Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung 1 _2_ - Rheine
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung 1 _2_ - Rheine
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung 1 _2_ - Rheine
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<strong>Vollmacht</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anmeldung</strong> <strong>der</strong> <strong>Eheschließung</strong>/Lebenspartnerschaft<br />
Nachname/Familienname:<br />
Geburtsname:<br />
Vorname(n):<br />
Geburtsdatum:<br />
Geburtsort:<br />
Staatsangehörigkeit:<br />
Religion:<br />
Anschrift:<br />
Ort, Straße, Hausnr.<br />
Familienstand:<br />
Bitte Unzutreffendes streichen.<br />
Bei geschiedenen/verwitweten Personen, und<br />
bei Personen, welche eine vorherige<br />
Lebenspartnerschaft begründet haben:<br />
Anzahl <strong>der</strong> Vorehen/Lebenspartnerschaften<br />
Gemeinsame Kin<strong>der</strong><br />
(Name, Geburtsdatum und -ort):<br />
Bitte nutzen Sie die Rückseite, falls <strong>der</strong> Platz<br />
nicht reicht.<br />
Angaben <strong>zur</strong> eigenen Person<br />
Soll die Religion in den Urkunden stehen? ja/nein<br />
ledig/geschieden/verwitwet/Lebenspartnerschaft<br />
aufgelöst<br />
Bitte, Unzutreffendes streichen.<br />
1) Ich bin mit meiner Verlobten/meinem Verlobten (meiner/meinem zukünftigen<br />
Lebenspartner/in) nicht in gera<strong>der</strong> Linie verwandt, auch nicht durch frühere leibliche<br />
Verwandtschaft.<br />
2) Wir sind keine voll- o<strong>der</strong> halbbürtigen Geschwister, auch nicht durch Annahme als Kind<br />
(Adoption).<br />
3) Ich bin volljährig und geschäftsfähig.<br />
Gewünschte Namensführung nach <strong>der</strong> <strong>Eheschließung</strong>/Begründung <strong>der</strong><br />
Lebenspartnerschaft:<br />
Ehemann (1. Lebenspartner/in): ______________________ Ehefrau (2. Lebenspartner/in): _________________________<br />
(Nachname) (Nachname)<br />
Ich bevollmächtige meine(n) Verlobte(n) (meine/n Lebenspartner/in):<br />
___________________________________________________________(Vor- und Nachname)<br />
unsere beabsichtigte <strong>Eheschließung</strong>/Begründung <strong>der</strong> Lebenspartnerschaft beim Standesamt<br />
<strong>Rheine</strong> anzumelden.<br />
Ich bestätige die Vollständigkeit und Richtigkeit <strong>der</strong> oben aufgeführten Angaben.<br />
X______________________________________________________________________(Datum, Unterschrift)
Öffnungszeiten des Standesamtes <strong>Rheine</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anmeldung</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Eheschließung</strong>/Begründung <strong>der</strong> Lepenspartnerschaft<br />
Montag bis Dontag 08:30 – 12:00 Uhr<br />
Montag und Donnerstag 15:00 – 17:00 Uhr<br />
Telefonnummern des Standesamtes <strong>Rheine</strong><br />
Frau Wulff 0 59 71 / 939 – 343<br />
Frau Ehls 0 59 71 / 939 – 344<br />
Frau Tepe 0 59 71 / 939 – 345<br />
Herr Iwan 0 59 71 / 939 – 346<br />
Frau Heemann 0 59 71 / 939 – 445<br />
Faxnummer des Standesamtes <strong>Rheine</strong>: 05971/939-658<br />
E-Mail des Standesamtes <strong>Rheine</strong>: standesamt@rheine.de<br />
Informationen <strong>zur</strong> Namensführung von Eheleuten und <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong><br />
nach deutschem Recht gemäß den Bestimmungen<br />
des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />
Eheleute:<br />
Die Eheleute können durch eine gemeinsame Erklärung bei o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong><br />
<strong>Eheschließung</strong> einen Ehenamen beim Standesamt bestimmen. Ehename kann<br />
<strong>der</strong> Geburtsname o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>zur</strong> Zeit <strong>der</strong> Erklärung geführte Familienname <strong>der</strong><br />
Ehefrau o<strong>der</strong> des Ehemannes werden. Eine Ehenamensbestimmung ist<br />
unwi<strong>der</strong>ruflich.<br />
Derjenige, dessen Geburts-/Familienname nicht Ehename geworden ist, kann<br />
einen Doppelnamen führen. Das heißt, dass dem Ehenamen <strong>der</strong> <strong>zur</strong> Zeit <strong>der</strong><br />
Erklärung geführte Geburts-/Familienname vorangestellt o<strong>der</strong> angefügt<br />
werden kann. Ein Doppelname kann nur ein Mal bestimmt und auch nur ein<br />
Mal wi<strong>der</strong>rufen werden.<br />
Gemeinsame Kin<strong>der</strong>:<br />
Kin<strong>der</strong>, welches das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten kraft<br />
Gesetzes den Ehenamen <strong>der</strong> Eltern. Kin<strong>der</strong> über 5 Jahre können sich durch<br />
eine Erklärung beim Standesamt <strong>der</strong> Ehenamensführung <strong>der</strong> Eltern<br />
anschließen.<br />
Führen die Eltern nach <strong>der</strong> <strong>Eheschließung</strong> keinen Ehenamen und begründen<br />
die Eltern erst durch die <strong>Eheschließung</strong> für die gemeinsamen Kin<strong>der</strong> das<br />
gemeinsame Sorgerecht, so können die Eltern binnen 3 Monaten nach <strong>der</strong><br />
<strong>Eheschließung</strong> den Familiennamen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> neu bestimmen. Der<br />
Familienname <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> kann entwe<strong>der</strong> <strong>der</strong> Name <strong>der</strong> Mutter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Name<br />
des Vaters sein.<br />
Für weitere Informationen und für Informationen <strong>zur</strong> Namensführung von<br />
Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen melden Sie sich bitte direkt beim<br />
Standesamt <strong>Rheine</strong>. Die hier aufgeführten Informationen sind nicht vollständig<br />
und geben nur einen kleinen Überblick.