Niederschrift über die 47. öffentliche Sitzung ... - Gemeinde Altendorf
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Der Auszug aus dem Katasterkartenwerk weist keine Mängel auf.<br />
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />
Die Erschließung (Zufahrt, Wasserversorgung, Abwasserversorgung) ist gesichert.<br />
Beurteilung des Bauvorhabens<br />
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art<br />
und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, <strong>die</strong> <strong>über</strong>baut werden soll,<br />
in <strong>die</strong> Eigenart der näheren Umgebung einfügt und <strong>die</strong> Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen<br />
an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht<br />
beeinträchtigt werden.<br />
Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Wohnhausanbau wird erteilt.<br />
Abstimmung 14 : 0<br />
3.2 Adam Gunselmann, Kellerstraße 3, 96146 <strong>Altendorf</strong><br />
Wohnhausanbau<br />
Kellerstraße 3, Seußling, Fl.-Nr. 197, Gem. Seußling<br />
BV-Nr. 15/2012<br />
Der Vorsitzende erläutert <strong>die</strong> Planung und verliest <strong>die</strong> Stellungnahme der Verwaltung.<br />
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB)<br />
in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB).<br />
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem der Baugebiete nach der BauNVO (§<br />
34 Abs. 2 BauGB) und zwar einem allg. Wohngebiet.<br />
Das Bauvorhaben hält den Rahmen der vorhandenen Bebauung ein (§ 34 Abs. 1 BauGB).<br />
Es sind 5 Stellplätze nachgewiesen. Die beiden Wohnungen verfügen <strong>über</strong> eine Wohnfläche<br />
von 133,21 m² und 141,66 m². Es wären somit 4 Stellplätze ausreichend.<br />
Der Auszug aus dem Katasterkartenwerk weist folgende keine Mängel auf.<br />
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />
Neuer Erhebungsbogen (Statistik ab 01.01.2012) liegt noch nicht vor.<br />
Die Erschließung (Zufahrt, Wasserversorgung, Abwasserversorgung) ist gesichert.<br />
Beurteilung des Bauvorhabens<br />
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich<br />
nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, <strong>die</strong><br />
<strong>über</strong>baut werden soll, in <strong>die</strong> Eigenart der näheren Umgebung einfügt und <strong>die</strong> Erschließung<br />
gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt<br />
bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.<br />
Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss:<br />
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