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Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung 1 _2_ - Rheine

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<strong>Vollmacht</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anmeldung</strong> <strong>der</strong> <strong>Eheschließung</strong>/Lebenspartnerschaft<br />

Nachname/Familienname:<br />

Geburtsname:<br />

Vorname(n):<br />

Geburtsdatum:<br />

Geburtsort:<br />

Staatsangehörigkeit:<br />

Religion:<br />

Anschrift:<br />

Ort, Straße, Hausnr.<br />

Familienstand:<br />

Bitte Unzutreffendes streichen.<br />

Bei geschiedenen/verwitweten Personen, und<br />

bei Personen, welche eine vorherige<br />

Lebenspartnerschaft begründet haben:<br />

Anzahl <strong>der</strong> Vorehen/Lebenspartnerschaften<br />

Gemeinsame Kin<strong>der</strong><br />

(Name, Geburtsdatum und -ort):<br />

Bitte nutzen Sie die Rückseite, falls <strong>der</strong> Platz<br />

nicht reicht.<br />

Angaben <strong>zur</strong> eigenen Person<br />

Soll die Religion in den Urkunden stehen? ja/nein<br />

ledig/geschieden/verwitwet/Lebenspartnerschaft<br />

aufgelöst<br />

Bitte, Unzutreffendes streichen.<br />

1) Ich bin mit meiner Verlobten/meinem Verlobten (meiner/meinem zukünftigen<br />

Lebenspartner/in) nicht in gera<strong>der</strong> Linie verwandt, auch nicht durch frühere leibliche<br />

Verwandtschaft.<br />

2) Wir sind keine voll- o<strong>der</strong> halbbürtigen Geschwister, auch nicht durch Annahme als Kind<br />

(Adoption).<br />

3) Ich bin volljährig und geschäftsfähig.<br />

Gewünschte Namensführung nach <strong>der</strong> <strong>Eheschließung</strong>/Begründung <strong>der</strong><br />

Lebenspartnerschaft:<br />

Ehemann (1. Lebenspartner/in): ______________________ Ehefrau (2. Lebenspartner/in): _________________________<br />

(Nachname) (Nachname)<br />

Ich bevollmächtige meine(n) Verlobte(n) (meine/n Lebenspartner/in):<br />

___________________________________________________________(Vor- und Nachname)<br />

unsere beabsichtigte <strong>Eheschließung</strong>/Begründung <strong>der</strong> Lebenspartnerschaft beim Standesamt<br />

<strong>Rheine</strong> anzumelden.<br />

Ich bestätige die Vollständigkeit und Richtigkeit <strong>der</strong> oben aufgeführten Angaben.<br />

X______________________________________________________________________(Datum, Unterschrift)


Öffnungszeiten des Standesamtes <strong>Rheine</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anmeldung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Eheschließung</strong>/Begründung <strong>der</strong> Lepenspartnerschaft<br />

Montag bis Dontag 08:30 – 12:00 Uhr<br />

Montag und Donnerstag 15:00 – 17:00 Uhr<br />

Telefonnummern des Standesamtes <strong>Rheine</strong><br />

Frau Wulff 0 59 71 / 939 – 343<br />

Frau Ehls 0 59 71 / 939 – 344<br />

Frau Tepe 0 59 71 / 939 – 345<br />

Herr Iwan 0 59 71 / 939 – 346<br />

Frau Heemann 0 59 71 / 939 – 445<br />

Faxnummer des Standesamtes <strong>Rheine</strong>: 05971/939-658<br />

E-Mail des Standesamtes <strong>Rheine</strong>: standesamt@rheine.de<br />

Informationen <strong>zur</strong> Namensführung von Eheleuten und <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong><br />

nach deutschem Recht gemäß den Bestimmungen<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

Eheleute:<br />

Die Eheleute können durch eine gemeinsame Erklärung bei o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong><br />

<strong>Eheschließung</strong> einen Ehenamen beim Standesamt bestimmen. Ehename kann<br />

<strong>der</strong> Geburtsname o<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>zur</strong> Zeit <strong>der</strong> Erklärung geführte Familienname <strong>der</strong><br />

Ehefrau o<strong>der</strong> des Ehemannes werden. Eine Ehenamensbestimmung ist<br />

unwi<strong>der</strong>ruflich.<br />

Derjenige, dessen Geburts-/Familienname nicht Ehename geworden ist, kann<br />

einen Doppelnamen führen. Das heißt, dass dem Ehenamen <strong>der</strong> <strong>zur</strong> Zeit <strong>der</strong><br />

Erklärung geführte Geburts-/Familienname vorangestellt o<strong>der</strong> angefügt<br />

werden kann. Ein Doppelname kann nur ein Mal bestimmt und auch nur ein<br />

Mal wi<strong>der</strong>rufen werden.<br />

Gemeinsame Kin<strong>der</strong>:<br />

Kin<strong>der</strong>, welches das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten kraft<br />

Gesetzes den Ehenamen <strong>der</strong> Eltern. Kin<strong>der</strong> über 5 Jahre können sich durch<br />

eine Erklärung beim Standesamt <strong>der</strong> Ehenamensführung <strong>der</strong> Eltern<br />

anschließen.<br />

Führen die Eltern nach <strong>der</strong> <strong>Eheschließung</strong> keinen Ehenamen und begründen<br />

die Eltern erst durch die <strong>Eheschließung</strong> für die gemeinsamen Kin<strong>der</strong> das<br />

gemeinsame Sorgerecht, so können die Eltern binnen 3 Monaten nach <strong>der</strong><br />

<strong>Eheschließung</strong> den Familiennamen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> neu bestimmen. Der<br />

Familienname <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> kann entwe<strong>der</strong> <strong>der</strong> Name <strong>der</strong> Mutter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Name<br />

des Vaters sein.<br />

Für weitere Informationen und für Informationen <strong>zur</strong> Namensführung von<br />

Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen melden Sie sich bitte direkt beim<br />

Standesamt <strong>Rheine</strong>. Die hier aufgeführten Informationen sind nicht vollständig<br />

und geben nur einen kleinen Überblick.

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