Bebauungsplan schriftlicher Teil - Ringsheim
Bebauungsplan schriftlicher Teil - Ringsheim
Bebauungsplan schriftlicher Teil - Ringsheim
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Inhalt:<br />
Gemeinde <strong>Ringsheim</strong><br />
Ortenaukreis<br />
3. Änderung <strong>Bebauungsplan</strong> „Das untere Feld“<br />
1. Verzeichnis der Unterlagen und Verfahrensvermerke<br />
2. Satzung über den <strong>Bebauungsplan</strong> vom 24.10.1985 Anlage 2<br />
3. Satzungen über die 1. Änderung und über die örtlichen<br />
Bauvorschriften<br />
zur 1. Änderung<br />
4. Satzung über die 2. Änderung und<br />
über die örtlichen Bauvorschriften<br />
zur 2. Änderung<br />
5. Satzung über die 3. Änderung und<br />
über die örtlichen Bauvorschriften<br />
zur 3. Änderung<br />
6. Zeichnerischer <strong>Teil</strong> M. 1 : 500<br />
i.d.F. der 3. Änderung und<br />
örtlichen Bauvorschriften zur 3. Änderung<br />
7.<br />
vom 18.07.2006<br />
vom 18.07.2006<br />
vom 28.04.2009<br />
vom 28.04.2009<br />
vom 20.07.2010<br />
vom 20.07.2010<br />
Anlage 2 a<br />
Anlage 2 b<br />
Anlage 2 c<br />
vom 20.07.2010 Anlage 3<br />
Textfestsetzungen Anlage 2<br />
8. Textfestsetzungen zur 3. Änderung mit örtlichen<br />
Bauvorschriften zur 3. Änderung<br />
9. Begründung zur 1. Änderung<br />
Anlage 2 d<br />
Anlage 2 a<br />
10. Begründung zur 2. Änderung Anlage 2 b<br />
11. Begründung zur 3. Änderung Anlage 2 e<br />
12. Übersichtsplan M. 1 : 10.000 Anlage 1<br />
13. Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über<br />
die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser<br />
Anlage 5<br />
14. Umweltbericht zur 1. Änderung Anlage 6<br />
15. Schallgutachten vom 10.07.2006<br />
(Ing.-Büro Rink)<br />
16. Nachtrag I vom 29.01.2010 zum Schallgutachten vom<br />
10.07.2006 (Ing.-Büro Rink)<br />
Im Auftrag der Gemeinde <strong>Ringsheim</strong> ausgearbeitet durch:<br />
Anlage 7a<br />
Anlage 7b<br />
Keltenstraße 7, 77971 Kippenheim<br />
Tel. 07825 877 1975 Fax 877 1977<br />
bauleitplanung@mathis-jaegle.de
Verfahrens- und Ausfertigungsvermerke:<br />
1. Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat gem. § 2 (1) BauGB und Beschluss,<br />
den <strong>Bebauungsplan</strong> im beschleunigten Verfahren gem. § 13a (2) BauGB<br />
durchzuführen.<br />
Beschluss der öffentlichen Auslegung durch den Gemeinderat<br />
Gem. § 3 (2) BauGB<br />
2. Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB.<br />
Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Entwurfsauslegung gemäß §13<br />
i.V.m. § 3(2) BauGB<br />
Ortsübliche Bekanntmachung gem. § 13a (3) Nr. 1 BauGB, dass der<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer<br />
Umweltprüfung durchgeführt werden soll.<br />
(Mitteilungsblatt der Gemeinde Nr. 17)<br />
3. Offenlage des <strong>Bebauungsplan</strong>entwurfs mit Schriftlichem <strong>Teil</strong>, Örtlichen<br />
Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 16.03.2010<br />
Der betroffenen Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 (3) Nr. 2 BauGB Gelegenheit<br />
zur Stellungnahme gegeben.<br />
4. Den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde<br />
mit Schreiben vom 20.04.2010 gem. § 13 (2) Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur<br />
Stellungnahme gegeben.<br />
23.02.2010<br />
29.04.2010<br />
10.05.2010<br />
bis<br />
10.06.2010<br />
10.05.2010<br />
bis<br />
10.06.2010<br />
5. Satzungsbeschluss <strong>Bebauungsplan</strong> gemäß § 10 (1) BauGB 20.07.2010<br />
Ausfertigung:<br />
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es mit seinen<br />
Festsetzungen durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text sowie der Inhalt der<br />
örtlichen Bebauungsvorschriften mit den hierzu ergangenen Beschlüssen des<br />
Gemeinderates übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit<br />
maßgeblichen Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind.<br />
Rinsgheim, den 22.07.2010<br />
Heinrich Dixa, Bürgermeister<br />
10. Ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Rechtskraft<br />
gem. § 10 (3) BauGB<br />
(Mitteilungsblatt der Gemeinde Nr. 30)<br />
29.07.2010
Satzungen Anlage 2 c<br />
über die 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Das untere Feld“ der Gemeinde <strong>Ringsheim</strong><br />
(Ortenaukreis) sowie die örtlichen Bauvorschriften zur 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Das<br />
Untere Feld“<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Ringsheim</strong> hat am 23.02.2010 die 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
„Das untere Feld“ sowie die örtlichen Bauvorschriften zur 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Das untere<br />
Feld“ unter Zugrundelegung der nachstehenden Rechtsvorschriften als Satzung beschlossen:<br />
1. Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.8.1997 (BGBI. I S.<br />
2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.09.2004 (BGBI. I<br />
S. 2414)<br />
2. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) i.d.F. der<br />
Bekanntmachung vom 23.1.1990 (BGBI. I S. 132); zuletzt geändert durch Art. 3<br />
Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzt vom 22.4.1993 (BGBI. L S. 466)<br />
3. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie über die Darstellung des<br />
Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBI. I 1991 S.58)<br />
4. § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 8.8.1995 (GBI. S. 617), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 19.10.2004 (GBI. S. 771).<br />
5. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.F. vom 24.7.2000 (GBI. S. 582,<br />
ber. S. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2004 (GBI. S. 882).<br />
Gegenstand der Änderung<br />
§ 1<br />
1. der „Zeichnerische <strong>Teil</strong>“ Maßstab 1 : 500 i.d.F. der 2. Änderung und örtlichen Bauvorschriften<br />
zur 2. Änderung<br />
2. die „Textfestsetzungen“ zur 2. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften zur 2. Änderung<br />
Inhalt der Änderung<br />
§ 2<br />
Nach Maßgabe der Begründung vom 16.03.2010 werden<br />
1. Der „Zeichnerische <strong>Teil</strong>“ durch ein Deckblatt ergänzt<br />
- Vergrößerung Baufenster im nördlichsten Bereich WA 1<br />
- Vergrößerung Baufenster im Bereich WA 2<br />
- Auflösung Widerspruch Haustypen WA 1 (<strong>schriftlicher</strong> <strong>Teil</strong> E und D), Nutzungsschablone<br />
nur E, nun einheitlich beides E und D)<br />
- Firstrichtungen: Alle Gebäude entlang der B3 Firstrichtung parallel zur B3, übrige<br />
Baufenster parallel oder senkrecht zur B3<br />
- Zusätzlich sind bei WA 1 auch Walmdächer mit einer Neigung von 10° – 45° zulässig<br />
- Im Bereich WA 2 wird die Dachneigung bei Satteldächern auf 20 - 40° geändert<br />
- Entfall der festen Flächen für Garagen<br />
- Änderung Zufahrtssituation im südlichen Bereich WA1 (Erschließung der beiden<br />
mittleren Grundstücke über private Sticherschließung von der Albigny-Str. aus)<br />
Fassung vom 20.07.2010 | Seite 1 von 3
- Nachtrag eines Leitungsrechts zwischen Lessingstraße und Regenrückhaltebecken<br />
2. für den Geltungsbereich der 2. Änderung die Textfestsetzungen geändert<br />
- 1.4.2 Fehlerkorrektur, Änderung in „geschlossene Bauweise“ für WA2, WA3 gibt es seit<br />
der 2 Änderung nicht mehr, daher entfällt Punkt 1.4.3 ersatzlos<br />
- 1.7.1 Garagen und Carports sind außer in privaten Grünflächen zukünftig auf der<br />
gesamten Grundstücksfläche zulässig, Vorschriften zu Abständen zu<br />
Verkehrsflächen<br />
- 1.9 Anpassung Vorschriften zu aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />
(Schallschutzwände) an das Ergebnis des Nachtrags I vom 29.01.2010 zum<br />
Schallgutachten vom 10.07.2006 (Ing.-Büro Rink)<br />
3. für den Geltungsbereich der 2. Änderung die örtlichen Bauvorschriften geändert<br />
- 2.2.1 Dachfarbe: Bisher nur rotbraun, neu: rot, braun, grau, anthrazit<br />
- 2.2.3 Maximalgröße für Dachliegefenster (0,8 qm) entfällt<br />
4. dem Bebauungspan der Nachtrag I vom 29.01.2010 zum Schallgutachten vom 10.07.2006<br />
(Ing.-Büro Rink) als Bestandteil beigefügt.<br />
Inhalt des <strong>Bebauungsplan</strong>es nach der 3. Änderung<br />
1. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen aus:<br />
§ 3<br />
a) „Zeichnerischer <strong>Teil</strong>“ M 1:500 i.d.F. der<br />
3. Änderung<br />
b) „Textfestsetzungen“<br />
c) „Textfestsetzungen“ zur 3. Änderung<br />
d) „Schallgutachten“ – Festsetzungen zum<br />
Schallschutz (Ing.-Büro Rink)<br />
e) Nachtrag I zum „Schallgutachten“ –<br />
Festsetzungen zum Schallschutz (Ing.-<br />
Büro Rink)<br />
2. Die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften besteht aus:<br />
a) „Zeichnerischer <strong>Teil</strong>“ M 1:500 i.d.F. der<br />
3. Änderung<br />
vom 20.07.2010 Anlage 3<br />
vom 24.10.1985 Anlage 2<br />
vom 20.07.2010 Anlage 2 d<br />
vom 10.07.2006 Anlage 7 a<br />
vom 29.01.2010 Anlage 7 b<br />
vom 20.07.2010 Anlage 3<br />
b) „Textfestsetzungen zur 3. Änderung“ Vom 20.07.2010 Anlage 2 d<br />
Fassung vom 20.07.2010 | Seite 2 von 3
3. Beigefügt sind:<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
a) „Begründung“ vom 24.10.1985 Anlage 2<br />
b) „Begründung zur 1. Änderung“ vom 18.07.2006 Anlage 2 a<br />
c) „Begründung zur 2. Änderung“ vom 28.04.2009 Anlage 2 b<br />
d) „Begründung zur 3. Änderung“ vom 16.03.2010 Anlage 2 e<br />
e) „Übersichtsplan“ M. 1:10.000 vom 24.10.1985 Anlage 1<br />
f) „Verordnung des Ministeriums für<br />
Umwelt und Verkehr über die<br />
dezentrale Beseitigung von<br />
Niederschlagswasser“<br />
vom 01.01.1999 Anlage 5<br />
g) „Umweltbericht“ zur 1. Änderung vom 18.07.2006 Anlage 6<br />
Ordnungswidrig i.S. von § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer den aufgrund § 213 BauGB und § 74 LBO<br />
ergangenen Bauvorschriften zuwiderhandelt.<br />
Inkrafttreten<br />
§ 4<br />
§ 5<br />
Die Satzungen treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO i. V.<br />
m. § 10 BauGB in Kraft.<br />
Gemeinde <strong>Ringsheim</strong>, den ……………………… …..……..…………………………………..<br />
Heinrich Dixa, Bürgermeister<br />
Fassung vom 20.07.2010 | Seite 3 von 3
Gemeinde <strong>Ringsheim</strong> Anlage 2 d<br />
Ortenaukreis<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> „Das untere Feld“ der Gemeinde <strong>Ringsheim</strong><br />
Textfestsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich der 3. Änderung –<br />
Vorhabenbezogener <strong>Teil</strong>bereich<br />
In Ergänzung zu den Festsetzungen im Zeichnerischen <strong>Teil</strong> gelten folgende Textfestsetzungen für den<br />
Geltungsbereich der 2. Änderung:<br />
1. Planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB und bauNVO<br />
1.1 Art der Nutzung<br />
1.1.1 Das Planungsgebiet wird als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 BauNVO<br />
festgesetzt.<br />
1.1.2 Von den nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausmnahmsweise zulässigen Nutzungen werden<br />
ausgeschlosssen:<br />
- Nr. 4 Gartenbaubetriebe<br />
- Nr. 5 Tankstellen<br />
1.2 Neben- und Versorgungsanlagen<br />
Nebenanlagen nach § 14 (1) BauNVO und Versorgungsanlagen nach § 14 (2) BauNVO sind<br />
auf den nicht überbaubaren Flächen zulässig, innerhalb der festgesetzten privaten<br />
Grünfläche sind sie ausgeschlossen.<br />
1.3 Maß der baulichen Nutzung<br />
1.3.1 Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch Festsetzungen:<br />
1.3.1.1 der Zahl der Vollgeschosse (Z) nach § 18 BauNVO<br />
1.3.1.2 der Grundflächenzahl (GRZ) nach § 19 BauNVO<br />
1.3.2 Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen im Zeichnerischen <strong>Teil</strong><br />
festgelegt.<br />
1.4 Bauweise<br />
1.4.1 Im Allgemeinen Wohngebiet WA 1 wird die „offene Bauweise“ (o) mit Einschränkung auf<br />
„nur Einzel- und Doppelhäuser“ nach § 22 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.<br />
1.4.2 Im Allgemeinen Wohngebiet WA 2 wird die „geschlossene Bauweise“ (g) nach § 22 Abs. 3<br />
BauNVO festgesetzt.<br />
1.5 Planungsrechtliche Höhenfestsetzungen<br />
1.5.1 Grundwasserschutz<br />
Zum Schutz des Grundwassers darf die Unterkante Kellersohle 166,00 m ü. NN nicht<br />
unterschreiten.<br />
Fassung vom 20.07.2010 | Seite 1 von 9
Die Untergeschosse sind hochwassersicher auszubilden. Die umgebenden Grünflächen sind<br />
außerhalb des Gewässerschutzstreifens aufzufüllen.<br />
1.5.2 Sockelhöhen<br />
Die maximal zulässige Sockelhöhen, gemessen von Mitte Erschließungsstraße Mitte<br />
Gebäude bis OK Rohfussboden Erdgeschoss, sind im zeichnerischen <strong>Teil</strong> festgesetzt.<br />
Im Zeichnerischen <strong>Teil</strong> ist auch die jeweilige Bezugsstraße für die Sockelhöhenmessung<br />
festgesetzt.<br />
1.6 Gebäudestellung und Hauptfirstrichtung<br />
Die Hauptfirstrichtung (Gebäudestellung) ist im Zeichnerischen <strong>Teil</strong> festgesetzt.<br />
1.7 Geh- Fahr und Leitungsrechte<br />
Gekennzeichnete Flächen sind von Bebauung freizuhalten<br />
1.8 Garagen und Stellplätze<br />
1.8.1 Garagen, Carports und Stellplätze sind innerhalb der gesamten Grundstückfläche zulässig,<br />
ausgenommen hiervon sind von Bebauung freizuhaltende private Grünflächen. Bei<br />
Carports sowie Garagen mit fernbedienbarem, motorisch zu öffnenden Tor ist vor der<br />
Zufahrtsöffnung ein senkrecht zur Öffnung gemessener Mindestabstand von 1 m zur<br />
öffentlichen Verkehrsfläche einzuhalten, bei Garagen mit manuellem Tor 5 m. Auf allen<br />
anderen Seiten ist ein senkrecht gemessener Mindestabstand von 0,5 m zu öffentlichen<br />
Verkehrsflächen einzuhalten.<br />
1.9 Pflanzgebote und Pflanzbindungen<br />
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB<br />
1.9.1 Pflanzgebote<br />
1.9.1.1 Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen müssen innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung der<br />
Wohngebäude durchgeführt werden.<br />
1.9.1.2 Auf den im „Zeichnerischen <strong>Teil</strong>“ gekennzeichneten Flächen (private Grünflächen ) sind<br />
Pflanzungen mit einheimischen Bäumen und Sträuchern gemäß Vorgabe OZ 1.9.2<br />
anzulegen.<br />
Eingegangene Gehölze sind in gleicher Art an gleichem Standort neu zu pflanzen.<br />
1.9.2 Pflanzliste<br />
1.9.2.1 Bäume:<br />
In Klammer: die zu pflanzende Anzahl innerhalb der gesamten privaten Grünfläche<br />
Acer platanoides<br />
(Spitzahorn)<br />
Corylus colurna<br />
(Baumhasel)<br />
Juglans regia<br />
(Walnuss)<br />
( 3 Straßenbäume, H., 3xv, StU 16-18 cm<br />
innere Erschließungsstraße)<br />
(11 Stück) H., 3xv, m. B., StU 14-16 cm<br />
(3 Stück) H., 3xv, StU 16-18 cm<br />
Fassung vom 20.07.2010 | Seite 2 von 9
Quercus patraea<br />
(Traubeneiche)<br />
Betula verrucosa<br />
(Sandbirke)<br />
Polulus tremula<br />
(Zittelpappel)<br />
Sorbus aucuparia<br />
(Eberesche)<br />
Acer campestre<br />
(Feldahorn)<br />
Carpinus betulus<br />
(Hainbuche)<br />
Prunus padus (giftig)<br />
(frühe Traubenkirsche)<br />
1.9.2.2 Sträucher auf privater Grünfläche:<br />
(11 Stück) H., 2xv, m. B., StU 12-14 cm<br />
(10 Stück) Vorhandene Birken umpflanzen<br />
(3 Stück) H., 2xv, StU 12-14 cm<br />
(11 Stück) H., 3xv, StU 16-18 cm<br />
(12 Stück) Stbu., 3xv, m.B. StU 10-12 cm<br />
(7 Stück) 3xv, m. B., Höhe 250-275 cm<br />
(7 Stück) Sol, H., 3xv, m. B., Höhe 300-<br />
350 cm<br />
Innerhalb der privaten Grünfläche sind pro qm 2 Sträucher zu pflanzen. Die Sträucher sind<br />
aus der Pflanzliste auszuwählen.<br />
Corylus avellana Str., 2xv, Höhe 125-150 cm<br />
(Haselnuss)<br />
Sambucus nigra Str., 2xv, Höhe 200-250 cm<br />
(Holunder)<br />
Rhamnus catharticus Str., 2xv, Höhe 100-150 cm<br />
(Kreuzdorn)<br />
Ligustrum vulgare Str., 2xv, m. 8-12 Tr., Höhe 125-125 cm<br />
(gem. Rainweide)<br />
Euonymus europaeus (giftig) Str., 2xv, Höhe 125 150 cm<br />
(Pfaffenhütchen)<br />
IIex aquifolium (giftig) ½ m. Tv., Höhe 15-30 cm<br />
(Steckpalme)<br />
Cornus sanguinea Str., 2xv, Höhe 100-125 cm<br />
(Roter Hartriegel)<br />
Vuburnum lantana Str., 2xv, Höhe 100-150 cm<br />
(Wolliger Schneeball)<br />
Lonicera xylosteum (giftig) Str., 2xv, Höhe 125-175 cm<br />
(gemeine Heckenkirsche)<br />
Salix caprea Str., 2xv, Höhe 150-200 cm<br />
(Salweide)<br />
Rosa Canina Str., 2xv, Höhe 100-150 cm<br />
(Hundsrose)<br />
Rosa multiflora Str., 2xv, Höhe 100-150 cm<br />
(Wildrose)<br />
Fassung vom 20.07.2010 | Seite 3 von 9
Rosa rugosa Str., 2xv, Höhe 80-100 cm<br />
(Apfelrose)<br />
Syringa vulgaris Str., 3xv, Höhe 200-250 cm<br />
(Gem. Flieder)<br />
1.9.2.3 Randeingrünung auf der Nordwestseite<br />
Entlang der westlichen Grundstücksgrenzen ist gemäß Festsetzung im zeichnerischen <strong>Teil</strong><br />
eine durchgehende, einreihige Hecke zu pflanzen. Im Abstand von je 2,00 m ist je ein<br />
Strauch aus der Auflistung in OZ 1.9.2.2 zu pflanzen. Die Sträucher sind aus der Pflanzliste<br />
auszuwählen.<br />
1.9.2.4 Sträucher zur Eingrünung des Regenrückhaltebeckens:<br />
Das Regenrückhaltebecken ist mit Sträuchern einzugrünen. Pflanzmaßnahmen innerhalb<br />
des Beckens sind nicht zulässig. Im Abstand von je 2,00 m ist je ein Strauch aus der<br />
Auflistung in OZ 1.9.2.2 zu pflanzen. Die Sträucher sind aus der Pflanzliste auszuwählen.<br />
1.9.3 Sichtdreiecke<br />
Bei Bepflanzungen sind die Sichtdreiecke freizuhalten.<br />
1.10 Schallschutz<br />
1.10.1 Aktiver Schallschutz<br />
1.10.1.1 Bereich südlich der Albigny-Straße<br />
Die im zeichnerischen <strong>Teil</strong> gekennzeichneten Seiten des Baufensters müssen in voller<br />
Länge lückenlos bebaut werden. Dies kann durch das Hauptgebäude selbst, Garagen,<br />
sonstige Nebenanlagen oder Wandscheiben erfolgen. Dabei ist eine Mindesthöhe der<br />
Wandscheiben oder baulichen Anlagen von 2,5 m, bezogen auf die nächstgelegene<br />
Bezugsstraße (wie Sockelhöhen) sicherzustellen.<br />
An Haupt- oder Nebenanlagen angrenzende, dauerhaft genutzte Aufenthaltsbereiche im<br />
Freien (z.B. Terrassen, Freisitze) sind an der zur B3 hin weisenden Seite in voller Länge mit<br />
mindestens 2,5 m hohen, geschlossenen Wandscheiben abzuschirmen. Diese müssen<br />
lückenlos an die Haupt- oder Nebenanlagen angebaut sein.<br />
Öffnungen sind dabei in jedem Fall mit Türen oder Fenstern zu verschließen so dass der<br />
Schallschirm seine Wirkung entfalten kann. Die Schallschutzmaßnahmen müssen vor<br />
Bezug der Wohngebäude realisiert werden.<br />
1.10.1.2 Bereich nördlich der Albigny-Straße<br />
Die im zeichnerischen <strong>Teil</strong> gekennzeichneten Seiten des Baufensters sowie die<br />
Zwischenräume müssen in voller Länge lückenlos bebaut werden. Dies kann durch das<br />
Hauptgebäude selbst, Garagen, sonstige Nebenanlagen oder Wandscheiben erfolgen.<br />
Dabei ist eine Mindesthöhe der Wandscheiben oder baulichen Anlagen von 2,5 m bei den<br />
von der Albigny-Straße her gesehen ersten vier Grundstücken, bzw. 2,7 m in allen übrigen<br />
Fällen sicherzustellen. Die Höhenangabe wird jeweils auf die nächstgelegene<br />
Erschließungsstraße bezogen (wie Sockelhöhen).<br />
Fassung vom 20.07.2010 | Seite 4 von 9
Öffnungen sind dabei in jedem Fall mit Türen oder Fenstern zu verschließen so dass der<br />
Schallschirm seine Wirkung entfalten kann. Die Schallschutzmaßnahmen müssen vor<br />
Bezug der Wohngebäude realisiert werden.<br />
Weitere Angaben sind dem Schallschutzgutachten des Ingenieurbüros Rink vom<br />
10.07.2006, OZ 7.1 ff., (Anlage 7 a) sowie dem Nachtrag I vom 29.01.2010, OZ 7.1.1 ff.)<br />
(Anlage 7 b) zu entnehmen.<br />
1.10.2 Passive Schallschutzmaßnahmen<br />
Für Gebäudeaußenbauteile werden entsprechende Luftschalldämmwerte vorgeschrieben.<br />
Diese sind aus dem Schallgutachten Rink, Nachtrag I vom 29.01.2010 (Anlage 7 b), OZ 7.2,<br />
zu entnehmen.<br />
1.11 Gewässerrandstreifen<br />
Entlang des Limbachs, welcher nördlich und östlich an den Geltungsbereich angrenzt, ist<br />
ein 5,00 m breiter Gewässerrandstreifen / Gewässerschutzstreifen festgesetzt.<br />
Innerhalb des Gewässerrandstreifens (siehe Festsetzung im Zeichnerischen <strong>Teil</strong>) sind alle<br />
baulichen Anlagen ausgeschlossen. Die Ge- und Verbote des § 68 b Abs. 3 und 4<br />
wassergesetzt sind zu beachten.<br />
Im Gewässerrandstreifen sind verboten:<br />
1. der Umbruch von vorhandenem Dauergrünland<br />
2. die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen (auch verfahrensfreie Vorgaben<br />
gem. LBO), zu den sonstigen Anlagen gehören auch Auffüllungen, Terrassen,<br />
Überdachungen, Stellplätze, Lageplätze, Wegbefestigungen, Gartenhütten und feste<br />
Zäune.<br />
3. der Umgang mit wassergefährenden Stoffen<br />
4. Die Beseitigung standortgerechter Bäume und Sträucher, soweit die Entfernung nicht<br />
für den Ausbau oder die Unterhaltung des Gewässers, zur Pflege des Bestandes oder<br />
zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.<br />
2 Örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO)<br />
2.1 Gebäudehöhen<br />
2.1.1 Die maximale Traufhöhe gemessen von OK Mitte Erschließungsstraße Mitte Gebäude bis<br />
Schnittpunkt OK Dachhaut mit der Außenseite der Außenwand beträgt:<br />
a) für Satteldach, Walmdach und Stufendach (versetzte Pulte): 6,75 m<br />
b) an der niederen Seite für Pultdach: 6,75 m<br />
c) an der hohen Seite für Pultdach 8,00 m<br />
2.1.2 Die maximale Firsthöhe gemessen von OK Mitte Erschließungsstraße Mitte Gebäude bis OK<br />
Dachhaut beträgt:<br />
a) für Satteldach und Walmdach 9,50 m<br />
b) für Stufendach (versetzte Pulte): 9,50 m<br />
2.2 Dächer<br />
Fassung vom 20.07.2010 | Seite 5 von 9
2.2.1 Zulässige Dachformen:<br />
Zulässig sind Satteldächer, Walmdächer und Pultdächer. Bei Garagen sind auch<br />
Flachdächer zulässig. Die Zuordnung zu den Bereichen WA 1 und WA 2 erfolgt im<br />
zeichnerischen <strong>Teil</strong>.<br />
2.2.2 Dacheindeckungsmaterial<br />
Zulässig sind nur Dacheindeckungen aus rotbraunen, roten, braunen, grauen bis<br />
anthrazitfarbenen Tonziegeln oder Dachsteinen oder diesem entsprechend.<br />
2.2.3 Dachgauben und Dachfenster<br />
Zulässig sind Dachgauben (Schleppgauben) bis zu einer maximalen max. Breite von ½<br />
(einhalb) des Daches (gemessen entlang dem First).<br />
2.2.4 Zulässige Dachneigung<br />
Die zulässige Dachneigung ist im Zeichnerischen <strong>Teil</strong> geregelt.<br />
2.3 Zufahrten und Stellplätze<br />
3 Hinweise<br />
Zufahrten und Stellplätze sind mit wasserdurchlässigem Material herzustellen (z.B.<br />
Rasengittersteine, großfugiges Pflaster).<br />
3.1 Denkmalschutz<br />
Das Regierungspräsidium Freiburg Referat 25 – Denkmalpflege, Sternwaldstraße 14, 79102<br />
Freiburg, Tel. 0761/205-2781 ist unverzüglich zu benachrichtigen, falls Bodenfunde bei<br />
Erdarbeiten in diesem Gebiet zutage treten. Es ist auch hinzuzuziehen, wenn Bildstöcke,<br />
Wegkreuze, alte Grenzsteine oder ähnliches von den Baumaßnahmen betroffen sein<br />
sollten.<br />
3.2 Abwasserbeseitigung<br />
Die Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die dezentrale Beseitigung<br />
von Niederschlagswasser (siehe Anlage 5) ist zu beachten.<br />
3.3 Hinweise zu Bodenschutz<br />
1. Allgemeine Hinweise<br />
1.1 Bei Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass nur soviel Mutterboden<br />
abgeschoben wird, wie für die Erschließung des Baufeldes unbedingt notwendig<br />
ist. Unnötiges Befahren oder Zerstören von Mutterboden auf verbleibenden<br />
Freiflächen ist nicht zulässig.<br />
1.2 Bodenarbeiten sollten grundsätzlich nur bei schwach feuchtem Boden (dunkelt bei<br />
Befeuchten nach) und bei niederschlagsfreier Witterung erfolgen.<br />
1.3 Ein erforderlicher Bodenabtrag ist schonend und unter sorgfältiger Trennung von<br />
Mutterboden und Unterboden durchzuführen.<br />
1.4 Bei Geländeaufschüttungen innerhalb des Baugebietes, z.B. zum Zwecke des<br />
Massenausgleichs, Geländemodellierungen usw. darf der Mutterboden des<br />
Fassung vom 20.07.2010 | Seite 6 von 9
Urgeländes nicht überschüttet werden, sondern ist zuvor abzuschieben. Für die<br />
Auffüllung ist ausschließlich Aushubmaterial (Unterboden) zu verwenden.<br />
1.5 Die Bodenversiegelung durch Nebenanlagen ist auf das unabdingbare Maße zu<br />
beschränken, wo möglich sind Oberflächenbefestigungen durchlässig zu gestalten.<br />
1.6 Anfallender Bauschutt ist ordnungsgemäß zu entsorgen; er darf nicht als An- bzw.<br />
Auffüllmaterial für Mulden, Baugruben, Arbeitsgräben usw. benutzt werden.<br />
1.7 Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen oder<br />
erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes nicht ausgeschlossen werden<br />
können, sind der unteren Naturschutzbehörde zu melden.<br />
2. Hinweise zur Zwischenlagerung und Wiederverwertung von Oberboden.<br />
2.1 Für die Lagerung bis zur Wiederverwertung ist der Oberboden maximal 2 m hoch<br />
locker aufzuschütten, damit die erforderliche Durchlüftung gewährleistet ist.<br />
2.2 Vor Wiederauftrag des Oberbodens sind innerhalb des Baufeldes<br />
Unterbodenverdichtungen durch Auflockerung bis zum Anschluss an<br />
wasserdurchlässige Schichten zu beseitigen, damit ein ausreichender Wurzelraum<br />
für die geplante Bepflanzung und flächige Versickerung von Oberflächenwasser<br />
gewährleistet sind.<br />
2.3 Ein Überschuss an Mutterboden soll nicht zur Krumenerhöhung auf nicht in<br />
Anspruch genommenen Flächen verwendet werden. Er ist anderweitig zu<br />
verwenden (Grünanlagen, Rekultivierung, Bodenverbesserung) oder wieder<br />
verwertbar auf geeigneten (gemeindeeigenen) Flächen in Mieten<br />
zwischenzulagern.<br />
2.4 Die Auftragshöhe soll 20 cm bei Grünanlagen und 30 cm bei Grabeland nicht<br />
überschreiten<br />
3.4 Abfallbeseitigung und wassergefährende Stoffe<br />
3.5 Abwässer<br />
1. Auffüllungen im Rahmen der Erschließung und im Zuge von Baumaßnahmen dürfen<br />
nur mit reinem Erdaushub (bzw. Kiesmaterial) und aufbereitetem Bauschutt aus<br />
zugelassenen Aufbereitungsanlagen vorgenommen werden, welches keine<br />
wassergefährdenden Stoffe enthält. Außerdem ist die Verwendung von verunreinigtem<br />
Bauschutt und Baustellenabfällen nicht zulässig.<br />
2. Bei Abbruch- und Baunassnahmen sind anfallender Bauschutt und nicht für<br />
Baumaßnahmen bestimmter Erdaushub möglichst einer Wiederverwertung zuzuführen<br />
oder, falls dies nicht möglich ist, auf eine kreiseigene Erdaushub- und<br />
Bauschuttdeponie zu verbringen.<br />
Durch Chemikalien verunreinigter Bauschutt (z.B. aus dem Innenbau, ölverunreinigtes<br />
Material, leere Farbkanister) ist auf einer kreiseigenen Hausmülldeponie zu beseitigen.<br />
Chemikalienreste (z.B. Farben, Lacke, Lösungsmittel Kleber etc.) sind als Sonderabfall<br />
gegen Nachweis in zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen zu beseitigen.<br />
1. Die häuslichen Abwässer sind in das Ortkanalnetz abzuführen.<br />
Fassung vom 20.07.2010 | Seite 7 von 9
3.6 Altlasten<br />
2. Sämtliche Grundleitungen bis zur Grundstücksgrenze (Kontrollschacht) müssen vor<br />
Verfüllung der Rohrgräben unter Bezug auf die jeweils gültige Entwässerungssatzung<br />
durch die Gemeinde bzw. den von der Gemeinde beauftragten Abwasserzweckverband<br />
Südliche Ortenau abgenommen werden. Der Bauherr hat beim Abwasserzweckverband<br />
rechtzeitig diese Abnahme zu beantragen. Eine Abnahmeniederschrift für Bauherr und<br />
Gemeinde ist anzufertigen.<br />
3. Der Nachweis der Dichtheit für die Entwässerungsanlagen ist gemäß EN 12056 <strong>Teil</strong> 1<br />
(Ausgabe 2002), Punkt 5.4.2, zu erbringen.<br />
4. In den Anschlussleitungen an die öffentliche Kanalisation (Schmutz- und<br />
Regenwasserkanal) müssen, soweit sie neu verlegt werden, innerhalb des Grundstücks<br />
nach der jeweiligen Bestimmung der Ortsentwässerungssatzung Kontrollschächte<br />
vorgesehen werden; sie müssen stets zugänglich sein.<br />
5. Desweiteren ist die Entwässerungssatzung der Gemeinde anzuwenden.<br />
Sollten bei Erdarbeiten ungewöhnliche Färbungen und/oder Geruchsemissionen (z.B.<br />
Mineralöl) wahrgenommen werden, so ist umgehend die zuständige untere Wasserbehörde<br />
oder das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz Offenburg zu unterrichten. Die<br />
Aushubarbeiten sind an dieser Stelle sofort einzustellen.<br />
3.7 Elektroversorgung<br />
Das EVU ist als Energieversorgungsunternehmen berechtigt, im Zuge der Erschließung die<br />
Hausanschlusskabel auf die Grundstücke zu verlegen.<br />
3.8 Merkblatt „<strong>Bebauungsplan</strong>“<br />
Das „Merkblatt <strong>Bebauungsplan</strong>“ des Landratsamtes Ortenaukreis – Amt für<br />
Wasserwirtschaft und Bodenschutz“ ist zu beachten.<br />
3.9 Baumstandorte<br />
Bei der Pflanzung von Bäumen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische<br />
Versorgungsanlagen“ zu beachten.<br />
3.10 Geotechnik<br />
Der Baugrund wird von bindigen Decklehmen unbekannter Mächtigkeit über<br />
Terrassenschottern aufgebaut. Bei etwaigen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder<br />
von Bauarbeiten (z.B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Boden kennwerten, zur Wahl des<br />
Gründungshorizontes u. dergleichen) wird geotechnische Beratung durch ein privates<br />
Ingenieurbüro empfohlen.<br />
3.11 Müllabfuhr<br />
Damit 3-achsige Müllsammelfahrzeuge die Erschließungsstraßen dauerhaft hindernisfrei<br />
befahren können, muss sicher gestellt sein, dass in das Fahrbahnprofil (Regelmaße: 4,50 m<br />
Höhe, 3,5 m Breite) keine Gegenstände wie z.B. starke Baumäste etc. hineinragen. Auf die<br />
notwendige Freihaltung des notwenigen Durchfahrtsprofils (Breite, Höhe und<br />
Ausschwenkungsbereich in Kurven) wird hingewiesen.<br />
Fassung vom 20.07.2010 | Seite 8 von 9
3.12 Lärmschutz<br />
Schallschutzfenster können ihre volle Wirkung nur dann entfalten, wenn Sie geschlossen<br />
sind. Dazu wird empfohlen, zusätzlich schallgeschützte Belüftungsanlagen vorzusehen. Der<br />
ständige Austausch von gebrauchter Luft, Feuchtigkeit und Luftschadstoffen ist aus<br />
umweltmedizinischer Sicht erforderlich. Zusätzlich ergibt sich dadurch die Möglichkeit der<br />
Energieeinsparung durch Wärmeaustauscher und die Möglichkeit zum Einbau eines<br />
Pollenfilters. Der Baukörper sollte so gestaltet werden, dass Wohn- und Aufenthaltsräume<br />
auf der lärmabgewandeten Seite liegen.<br />
3.13 Bepflanzung Entlang der B3<br />
Mit Bäumen ist ein Mindestabstand von 7,5 m zur Fahrbahn einzuhalten, mit anderer<br />
Bepflanzung 3 m. Die Eigentumsverhältnisse sind zu berücksichtigen.<br />
4 In den Anschlussleitungen an die öffentliche Kanalisation (Schmutz- und<br />
Regenwasserkanal) müssen, soweit sie neu verlegt werden, innerhalb des Grundstücks nach<br />
der jeweiligen Bestimmungen der Ortsentwässerungssatzung Kontrollschächte vorgesehen<br />
werden; sie müssen stets zugänglich sein.<br />
5 Des Weiteren ist die Entwässerungssatzung der Gemeinde anzuwenden.<br />
6 Vor Beginn von Grabarbeiten müssen von sämtlichen Versorgern (Strom, Gas, Telefon)<br />
sowie dem Abwasserzweckverband Südliche Ortenau Leitungsbestandspläne angefordert<br />
werden. Überzählige Versorgungsleitungen können durch die Versorgungsunternehmen<br />
nach erfolgter bauseitiger Freilegung bis an die Grundstücksgrenze zurückgebaut werden.<br />
Überzählige Entwässerungsleitungen werden gemäß Vereinbarung zwischen der Gemeinde<br />
<strong>Ringsheim</strong> und dem Erschließungsträger zurückgebaut.<br />
Fassung vom 20.07.2010 | Seite 9 von 9
Gemeinde <strong>Ringsheim</strong> Anlage 2 e<br />
Ortenaukreis<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> „Das untere Feld“ der Gemeinde <strong>Ringsheim</strong><br />
Begründung zur 3. Änderung<br />
1. Inhalt der Änderung<br />
Die in der 2. Änderung beschlossene, tiefgreifende Planänderung (Senkung der<br />
Bebauungsdichte) wird nicht verändert.<br />
Die Änderung umfasst zwei wesentliche Themenbereiche:<br />
1) Die Anpassung der aktiven Schallschutzmaßnahmen an die mittlerweile geringere<br />
Lärmemissionen<br />
2) Kleinere Korrekturen bei bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften<br />
Die Änderungen sind im Einzelnen der Satzung zur 3. Änderung zu entnehmen.<br />
2. Begründung der Änderung<br />
Seit der Inbetriebnahme der Gemeindeverbindungsstraße <strong>Ringsheim</strong> – Herbolzheim -<br />
Kenzingen haben sich neue Verkehrszahlen auf der B3 ergeben. Zusätzlich wurde das<br />
Ortseingangsschild weiter nach Norden verlagert, so dass neben geringeren Verkehrszahlen<br />
auch die für die Lärmemissionsberechnung relevante Geschwindigkeit von 100 auf 50 km/h<br />
gesunken ist. Basierend auf dem Ergebnis einer Verkehrszählung hat das Ingenieurbüro Rink<br />
ein ergänzendes Schallschutzgutachten erstellt, dessen Ergebnisse in die Planänderung<br />
eingeflossen sind. Auf Basis des ergänzenden Gutachtens konnte die städtebaulich wenig<br />
befriedigende Situation einer durchgehenden, 3 m hohen Schallschutzmauer zumindest für<br />
den Bereich südlich der Albigny-Str. positiv verändert werden.<br />
Neben der Beseitigung von redaktionellen Fehlern (unterschiedliche Festsetzungen in<br />
schriftlichen und zeichnerischen <strong>Teil</strong>) sind noch weitere kleine Korrekturen durchgeführt<br />
worden, die eine etwas flexiblere Bebauung des Gebietes ermöglichen sollen, ohne die<br />
städtebauliche Gesamtkonzeption der 2. Änderung zu verändern.<br />
3. Geltungsbereich<br />
Der Geltungsbereich des Deckblattes liegt innerhalb des Geltungsbereichs des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
"Das untere Feld".<br />
4. Erschließung<br />
Die Erschließungsplanung für öffentliche Straßen bleibt unverändert bestehen.<br />
5. Wasserwirtschaft<br />
Die im Rahmen der 1. Änderung durchgeführten Ausarbeitungen zur Wasserwirtschaft<br />
bestehen unverändert fort.<br />
6. Grünordnung<br />
Die im Rahmen der 1. Änderung getroffenen Festsetzungen bestehen unverändert fort.<br />
Fassung vom 20.07.2010 | Seite 1 von 2
7. Umweltbelange<br />
8. Kosten<br />
Für die 3. Änderung wird gem. § 13 a BauGB keine Umweltprüfung durchgeführt. Zur<br />
Beurteilung kann der Umweltbericht zur 3. Änderung herangezogen werden.<br />
Die öffentliche Erschließung bleibt unverändert. Zwischen der Gemeinde <strong>Ringsheim</strong> und dem<br />
Grundstückseigentümer Nestler Carré besteht eine Vereinbarung hinsichtlich des Rückbaus<br />
nicht mehr benötigter Hausanschlüsse.<br />
9. <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren<br />
Die rechtlichen und inhaltlichen Voraussetzungen eines Verfahrens gem. § 13 a BauGB sind<br />
erfüllt:<br />
− Der <strong>Bebauungsplan</strong> dient der Innenentwicklung, da er die im bisherigen<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> vorgesehene Nutzung (Wohnen) beibehält<br />
− Die zulässige Grundfläche (8.555 qm) unterschreitet die gem. § 13 a (1) Nr. 1<br />
BauGB zulässige Grenze von 20.000 qm deutlich.<br />
− Durch den <strong>Bebauungsplan</strong> wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die<br />
eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem<br />
Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht erfordert.<br />
− Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 b<br />
BauGB genannten Schutzgüter.<br />
Gemeinde <strong>Ringsheim</strong>, den ……………………… …..……..…………………………………..<br />
Heinrich Dixa, Bürgermeister<br />
Fassung vom 20.07.2010 | Seite 2 von 2
Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz<br />
Wolfgang Rink Dipl.-Ing.<br />
Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz<br />
Postfach 31, 79275 Reute· Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute<br />
Telefon (0 76 41) 40 78 · Telefax (0 76 41) 15 58 · e-mail mail@isw-rink.de<br />
NACHTRAG I vom 29.01.2010<br />
GUTACHTEN<br />
Nr. 3957/883 vom 10.07.2006<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />
- Straßenverkehrslärm-Immissionsschutz<br />
Auftraggeber<br />
Nestler Carrée GmbH & Co. KG<br />
Draisstraße 4<br />
79336 Kenzingen<br />
Bauakustik<br />
Raumakustik<br />
Immissionsschutz<br />
Thermische Bauphysik
g883N1_1Ri/kl-10-02-09<br />
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883<br />
_______________________________________________________________________<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
VORGESCHICHTE UND AUFGABENSTELLUNG 1<br />
ad 1. VORBEMERKUNGEN 2<br />
ad 1.2 Ausgangsdaten 2<br />
ad 2. AUSGANGSSITUATION 2<br />
ad 2.1 Örtliche Gegebenheiten und geplante Bebauung 2<br />
ad 2.2 Verkehrstechnische Situation 3<br />
ad 4. SCHALLEMISSIONEN 3<br />
ad 4.2 Randbedingungen 3<br />
4.3 Emissionspegel 4<br />
ad 5. SCHALLAUSBREITUNG 5<br />
ad 5.2 Randbedingungen 5<br />
ad 6. SCHALLIMMISSIONEN 5<br />
ad 7. SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN 5<br />
ad 7.1 "Aktive" Schallschutzmaßnahmen 5<br />
7.1.1 Zwischen allen Gebäuden geschlossene Schallschirme 5<br />
7.1.2 Schallschirm-Variante im südlichen Planbereich 7<br />
7.2 "Passive" Schallschutzmaßnahmen 7<br />
ad 8. EMPFEHLUNGEN 9<br />
ad 9. ZUSAMMENFASSUNG 11<br />
Anlagen: 10 bis 24
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 1<br />
VORGESCHICHTE UND AUFGABENSTELLUNG<br />
Im schalltechnischen Gutachten Nr. 3957/883 ist die durch den Kraftfahrzeugverkehr<br />
auf der Bundesstraße Nr. 3 verursachte Lärmeinwirkung auf den räumlichen Geltungsbereich<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>s "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong> in<br />
der Fassung der 1. Änderung rechnerisch prognostiziert worden. Zum Schutz der<br />
geplanten Wohnbebauung sind "aktive" Schallschutzmaßnahmen dimensioniert worden;<br />
als Grundlage für die Dimensionierung ergänzender passiver Schallschutzmaßnahmen<br />
wurde die Zuordnung der Fassaden innerhalb der Baufenster zu errichtender<br />
Wohngebäude zum jeweiligen Lärmpegelbereich grafisch dargstellt und für einige<br />
ausgewählte Lärmeinwirkungsorte zusätzlich numerisch angegeben.<br />
Zwischenzeitlich ist im Zuge einer 2. Änderung die damalige Planung insoweit modifiziert<br />
worden, als u. a. auf der südlichen <strong>Teil</strong>fläche die Anzahl der Baufenster erhöht<br />
wurde. Mit der nunmehr anstehenden 3. Änderung soll u. a. im Bereich der nördlichen<br />
<strong>Teil</strong>fläche eine Kettenhausbebauung ermöglicht werden; der Standort des<br />
Ortsschilds ist verändert und durch eine stichprobenweise Verkehrszählung die durch<br />
eine teilweise Verkehrsverlagerung auf eine Gemeindeverbindungsstraße verringerte<br />
Frequentierung der Bundesstraße Nr. 3 in dem dem Plangebiet nahe gelegenen<br />
Streckenabschnitt quantifiziert worden.<br />
Im vorliegenden Nachtrag I zum o. g. Gutachten werden die Ergebnisse einer unter<br />
Berücksichtigung dieser Änderungen erneut durchgeführten Lärm-Immissionsprognose<br />
und die entsprechend modifizierten Maßnahmen zum Schutz vor Straßenverkehrslärmeinwirkung<br />
dargestellt.<br />
Die Ausführungen des Gutachtens Nr. 3957/883 vom 10.07.2006 werden als bekannt<br />
vorausgesetzt und behalten uneingeschränkte Gültigkeit soweit im Folgenden nicht<br />
Gegenteiliges angegeben wird; der besseren Übersicht halber erfolgt die Nummerierung<br />
der Anlagen zum vorliegenden Nachtrag I fortlaufend zu jener des Gutachtens.
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 2<br />
ad 1. VORBEMERKUNGEN<br />
ad 1.2 Ausgangsdaten<br />
Von dem mit der 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>s befassten Büro Mathis + Jägle,<br />
Architekt und Ingenieur, sind folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt worden:<br />
– Gestaltungsplan mit Eintragung des geänderten Ortsschild-Standorts sowie<br />
fotografischer Dokumentation der derzeitigen örtlichen Gegebenheiten<br />
(22.04.2009)<br />
– Kanalbestandspläne (29.04.2009)<br />
– Ergebnisse einer stichprobenweisen Verkehrszählung am 01.12. und<br />
02.12.2009, jeweils im Zeitraum zwischen 14.00 und 17.00 Uhr<br />
(03.12.2009)<br />
Ergänzende Informationen über die geplante Bebauung wurden von Herrn Jägle telefonisch<br />
mitgeteilt.<br />
ad 2. AUSGANGSSITUATION<br />
ad 2.1 Örtliche Gegebenheiten und geplante Bebauung<br />
In Anlage 10 wird das Deckblatt zum zeichnerischen <strong>Teil</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s "Das<br />
untere Feld", 2. Änderung, wiedergegeben. Im Zuge einer 3. Änderung sollen die<br />
Festsetzungen derart modifiziert werden, dass eine Realisierung der Bebauung entsprechend<br />
der Darstellung in dem in Anlage 11 gezeigten Gestaltungsplan ermöglicht<br />
wird. Diese Änderung beinhaltet insbesondere die Möglichkeit einer Kettenhausbebauung<br />
entlang der parallel zur Bundesstraße verlaufenden Baureihe WA2. Die<br />
Firsthöhe der zwischen den Doppelhäusern angeordneten Garagen soll auf einen<br />
Wert von h = 3 m über Bezugsniveau (Fahrbahnoberfläche Planstraße) festgesetzt<br />
werden. Außerdem ist zu prüfen, ob im südlichen Planbereich auf durchgehend zwischen<br />
den Gebäuden anzuordnende Lärmschutzwände verzichtet werden kann.
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 3<br />
ad 2.2 Verkehrstechnische Situation<br />
Für die Frequentierung der B 3 in dem dem geplanten Gebiet benachbarten Stre-<br />
ckenabschnitt liegen die in Anlage 12 wiedergegebenen Daten aus einer stich-<br />
probenweise am 01.12. und 02.12.2009, jeweils im Zeitraum zwischen 14.00 bis<br />
17.00 Uhr durchgeführten Verkehrszählung vor; die dort mit "Güterverkehr" bezeich-<br />
neten Werte repräsentieren den "Schwerverkehr". Der Standort der Ortstafel (Zei-<br />
chen 310/311 StVO [2]) ist im Gestaltungsplan in Anlage 11 gekennzeichnet.<br />
ad 4. SCHALLEMISSIONEN<br />
ad 4.2 Randbedingungen<br />
Als Grundlage für eine Abschätzung der mutmaßlichen Frequentierung des hier inter-<br />
essierenden Streckenabschnitts der B 3 im Prognosejahr 2020 wurden zunächst die<br />
in Anlage 12 dargestellten Ergebnisse aus je einer Drei-Stunden-Zählungen an zwei<br />
Tagen zur Ermittlung des Tagesverkehrs (Q) und des Lkw-Anteils (p) mit den in<br />
einem Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen [11] für Zählergebnisse an einem<br />
Dienstag bzw. Mittwoch in "Normalwochen" im Zeitraum zwischen 14.00 und 17.00<br />
Uhr angegebenen Hochrechnungsfaktoren (a) multipliziert. Die auf diese Weise abgeleiteten<br />
Daten für den durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) und den Lkw-<br />
Anteil "tags" (pt) im Jahr 2009 wurden dann für das Jahr 2020 extrapoliert. Dabei<br />
wurden in Anlehnung an die Ergebnisse einer einschlägigen Untersuchung [12] folgende,<br />
bei Annahme einer "optimistischen wirtschaftlichen Entwicklung" zu erwartende<br />
Werte für die Steigung des Verkehrsaufkommens berücksichtigt:<br />
Personenverkehr ca. 9 %<br />
Güterverkehr ca. 18 %<br />
Zur Ermittlung der tageszeitabhängigen Verteilung des Fahrzeugverkehrs werden die<br />
in Tabelle 4 der RLS-90 [10] für die Straßengattung "Bundesstraßen" angegebenen<br />
Faktoren berücksichtigt.
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 4<br />
Bei der Festlegung des Korrekturwerts für unterschiedliche Straßenoberflächen wird<br />
von einem Fahrbahnbelag aus "nichtgeriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder<br />
Splitt-Mastix-Asphalt" gemäß Tabelle 4, Zeile 1, der RLS-90 ausgegangen; diesem<br />
Fahrbahnbelag ist ein Korrekturwert von DStrO = 0 dB(A) zuzuordnen. Der Korrektur-<br />
wert für Steigungen und Gefälle beträgt im vorliegenden Fall DStg = 0 dB(A).<br />
4.3 Emissionspegel<br />
Mit den genannten Ausgangsdaten und Randbedingungen wurden die nachfolgend<br />
aufgelisteten, aus den Ergebnissen der Verkehrszählung am 02.12.2009 abgeleiteten<br />
Werte für den durchschnittlichen täglichen Verkehr DTV, die maßgebende stündliche<br />
Verkehrsstärke M, den Lkw-Anteil p sowie unter Anwendung der in den RLS-90 [10]<br />
angegebenen Gleichungen in Abhängigkeit von der zulässigen Fahrzeughöchstgeschwindigkeit<br />
in den Streckenabschnitten nördlich und südlich der Ortstafel die<br />
Korrekturgröße DV und die Emissionspegel Lm,E für die Tageszeit (t) und die Nachtzeit<br />
(n) ermittelt:<br />
DTV Mt Mn p vPkw vLkw Dv Lm,E,t Lm,E,n<br />
Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % km/h km/h dB(A) dB(A) dB(A)<br />
8 866 532 98 2,8 100 80 -0,1 65,4 58,0<br />
8 866 532 98 2,8 50 50 -5,4 60,0 52,7<br />
Gemäß 16. BImSchV [4] ist "das Verkehrsaufkommen einer Straße … den beiden<br />
äußeren Fahrstreifen jeweils zur Hälfte zuzuordnen"; der Emissionspegel einer Richtungsfahrbahn<br />
ist somit um 3 dB(A) niedriger als der jeweilige Wert für die Gesamtbelastung<br />
in der o. g. Tabelle.
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 5<br />
ad 5. SCHALLAUSBREITUNG<br />
ad 5.2 Randbedingungen<br />
Die im Rahmen der schalltechnischen Prognose berücksichtigten Objekte sind im<br />
Lageplan in Anlage 13 grafisch dargestellt.<br />
6. SCHALLIMMISSIONEN BEI FREIER SCHALLAUSBREITUNG<br />
In den Lageplänen in den Anlagen 14 und 15 werden die im Außenwohnbereich, d. h.<br />
in 2,0 m Höhe über Planstraßenniveau, durch den Fahrzeugverkehr auf der B 3<br />
innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des <strong>Bebauungsplan</strong>s verursachten Immissionspegel<br />
"tags" und "nachts" ohne Berücksichtigung der geplanten Bebauung,<br />
d. h. bei freier Schallausbreitung innerhalb des Plangebiets grafisch dargestellt.<br />
Aus der flächenhaften grafischen Darstellung in den Anlagen 14 und 15 ist ersichtlich,<br />
dass der Kraftfahrzeugverkehr auf der B 3 bei den nächstgelegenen Baufenstern<br />
Überschreitungen der für "allgemeine Wohngebiete" maßgebenden Orientierungswerte<br />
von Beiblatt 1 zu DIN 18 005 <strong>Teil</strong> 1 [3] in der Größenordnung von lokal über<br />
10 dB(A) verursacht. Auch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung<br />
[4] werden teilweise um mehr als 10 dB(A) überschritten.<br />
Eine Durchführung von Schallschutzmaßnahmen ist somit unverzichtbar.<br />
ad 7. SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN<br />
ad 7.1 "Aktive" Schallschutzmaßnahmen<br />
7.1.1 Zwischen allen Gebäuden geschlossene Schallschirme<br />
Die im Gestaltungsplan in Anlage 11 mit "Lärmschutzwand" bezeichneten Elemente<br />
werden entsprechend der Darstellung in Anlage 16 derart konkretisiert und im<br />
südlichen Bereich ergänzt, dass sie zu beiden Seiten der senkrecht zur B 3 verlaufenden<br />
Planstraße jeweils einen geschlossenen, durch Gebäudefassaden, die First-
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 6<br />
linie von Garagen oder eingeschossigen Nebengebäuden bzw. durch eine Lärm-<br />
schutzwand gebildeten Schallschirm darstellen. Mit dem Ziel, im jeweils westlich unmittelbar<br />
angrenzenden Außenwohnbereich eine Einhaltung bzw. Unterschreitung<br />
des für "Wohngebiete" maßgebenden Immissionsgrenzwerts "tags" von 59 dB(A)<br />
sicherzustellen, muss dieser Schallschirm eine örtlich unterschiedliche, in den Lageplan<br />
in Anlage 16 mit Werten zwischen h = 2,3 m und h = 2,7 m eingetragene Mindesthöhe<br />
- bezogen auf die Fahrbahnoberfläche der Planstraße im jeweils nächstgelegenen<br />
Querschnitt - aufweisen.<br />
Die Luftschalldämmung von Lärmschutzwänden muss einen Wert von DLR ≥ 20 dB<br />
aufweisen; für die Lärmschutzwände sind somit Ausführungen geeignet, welche der<br />
Gruppe B2 oder höher gemäß DIN EN 1793-2 [14] zuzuordnen sind. Weitere Anforderungen<br />
- auch an nichtakustische Eigenschaften - von Lärmschutzwänden werden<br />
in DIN EN 14 388 [15] festgelegt.<br />
Wie bereits erwähnt, können die Schallschirme sowohl mit Lärmschutzwänden als<br />
auch mit Garagen- oder sonstigen Nebengebäuden gebildet werden, deren Firsthöhe<br />
den jeweils geforderten Mindestwert erreicht oder überschreitet. Derartige bauliche<br />
Anlagen müssen fugenlos an die Wohngebäude bzw. an die jeweils verbleibende<br />
<strong>Teil</strong>fläche der Lärmschutzwand angeschlossen werden.<br />
Aus der in Anlage 16 gezeigten grafischen Darstellung der durch Straßenverkehrslärmeinwirkung<br />
verursachten Immissionspegel "tags" in 2 m Höhe über Planstraßenniveau<br />
ist ersichtlich, dass bei Realisierung der oben beschriebenen Schallschirme<br />
im jeweils westlich angrenzenden Außenwohnbereich der dort maßgebende Immissionsgrenzwert<br />
"tags" von 59 dB(A) eingehalten bzw. unterschritten wird.<br />
Für die in Anlage 13 eingetragenen Immissionsorte werden die Beurteilungspegel<br />
"tags" nach Realisierung der oben beschriebenen Schallschutzeinrichtungen in Spalten<br />
3 der Tabelle in Anlage 17 aufgelistet.
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 7<br />
7.1.2 Schallschirm-Variante im südlichen Planbereich<br />
Auf Veranlassung von Herrn Jägle war zu prüfen, ob im südlichen Planbereich auf ei-<br />
nen geschlossenen, mit durchlaufend zwischen den Gebäuden anzuordnenden<br />
Lärmschutzwänden zu realisierenden Schallschirm verzichtet und die Anordnung von<br />
Lärmschutzwänden auf die jeweils neben dem Gebäude verbleibende Länge der<br />
jeweiligen, der B 3 nächstgelegenen Baugrenze beschränkt werden kann. Für diesen<br />
Fall kann eine Lärm-Immissionsprognose nur beispielhaft durchgeführt werden, da<br />
die geometrische Anordnung des Gebäude innerhalb des jeweiligen Baufensters<br />
generell beliebig erfolgen darf.<br />
Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass die jeweils nach Nord und Ost orien-<br />
tierte Außenwand der Wohnhäuser innerhalb der ersten, der B 3 nächstgelegenen<br />
Baureihe im südlich an die senkrecht zur B 3 verlaufende Planstraße angrenzenden<br />
Bereich jeweils unmittelbar auf der Baugrenze errichtet werden und auf der verblei-<br />
benden Länge der nach Ost orientierten Baugrenze eine Lärmschutzwand angeord-<br />
net wird. Um in dem jeweils an die Südfassade der Wohnhäuser anschließenden<br />
"Außenwohnbereich" einen hinreichenden Schutz vor Straßenverkehrslärmeinwir-<br />
kung von der B 3 sicherzustellen, müssen diese Lärmschutzwände eine Höhen-<br />
abmessung von h ≥ 2,5 m aufweisen.<br />
Im dem in Anlage 18 gezeigten Lageplan sind die unter diesen Randbedingungen zu<br />
erwartenden Immissionspegel "tags" flächenhaft grafisch dargestellt.<br />
7.2 "Passive" Schallschutzmaßnahmen<br />
Durch geeignete "passive" Maßnahmen, d. h. durch den Einsatz von Gebäudeaußen-<br />
bauteilen mit einer hinreichend hochwertigen Luftschalldämmung, kann sichergestellt<br />
werden, dass der in das jeweilige Gebäudeinnere übertragene Lärm auf ein zumut-<br />
bares Maß begrenzt wird.
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 8<br />
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen werden in Tabelle 8<br />
der bauordnungsrechtlich eingeführten DIN 4109 [8] in Abhängigkeit von der Raum-<br />
nutzung und von der Zuordnung der betreffenden Fassade zu einem der dort definier-<br />
ten "Lärmpegelbereiche" angegeben. Diese Lärmpegelbereiche weisen eine Klas-<br />
senbreite von 5 dB(A) auf und sind ihrerseits dem "maßgeblichen Außenlärmpegel"<br />
zugeordnet. Der durch den Straßenverkehr verursachte maßgebliche Außenlärmpegel<br />
ist gemäß Festlegung in Abschnitt 5.5 der DIN 4109 [8] identisch mit dem<br />
um 3 dB(A) erhöhten, rechnerisch ermittelten Wert für den Beurteilungspegel "tags".<br />
Der jeweils geforderte Wert der Luftschalldämmung für Gebäudeaußenbauteile in Abhängigkeit<br />
von der Raumnutzung wird als Auszug aus der o. g. Tabelle nachfolgend<br />
angegeben.<br />
Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen<br />
Lärmpegelbereich I II III IV V VI VII<br />
maßgeblicher Außenlärmpegel<br />
56 61 66 71 76<br />
in dB(A)<br />
bis bis bis bis bis bis ><br />
55 60 65 70 75 80 80<br />
Raumarten:<br />
- Aufenthaltsräume in Wohnungen,<br />
Übernachtungsräume in Beher-<br />
bergungsstätten, Unterrichts-<br />
räume und ähnliches<br />
erf. R'w,res in dB<br />
1) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.<br />
30<br />
Wenn das Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raums (Sg) zu seiner<br />
Grundfläche (SG) einen Wert von Sg/SG ≠ 0,8 aufweist, so ist zum Wert für das<br />
erforderliche resultierende Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) der in Tabelle 9 der DIN<br />
4109 [8] angegebene oder mit nachfolgender Gleichung ermittelte Korrekturwert zu<br />
addieren:<br />
30<br />
35<br />
K = 10 ⋅ lg (Sg/0,8 ⋅ SG) in dB<br />
40<br />
45<br />
50<br />
1)
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 9<br />
In den Anlagen 19 bis 21 wird jeweils für das gesamte Plangebiet die Zuordnung von<br />
<strong>Teil</strong>flächen des Plangebiets zum jeweiligen Lärmpegelbereich für den Fall freier<br />
Schallausbreitung in dem in westlicher Richtung an die Schallschirme angrenzenden<br />
Bereich für drei - näherungsweise für einzelne Geschosse geplanter Gebäude reprä-<br />
sentative Höhenlagen - grafisch dargestellt. Für die in Anlage 13 gekennzeichneten<br />
Immissionsorte wird außerdem in Spalte 6 der Immissionstabelle in Anlage 17 geschossweise<br />
der aus dem in Spalte 5 jeweils angegebenen maßgeblichen Außenlärmpegel<br />
abgeleitete Lärmpegelbereich (LPB) numerisch aufgelistet.<br />
Der nach erfolgter Bebauung zumindest im Inneren der bebauten Fläche wirksame<br />
(insbesondere abschirmende) Einfluss von Nachbargebäuden wurde somit nicht berücksichtigt.<br />
Es bleibt auch die Eigenabschirmung der Gebäude außer Betracht, so<br />
dass von der B 3 jeweils abgewandte Gebäudefassaden gemäß den Ausführungen in<br />
Abschnitt 5.5.1 der DIN 4109 [8] - ohne besonderen Nachweis - dem jeweils nächst<br />
niedrigen Lärmpegelbereich zugeordnet werden dürfen.<br />
Für die in Abschnitt 7.1.2 beschriebene Variante "aktiver" Schallschutzmaßnahmen<br />
im südlichen Bereich des Plangebiets wird die Zuordnung von <strong>Teil</strong>flächen zum<br />
jeweiligen Lärmpegelbereich grafisch in den Anlage 22 bis 24 dargestellt.<br />
Vom Planer eines Gebäudes kann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf<br />
der Basis dieser Vorgaben und in Kenntnis der geplanten Raumnutzung sowie der<br />
Raumgeometrie die im Bereich schutzbedürftiger Räume erforderliche Luftschalldämmung<br />
der Gebäudeaußenbauteile ermittelt und deren Einhaltung durch die Wahl entsprechender<br />
Bauelemente sichergestellt werden.<br />
8. EMPFEHLUNGEN<br />
Im <strong>Bebauungsplan</strong> können gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 des Baugesetzbuchs - BauGB<br />
[16] die "… zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetzes … zu treffenden baulichen und sonstigen technischen
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 10<br />
Vorkehrungen …" festgesetzt werden; in Anlehnung an § 9 Abs. 5 Nr. 1 des BauGB<br />
sollen die Fassaden gekennzeichnet werden, bei denen "… besondere bauliche Vor-<br />
kehrungen gegen äußere Einwirkungen … erforderlich sind".<br />
Um die durch den Kraftfahrzeugverkehr auf der B 3 verursachte Lärmeinwirkung auf<br />
Außenwohnbereiche zu reduzieren, sind die hinsichtlich geometrischer Anordnung,<br />
Längen- und Höhenabmessung in den Lageplan in Anlage 16 eingetragenen Schall-<br />
schutzeinrichtungen mit einer auf die Fahrbahnoberfläche der B 3 bezogenen Höhe<br />
der jeweiligen Schallschirmoberkante als "aktive" Schallschutzmaßnahme im <strong>Bebauungsplan</strong><br />
festzusetzen. Mit diesen wird eine Überschreitung des für "allgemeine<br />
Wohngebiete" maßgebenden Immissionsgrenzwerts "tags" gemäß Verkehrslärmschutzverordnung<br />
[4] in den Außenwohnbereichen verhindert; ausgenommen hiervon<br />
sind lediglich die an die Planstraße unmittelbar angrenzenden und die zwischen dem<br />
nördlichen Rand des Plangebiets und den nächstgelegenen Baufenstern verbleibenden<br />
"ungeschützten" Bereiche, in denen auf eine lärmsensible Nutzung zu verzichten<br />
ist.<br />
Für den südlich der senkrecht zur B 3 verlaufenden Planstraße gelegenen Bereich<br />
des Plangebiets wird in Anlage 18 eine Variante für die Realisierung "aktiver" Schallschutzmaßnahmen<br />
dargestellt.<br />
Wegen der in jedem Fall verbleibenden Überschreitung der in Beiblatt 1 zu DIN<br />
18 005 <strong>Teil</strong> 1 [3] festgelegten Orientierungswerte für den Beurteilungspegel in "allgemeinen<br />
Wohngebieten" muss die Straßenverkehrslärmeinwirkung auf schutzbedürftige<br />
Räume in Gebäuden durch "passive" Schallschutzmaßnahmen hinreichend<br />
reduziert werden.<br />
Als Grundlage für die Ermittlung der erforderlichen Luftschalldämmung von Gebäudeaußenbauteilen<br />
ist daher im <strong>Bebauungsplan</strong> die Zuordnung der Baufenster zum jeweiligen<br />
Lärmpegelbereich entsprechend der grafischen Darstellung in den Anlagen<br />
19 bis 21 bzw. 22 bis 24 geschossweise anzugeben bzw. festzusetzen.
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 11<br />
9. ZUSAMMENFASSUNG<br />
Eine rechnerische Ermittlung der durch den Kraftfahrzeugverkehr im Prognosejahr<br />
2020 auf der parallel zum östlichen Rand des Plangebiets verlaufenden Bundes-<br />
straße 3 hat ergeben, dass die im Rahmen der Bauleitplanung für eine Beurteilung<br />
der Lärmeinwirkung in Beiblatt 1 zu DIN 18 005 <strong>Teil</strong> 1 [3] angegebenen Orientierungswerte<br />
für "allgemeine Wohngebiete" überschritten werden.<br />
In Abschnitt 7.1 werden "aktive" Schallschutzmaßnahmen mit dem Ziel einer Reduzierung<br />
der Lärmeinwirkung in Außenwohnbereichen auf den Immissionsgrenzwert<br />
"tags" gemäß Verkehrslärmschutzverordnung [4] beschrieben.<br />
Eine hinreichende Verminderung der Lärmeinwirkung auf schutzbedürftige Räume in<br />
Gebäuden erfordert allerdings zusätzlich "passive" Schallschutzmaßnahmen, deren<br />
Dimensionierung auf der Grundlage der in Abschnitt 7.2 ermittelten und geschossweise<br />
in den Anlagen 19 bis 21 bzw. - für den Fall einer Realisierung der "aktiven"<br />
Schallschutzmaßnahmen im südlichen Planbereich gemäß der in Abschnitt 7.1.2<br />
beschriebenen Variante - in den Anlagen 22 bis 24 grafisch dargestellten Zuordnung<br />
von Fassadenabschnitten geplanter Gebäude zum jeweiligen "Lärmpegelbereich" zu<br />
erfolgen hat.<br />
Ingenieurbüro für<br />
Schall- und Wärmeschutz<br />
Wolfgang Rink<br />
gez. Rink
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 10<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />
- Deckblatt für den zeichnerischer <strong>Teil</strong> der 2. Änderung in der Fassung vom 28.04.2009<br />
(verkleinerter Auszug aus einem vom Büro Mathis + Jägle überlassenen Plan)
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 11<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />
- Gestaltungsplan zur 3. Änderung<br />
(Auszug aus einem Büro Mathis + Jägle überlassenen Plan)
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 12<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />
- Ergebnisse einer stichprobenweisen Verkehrszählung<br />
(vom Büro Mathis + Jägle zur Verfügung gestellte Auflistung)<br />
Verkehrszählung <strong>Ringsheim</strong><br />
Baugebiet "Das unter Feld"<br />
Tag: 1.12.09 und 2.12.09<br />
Zählungszeitraum: 14-17 00 Uhr<br />
Personenverkehr: Zweiräder Busse PKW<br />
motorisiert<br />
01.12.2009 11 2 1437<br />
02.12.2009 21 3 1674<br />
Gütervekehr: LKW > 3,5 to Lastzüge<br />
ohne Anhänger<br />
01.12.2009 28 2<br />
02.12.2009 32 4<br />
Kenzingen, den 3.12.09
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 13<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />
- Lageplan mit Eintragung der bei der Immissionsprognose berücksichtigten Objekte<br />
und Lärmeinwirkungsorte; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 5.2
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 14<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />
- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der in 2 m Höhe über Gelände durch den<br />
Kraftfahrzeugverkehr auf der B 3 verursachten Immissionspegel "tags" für den Fall freier<br />
Schallausbreitung im unbebauten Plangebiet; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 6
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 15<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />
- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der in 2 m Höhe über Gelände durch den<br />
Kraftfahrzeugverkehr auf der B 3 verursachten Immissionspegel "nachts" für den Fall freier<br />
Schallausbreitung im unbebauten Plangebiet; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 6
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 16<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />
- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der in 2 m Höhe über Gelände durch den<br />
Kraftfahrzeugverkehr auf der B 3 verursachten Immissionspegel "tags" für die Situation<br />
mit Schallschirmen bei freier Schallausbreitung auf der westlich angrenzenden Fläche;<br />
Erläuterungen siehe Text, Abschnitte 7.1.1
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 17<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />
- geschossweise Auflistung der durch den Kraftfahrzeugverkehr auf der B 3 verursachten<br />
Immissionspegel vor den in Anlage 13 eingetragenen Lärm-Immissionsorten vor den<br />
Fassaden geplanter Gebäude für die Situation mit aktiven Schallschutzmaßnahmen in<br />
Form der im Lageplan in Anlage 16 eingetragenen Schallschirme und Zuordnung der<br />
Immissionsorte zum jeweiligen Lärmpegelbereich; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 7.2<br />
Beurteilungspegel in dB(A) maßg. Außen- Lärm-<br />
Immissionsort Geschoss "tags" "nachts" lärmpegel pegel-<br />
in dB(A) bereich<br />
1 EG 58 51 61 III<br />
1 1. OG 60 52 63 III<br />
1 2. OG 60 53 63 III<br />
2 EG 62 55 65 III<br />
2 1. OG 63 56 66 IV<br />
2 2. OG 64 56 67 IV<br />
3 EG 65 58 68 IV<br />
3 1. OG 66 59 69 IV<br />
3 2. OG 66 59 69 IV<br />
4 EG 57 49 60 II<br />
4 1. OG 59 52 62 III<br />
4 2. OG 60 52 63 III<br />
5 EG 62 55 65 III<br />
5 1. OG 63 56 66 IV<br />
5 2. OG 64 56 67 IV<br />
6 EG 62 54 65 III<br />
6 1. OG 62 55 65 III<br />
6 2. OG 63 55 66 IV<br />
7 EG 61 54 64 III<br />
7 1. OG 62 55 65 III<br />
7 2. OG 62 55 65 III<br />
8 EG 56 48 59 II<br />
8 1. OG 57 50 60 II<br />
8 2. OG 58 51 61 III<br />
9 EG 58 50 61 III<br />
9 1. OG 59 52 62 III<br />
9 2. OG 60 52 63 III<br />
10 EG 61 54 64 III<br />
10 1. OG 62 55 65 III<br />
10 2. OG 62 55 65 III<br />
11 EG 56 49 59 II<br />
11 1. OG 58 51 61 III<br />
11 2. OG 59 51 62 III<br />
12 EG 62 54 65 III<br />
12 1. OG 62 55 65 III<br />
12 2. OG 62 55 65 III
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 18<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />
- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der in 2 m Höhe über Gelände verursachten<br />
Immissionspegel "tags" für die Situation mit aktiven Schallschutzmaßnahmen gemäß<br />
Beschreibung in Abschnitt 7.1.2
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 19<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />
- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der durch Straßenverkehrslärmeinwirkung<br />
bedingten Zuordnung zum jeweiligen Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 in 3,2 m<br />
Höhe über Bezugsniveau (Erdgeschoss); Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 7.2.1
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 20<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />
- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der durch Straßenverkehrslärmeinwirkung<br />
bedingten Zuordnung zum jeweiligen Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 in 6,0 m<br />
Höhe über Bezugsniveau (1.Obergeschoss); Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 7.2.1
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 21<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />
- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der durch Straßenverkehrslärmeinwirkung<br />
bedingten Zuordnung zum jeweiligen Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 in 8,8 m<br />
Höhe über Bezugsniveau (2.Obergeschoss); Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 7.2.1
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 22<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />
- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der durch Straßenverkehrslärmeinwirkung<br />
bedingten Zuordnung zum jeweiligen Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 in 3,2 m<br />
Höhe über Bezugsniveau (Erdgeschoss); Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 7.2.2
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 23<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />
- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der durch Straßenverkehrslärmeinwirkung<br />
bedingten Zuordnung zum jeweiligen Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 in 6,0 m<br />
Höhe über Bezugsniveau (1. Obergeschoss); Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 7.2.2
Nachtrag I zu Gutachten Nr. 3957/883 Anlage 24<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "Das untere Feld" auf Gemarkung <strong>Ringsheim</strong><br />
- Lageplan mit flächenhafter Darstellung der durch Straßenverkehrslärmeinwirkung<br />
bedingten Zuordnung zum jeweiligen Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 in 8,8 m<br />
Höhe über Bezugsniveau (2. Obergeschoss); Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 7.2.2