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Bebauungsplan schriftlicher Teil - Ringsheim

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Inhalt:<br />

Gemeinde <strong>Ringsheim</strong><br />

Ortenaukreis<br />

3. Änderung <strong>Bebauungsplan</strong> „Das untere Feld“<br />

1. Verzeichnis der Unterlagen und Verfahrensvermerke<br />

2. Satzung über den <strong>Bebauungsplan</strong> vom 24.10.1985 Anlage 2<br />

3. Satzungen über die 1. Änderung und über die örtlichen<br />

Bauvorschriften<br />

zur 1. Änderung<br />

4. Satzung über die 2. Änderung und<br />

über die örtlichen Bauvorschriften<br />

zur 2. Änderung<br />

5. Satzung über die 3. Änderung und<br />

über die örtlichen Bauvorschriften<br />

zur 3. Änderung<br />

6. Zeichnerischer <strong>Teil</strong> M. 1 : 500<br />

i.d.F. der 3. Änderung und<br />

örtlichen Bauvorschriften zur 3. Änderung<br />

7.<br />

vom 18.07.2006<br />

vom 18.07.2006<br />

vom 28.04.2009<br />

vom 28.04.2009<br />

vom 20.07.2010<br />

vom 20.07.2010<br />

Anlage 2 a<br />

Anlage 2 b<br />

Anlage 2 c<br />

vom 20.07.2010 Anlage 3<br />

Textfestsetzungen Anlage 2<br />

8. Textfestsetzungen zur 3. Änderung mit örtlichen<br />

Bauvorschriften zur 3. Änderung<br />

9. Begründung zur 1. Änderung<br />

Anlage 2 d<br />

Anlage 2 a<br />

10. Begründung zur 2. Änderung Anlage 2 b<br />

11. Begründung zur 3. Änderung Anlage 2 e<br />

12. Übersichtsplan M. 1 : 10.000 Anlage 1<br />

13. Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über<br />

die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser<br />

Anlage 5<br />

14. Umweltbericht zur 1. Änderung Anlage 6<br />

15. Schallgutachten vom 10.07.2006<br />

(Ing.-Büro Rink)<br />

16. Nachtrag I vom 29.01.2010 zum Schallgutachten vom<br />

10.07.2006 (Ing.-Büro Rink)<br />

Im Auftrag der Gemeinde <strong>Ringsheim</strong> ausgearbeitet durch:<br />

Anlage 7a<br />

Anlage 7b<br />

Keltenstraße 7, 77971 Kippenheim<br />

Tel. 07825 877 1975 Fax 877 1977<br />

bauleitplanung@mathis-jaegle.de


Verfahrens- und Ausfertigungsvermerke:<br />

1. Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat gem. § 2 (1) BauGB und Beschluss,<br />

den <strong>Bebauungsplan</strong> im beschleunigten Verfahren gem. § 13a (2) BauGB<br />

durchzuführen.<br />

Beschluss der öffentlichen Auslegung durch den Gemeinderat<br />

Gem. § 3 (2) BauGB<br />

2. Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB.<br />

Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Entwurfsauslegung gemäß §13<br />

i.V.m. § 3(2) BauGB<br />

Ortsübliche Bekanntmachung gem. § 13a (3) Nr. 1 BauGB, dass der<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer<br />

Umweltprüfung durchgeführt werden soll.<br />

(Mitteilungsblatt der Gemeinde Nr. 17)<br />

3. Offenlage des <strong>Bebauungsplan</strong>entwurfs mit Schriftlichem <strong>Teil</strong>, Örtlichen<br />

Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 16.03.2010<br />

Der betroffenen Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 (3) Nr. 2 BauGB Gelegenheit<br />

zur Stellungnahme gegeben.<br />

4. Den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde<br />

mit Schreiben vom 20.04.2010 gem. § 13 (2) Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur<br />

Stellungnahme gegeben.<br />

23.02.2010<br />

29.04.2010<br />

10.05.2010<br />

bis<br />

10.06.2010<br />

10.05.2010<br />

bis<br />

10.06.2010<br />

5. Satzungsbeschluss <strong>Bebauungsplan</strong> gemäß § 10 (1) BauGB 20.07.2010<br />

Ausfertigung:<br />

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es mit seinen<br />

Festsetzungen durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text sowie der Inhalt der<br />

örtlichen Bebauungsvorschriften mit den hierzu ergangenen Beschlüssen des<br />

Gemeinderates übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit<br />

maßgeblichen Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind.<br />

Rinsgheim, den 22.07.2010<br />

Heinrich Dixa, Bürgermeister<br />

10. Ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Rechtskraft<br />

gem. § 10 (3) BauGB<br />

(Mitteilungsblatt der Gemeinde Nr. 30)<br />

29.07.2010


Satzungen Anlage 2 c<br />

über die 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Das untere Feld“ der Gemeinde <strong>Ringsheim</strong><br />

(Ortenaukreis) sowie die örtlichen Bauvorschriften zur 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Das<br />

Untere Feld“<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ringsheim</strong> hat am 23.02.2010 die 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

„Das untere Feld“ sowie die örtlichen Bauvorschriften zur 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Das untere<br />

Feld“ unter Zugrundelegung der nachstehenden Rechtsvorschriften als Satzung beschlossen:<br />

1. Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.8.1997 (BGBI. I S.<br />

2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.09.2004 (BGBI. I<br />

S. 2414)<br />

2. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) i.d.F. der<br />

Bekanntmachung vom 23.1.1990 (BGBI. I S. 132); zuletzt geändert durch Art. 3<br />

Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzt vom 22.4.1993 (BGBI. L S. 466)<br />

3. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie über die Darstellung des<br />

Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBI. I 1991 S.58)<br />

4. § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 8.8.1995 (GBI. S. 617), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 19.10.2004 (GBI. S. 771).<br />

5. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.F. vom 24.7.2000 (GBI. S. 582,<br />

ber. S. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2004 (GBI. S. 882).<br />

Gegenstand der Änderung<br />

§ 1<br />

1. der „Zeichnerische <strong>Teil</strong>“ Maßstab 1 : 500 i.d.F. der 2. Änderung und örtlichen Bauvorschriften<br />

zur 2. Änderung<br />

2. die „Textfestsetzungen“ zur 2. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften zur 2. Änderung<br />

Inhalt der Änderung<br />

§ 2<br />

Nach Maßgabe der Begründung vom 16.03.2010 werden<br />

1. Der „Zeichnerische <strong>Teil</strong>“ durch ein Deckblatt ergänzt<br />

- Vergrößerung Baufenster im nördlichsten Bereich WA 1<br />

- Vergrößerung Baufenster im Bereich WA 2<br />

- Auflösung Widerspruch Haustypen WA 1 (<strong>schriftlicher</strong> <strong>Teil</strong> E und D), Nutzungsschablone<br />

nur E, nun einheitlich beides E und D)<br />

- Firstrichtungen: Alle Gebäude entlang der B3 Firstrichtung parallel zur B3, übrige<br />

Baufenster parallel oder senkrecht zur B3<br />

- Zusätzlich sind bei WA 1 auch Walmdächer mit einer Neigung von 10° – 45° zulässig<br />

- Im Bereich WA 2 wird die Dachneigung bei Satteldächern auf 20 - 40° geändert<br />

- Entfall der festen Flächen für Garagen<br />

- Änderung Zufahrtssituation im südlichen Bereich WA1 (Erschließung der beiden<br />

mittleren Grundstücke über private Sticherschließung von der Albigny-Str. aus)<br />

Fassung vom 20.07.2010 | Seite 1 von 3


- Nachtrag eines Leitungsrechts zwischen Lessingstraße und Regenrückhaltebecken<br />

2. für den Geltungsbereich der 2. Änderung die Textfestsetzungen geändert<br />

- 1.4.2 Fehlerkorrektur, Änderung in „geschlossene Bauweise“ für WA2, WA3 gibt es seit<br />

der 2 Änderung nicht mehr, daher entfällt Punkt 1.4.3 ersatzlos<br />

- 1.7.1 Garagen und Carports sind außer in privaten Grünflächen zukünftig auf der<br />

gesamten Grundstücksfläche zulässig, Vorschriften zu Abständen zu<br />

Verkehrsflächen<br />

- 1.9 Anpassung Vorschriften zu aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />

(Schallschutzwände) an das Ergebnis des Nachtrags I vom 29.01.2010 zum<br />

Schallgutachten vom 10.07.2006 (Ing.-Büro Rink)<br />

3. für den Geltungsbereich der 2. Änderung die örtlichen Bauvorschriften geändert<br />

- 2.2.1 Dachfarbe: Bisher nur rotbraun, neu: rot, braun, grau, anthrazit<br />

- 2.2.3 Maximalgröße für Dachliegefenster (0,8 qm) entfällt<br />

4. dem Bebauungspan der Nachtrag I vom 29.01.2010 zum Schallgutachten vom 10.07.2006<br />

(Ing.-Büro Rink) als Bestandteil beigefügt.<br />

Inhalt des <strong>Bebauungsplan</strong>es nach der 3. Änderung<br />

1. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen aus:<br />

§ 3<br />

a) „Zeichnerischer <strong>Teil</strong>“ M 1:500 i.d.F. der<br />

3. Änderung<br />

b) „Textfestsetzungen“<br />

c) „Textfestsetzungen“ zur 3. Änderung<br />

d) „Schallgutachten“ – Festsetzungen zum<br />

Schallschutz (Ing.-Büro Rink)<br />

e) Nachtrag I zum „Schallgutachten“ –<br />

Festsetzungen zum Schallschutz (Ing.-<br />

Büro Rink)<br />

2. Die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften besteht aus:<br />

a) „Zeichnerischer <strong>Teil</strong>“ M 1:500 i.d.F. der<br />

3. Änderung<br />

vom 20.07.2010 Anlage 3<br />

vom 24.10.1985 Anlage 2<br />

vom 20.07.2010 Anlage 2 d<br />

vom 10.07.2006 Anlage 7 a<br />

vom 29.01.2010 Anlage 7 b<br />

vom 20.07.2010 Anlage 3<br />

b) „Textfestsetzungen zur 3. Änderung“ Vom 20.07.2010 Anlage 2 d<br />

Fassung vom 20.07.2010 | Seite 2 von 3


3. Beigefügt sind:<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

a) „Begründung“ vom 24.10.1985 Anlage 2<br />

b) „Begründung zur 1. Änderung“ vom 18.07.2006 Anlage 2 a<br />

c) „Begründung zur 2. Änderung“ vom 28.04.2009 Anlage 2 b<br />

d) „Begründung zur 3. Änderung“ vom 16.03.2010 Anlage 2 e<br />

e) „Übersichtsplan“ M. 1:10.000 vom 24.10.1985 Anlage 1<br />

f) „Verordnung des Ministeriums für<br />

Umwelt und Verkehr über die<br />

dezentrale Beseitigung von<br />

Niederschlagswasser“<br />

vom 01.01.1999 Anlage 5<br />

g) „Umweltbericht“ zur 1. Änderung vom 18.07.2006 Anlage 6<br />

Ordnungswidrig i.S. von § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer den aufgrund § 213 BauGB und § 74 LBO<br />

ergangenen Bauvorschriften zuwiderhandelt.<br />

Inkrafttreten<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

Die Satzungen treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO i. V.<br />

m. § 10 BauGB in Kraft.<br />

Gemeinde <strong>Ringsheim</strong>, den ……………………… …..……..…………………………………..<br />

Heinrich Dixa, Bürgermeister<br />

Fassung vom 20.07.2010 | Seite 3 von 3


Gemeinde <strong>Ringsheim</strong> Anlage 2 d<br />

Ortenaukreis<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> „Das untere Feld“ der Gemeinde <strong>Ringsheim</strong><br />

Textfestsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich der 3. Änderung –<br />

Vorhabenbezogener <strong>Teil</strong>bereich<br />

In Ergänzung zu den Festsetzungen im Zeichnerischen <strong>Teil</strong> gelten folgende Textfestsetzungen für den<br />

Geltungsbereich der 2. Änderung:<br />

1. Planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB und bauNVO<br />

1.1 Art der Nutzung<br />

1.1.1 Das Planungsgebiet wird als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 BauNVO<br />

festgesetzt.<br />

1.1.2 Von den nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausmnahmsweise zulässigen Nutzungen werden<br />

ausgeschlosssen:<br />

- Nr. 4 Gartenbaubetriebe<br />

- Nr. 5 Tankstellen<br />

1.2 Neben- und Versorgungsanlagen<br />

Nebenanlagen nach § 14 (1) BauNVO und Versorgungsanlagen nach § 14 (2) BauNVO sind<br />

auf den nicht überbaubaren Flächen zulässig, innerhalb der festgesetzten privaten<br />

Grünfläche sind sie ausgeschlossen.<br />

1.3 Maß der baulichen Nutzung<br />

1.3.1 Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch Festsetzungen:<br />

1.3.1.1 der Zahl der Vollgeschosse (Z) nach § 18 BauNVO<br />

1.3.1.2 der Grundflächenzahl (GRZ) nach § 19 BauNVO<br />

1.3.2 Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen im Zeichnerischen <strong>Teil</strong><br />

festgelegt.<br />

1.4 Bauweise<br />

1.4.1 Im Allgemeinen Wohngebiet WA 1 wird die „offene Bauweise“ (o) mit Einschränkung auf<br />

„nur Einzel- und Doppelhäuser“ nach § 22 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.<br />

1.4.2 Im Allgemeinen Wohngebiet WA 2 wird die „geschlossene Bauweise“ (g) nach § 22 Abs. 3<br />

BauNVO festgesetzt.<br />

1.5 Planungsrechtliche Höhenfestsetzungen<br />

1.5.1 Grundwasserschutz<br />

Zum Schutz des Grundwassers darf die Unterkante Kellersohle 166,00 m ü. NN nicht<br />

unterschreiten.<br />

Fassung vom 20.07.2010 | Seite 1 von 9


Die Untergeschosse sind hochwassersicher auszubilden. Die umgebenden Grünflächen sind<br />

außerhalb des Gewässerschutzstreifens aufzufüllen.<br />

1.5.2 Sockelhöhen<br />

Die maximal zulässige Sockelhöhen, gemessen von Mitte Erschließungsstraße Mitte<br />

Gebäude bis OK Rohfussboden Erdgeschoss, sind im zeichnerischen <strong>Teil</strong> festgesetzt.<br />

Im Zeichnerischen <strong>Teil</strong> ist auch die jeweilige Bezugsstraße für die Sockelhöhenmessung<br />

festgesetzt.<br />

1.6 Gebäudestellung und Hauptfirstrichtung<br />

Die Hauptfirstrichtung (Gebäudestellung) ist im Zeichnerischen <strong>Teil</strong> festgesetzt.<br />

1.7 Geh- Fahr und Leitungsrechte<br />

Gekennzeichnete Flächen sind von Bebauung freizuhalten<br />

1.8 Garagen und Stellplätze<br />

1.8.1 Garagen, Carports und Stellplätze sind innerhalb der gesamten Grundstückfläche zulässig,<br />

ausgenommen hiervon sind von Bebauung freizuhaltende private Grünflächen. Bei<br />

Carports sowie Garagen mit fernbedienbarem, motorisch zu öffnenden Tor ist vor der<br />

Zufahrtsöffnung ein senkrecht zur Öffnung gemessener Mindestabstand von 1 m zur<br />

öffentlichen Verkehrsfläche einzuhalten, bei Garagen mit manuellem Tor 5 m. Auf allen<br />

anderen Seiten ist ein senkrecht gemessener Mindestabstand von 0,5 m zu öffentlichen<br />

Verkehrsflächen einzuhalten.<br />

1.9 Pflanzgebote und Pflanzbindungen<br />

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB<br />

1.9.1 Pflanzgebote<br />

1.9.1.1 Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen müssen innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung der<br />

Wohngebäude durchgeführt werden.<br />

1.9.1.2 Auf den im „Zeichnerischen <strong>Teil</strong>“ gekennzeichneten Flächen (private Grünflächen ) sind<br />

Pflanzungen mit einheimischen Bäumen und Sträuchern gemäß Vorgabe OZ 1.9.2<br />

anzulegen.<br />

Eingegangene Gehölze sind in gleicher Art an gleichem Standort neu zu pflanzen.<br />

1.9.2 Pflanzliste<br />

1.9.2.1 Bäume:<br />

In Klammer: die zu pflanzende Anzahl innerhalb der gesamten privaten Grünfläche<br />

Acer platanoides<br />

(Spitzahorn)<br />

Corylus colurna<br />

(Baumhasel)<br />

Juglans regia<br />

(Walnuss)<br />

( 3 Straßenbäume, H., 3xv, StU 16-18 cm<br />

innere Erschließungsstraße)<br />

(11 Stück) H., 3xv, m. B., StU 14-16 cm<br />

(3 Stück) H., 3xv, StU 16-18 cm<br />

Fassung vom 20.07.2010 | Seite 2 von 9


Quercus patraea<br />

(Traubeneiche)<br />

Betula verrucosa<br />

(Sandbirke)<br />

Polulus tremula<br />

(Zittelpappel)<br />

Sorbus aucuparia<br />

(Eberesche)<br />

Acer campestre<br />

(Feldahorn)<br />

Carpinus betulus<br />

(Hainbuche)<br />

Prunus padus (giftig)<br />

(frühe Traubenkirsche)<br />

1.9.2.2 Sträucher auf privater Grünfläche:<br />

(11 Stück) H., 2xv, m. B., StU 12-14 cm<br />

(10 Stück) Vorhandene Birken umpflanzen<br />

(3 Stück) H., 2xv, StU 12-14 cm<br />

(11 Stück) H., 3xv, StU 16-18 cm<br />

(12 Stück) Stbu., 3xv, m.B. StU 10-12 cm<br />

(7 Stück) 3xv, m. B., Höhe 250-275 cm<br />

(7 Stück) Sol, H., 3xv, m. B., Höhe 300-<br />

350 cm<br />

Innerhalb der privaten Grünfläche sind pro qm 2 Sträucher zu pflanzen. Die Sträucher sind<br />

aus der Pflanzliste auszuwählen.<br />

Corylus avellana Str., 2xv, Höhe 125-150 cm<br />

(Haselnuss)<br />

Sambucus nigra Str., 2xv, Höhe 200-250 cm<br />

(Holunder)<br />

Rhamnus catharticus Str., 2xv, Höhe 100-150 cm<br />

(Kreuzdorn)<br />

Ligustrum vulgare Str., 2xv, m. 8-12 Tr., Höhe 125-125 cm<br />

(gem. Rainweide)<br />

Euonymus europaeus (giftig) Str., 2xv, Höhe 125 150 cm<br />

(Pfaffenhütchen)<br />

IIex aquifolium (giftig) ½ m. Tv., Höhe 15-30 cm<br />

(Steckpalme)<br />

Cornus sanguinea Str., 2xv, Höhe 100-125 cm<br />

(Roter Hartriegel)<br />

Vuburnum lantana Str., 2xv, Höhe 100-150 cm<br />

(Wolliger Schneeball)<br />

Lonicera xylosteum (giftig) Str., 2xv, Höhe 125-175 cm<br />

(gemeine Heckenkirsche)<br />

Salix caprea Str., 2xv, Höhe 150-200 cm<br />

(Salweide)<br />

Rosa Canina Str., 2xv, Höhe 100-150 cm<br />

(Hundsrose)<br />

Rosa multiflora Str., 2xv, Höhe 100-150 cm<br />

(Wildrose)<br />

Fassung vom 20.07.2010 | Seite 3 von 9


Rosa rugosa Str., 2xv, Höhe 80-100 cm<br />

(Apfelrose)<br />

Syringa vulgaris Str., 3xv, Höhe 200-250 cm<br />

(Gem. Flieder)<br />

1.9.2.3 Randeingrünung auf der Nordwestseite<br />

Entlang der westlichen Grundstücksgrenzen ist gemäß Festsetzung im zeichnerischen <strong>Teil</strong><br />

eine durchgehende, einreihige Hecke zu pflanzen. Im Abstand von je 2,00 m ist je ein<br />

Strauch aus der Auflistung in OZ 1.9.2.2 zu pflanzen. Die Sträucher sind aus der Pflanzliste<br />

auszuwählen.<br />

1.9.2.4 Sträucher zur Eingrünung des Regenrückhaltebeckens:<br />

Das Regenrückhaltebecken ist mit Sträuchern einzugrünen. Pflanzmaßnahmen innerhalb<br />

des Beckens sind nicht zulässig. Im Abstand von je 2,00 m ist je ein Strauch aus der<br />

Auflistung in OZ 1.9.2.2 zu pflanzen. Die Sträucher sind aus der Pflanzliste auszuwählen.<br />

1.9.3 Sichtdreiecke<br />

Bei Bepflanzungen sind die Sichtdreiecke freizuhalten.<br />

1.10 Schallschutz<br />

1.10.1 Aktiver Schallschutz<br />

1.10.1.1 Bereich südlich der Albigny-Straße<br />

Die im zeichnerischen <strong>Teil</strong> gekennzeichneten Seiten des Baufensters müssen in voller<br />

Länge lückenlos bebaut werden. Dies kann durch das Hauptgebäude selbst, Garagen,<br />

sonstige Nebenanlagen oder Wandscheiben erfolgen. Dabei ist eine Mindesthöhe der<br />

Wandscheiben oder baulichen Anlagen von 2,5 m, bezogen auf die nächstgelegene<br />

Bezugsstraße (wie Sockelhöhen) sicherzustellen.<br />

An Haupt- oder Nebenanlagen angrenzende, dauerhaft genutzte Aufenthaltsbereiche im<br />

Freien (z.B. Terrassen, Freisitze) sind an der zur B3 hin weisenden Seite in voller Länge mit<br />

mindestens 2,5 m hohen, geschlossenen Wandscheiben abzuschirmen. Diese müssen<br />

lückenlos an die Haupt- oder Nebenanlagen angebaut sein.<br />

Öffnungen sind dabei in jedem Fall mit Türen oder Fenstern zu verschließen so dass der<br />

Schallschirm seine Wirkung entfalten kann. Die Schallschutzmaßnahmen müssen vor<br />

Bezug der Wohngebäude realisiert werden.<br />

1.10.1.2 Bereich nördlich der Albigny-Straße<br />

Die im zeichnerischen <strong>Teil</strong> gekennzeichneten Seiten des Baufensters sowie die<br />

Zwischenräume müssen in voller Länge lückenlos bebaut werden. Dies kann durch das<br />

Hauptgebäude selbst, Garagen, sonstige Nebenanlagen oder Wandscheiben erfolgen.<br />

Dabei ist eine Mindesthöhe der Wandscheiben oder baulichen Anlagen von 2,5 m bei den<br />

von der Albigny-Straße her gesehen ersten vier Grundstücken, bzw. 2,7 m in allen übrigen<br />

Fällen sicherzustellen. Die Höhenangabe wird jeweils auf die nächstgelegene<br />

Erschließungsstraße bezogen (wie Sockelhöhen).<br />

Fassung vom 20.07.2010 | Seite 4 von 9


Öffnungen sind dabei in jedem Fall mit Türen oder Fenstern zu verschließen so dass der<br />

Schallschirm seine Wirkung entfalten kann. Die Schallschutzmaßnahmen müssen vor<br />

Bezug der Wohngebäude realisiert werden.<br />

Weitere Angaben sind dem Schallschutzgutachten des Ingenieurbüros Rink vom<br />

10.07.2006, OZ 7.1 ff., (Anlage 7 a) sowie dem Nachtrag I vom 29.01.2010, OZ 7.1.1 ff.)<br />

(Anlage 7 b) zu entnehmen.<br />

1.10.2 Passive Schallschutzmaßnahmen<br />

Für Gebäudeaußenbauteile werden entsprechende Luftschalldämmwerte vorgeschrieben.<br />

Diese sind aus dem Schallgutachten Rink, Nachtrag I vom 29.01.2010 (Anlage 7 b), OZ 7.2,<br />

zu entnehmen.<br />

1.11 Gewässerrandstreifen<br />

Entlang des Limbachs, welcher nördlich und östlich an den Geltungsbereich angrenzt, ist<br />

ein 5,00 m breiter Gewässerrandstreifen / Gewässerschutzstreifen festgesetzt.<br />

Innerhalb des Gewässerrandstreifens (siehe Festsetzung im Zeichnerischen <strong>Teil</strong>) sind alle<br />

baulichen Anlagen ausgeschlossen. Die Ge- und Verbote des § 68 b Abs. 3 und 4<br />

wassergesetzt sind zu beachten.<br />

Im Gewässerrandstreifen sind verboten:<br />

1. der Umbruch von vorhandenem Dauergrünland<br />

2. die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen (auch verfahrensfreie Vorgaben<br />

gem. LBO), zu den sonstigen Anlagen gehören auch Auffüllungen, Terrassen,<br />

Überdachungen, Stellplätze, Lageplätze, Wegbefestigungen, Gartenhütten und feste<br />

Zäune.<br />

3. der Umgang mit wassergefährenden Stoffen<br />

4. Die Beseitigung standortgerechter Bäume und Sträucher, soweit die Entfernung nicht<br />

für den Ausbau oder die Unterhaltung des Gewässers, zur Pflege des Bestandes oder<br />

zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.<br />

2 Örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO)<br />

2.1 Gebäudehöhen<br />

2.1.1 Die maximale Traufhöhe gemessen von OK Mitte Erschließungsstraße Mitte Gebäude bis<br />

Schnittpunkt OK Dachhaut mit der Außenseite der Außenwand beträgt:<br />

a) für Satteldach, Walmdach und Stufendach (versetzte Pulte): 6,75 m<br />

b) an der niederen Seite für Pultdach: 6,75 m<br />

c) an der hohen Seite für Pultdach 8,00 m<br />

2.1.2 Die maximale Firsthöhe gemessen von OK Mitte Erschließungsstraße Mitte Gebäude bis OK<br />

Dachhaut beträgt:<br />

a) für Satteldach und Walmdach 9,50 m<br />

b) für Stufendach (versetzte Pulte): 9,50 m<br />

2.2 Dächer<br />

Fassung vom 20.07.2010 | Seite 5 von 9


2.2.1 Zulässige Dachformen:<br />

Zulässig sind Satteldächer, Walmdächer und Pultdächer. Bei Garagen sind auch<br />

Flachdächer zulässig. Die Zuordnung zu den Bereichen WA 1 und WA 2 erfolgt im<br />

zeichnerischen <strong>Teil</strong>.<br />

2.2.2 Dacheindeckungsmaterial<br />

Zulässig sind nur Dacheindeckungen aus rotbraunen, roten, braunen, grauen bis<br />

anthrazitfarbenen Tonziegeln oder Dachsteinen oder diesem entsprechend.<br />

2.2.3 Dachgauben und Dachfenster<br />

Zulässig sind Dachgauben (Schleppgauben) bis zu einer maximalen max. Breite von ½<br />

(einhalb) des Daches (gemessen entlang dem First).<br />

2.2.4 Zulässige Dachneigung<br />

Die zulässige Dachneigung ist im Zeichnerischen <strong>Teil</strong> geregelt.<br />

2.3 Zufahrten und Stellplätze<br />

3 Hinweise<br />

Zufahrten und Stellplätze sind mit wasserdurchlässigem Material herzustellen (z.B.<br />

Rasengittersteine, großfugiges Pflaster).<br />

3.1 Denkmalschutz<br />

Das Regierungspräsidium Freiburg Referat 25 – Denkmalpflege, Sternwaldstraße 14, 79102<br />

Freiburg, Tel. 0761/205-2781 ist unverzüglich zu benachrichtigen, falls Bodenfunde bei<br />

Erdarbeiten in diesem Gebiet zutage treten. Es ist auch hinzuzuziehen, wenn Bildstöcke,<br />

Wegkreuze, alte Grenzsteine oder ähnliches von den Baumaßnahmen betroffen sein<br />

sollten.<br />

3.2 Abwasserbeseitigung<br />

Die Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die dezentrale Beseitigung<br />

von Niederschlagswasser (siehe Anlage 5) ist zu beachten.<br />

3.3 Hinweise zu Bodenschutz<br />

1. Allgemeine Hinweise<br />

1.1 Bei Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass nur soviel Mutterboden<br />

abgeschoben wird, wie für die Erschließung des Baufeldes unbedingt notwendig<br />

ist. Unnötiges Befahren oder Zerstören von Mutterboden auf verbleibenden<br />

Freiflächen ist nicht zulässig.<br />

1.2 Bodenarbeiten sollten grundsätzlich nur bei schwach feuchtem Boden (dunkelt bei<br />

Befeuchten nach) und bei niederschlagsfreier Witterung erfolgen.<br />

1.3 Ein erforderlicher Bodenabtrag ist schonend und unter sorgfältiger Trennung von<br />

Mutterboden und Unterboden durchzuführen.<br />

1.4 Bei Geländeaufschüttungen innerhalb des Baugebietes, z.B. zum Zwecke des<br />

Massenausgleichs, Geländemodellierungen usw. darf der Mutterboden des<br />

Fassung vom 20.07.2010 | Seite 6 von 9


Urgeländes nicht überschüttet werden, sondern ist zuvor abzuschieben. Für die<br />

Auffüllung ist ausschließlich Aushubmaterial (Unterboden) zu verwenden.<br />

1.5 Die Bodenversiegelung durch Nebenanlagen ist auf das unabdingbare Maße zu<br />

beschränken, wo möglich sind Oberflächenbefestigungen durchlässig zu gestalten.<br />

1.6 Anfallender Bauschutt ist ordnungsgemäß zu entsorgen; er darf nicht als An- bzw.<br />

Auffüllmaterial für Mulden, Baugruben, Arbeitsgräben usw. benutzt werden.<br />

1.7 Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen oder<br />

erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes nicht ausgeschlossen werden<br />

können, sind der unteren Naturschutzbehörde zu melden.<br />

2. Hinweise zur Zwischenlagerung und Wiederverwertung von Oberboden.<br />

2.1 Für die Lagerung bis zur Wiederverwertung ist der Oberboden maximal 2 m hoch<br />

locker aufzuschütten, damit die erforderliche Durchlüftung gewährleistet ist.<br />

2.2 Vor Wiederauftrag des Oberbodens sind innerhalb des Baufeldes<br />

Unterbodenverdichtungen durch Auflockerung bis zum Anschluss an<br />

wasserdurchlässige Schichten zu beseitigen, damit ein ausreichender Wurzelraum<br />

für die geplante Bepflanzung und flächige Versickerung von Oberflächenwasser<br />

gewährleistet sind.<br />

2.3 Ein Überschuss an Mutterboden soll nicht zur Krumenerhöhung auf nicht in<br />

Anspruch genommenen Flächen verwendet werden. Er ist anderweitig zu<br />

verwenden (Grünanlagen, Rekultivierung, Bodenverbesserung) oder wieder<br />

verwertbar auf geeigneten (gemeindeeigenen) Flächen in Mieten<br />

zwischenzulagern.<br />

2.4 Die Auftragshöhe soll 20 cm bei Grünanlagen und 30 cm bei Grabeland nicht<br />

überschreiten<br />

3.4 Abfallbeseitigung und wassergefährende Stoffe<br />

3.5 Abwässer<br />

1. Auffüllungen im Rahmen der Erschließung und im Zuge von Baumaßnahmen dürfen<br />

nur mit reinem Erdaushub (bzw. Kiesmaterial) und aufbereitetem Bauschutt aus<br />

zugelassenen Aufbereitungsanlagen vorgenommen werden, welches keine<br />

wassergefährdenden Stoffe enthält. Außerdem ist die Verwendung von verunreinigtem<br />

Bauschutt und Baustellenabfällen nicht zulässig.<br />

2. Bei Abbruch- und Baunassnahmen sind anfallender Bauschutt und nicht für<br />

Baumaßnahmen bestimmter Erdaushub möglichst einer Wiederverwertung zuzuführen<br />

oder, falls dies nicht möglich ist, auf eine kreiseigene Erdaushub- und<br />

Bauschuttdeponie zu verbringen.<br />

Durch Chemikalien verunreinigter Bauschutt (z.B. aus dem Innenbau, ölverunreinigtes<br />

Material, leere Farbkanister) ist auf einer kreiseigenen Hausmülldeponie zu beseitigen.<br />

Chemikalienreste (z.B. Farben, Lacke, Lösungsmittel Kleber etc.) sind als Sonderabfall<br />

gegen Nachweis in zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen zu beseitigen.<br />

1. Die häuslichen Abwässer sind in das Ortkanalnetz abzuführen.<br />

Fassung vom 20.07.2010 | Seite 7 von 9


3.6 Altlasten<br />

2. Sämtliche Grundleitungen bis zur Grundstücksgrenze (Kontrollschacht) müssen vor<br />

Verfüllung der Rohrgräben unter Bezug auf die jeweils gültige Entwässerungssatzung<br />

durch die Gemeinde bzw. den von der Gemeinde beauftragten Abwasserzweckverband<br />

Südliche Ortenau abgenommen werden. Der Bauherr hat beim Abwasserzweckverband<br />

rechtzeitig diese Abnahme zu beantragen. Eine Abnahmeniederschrift für Bauherr und<br />

Gemeinde ist anzufertigen.<br />

3. Der Nachweis der Dichtheit für die Entwässerungsanlagen ist gemäß EN 12056 <strong>Teil</strong> 1<br />

(Ausgabe 2002), Punkt 5.4.2, zu erbringen.<br />

4. In den Anschlussleitungen an die öffentliche Kanalisation (Schmutz- und<br />

Regenwasserkanal) müssen, soweit sie neu verlegt werden, innerhalb des Grundstücks<br />

nach der jeweiligen Bestimmung der Ortsentwässerungssatzung Kontrollschächte<br />

vorgesehen werden; sie müssen stets zugänglich sein.<br />

5. Desweiteren ist die Entwässerungssatzung der Gemeinde anzuwenden.<br />

Sollten bei Erdarbeiten ungewöhnliche Färbungen und/oder Geruchsemissionen (z.B.<br />

Mineralöl) wahrgenommen werden, so ist umgehend die zuständige untere Wasserbehörde<br />

oder das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz Offenburg zu unterrichten. Die<br />

Aushubarbeiten sind an dieser Stelle sofort einzustellen.<br />

3.7 Elektroversorgung<br />

Das EVU ist als Energieversorgungsunternehmen berechtigt, im Zuge der Erschließung die<br />

Hausanschlusskabel auf die Grundstücke zu verlegen.<br />

3.8 Merkblatt „<strong>Bebauungsplan</strong>“<br />

Das „Merkblatt <strong>Bebauungsplan</strong>“ des Landratsamtes Ortenaukreis – Amt für<br />

Wasserwirtschaft und Bodenschutz“ ist zu beachten.<br />

3.9 Baumstandorte<br />

Bei der Pflanzung von Bäumen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische<br />

Versorgungsanlagen“ zu beachten.<br />

3.10 Geotechnik<br />

Der Baugrund wird von bindigen Decklehmen unbekannter Mächtigkeit über<br />

Terrassenschottern aufgebaut. Bei etwaigen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder<br />

von Bauarbeiten (z.B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Boden kennwerten, zur Wahl des<br />

Gründungshorizontes u. dergleichen) wird geotechnische Beratung durch ein privates<br />

Ingenieurbüro empfohlen.<br />

3.11 Müllabfuhr<br />

Damit 3-achsige Müllsammelfahrzeuge die Erschließungsstraßen dauerhaft hindernisfrei<br />

befahren können, muss sicher gestellt sein, dass in das Fahrbahnprofil (Regelmaße: 4,50 m<br />

Höhe, 3,5 m Breite) keine Gegenstände wie z.B. starke Baumäste etc. hineinragen. Auf die<br />

notwendige Freihaltung des notwenigen Durchfahrtsprofils (Breite, Höhe und<br />

Ausschwenkungsbereich in Kurven) wird hingewiesen.<br />

Fassung vom 20.07.2010 | Seite 8 von 9


3.12 Lärmschutz<br />

Schallschutzfenster können ihre volle Wirkung nur dann entfalten, wenn Sie geschlossen<br />

sind. Dazu wird empfohlen, zusätzlich schallgeschützte Belüftungsanlagen vorzusehen. Der<br />

ständige Austausch von gebrauchter Luft, Feuchtigkeit und Luftschadstoffen ist aus<br />

umweltmedizinischer Sicht erforderlich. Zusätzlich ergibt sich dadurch die Möglichkeit der<br />

Energieeinsparung durch Wärmeaustauscher und die Möglichkeit zum Einbau eines<br />

Pollenfilters. Der Baukörper sollte so gestaltet werden, dass Wohn- und Aufenthaltsräume<br />

auf der lärmabgewandeten Seite liegen.<br />

3.13 Bepflanzung Entlang der B3<br />

Mit Bäumen ist ein Mindestabstand von 7,5 m zur Fahrbahn einzuhalten, mit anderer<br />

Bepflanzung 3 m. Die Eigentumsverhältnisse sind zu berücksichtigen.<br />

4 In den Anschlussleitungen an die öffentliche Kanalisation (Schmutz- und<br />

Regenwasserkanal) müssen, soweit sie neu verlegt werden, innerhalb des Grundstücks nach<br />

der jeweiligen Bestimmungen der Ortsentwässerungssatzung Kontrollschächte vorgesehen<br />

werden; sie müssen stets zugänglich sein.<br />

5 Des Weiteren ist die Entwässerungssatzung der Gemeinde anzuwenden.<br />

6 Vor Beginn von Grabarbeiten müssen von sämtlichen Versorgern (Strom, Gas, Telefon)<br />

sowie dem Abwasserzweckverband Südliche Ortenau Leitungsbestandspläne angefordert<br />

werden. Überzählige Versorgungsleitungen können durch die Versorgungsunternehmen<br />

nach erfolgter bauseitiger Freilegung bis an die Grundstücksgrenze zurückgebaut werden.<br />

Überzählige Entwässerungsleitungen werden gemäß Vereinbarung zwischen der Gemeinde<br />

<strong>Ringsheim</strong> und dem Erschließungsträger zurückgebaut.<br />

Fassung vom 20.07.2010 | Seite 9 von 9


Gemeinde <strong>Ringsheim</strong> Anlage 2 e<br />

Ortenaukreis<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> „Das untere Feld“ der Gemeinde <strong>Ringsheim</strong><br />

Begründung zur 3. Änderung<br />

1. Inhalt der Änderung<br />

Die in der 2. Änderung beschlossene, tiefgreifende Planänderung (Senkung der<br />

Bebauungsdichte) wird nicht verändert.<br />

Die Änderung umfasst zwei wesentliche Themenbereiche:<br />

1) Die Anpassung der aktiven Schallschutzmaßnahmen an die mittlerweile geringere<br />

Lärmemissionen<br />

2) Kleinere Korrekturen bei bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften<br />

Die Änderungen sind im Einzelnen der Satzung zur 3. Änderung zu entnehmen.<br />

2. Begründung der Änderung<br />

Seit der Inbetriebnahme der Gemeindeverbindungsstraße <strong>Ringsheim</strong> – Herbolzheim -<br />

Kenzingen haben sich neue Verkehrszahlen auf der B3 ergeben. Zusätzlich wurde das<br />

Ortseingangsschild weiter nach Norden verlagert, so dass neben geringeren Verkehrszahlen<br />

auch die für die Lärmemissionsberechnung relevante Geschwindigkeit von 100 auf 50 km/h<br />

gesunken ist. Basierend auf dem Ergebnis einer Verkehrszählung hat das Ingenieurbüro Rink<br />

ein ergänzendes Schallschutzgutachten erstellt, dessen Ergebnisse in die Planänderung<br />

eingeflossen sind. Auf Basis des ergänzenden Gutachtens konnte die städtebaulich wenig<br />

befriedigende Situation einer durchgehenden, 3 m hohen Schallschutzmauer zumindest für<br />

den Bereich südlich der Albigny-Str. positiv verändert werden.<br />

Neben der Beseitigung von redaktionellen Fehlern (unterschiedliche Festsetzungen in<br />

schriftlichen und zeichnerischen <strong>Teil</strong>) sind noch weitere kleine Korrekturen durchgeführt<br />

worden, die eine etwas flexiblere Bebauung des Gebietes ermöglichen sollen, ohne die<br />

städtebauliche Gesamtkonzeption der 2. Änderung zu verändern.<br />

3. Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich des Deckblattes liegt innerhalb des Geltungsbereichs des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

"Das untere Feld".<br />

4. Erschließung<br />

Die Erschließungsplanung für öffentliche Straßen bleibt unverändert bestehen.<br />

5. Wasserwirtschaft<br />

Die im Rahmen der 1. Änderung durchgeführten Ausarbeitungen zur Wasserwirtschaft<br />

bestehen unverändert fort.<br />

6. Grünordnung<br />

Die im Rahmen der 1. Änderung getroffenen Festsetzungen bestehen unverändert fort.<br />

Fassung vom 20.07.2010 | Seite 1 von 2


7. Umweltbelange<br />

8. Kosten<br />

Für die 3. Änderung wird gem. § 13 a BauGB keine Umweltprüfung durchgeführt. Zur<br />

Beurteilung kann der Umweltbericht zur 3. Änderung herangezogen werden.<br />

Die öffentliche Erschließung bleibt unverändert. Zwischen der Gemeinde <strong>Ringsheim</strong> und dem<br />

Grundstückseigentümer Nestler Carré besteht eine Vereinbarung hinsichtlich des Rückbaus<br />

nicht mehr benötigter Hausanschlüsse.<br />

9. <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren<br />

Die rechtlichen und inhaltlichen Voraussetzungen eines Verfahrens gem. § 13 a BauGB sind<br />

erfüllt:<br />

− Der <strong>Bebauungsplan</strong> dient der Innenentwicklung, da er die im bisherigen<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> vorgesehene Nutzung (Wohnen) beibehält<br />

− Die zulässige Grundfläche (8.555 qm) unterschreitet die gem. § 13 a (1) Nr. 1<br />

BauGB zulässige Grenze von 20.000 qm deutlich.<br />

− Durch den <strong>Bebauungsplan</strong> wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die<br />

eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem<br />

Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht erfordert.<br />

− Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 b<br />

BauGB genannten Schutzgüter.<br />

Gemeinde <strong>Ringsheim</strong>, den ……………………… …..……..…………………………………..<br />

Heinrich Dixa, Bürgermeister<br />

Fassung vom 20.07.2010 | Seite 2 von 2


Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz<br />

Wolfgang Rink Dipl.-Ing.<br />

Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz<br />

Postfach 31, 79275 Reute· Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute<br />

Telefon (0 76 41) 40 78 · Telefax (0 76 41) 15 58 · e-mail mail@isw-rink.de<br />

NACHTRAG I vom 29.01.2010<br />

GUTACHTEN<br />

Nr. 3957/883 vom 10.07.2006<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />

- Straßenverkehrslärm-Immissionsschutz<br />

Auftraggeber<br />

Nestler Carrée GmbH & Co. KG<br />

Draisstraße 4<br />

79336 Kenzingen<br />

Bauakustik<br />

Raumakustik<br />

Immissionsschutz<br />

Thermische Bauphysik


g883N1_1Ri/kl-10-02-09<br />

Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883<br />

_______________________________________________________________________<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORGESCHICHTE UND AUFGABENSTELLUNG 1<br />

ad 1. VORBEMERKUNGEN 2<br />

ad 1.2 Ausgangsdaten 2<br />

ad 2. AUSGANGSSITUATION 2<br />

ad 2.1 Örtliche Gegebenheiten und geplante Bebauung 2<br />

ad 2.2 Verkehrstechnische Situation 3<br />

ad 4. SCHALLEMISSIONEN 3<br />

ad 4.2 Randbedingungen 3<br />

4.3 Emissionspegel 4<br />

ad 5. SCHALLAUSBREITUNG 5<br />

ad 5.2 Randbedingungen 5<br />

ad 6. SCHALLIMMISSIONEN 5<br />

ad 7. SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN 5<br />

ad 7.1 "Aktive" Schallschutzmaßnahmen 5<br />

7.1.1 Zwischen allen Gebäuden geschlossene Schallschirme 5<br />

7.1.2 Schallschirm-Variante im südlichen Planbereich 7<br />

7.2 "Passive" Schallschutzmaßnahmen 7<br />

ad 8. EMPFEHLUNGEN 9<br />

ad 9. ZUSAMMENFASSUNG 11<br />

Anlagen: 10 bis 24


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 1<br />

VORGESCHICHTE UND AUFGABENSTELLUNG<br />

Im schalltechnischen Gutachten Nr. 3957/883 ist die durch den Kraftfahrzeugverkehr<br />

auf der Bundesstraße Nr. 3 verursachte Lärmeinwirkung auf den räumlichen Geltungsbereich<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>s "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong> in<br />

der Fassung der 1. Änderung rechnerisch prognostiziert worden. Zum Schutz der<br />

geplanten Wohnbebauung sind "aktive" Schallschutzmaßnahmen dimensioniert worden;<br />

als Grundlage für die Dimensionierung ergänzender passiver Schallschutzmaßnahmen<br />

wurde die Zuordnung der Fassaden innerhalb der Baufenster zu errichtender<br />

Wohngebäude zum jeweiligen Lärmpegelbereich grafisch dargstellt und für einige<br />

ausgewählte Lärmeinwirkungsorte zusätzlich numerisch angegeben.<br />

Zwischenzeitlich ist im Zuge einer 2. Änderung die damalige Planung insoweit modifiziert<br />

worden, als u. a. auf der südlichen <strong>Teil</strong>fläche die Anzahl der Baufenster erhöht<br />

wurde. Mit der nunmehr anstehenden 3. Änderung soll u. a. im Bereich der nördlichen<br />

<strong>Teil</strong>fläche eine Kettenhausbebauung ermöglicht werden; der Standort des<br />

Ortsschilds ist verändert und durch eine stichprobenweise Verkehrszählung die durch<br />

eine teilweise Verkehrsverlagerung auf eine Gemeindeverbindungsstraße verringerte<br />

Frequentierung der Bundesstraße Nr. 3 in dem dem Plangebiet nahe gelegenen<br />

Streckenabschnitt quantifiziert worden.<br />

Im vorliegenden Nachtrag I zum o. g. Gutachten werden die Ergebnisse einer unter<br />

Berücksichtigung dieser Änderungen erneut durchgeführten Lärm-Immissionsprognose<br />

und die entsprechend modifizierten Maßnahmen zum Schutz vor Straßenverkehrslärmeinwirkung<br />

dargestellt.<br />

Die Ausführungen des Gutachtens Nr. 3957/883 vom 10.07.2006 werden als bekannt<br />

vorausgesetzt und behalten uneingeschränkte Gültigkeit soweit im Folgenden nicht<br />

Gegenteiliges angegeben wird; der besseren Übersicht halber erfolgt die Nummerierung<br />

der Anlagen zum vorliegenden Nachtrag I fortlaufend zu jener des Gutachtens.


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 2<br />

ad 1. VORBEMERKUNGEN<br />

ad 1.2 Ausgangsdaten<br />

Von dem mit der 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>s befassten Büro Mathis + Jägle,<br />

Architekt und Ingenieur, sind folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt worden:<br />

– Gestaltungsplan mit Eintragung des geänderten Ortsschild-Standorts sowie<br />

fotografischer Dokumentation der derzeitigen örtlichen Gegebenheiten<br />

(22.04.2009)<br />

– Kanalbestandspläne (29.04.2009)<br />

– Ergebnisse einer stichprobenweisen Verkehrszählung am 01.12. und<br />

02.12.2009, jeweils im Zeitraum zwischen 14.00 und 17.00 Uhr<br />

(03.12.2009)<br />

Ergänzende Informationen über die geplante Bebauung wurden von Herrn Jägle telefonisch<br />

mitgeteilt.<br />

ad 2. AUSGANGSSITUATION<br />

ad 2.1 Örtliche Gegebenheiten und geplante Bebauung<br />

In Anlage 10 wird das Deckblatt zum zeichnerischen <strong>Teil</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s "Das<br />

untere Feld", 2. Änderung, wiedergegeben. Im Zuge einer 3. Änderung sollen die<br />

Festsetzungen derart modifiziert werden, dass eine Realisierung der Bebauung entsprechend<br />

der Darstellung in dem in Anlage 11 gezeigten Gestaltungsplan ermöglicht<br />

wird. Diese Änderung beinhaltet insbesondere die Möglichkeit einer Kettenhausbebauung<br />

entlang der parallel zur Bundesstraße verlaufenden Baureihe WA2. Die<br />

Firsthöhe der zwischen den Doppelhäusern angeordneten Garagen soll auf einen<br />

Wert von h = 3 m über Bezugsniveau (Fahrbahnoberfläche Planstraße) festgesetzt<br />

werden. Außerdem ist zu prüfen, ob im südlichen Planbereich auf durchgehend zwischen<br />

den Gebäuden anzuordnende Lärmschutzwände verzichtet werden kann.


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 3<br />

ad 2.2 Verkehrstechnische Situation<br />

Für die Frequentierung der B 3 in dem dem geplanten Gebiet benachbarten Stre-<br />

ckenabschnitt liegen die in Anlage 12 wiedergegebenen Daten aus einer stich-<br />

probenweise am 01.12. und 02.12.2009, jeweils im Zeitraum zwischen 14.00 bis<br />

17.00 Uhr durchgeführten Verkehrszählung vor; die dort mit "Güterverkehr" bezeich-<br />

neten Werte repräsentieren den "Schwerverkehr". Der Standort der Ortstafel (Zei-<br />

chen 310/311 StVO [2]) ist im Gestaltungsplan in Anlage 11 gekennzeichnet.<br />

ad 4. SCHALLEMISSIONEN<br />

ad 4.2 Randbedingungen<br />

Als Grundlage für eine Abschätzung der mutmaßlichen Frequentierung des hier inter-<br />

essierenden Streckenabschnitts der B 3 im Prognosejahr 2020 wurden zunächst die<br />

in Anlage 12 dargestellten Ergebnisse aus je einer Drei-Stunden-Zählungen an zwei<br />

Tagen zur Ermittlung des Tagesverkehrs (Q) und des Lkw-Anteils (p) mit den in<br />

einem Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen [11] für Zählergebnisse an einem<br />

Dienstag bzw. Mittwoch in "Normalwochen" im Zeitraum zwischen 14.00 und 17.00<br />

Uhr angegebenen Hochrechnungsfaktoren (a) multipliziert. Die auf diese Weise abgeleiteten<br />

Daten für den durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) und den Lkw-<br />

Anteil "tags" (pt) im Jahr 2009 wurden dann für das Jahr 2020 extrapoliert. Dabei<br />

wurden in Anlehnung an die Ergebnisse einer einschlägigen Untersuchung [12] folgende,<br />

bei Annahme einer "optimistischen wirtschaftlichen Entwicklung" zu erwartende<br />

Werte für die Steigung des Verkehrsaufkommens berücksichtigt:<br />

Personenverkehr ca. 9 %<br />

Güterverkehr ca. 18 %<br />

Zur Ermittlung der tageszeitabhängigen Verteilung des Fahrzeugverkehrs werden die<br />

in Tabelle 4 der RLS-90 [10] für die Straßengattung "Bundesstraßen" angegebenen<br />

Faktoren berücksichtigt.


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 4<br />

Bei der Festlegung des Korrekturwerts für unterschiedliche Straßenoberflächen wird<br />

von einem Fahrbahnbelag aus "nichtgeriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder<br />

Splitt-Mastix-Asphalt" gemäß Tabelle 4, Zeile 1, der RLS-90 ausgegangen; diesem<br />

Fahrbahnbelag ist ein Korrekturwert von DStrO = 0 dB(A) zuzuordnen. Der Korrektur-<br />

wert für Steigungen und Gefälle beträgt im vorliegenden Fall DStg = 0 dB(A).<br />

4.3 Emissionspegel<br />

Mit den genannten Ausgangsdaten und Randbedingungen wurden die nachfolgend<br />

aufgelisteten, aus den Ergebnissen der Verkehrszählung am 02.12.2009 abgeleiteten<br />

Werte für den durchschnittlichen täglichen Verkehr DTV, die maßgebende stündliche<br />

Verkehrsstärke M, den Lkw-Anteil p sowie unter Anwendung der in den RLS-90 [10]<br />

angegebenen Gleichungen in Abhängigkeit von der zulässigen Fahrzeughöchstgeschwindigkeit<br />

in den Streckenabschnitten nördlich und südlich der Ortstafel die<br />

Korrekturgröße DV und die Emissionspegel Lm,E für die Tageszeit (t) und die Nachtzeit<br />

(n) ermittelt:<br />

DTV Mt Mn p vPkw vLkw Dv Lm,E,t Lm,E,n<br />

Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % km/h km/h dB(A) dB(A) dB(A)<br />

8 866 532 98 2,8 100 80 -0,1 65,4 58,0<br />

8 866 532 98 2,8 50 50 -5,4 60,0 52,7<br />

Gemäß 16. BImSchV [4] ist "das Verkehrsaufkommen einer Straße … den beiden<br />

äußeren Fahrstreifen jeweils zur Hälfte zuzuordnen"; der Emissionspegel einer Richtungsfahrbahn<br />

ist somit um 3 dB(A) niedriger als der jeweilige Wert für die Gesamtbelastung<br />

in der o. g. Tabelle.


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 5<br />

ad 5. SCHALLAUSBREITUNG<br />

ad 5.2 Randbedingungen<br />

Die im Rahmen der schalltechnischen Prognose berücksichtigten Objekte sind im<br />

Lageplan in Anlage 13 grafisch dargestellt.<br />

6. SCHALLIMMISSIONEN BEI FREIER SCHALLAUSBREITUNG<br />

In den Lageplänen in den Anlagen 14 und 15 werden die im Außenwohnbereich, d. h.<br />

in 2,0 m Höhe über Planstraßenniveau, durch den Fahrzeugverkehr auf der B 3<br />

innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des <strong>Bebauungsplan</strong>s verursachten Immissionspegel<br />

"tags" und "nachts" ohne Berücksichtigung der geplanten Bebauung,<br />

d. h. bei freier Schallausbreitung innerhalb des Plangebiets grafisch dargestellt.<br />

Aus der flächenhaften grafischen Darstellung in den Anlagen 14 und 15 ist ersichtlich,<br />

dass der Kraftfahrzeugverkehr auf der B 3 bei den nächstgelegenen Baufenstern<br />

Überschreitungen der für "allgemeine Wohngebiete" maßgebenden Orientierungswerte<br />

von Beiblatt 1 zu DIN 18 005 <strong>Teil</strong> 1 [3] in der Größenordnung von lokal über<br />

10 dB(A) verursacht. Auch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung<br />

[4] werden teilweise um mehr als 10 dB(A) überschritten.<br />

Eine Durchführung von Schallschutzmaßnahmen ist somit unverzichtbar.<br />

ad 7. SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN<br />

ad 7.1 "Aktive" Schallschutzmaßnahmen<br />

7.1.1 Zwischen allen Gebäuden geschlossene Schallschirme<br />

Die im Gestaltungsplan in Anlage 11 mit "Lärmschutzwand" bezeichneten Elemente<br />

werden entsprechend der Darstellung in Anlage 16 derart konkretisiert und im<br />

südlichen Bereich ergänzt, dass sie zu beiden Seiten der senkrecht zur B 3 verlaufenden<br />

Planstraße jeweils einen geschlossenen, durch Gebäudefassaden, die First-


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 6<br />

linie von Garagen oder eingeschossigen Nebengebäuden bzw. durch eine Lärm-<br />

schutzwand gebildeten Schallschirm darstellen. Mit dem Ziel, im jeweils westlich unmittelbar<br />

angrenzenden Außenwohnbereich eine Einhaltung bzw. Unterschreitung<br />

des für "Wohngebiete" maßgebenden Immissionsgrenzwerts "tags" von 59 dB(A)<br />

sicherzustellen, muss dieser Schallschirm eine örtlich unterschiedliche, in den Lageplan<br />

in Anlage 16 mit Werten zwischen h = 2,3 m und h = 2,7 m eingetragene Mindesthöhe<br />

- bezogen auf die Fahrbahnoberfläche der Planstraße im jeweils nächstgelegenen<br />

Querschnitt - aufweisen.<br />

Die Luftschalldämmung von Lärmschutzwänden muss einen Wert von DLR ≥ 20 dB<br />

aufweisen; für die Lärmschutzwände sind somit Ausführungen geeignet, welche der<br />

Gruppe B2 oder höher gemäß DIN EN 1793-2 [14] zuzuordnen sind. Weitere Anforderungen<br />

- auch an nichtakustische Eigenschaften - von Lärmschutzwänden werden<br />

in DIN EN 14 388 [15] festgelegt.<br />

Wie bereits erwähnt, können die Schallschirme sowohl mit Lärmschutzwänden als<br />

auch mit Garagen- oder sonstigen Nebengebäuden gebildet werden, deren Firsthöhe<br />

den jeweils geforderten Mindestwert erreicht oder überschreitet. Derartige bauliche<br />

Anlagen müssen fugenlos an die Wohngebäude bzw. an die jeweils verbleibende<br />

<strong>Teil</strong>fläche der Lärmschutzwand angeschlossen werden.<br />

Aus der in Anlage 16 gezeigten grafischen Darstellung der durch Straßenverkehrslärmeinwirkung<br />

verursachten Immissionspegel "tags" in 2 m Höhe über Planstraßenniveau<br />

ist ersichtlich, dass bei Realisierung der oben beschriebenen Schallschirme<br />

im jeweils westlich angrenzenden Außenwohnbereich der dort maßgebende Immissionsgrenzwert<br />

"tags" von 59 dB(A) eingehalten bzw. unterschritten wird.<br />

Für die in Anlage 13 eingetragenen Immissionsorte werden die Beurteilungspegel<br />

"tags" nach Realisierung der oben beschriebenen Schallschutzeinrichtungen in Spalten<br />

3 der Tabelle in Anlage 17 aufgelistet.


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 7<br />

7.1.2 Schallschirm-Variante im südlichen Planbereich<br />

Auf Veranlassung von Herrn Jägle war zu prüfen, ob im südlichen Planbereich auf ei-<br />

nen geschlossenen, mit durchlaufend zwischen den Gebäuden anzuordnenden<br />

Lärmschutzwänden zu realisierenden Schallschirm verzichtet und die Anordnung von<br />

Lärmschutzwänden auf die jeweils neben dem Gebäude verbleibende Länge der<br />

jeweiligen, der B 3 nächstgelegenen Baugrenze beschränkt werden kann. Für diesen<br />

Fall kann eine Lärm-Immissionsprognose nur beispielhaft durchgeführt werden, da<br />

die geometrische Anordnung des Gebäude innerhalb des jeweiligen Baufensters<br />

generell beliebig erfolgen darf.<br />

Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass die jeweils nach Nord und Ost orien-<br />

tierte Außenwand der Wohnhäuser innerhalb der ersten, der B 3 nächstgelegenen<br />

Baureihe im südlich an die senkrecht zur B 3 verlaufende Planstraße angrenzenden<br />

Bereich jeweils unmittelbar auf der Baugrenze errichtet werden und auf der verblei-<br />

benden Länge der nach Ost orientierten Baugrenze eine Lärmschutzwand angeord-<br />

net wird. Um in dem jeweils an die Südfassade der Wohnhäuser anschließenden<br />

"Außenwohnbereich" einen hinreichenden Schutz vor Straßenverkehrslärmeinwir-<br />

kung von der B 3 sicherzustellen, müssen diese Lärmschutzwände eine Höhen-<br />

abmessung von h ≥ 2,5 m aufweisen.<br />

Im dem in Anlage 18 gezeigten Lageplan sind die unter diesen Randbedingungen zu<br />

erwartenden Immissionspegel "tags" flächenhaft grafisch dargestellt.<br />

7.2 "Passive" Schallschutzmaßnahmen<br />

Durch geeignete "passive" Maßnahmen, d. h. durch den Einsatz von Gebäudeaußen-<br />

bauteilen mit einer hinreichend hochwertigen Luftschalldämmung, kann sichergestellt<br />

werden, dass der in das jeweilige Gebäudeinnere übertragene Lärm auf ein zumut-<br />

bares Maß begrenzt wird.


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 8<br />

Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen werden in Tabelle 8<br />

der bauordnungsrechtlich eingeführten DIN 4109 [8] in Abhängigkeit von der Raum-<br />

nutzung und von der Zuordnung der betreffenden Fassade zu einem der dort definier-<br />

ten "Lärmpegelbereiche" angegeben. Diese Lärmpegelbereiche weisen eine Klas-<br />

senbreite von 5 dB(A) auf und sind ihrerseits dem "maßgeblichen Außenlärmpegel"<br />

zugeordnet. Der durch den Straßenverkehr verursachte maßgebliche Außenlärmpegel<br />

ist gemäß Festlegung in Abschnitt 5.5 der DIN 4109 [8] identisch mit dem<br />

um 3 dB(A) erhöhten, rechnerisch ermittelten Wert für den Beurteilungspegel "tags".<br />

Der jeweils geforderte Wert der Luftschalldämmung für Gebäudeaußenbauteile in Abhängigkeit<br />

von der Raumnutzung wird als Auszug aus der o. g. Tabelle nachfolgend<br />

angegeben.<br />

Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen<br />

Lärmpegelbereich I II III IV V VI VII<br />

maßgeblicher Außenlärmpegel<br />

56 61 66 71 76<br />

in dB(A)<br />

bis bis bis bis bis bis ><br />

55 60 65 70 75 80 80<br />

Raumarten:<br />

- Aufenthaltsräume in Wohnungen,<br />

Übernachtungsräume in Beher-<br />

bergungsstätten, Unterrichts-<br />

räume und ähnliches<br />

erf. R'w,res in dB<br />

1) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.<br />

30<br />

Wenn das Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raums (Sg) zu seiner<br />

Grundfläche (SG) einen Wert von Sg/SG ≠ 0,8 aufweist, so ist zum Wert für das<br />

erforderliche resultierende Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) der in Tabelle 9 der DIN<br />

4109 [8] angegebene oder mit nachfolgender Gleichung ermittelte Korrekturwert zu<br />

addieren:<br />

30<br />

35<br />

K = 10 ⋅ lg (Sg/0,8 ⋅ SG) in dB<br />

40<br />

45<br />

50<br />

1)


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 9<br />

In den Anlagen 19 bis 21 wird jeweils für das gesamte Plangebiet die Zuordnung von<br />

<strong>Teil</strong>flächen des Plangebiets zum jeweiligen Lärmpegelbereich für den Fall freier<br />

Schallausbreitung in dem in westlicher Richtung an die Schallschirme angrenzenden<br />

Bereich für drei - näherungsweise für einzelne Geschosse geplanter Gebäude reprä-<br />

sentative Höhenlagen - grafisch dargestellt. Für die in Anlage 13 gekennzeichneten<br />

Immissionsorte wird außerdem in Spalte 6 der Immissionstabelle in Anlage 17 geschossweise<br />

der aus dem in Spalte 5 jeweils angegebenen maßgeblichen Außenlärmpegel<br />

abgeleitete Lärmpegelbereich (LPB) numerisch aufgelistet.<br />

Der nach erfolgter Bebauung zumindest im Inneren der bebauten Fläche wirksame<br />

(insbesondere abschirmende) Einfluss von Nachbargebäuden wurde somit nicht berücksichtigt.<br />

Es bleibt auch die Eigenabschirmung der Gebäude außer Betracht, so<br />

dass von der B 3 jeweils abgewandte Gebäudefassaden gemäß den Ausführungen in<br />

Abschnitt 5.5.1 der DIN 4109 [8] - ohne besonderen Nachweis - dem jeweils nächst<br />

niedrigen Lärmpegelbereich zugeordnet werden dürfen.<br />

Für die in Abschnitt 7.1.2 beschriebene Variante "aktiver" Schallschutzmaßnahmen<br />

im südlichen Bereich des Plangebiets wird die Zuordnung von <strong>Teil</strong>flächen zum<br />

jeweiligen Lärmpegelbereich grafisch in den Anlage 22 bis 24 dargestellt.<br />

Vom Planer eines Gebäudes kann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf<br />

der Basis dieser Vorgaben und in Kenntnis der geplanten Raumnutzung sowie der<br />

Raumgeometrie die im Bereich schutzbedürftiger Räume erforderliche Luftschalldämmung<br />

der Gebäudeaußenbauteile ermittelt und deren Einhaltung durch die Wahl entsprechender<br />

Bauelemente sichergestellt werden.<br />

8. EMPFEHLUNGEN<br />

Im <strong>Bebauungsplan</strong> können gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 des Baugesetzbuchs - BauGB<br />

[16] die "… zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetzes … zu treffenden baulichen und sonstigen technischen


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 10<br />

Vorkehrungen …" festgesetzt werden; in Anlehnung an § 9 Abs. 5 Nr. 1 des BauGB<br />

sollen die Fassaden gekennzeichnet werden, bei denen "… besondere bauliche Vor-<br />

kehrungen gegen äußere Einwirkungen … erforderlich sind".<br />

Um die durch den Kraftfahrzeugverkehr auf der B 3 verursachte Lärmeinwirkung auf<br />

Außenwohnbereiche zu reduzieren, sind die hinsichtlich geometrischer Anordnung,<br />

Längen- und Höhenabmessung in den Lageplan in Anlage 16 eingetragenen Schall-<br />

schutzeinrichtungen mit einer auf die Fahrbahnoberfläche der B 3 bezogenen Höhe<br />

der jeweiligen Schallschirmoberkante als "aktive" Schallschutzmaßnahme im <strong>Bebauungsplan</strong><br />

festzusetzen. Mit diesen wird eine Überschreitung des für "allgemeine<br />

Wohngebiete" maßgebenden Immissionsgrenzwerts "tags" gemäß Verkehrslärmschutzverordnung<br />

[4] in den Außenwohnbereichen verhindert; ausgenommen hiervon<br />

sind lediglich die an die Planstraße unmittelbar angrenzenden und die zwischen dem<br />

nördlichen Rand des Plangebiets und den nächstgelegenen Baufenstern verbleibenden<br />

"ungeschützten" Bereiche, in denen auf eine lärmsensible Nutzung zu verzichten<br />

ist.<br />

Für den südlich der senkrecht zur B 3 verlaufenden Planstraße gelegenen Bereich<br />

des Plangebiets wird in Anlage 18 eine Variante für die Realisierung "aktiver" Schallschutzmaßnahmen<br />

dargestellt.<br />

Wegen der in jedem Fall verbleibenden Überschreitung der in Beiblatt 1 zu DIN<br />

18 005 <strong>Teil</strong> 1 [3] festgelegten Orientierungswerte für den Beurteilungspegel in "allgemeinen<br />

Wohngebieten" muss die Straßenverkehrslärmeinwirkung auf schutzbedürftige<br />

Räume in Gebäuden durch "passive" Schallschutzmaßnahmen hinreichend<br />

reduziert werden.<br />

Als Grundlage für die Ermittlung der erforderlichen Luftschalldämmung von Gebäudeaußenbauteilen<br />

ist daher im <strong>Bebauungsplan</strong> die Zuordnung der Baufenster zum jeweiligen<br />

Lärmpegelbereich entsprechend der grafischen Darstellung in den Anlagen<br />

19 bis 21 bzw. 22 bis 24 geschossweise anzugeben bzw. festzusetzen.


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 11<br />

9. ZUSAMMENFASSUNG<br />

Eine rechnerische Ermittlung der durch den Kraftfahrzeugverkehr im Prognosejahr<br />

2020 auf der parallel zum östlichen Rand des Plangebiets verlaufenden Bundes-<br />

straße 3 hat ergeben, dass die im Rahmen der Bauleitplanung für eine Beurteilung<br />

der Lärmeinwirkung in Beiblatt 1 zu DIN 18 005 <strong>Teil</strong> 1 [3] angegebenen Orientierungswerte<br />

für "allgemeine Wohngebiete" überschritten werden.<br />

In Abschnitt 7.1 werden "aktive" Schallschutzmaßnahmen mit dem Ziel einer Reduzierung<br />

der Lärmeinwirkung in Außenwohnbereichen auf den Immissionsgrenzwert<br />

"tags" gemäß Verkehrslärmschutzverordnung [4] beschrieben.<br />

Eine hinreichende Verminderung der Lärmeinwirkung auf schutzbedürftige Räume in<br />

Gebäuden erfordert allerdings zusätzlich "passive" Schallschutzmaßnahmen, deren<br />

Dimensionierung auf der Grundlage der in Abschnitt 7.2 ermittelten und geschossweise<br />

in den Anlagen 19 bis 21 bzw. - für den Fall einer Realisierung der "aktiven"<br />

Schallschutzmaßnahmen im südlichen Planbereich gemäß der in Abschnitt 7.1.2<br />

beschriebenen Variante - in den Anlagen 22 bis 24 grafisch dargestellten Zuordnung<br />

von Fassadenabschnitten geplanter Gebäude zum jeweiligen "Lärmpegelbereich" zu<br />

erfolgen hat.<br />

Ingenieurbüro für<br />

Schall- und Wärmeschutz<br />

Wolfgang Rink<br />

gez. Rink


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 10<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />

- Deckblatt für den zeichnerischer <strong>Teil</strong> der 2. Änderung in der Fassung vom 28.04.2009<br />

(verkleinerter Auszug aus einem vom Büro Mathis + Jägle überlassenen Plan)


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 11<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />

- Gestaltungsplan zur 3. Änderung<br />

(Auszug aus einem Büro Mathis + Jägle überlassenen Plan)


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 12<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />

- Ergebnisse einer stichprobenweisen Verkehrszählung<br />

(vom Büro Mathis + Jägle zur Verfügung gestellte Auflistung)<br />

Verkehrszählung <strong>Ringsheim</strong><br />

Baugebiet "Das unter Feld"<br />

Tag: 1.12.09 und 2.12.09<br />

Zählungszeitraum: 14-17 00 Uhr<br />

Personenverkehr: Zweiräder Busse PKW<br />

motorisiert<br />

01.12.2009 11 2 1437<br />

02.12.2009 21 3 1674<br />

Gütervekehr: LKW > 3,5 to Lastzüge<br />

ohne Anhänger<br />

01.12.2009 28 2<br />

02.12.2009 32 4<br />

Kenzingen, den 3.12.09


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 13<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />

- Lageplan mit Eintragung der bei der Immissionsprognose berücksichtigten Objekte<br />

und Lärmeinwirkungsorte; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 5.2


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 14<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />

- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der in 2 m Höhe über Gelände durch den<br />

Kraftfahrzeugverkehr auf der B 3 verursachten Immissionspegel "tags" für den Fall freier<br />

Schallausbreitung im unbebauten Plangebiet; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 6


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 15<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />

- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der in 2 m Höhe über Gelände durch den<br />

Kraftfahrzeugverkehr auf der B 3 verursachten Immissionspegel "nachts" für den Fall freier<br />

Schallausbreitung im unbebauten Plangebiet; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 6


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 16<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />

- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der in 2 m Höhe über Gelände durch den<br />

Kraftfahrzeugverkehr auf der B 3 verursachten Immissionspegel "tags" für die Situation<br />

mit Schallschirmen bei freier Schallausbreitung auf der westlich angrenzenden Fläche;<br />

Erläuterungen siehe Text, Abschnitte 7.1.1


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 17<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />

- geschossweise Auflistung der durch den Kraftfahrzeugverkehr auf der B 3 verursachten<br />

Immissionspegel vor den in Anlage 13 eingetragenen Lärm-Immissionsorten vor den<br />

Fassaden geplanter Gebäude für die Situation mit aktiven Schallschutzmaßnahmen in<br />

Form der im Lageplan in Anlage 16 eingetragenen Schallschirme und Zuordnung der<br />

Immissionsorte zum jeweiligen Lärmpegelbereich; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 7.2<br />

Beurteilungspegel in dB(A) maßg. Außen- Lärm-<br />

Immissionsort Geschoss "tags" "nachts" lärmpegel pegel-<br />

in dB(A) bereich<br />

1 EG 58 51 61 III<br />

1 1. OG 60 52 63 III<br />

1 2. OG 60 53 63 III<br />

2 EG 62 55 65 III<br />

2 1. OG 63 56 66 IV<br />

2 2. OG 64 56 67 IV<br />

3 EG 65 58 68 IV<br />

3 1. OG 66 59 69 IV<br />

3 2. OG 66 59 69 IV<br />

4 EG 57 49 60 II<br />

4 1. OG 59 52 62 III<br />

4 2. OG 60 52 63 III<br />

5 EG 62 55 65 III<br />

5 1. OG 63 56 66 IV<br />

5 2. OG 64 56 67 IV<br />

6 EG 62 54 65 III<br />

6 1. OG 62 55 65 III<br />

6 2. OG 63 55 66 IV<br />

7 EG 61 54 64 III<br />

7 1. OG 62 55 65 III<br />

7 2. OG 62 55 65 III<br />

8 EG 56 48 59 II<br />

8 1. OG 57 50 60 II<br />

8 2. OG 58 51 61 III<br />

9 EG 58 50 61 III<br />

9 1. OG 59 52 62 III<br />

9 2. OG 60 52 63 III<br />

10 EG 61 54 64 III<br />

10 1. OG 62 55 65 III<br />

10 2. OG 62 55 65 III<br />

11 EG 56 49 59 II<br />

11 1. OG 58 51 61 III<br />

11 2. OG 59 51 62 III<br />

12 EG 62 54 65 III<br />

12 1. OG 62 55 65 III<br />

12 2. OG 62 55 65 III


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 18<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />

- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der in 2 m Höhe über Gelände verursachten<br />

Immissionspegel "tags" für die Situation mit aktiven Schallschutzmaßnahmen gemäß<br />

Beschreibung in Abschnitt 7.1.2


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 19<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />

- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der durch Straßenverkehrslärmeinwirkung<br />

bedingten Zuordnung zum jeweiligen Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 in 3,2 m<br />

Höhe über Bezugsniveau (Erdgeschoss); Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 7.2.1


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 20<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />

- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der durch Straßenverkehrslärmeinwirkung<br />

bedingten Zuordnung zum jeweiligen Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 in 6,0 m<br />

Höhe über Bezugsniveau (1.Obergeschoss); Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 7.2.1


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 21<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />

- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der durch Straßenverkehrslärmeinwirkung<br />

bedingten Zuordnung zum jeweiligen Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 in 8,8 m<br />

Höhe über Bezugsniveau (2.Obergeschoss); Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 7.2.1


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 22<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />

- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der durch Straßenverkehrslärmeinwirkung<br />

bedingten Zuordnung zum jeweiligen Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 in 3,2 m<br />

Höhe über Bezugsniveau (Erdgeschoss); Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 7.2.2


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 23<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />

- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der durch Straßenverkehrslärmeinwirkung<br />

bedingten Zuordnung zum jeweiligen Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 in 6,0 m<br />

Höhe über Bezugsniveau (1. Obergeschoss); Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 7.2.2


Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 24<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />

- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der durch Straßenverkehrslärmeinwirkung<br />

bedingten Zuordnung zum jeweiligen Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 in 8,8 m<br />

Höhe über Bezugsniveau (2. Obergeschoss); Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 7.2.2

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