Fachhochschule Standort Remagen - RheinAhrCampus
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FACHBEREICH<br />
BETRIEBS- UND SOZIALWIRTSCHAFT<br />
Voraussetzung:<br />
Eingeschriebene(r) Studierende(r) am <strong>RheinAhrCampus</strong> für die Studiengänge Gesundheits- und Sozialwirtschaft,<br />
Logistik und E-Business oder Sportmanagement mit abgeschlossenem Vordiplom, d.h.<br />
mindestens 5. Semester. Grundkenntnisse der externen und internen Rechnungslegung, insbesondere<br />
der Vorschriften des Dritten Buchs HGB (§§ 238 ff. HGB).<br />
Es wird dringend empfohlen, Gesetzestexte (KHG, KHBV, AbgrV, FPG, KHEntgG, FPVO, Landeskrankenhausgesetze)<br />
zu den Lehrveranstaltungen mitzubringen.<br />
Methode:<br />
Seminarveranstaltung mit freien Präsentationen der Studierenden und nachfolgender Diskussion im<br />
Plenum. Bitte beachten Sie: Die freie Themenwahl seitens der Studierenden muss insoweit eingeschränkt<br />
werden, als dass alle Themen belegt werden sollen. Bei Mehrfachbelegung eines Themas ist<br />
Gruppenarbeit möglich, sofern die Teilarbeiten klar abgegrenzt werden können.<br />
Bewertung:<br />
Um eine Prüfungsleistung zu erlangen, besteht generelle Anwesenheitspflicht zu den Veranstaltungen.<br />
Es darf maximal eine Veranstaltung versäumt werden, außer bei Vorlage eines amtsärztlichen<br />
Attests entsprechend den Regularien des Prüfungsamts.<br />
Die Prüfungsleistung wird durch Erbringung einer Präsentation und Erstellung einer Seminararbeit erbracht.<br />
(Vorbehaltlich: Ab einer Teilnehmerzahl von 15 wird die Prüfungsleistung durch das Bestehen<br />
einer Abschlussklausur – Dauer 90 Minuten – erbracht.)<br />
Seminararbeit (ca. 10 Seiten), Präsentation der Arbeit in der Lehrveranstaltung (ca. 30-60 Minuten).<br />
Abgabe der Seminararbeit im vorgeschriebenen Layout; ein Exemplar in Papierform sowie einmal als<br />
Datei in Word im „.doc.“-Format. Abgabe der Seminararbeit im Fachbereichssekretariat bis spätestens<br />
Freitag, 12. Januar 2007.<br />
Die Gewichtung der Gesamtnote erfolgt 1/3 für die Präsentation und 2/3 für die Seminararbeit. Die jeweiligen<br />
Teilleistungen müssen jeweils bestanden sein. Eine nicht erbrachte Teilleistung kann nicht<br />
kompensiert werden. Es handelt sich um eine Prüfungsleistung, die in die Note der Diplomprüfung<br />
eingeht.<br />
Helmut Häfner<br />
23.03.2007