> mehr Fahrzeuge würden <strong>die</strong> Umgehungsstraße<br />
nutzen<br />
- für 3,20 m Rettungsfahrzeuge könnten hindurchfahren<br />
Die alles entscheidenden Argumente für 2,70 m oder 3,20 m gibt es seiner Meinung nach<br />
nicht. Er regt aufgrund des neuen Kenntnisstandes eine erneute Diskussion an. Auch<br />
müssten <strong>die</strong> tatsächlichen Mehrkosten definitiv genannt werden.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Reinhard Göller führt aus, dass eine Verkehrsberuhigung nur durch den<br />
Autobahnanschluss erreicht werden kann. Außerdem sollte eine höhere Durchfahrt, für nur<br />
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10 % Mehrkosten, ausgeführt werden. Es ist auch wichtig, dass <strong>die</strong> ortsansässigen<br />
Handwerksbetriebe mit ihren größeren Fahrzeugen <strong>die</strong> Unterführung passieren können.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Norbert Egelseer merkt an, dass bei einer Höhe von 2,70 m <strong>die</strong> eingesparten<br />
Mehrkosten für einen behindertengerechten Zugang zu den Gleisen verwendet werden könnten. Dies<br />
wäre seiner Meinung nach viel wichtiger als eine Höhe von 3,20 m.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Tobias Spörlein weist darauf hin, dass in den nächsten 10 Jahren noch nicht mit einem<br />
4-gleisigen Ausbau zu rechnen ist. Am Zugang zu den Bahnsteigen ändert sich erst einmal gar<br />
nichts. Man muss sich also heute noch keine Gedanken <strong>über</strong> einen behindertengerechten Zugang<br />
machen.<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass er sich schwer tut einen bestehenden Beschluss aufheben zu lassen,<br />
um dann in einer erneuten Beschlussfassung das gleiche Ergebnis zu erzielen.<br />
2. Bürgermeisterin Barbara Zeh stellt den Antrag den alten Beschluss durch Beschluss aufzuheben<br />
und eine erneute Beschlussfassung durchzuführen.<br />
1. Bürgermeister Karl-Heinz Wagner stellt in Anlehnung an <strong>die</strong>sen Antrag dann folgende Anträge<br />
Der Ursprungsbeschluss mit 3,20 m Höhe und 8,50 m Breite für <strong>die</strong> Unterführung wird beibehalten.<br />
Abstimmung 9 : 5<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altendorf</strong> erklärt sich wegen der besonderen Bedeutung der Jurastraße für <strong>die</strong><br />
Gesamtentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altendorf</strong> bereit, <strong>die</strong> Baumehrkosten und <strong>die</strong> etwaigen<br />
Ablösesummen für erhöhte Unterhaltsaufwendungen wegen der Aufweitung der Unterführung der<br />
Jurastraße von einer geplanten fahrradtauglichen Unterführung (LH 2,50 m, LB 6,00 m) zu einer<br />
nunmehr zu erstellenden PKW-tauglichen Unterführung (LH 3,20 m, LB 8,50 m) – vorbehaltlich der<br />
Kosten<strong>über</strong>nahme durch andere Kostenträger – zu tragen.<br />
Abstimmung 12 : 2<br />
TOP 3 Bauangelegenheiten<br />
3.1 Monika Büttner, Germanenstraße 35, 96146 <strong>Altendorf</strong><br />
Anbau am vorhandenen Wohnhaus<br />
Germanenstraße 35, <strong>Altendorf</strong>, Fl.-Nr. 689/10, Gem. <strong>Altendorf</strong><br />
BV-Nr. 14/2012<br />
Der Vorsitzende erläutert <strong>die</strong> Planung und verliest <strong>die</strong> Stellungnahme der Verwaltung.<br />
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB)<br />
in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB).<br />
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem der Baugebiete nach der BauNVO (§ 34 Abs.<br />
2 BauGB) und zwar einem allg. Wohngebiet.<br />
Das Bauvorhaben hält den Rahmen der vorhandenen Bebauung ein (§ 34 Abs. 1 BauGB).<br />
Auf dem Grundstück sind 7 Stellplätze nachgewiesen. Diese sind für <strong>die</strong> drei Wohneinheiten<br />
ausreichend.<br />
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Der Auszug aus dem Katasterkartenwerk weist keine Mängel auf.<br />
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />
Die Erschließung (Zufahrt, Wasserversorgung, Abwasserversorgung) ist gesichert.<br />
Beurteilung des Bauvorhabens<br />
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art<br />
und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, <strong>die</strong> <strong>über</strong>baut werden soll,<br />
in <strong>die</strong> Eigenart der näheren Umgebung einfügt und <strong>die</strong> Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen<br />
an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht<br />
beeinträchtigt werden.<br />
Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Wohnhausanbau wird erteilt.<br />
Abstimmung 14 : 0<br />
3.2 Adam Gunselmann, Kellerstraße 3, 96146 <strong>Altendorf</strong><br />
Wohnhausanbau<br />
Kellerstraße 3, Seußling, Fl.-Nr. 197, Gem. Seußling<br />
BV-Nr. 15/2012<br />
Der Vorsitzende erläutert <strong>die</strong> Planung und verliest <strong>die</strong> Stellungnahme der Verwaltung.<br />
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB)<br />
in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB).<br />
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem der Baugebiete nach der BauNVO (§<br />
34 Abs. 2 BauGB) und zwar einem allg. Wohngebiet.<br />
Das Bauvorhaben hält den Rahmen der vorhandenen Bebauung ein (§ 34 Abs. 1 BauGB).<br />
Es sind 5 Stellplätze nachgewiesen. Die beiden Wohnungen verfügen <strong>über</strong> eine Wohnfläche<br />
von 133,21 m² und 141,66 m². Es wären somit 4 Stellplätze ausreichend.<br />
Der Auszug aus dem Katasterkartenwerk weist folgende keine Mängel auf.<br />
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />
Neuer Erhebungsbogen (Statistik ab 01.01.2012) liegt noch nicht vor.<br />
Die Erschließung (Zufahrt, Wasserversorgung, Abwasserversorgung) ist gesichert.<br />
Beurteilung des Bauvorhabens<br />
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich<br />
nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, <strong>die</strong><br />
<strong>über</strong>baut werden soll, in <strong>die</strong> Eigenart der näheren Umgebung einfügt und <strong>die</strong> Erschließung<br />
gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt<br />
bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.<br />
Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss:<br />
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Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Wohnhausanbau wird erteilt.<br />
Abstimmung 14 : 0<br />
3.3 Elisabeth und Winfried Otzelberger, Egloffsteiner Ring 14, 96146 <strong>Altendorf</strong><br />
Zweifamilienwohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Garagengebäude<br />
Fl.-Nr. 903/1 und 902/1, Gem. <strong>Altendorf</strong>, Nähe Industriestraße<br />
BV-Nr. 16/2012<br />
Der Vorsitzende erläutert <strong>die</strong> Planung und verliest <strong>die</strong> Stellungnahme der Verwaltung.<br />
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB)<br />
in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB).<br />
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem der Baugebiete nach der BauNVO (§<br />
34 Abs. 2 BauGB) und zwar einem Mischgebiet.<br />
Das Bauvorhaben hält den Rahmen der vorhandenen Bebauung ein (§ 34 Abs. 1 BauGB).<br />
Es werden drei Wohneinheiten errichtet (56,47 m², 204,08 m², 182,98 m²). Für <strong>die</strong>se<br />
Wohneinheiten sind insgesamt 8 Stellplätze nachzuweisen. Im vorliegenden Plan sind <strong>die</strong><br />
erforderlichen 8 Stellplätze nachgewiesen.<br />
Der Auszug aus dem Katasterkartenwerk weist keine Mängel auf.<br />
Die Nachbarunterschriften sind noch nicht vollständig, werden aber noch eingeholt.<br />
Die Erschließung (Zufahrt, Wasserversorgung, Abwasserversorgung) ist gesichert.<br />
Beurteilung des Bauvorhabens<br />
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich<br />
nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, <strong>die</strong><br />
<strong>über</strong>baut werden soll, in <strong>die</strong> Eigenart der näheren Umgebung einfügt und <strong>die</strong> Erschließung<br />
gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt<br />
bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.<br />
Die Abstandsfläche des Garagengebäudes zu Fl.-Nr. 901 ist seitens des Landratsamtes zu<br />
prüfen.<br />
Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.<br />
Die Abstandsfläche des Garagengebäudes zu Fl.-Nr. 901 wird seitens des Landratsamtes<br />
Bamberg <strong>über</strong>prüft.<br />
Abstimmung 13 : 0 (<strong>Gemeinde</strong>rat Winfried Otzelberger stimmte wegen persönlicher<br />
Beteiligung nicht mit ab)<br />
TOP 4 Vorstellung Farbkonzept-Gestaltung Außenfassade KiTa <strong>Altendorf</strong><br />
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Der Vorsitzende begrüßt den Architekten Werner Dresel und bittet ihn das Farbkonzept für<br />
<strong>die</strong> Gestaltung der Außenfassade der Kindertagesstätte vorzustellen.<br />
Herr Dresel erläutert das Farbkonzept und teilt mit, dass in <strong>die</strong>ses <strong>die</strong> Dachgestaltung, <strong>die</strong><br />
Fassadenfarbe und <strong>die</strong> Fenster mit einbezogen wurden.<br />
Die Gebäudefassade wird vorgehängt und hinterlüftet. Hierzu wird eine Plattenverkleidung<br />
5 cm vor der Wanddämmung angebracht, wodurch eine Belüftung hergestellt wird.<br />
Als Material für <strong>die</strong> Fassadenverkleidung werden HPL (High Preassure Laminate) Platten<br />
verwendet. Die Ausschreibung erfolgte auf Basis der Platten der Firma trespa, da <strong>die</strong>se<br />
weltweit anerkannt und sehr gut sind. Diese Platten sind sehr widerstandsfähig und<br />
unempfindlich.<br />
Die Fenster werden innen in Holz und außen in Aluminium (grau) ausgeführt. Auch das Dach<br />
wird in der Farbe grau gestaltet.<br />
Dem Farbkonzept liegen <strong>die</strong> Farben der Kürbisse zugrunde. Der braune Grundton in<br />
Holzstruktur soll <strong>die</strong> Erde symbolisieren. Die braunen Platten werden in unterschiedlichen<br />
Größen verwendet um ein gewisses Formenspiel zu schaffen. Die farbigen Akzente in den<br />
Kürbisfarben (rot, gelb, orange, grün) werden bei den Intensivräumen und in <strong>die</strong> Fassade<br />
eingestreut verwendet. Auch <strong>die</strong> Fensterlaibung wird farbig akzentuiert.<br />
Der Schriftzug „Kürbisland“ sollte groß und orange ausgeführt werden, damit er einprägsam<br />
ist.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Reinhold Göller spricht sich für das Farbkonzept aus, möchte aber, dass nur<br />
<strong>die</strong> Kürbisfarben verwendet werden und nicht violett und blau.<br />
2. Bürgermeisterin Barbara Zeh findet das vorgeschlagene Konzept zu dunkel und zu braun.<br />
Ihrer Meinung nach müsste viel mehr Farbe verwendet werden.<br />
Herr Dresel erläutert, dass in der Zeichnung <strong>die</strong> Fensterflächen dunkel dargestellt sind. Dies<br />
ist in der Realität nicht so. Die Fensterflächen mit Deko lockern <strong>die</strong> gesamt Fassade noch<br />
zusätzlich auf. Mit mehr Farben würde <strong>die</strong> Fassade zu bunt und unruhig wirken.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Richard Kaiser findet den gewählten Braunton zu dunkel. Architekt Dresel<br />
macht darauf aufmerksam, dass ein hellerer Ton nach „Holzschrank“ aussehen würde und<br />
den Kontrast zu den bunten Farben nicht gewährleistet.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Erwin Werthmann teilt mit, dass er Trespa-Flächen kennt, <strong>die</strong> teilweise schon<br />
20 Jahre alt sind und immer noch sehr gut aussehen. Eine Putz-Fassade ist zwar in der<br />
Herstellung günstiger, aber eine Plattenverkleidung bietet viele Vorteile. Sie ist wertiger und<br />
braucht weniger Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen.<br />
Der Vorsitzende macht deutlich, dass in der heutigen <strong>Sitzung</strong> kein Beschluss gefasst werden<br />
muss. Die Pläne können hängen bleiben und auch durch das Kindertagesstättenpersonal<br />
und den Elternbeirat besichtigt werden. Der endgültige Beschluss wird dann in der Juli-<br />
<strong>Sitzung</strong> gefasst werden.<br />
14 <strong>Gemeinde</strong>räte anwesend.<br />
TOP 5 Vollzug des Haushaltsplanes<br />
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5.1. Verabschiedung des Haushaltsplanes mit dem Finanzplan und dem Stellenplan<br />
2012<br />
Der Vorsitzende gibt das Wort an <strong>die</strong> Kämmerin Anja Weinig und <strong>die</strong>se stellt den<br />
Haushaltsplan mit dem Stellenplan vor.<br />
Frau Weinig trägt folgendes vor:<br />
Die Verwaltung kann auch heuer wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen.<br />
Allerdings musste in <strong>die</strong>sem Jahr beherzt ins Sparschwein gegriffen werden. Es wird aber<br />
investiert, ohne das Kredite aufgenommen werden mussten. Bei uns herrscht zum Glück<br />
noch nicht <strong>die</strong> große Finanzkrise.<br />
Wir sind jedoch gut beraten, mit den Ressourcen sparsam umzugehen, da wir heuer und in<br />
den nächsten Jahren einige große Projekte durchführen bzw. noch durchführen müssen.<br />
Der Haushalt hat ein Gesamtvolumen von 5.473.589 €, unterteilt auf 2.720.059 € im<br />
Verwaltungshaushalt und 2.753.530 € im Vermögenshaushalt. Kreditaufnahmen sind in<br />
<strong>die</strong>sem Jahr nicht notwendig.<br />
6.000.000,00 €<br />
5.000.000,00 €<br />
4.000.000,00 €<br />
3.000.000,00 €<br />
2.000.000,00 €<br />
1.000.000,00 €<br />
0,00 €<br />
Entwicklung des Haushaltes von 2009 bis 2012<br />
6.000.000,00 €<br />
5.000.000,00 €<br />
4.000.000,00 €<br />
3.000.000,00 €<br />
2.000.000,00 €<br />
1.000.000,00 €<br />
0,00 €<br />
2009<br />
Seite 8 von 12<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
Vermögenshaushalt<br />
Verwaltungshaushalt<br />
Vermögens haus halt<br />
Verwaltungs haus halt<br />
Wie man an der Grafik unschwer erkennen kann haben wir in <strong>die</strong>sem Jahr den Haushalt mit<br />
dem größten Gesamtvolumen.
Auch bei der Entwicklung des Vermögenshaushaltes lässt sich eine Veränderung ablesen.<br />
Im Jahr 2009 lag der Umfang des Vermögenshaushaltes noch bei etwa 1/3 des<br />
Gesamthaushaltes. In den folgenden Jahren wurde kontinuierlich weiterinvestiert. In <strong>die</strong>sem<br />
Jahr beträgt der Anteil des Vermögenshaushaltes erstmals ca. 50 % des<br />
Gesamthaushaltes.<br />
Man sieht also <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> investiert derzeit sehr viel zum Wohle der Bürger.<br />
Die Kreisumlage beträgt für das Jahr 2012 818.238 Euro. Dies sind 62.062 Euro weniger<br />
als noch 2011.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altendorf</strong> bekommt allerdings auch im Jahr 2012 keine Schlüsselzuweisung.<br />
Trotzdem ist <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> in der Lage, <strong>die</strong> geplanten Investitionen aus Eigenmitteln zu<br />
decken.<br />
Bei den Investitionen in Höhe von 2.684.900 € ist es gelungen, den vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
geäußerten Wünschen und Zielen nachzukommen.<br />
An <strong>die</strong> Rücklage wird in <strong>die</strong>sem Jahr kein Geld zugeführt.<br />
Entnahme Rücklage: 1.875.395 €<br />
Im Jahr 2011 erfolgte <strong>die</strong> Umgestaltung des Egloffsteiner Ringes und in den Jahren 2012<br />
und 2013 macht sich der Neubau der Kindertagesstätte bei der Rücklagenentwicklung<br />
bemerkbar.<br />
Im Hinblick auf weitere Großprojekte sollte in der Zukunft sparsam gewirtschaftet werden und<br />
nur <strong>die</strong> wirklich nötigen Investitionen durchgeführt werden.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altendorf</strong> ist in der glücklichen Lage schuldenfrei zu sein.<br />
Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben auf dem bisherigen Stand.<br />
Grundsteuer<br />
- für <strong>die</strong> land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 280 v.H.<br />
- für <strong>die</strong> Grundstücke (B) 280 v.H.<br />
Gewerbesteuer 300 v.H.<br />
Im Vergleich mit anderen Kommunen im Landkreis Bamberg ist festzustellen, dass <strong>die</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altendorf</strong> mit den Hebesätzen im unteren Mittelbereich liegt.<br />
Die Hebesätze werden derzeit im Hinblick auf den Wettbewerb mit anderen Kommunen<br />
nicht erhöht, obwohl das Landratsamt in seiner Stellungnahme zum letzten Haushalt eine<br />
Erhöhung angeraten hat um eine Verschlechterung der finanziellen Leistungsfähigkeit künftig<br />
zu vermeiden. Nachdem <strong>die</strong> Erstellung des Haushaltes 2012 noch möglich war, wird derzeit<br />
von einer Erhöhung abgesehen.<br />
Als Hauptinvestition festgesetzt sind folgende Einnahmen und Ausgaben:<br />
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Einnahmen:<br />
Grundsteuer A 8.059,00 €<br />
Grundsteuer B 137.310,00 €<br />
Gewerbesteuer 850.000,00 €<br />
Einkommensteuer 795.959,00 €<br />
Umsatzsteuer 87.037,00 €<br />
Einkommensteuerersatz 74.879,00 €<br />
Finanzzuweisung 33.416,90 €<br />
Zinsen 85.000,00 €<br />
Ausgaben:<br />
Personalausgaben 621.074,00 €<br />
Kreisumlage 818.238,00 €<br />
Gewerbesteuerumlage 195.500,00 €<br />
Schulverbandsumlage 131.660,00 €<br />
Als wichtige Investititionen sind <strong>die</strong>ses Jahr angesetzt:<br />
(Aufzählung nur <strong>über</strong> 10.000 €)<br />
Zuschuss ev. <strong>Gemeinde</strong>zentrum 12.000 €<br />
Zuschuss Kirchenfestschrift Seußling 11.000 €<br />
Baumaßnahme KiTa 2.000.000,00 €<br />
Tiefbaumaßnahmen 30.000 €<br />
Umgestaltung Egloffsteiner Ring 56.000 €<br />
Befestigung Deichselbach 35.000 €<br />
Erwerb von Grundstücken 500.000,00 €<br />
Münchner Haus, Investitionen 20.000,00 €<br />
Stellenplan<br />
Der Stellenplan hat sich gegen<strong>über</strong> dem Vorjahr etwas verändert.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> beschäftigt derzeit 22 Mitarbeiter (1 Wahlbeamten, 1 Beamtin und 20<br />
Angestellte.<br />
5 Mitarbeiter sind in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, - 2 x Vollzeit (39 WoStd.)<br />
- 1 x 20 Wochenstunden<br />
- 1 x 16 Wochenstunden<br />
- 1 x 12 Wochenstunden<br />
(TZ zusammen 48 Stunden)<br />
3 Mitarbeiter sind im Bauhof und<br />
12 Mitarbeiter sind in der Kindertagesstätte<br />
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2 Mitarbeiter für <strong>die</strong> Reinigung der Gebäude<br />
beschäftigt. Eine Mitarbeiterin in der Kindertagesstätte befindet sich derzeit in Elternzeit.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat <strong>die</strong> Ausführungen zur Kenntnis genommen. Nach kurzer Beratung<br />
ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Die Haushaltssatzung mit ihren Bestandteilen wird in der vorgelegten Form des Entwurfs für<br />
das Haushaltsjahr 2012 beschlossen.<br />
Abstimmung: 14 : 0<br />
5.2 Finanzplan 2011 – 2015<br />
Der Finanzplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altendorf</strong> wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Altendorf</strong> beschließt den Finanzplan der Jahre 2011 – 2015.<br />
Abstimmung: 14 : 0<br />
5.3 Genehmigung der Haushaltssoll – Überschreitungen des Jahres 2011<br />
Die Haushaltssoll-Überschreitungen des Jahres 2011 werden von der Kämmerin erläutert.<br />
Nach kurzer Beratung ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Die Haushaltssoll-Überschreitungen des Jahres 2011 werden genehmigt.<br />
Abstimmung 14 : 0<br />
TOP 6 Bauordnungsrecht<br />
6.1 Änderung Flächennutzungsplan wegen Erweiterung Bebauungsplan<br />
„Am Eigesweg“ in Pautzfeld, <strong>Gemeinde</strong> Hallerndorf<br />
Der Vorsitzende erläutert <strong>die</strong> Planungen. Einwände gegen <strong>die</strong> Planungen werden nicht<br />
vorgebracht.<br />
14 <strong>Gemeinde</strong>räte anwesend<br />
6.2 Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Baugebiet „Am Eigesweg“<br />
in Pautzfeld, <strong>Gemeinde</strong> Hallerndorf<br />
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Der Vorsitzende erläutert <strong>die</strong> Planungen. Einwände gegen <strong>die</strong> Planungen werden nicht<br />
vorgebracht.<br />
14 <strong>Gemeinde</strong>räte anwesend<br />
TOP 7 Bericht des 1. Bürgermeisters<br />
Der Vorsitzende verweist auf einige Termine in der nächsten Woche:<br />
29.06.2012 Fest bei der Firma Köster<br />
30.06.2012 Kindergartenfest am Sportgelände<br />
03.07.2012 Richtfest „Kindertagesstätte“<br />
06., 07.,08.07.2012 50 Jahre SKC Seußling<br />
TOP 8 Wünsche und Anträge<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Winfried Otzelberger möchte wissen, wann <strong>die</strong> Stromständer im Egloffsteiner<br />
Ring entfernt werden.<br />
Der Vorsitzende teilt mit, dass noch kein genauer Zeitpunkt bekannt isst.<br />
Es werden keine weiteren Wünsche und Anträge vorgebracht.<br />
Die nächste <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung findet am.26.07.2012 statt.<br />
Ende der <strong>öffentliche</strong>n <strong>Sitzung</strong>: 20:20 Uhr.<br />
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Wagner Karl-Heinz Anja Weinig<br />
1. Bürgermeister Schriftführerin<br />
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