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Genossenschaften bzw. genossenschaftliche Unternehmen und ...

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I. Einführende Bemerkungen<br />

1. Zur Aktualität des Themas <strong>und</strong> Klärung von Begriffen<br />

Seit Mitte der 90iger Jahre wird weltweit <strong>und</strong> in EU-Europa wesentlich intensiver als in den Vorjahren zu<br />

<strong>Genossenschaften</strong> diskutiert. In Deutschland setzte die Debatte erst zur Jahrtausendwende ein, hat zwar an<br />

Inhalten zugenommen, aber bis zum heutigen Tag kaum gesellschaftliche Spektren erfasst, die nicht unmittelbar<br />

mit der Genossenschaftsproblematik zu tun haben.<br />

Das insgesamt gewachsene internationale Interesse geht auf einschneidende politische, soziale <strong>und</strong> ökonomische<br />

Veränderungen zurück, die die Suche nach <strong>bzw</strong>. die Motivierung von Selbstorganisationspotenzialen zur Lösung<br />

von Problemen erklären. Die Diskussion zu <strong>Genossenschaften</strong> wird in den meisten Ländern <strong>und</strong><br />

Weltwirtschaftsregionen einerseits mit den Problemkreisen Solidarische <strong>bzw</strong>. Soziale Ökonomie, Dritter<br />

Sektor/Drittes System <strong>und</strong> Zivilgesellschaft verb<strong>und</strong>en, andererseits mit Lokal- <strong>und</strong> Regionalentwicklung sowie<br />

mit <strong>Unternehmen</strong>sstrategien unter den Bedingungen der Globalisierung. Dabei interessieren insbesondere<br />

Potenzen zur Schaffung von Arbeitsplätzen <strong>und</strong> zur sozialen Integation.<br />

Für sozialistische Politik steht die Frage, ob in den Debatten, Diskussionen <strong>und</strong> vor allem in den durch diese<br />

widergespiegelten Entwicklungen gesellschaftliches Reformpotenzial aufgespürt <strong>und</strong> wirksam werden kann <strong>und</strong><br />

welche Konsequenzen sich daraus für eigene Konzepte, Strategien <strong>und</strong> für das eigene Handeln ergeben.<br />

Wenngleich nach dem gesellschaftlichen Reformpotenzial von <strong>genossenschaftliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> <strong>und</strong><br />

Organisationen <strong>und</strong> von <strong>Genossenschaften</strong> gefragt, steht im Mittelpunkt der Analyse <strong>und</strong> Darlegungen die<br />

Genossenschaft. Das geht darauf zurück, dass der Widerstreit von Interessen, die politischen<br />

Auseinandersetzungen – auch <strong>und</strong> insbesondere in Deutschland – mit rechtlichen Fragen zur Genossenschaft als<br />

spezifisches <strong>Unternehmen</strong> verknüpft sind. So sind z. B. das vom Europäischen Rat beschlossene Statut der<br />

Europäischen Genossenschaft <strong>und</strong> die mit ihm verb<strong>und</strong>ene Rechtlinie bis zum Jahre 2006 in nationales Recht<br />

umzusetzen. Damit wird erneut die Debatte über Änderungen zum Genossenschaftsrecht in Deutschland geführt,<br />

die wiederum mit gravierenden Interessengegensätzen zu tun hat.<br />

Die vorliegende Studie will Zusammenhänge zwischen <strong>Genossenschaften</strong>, <strong>genossenschaftliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong><br />

<strong>und</strong> Organisationen, Drittem Sektor <strong>und</strong> Zivilgesellschaft aufzeigen <strong>und</strong> damit Möglichkeiten für mehr<br />

Beschäftigung <strong>und</strong> soziale Integration sowie für gesellschaftspolitische Reformalternativen.<br />

<strong>Genossenschaften</strong> sind spezifische <strong>Unternehmen</strong>, freiwillige Vereinigungen von Personen oder<br />

Personengruppen, die gemeinsam eine höhere Leistungsfähigkeit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit erstreben. Die<br />

Genossenschaft basiert auf persönlicher Mitgliedschaft <strong>und</strong> Selbstverwaltung. Zu ihrer Gründung bedarf es<br />

keines Kapitals von besonderer Höhe. Unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanzahl von<br />

Mitgliedern (in Deutschland sieben, was im internationalen Vergleich sehr hoch ist) gibt es keine von der<br />

Zerlegung des Gr<strong>und</strong>kapitals abhängige Mitgliederzahl. Die Satzung der Genossenschaft ist unter Beachtung des<br />

Genossenschaftsrechts frei gestaltbar. Das Stimmrecht ist an die Mitgliedschaft geb<strong>und</strong>en, der gemeinschaftliche<br />

Geschäftsbetrieb gesetzlich vorgeschrieben. Die Profitmaximierung ist ausgeschlossen. Erzielte Gewinne<br />

müssen unmittelbar für den eigentlichen Förderzweck eingesetzt werden. Die Genossenschaft muss Mitglied<br />

eines Verbandes mit Prüfrecht sein. Die Pflichtprüfung dient dem Schutz der Genossenschaftsmitglieder <strong>und</strong><br />

Gläubiger. (NOLLAU 2004: 6)<br />

Von <strong>genossenschaftliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> <strong>und</strong> Organisationen ist die Rede, wenn diesen Mitglieder<br />

angehören, die der Selbstverwaltung, freiwilligen Mitgliedschaft, Selbstverantwortung <strong>und</strong> dem<br />

gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb anhängen sowie keinen Gewinn oder lediglich Gewinne zum Einsatz für<br />

den Förderzweck erstreben, aber nicht als <strong>Genossenschaften</strong> in das behördliche Register eingetragen sind. Das<br />

ist meist dann der Fall, wenn die Mindestanzahl von sieben Mitgliedern nicht erreicht ist, die Mitgliedschaft in<br />

einem Prüfverein nicht möglich oder nicht gewollt ist, dem Genossenschaftsrecht ist nicht entsprochen werden<br />

kann oder es abgelehnt wird.<br />

International ist es üblich, dass sich <strong>Genossenschaften</strong> als dem Dritten Sektor, <strong>bzw</strong>. der Sozialen Ökonomie (EU)<br />

oder Solidarischen Ökonomie (Lateinamerika) zugehörig erklären <strong>bzw</strong>. als deren Akteure angesehen werden.<br />

Das ist nur folgerichtig, denn als „Dritter Sektor“ wird der Bereich zwischen Staat <strong>und</strong> Privat- <strong>bzw</strong>.<br />

Marktwirtschaft verstanden, in dem kein Profit oder nur zum sozialen <strong>bzw</strong>. Förderzweck erwirtschaftet wird. Der<br />

Begriff differenziert nicht zwischen freiwilligen Vereinigungen in der Rechtsform von z. B. Vereinen,<br />

Stiftungen, <strong>Genossenschaften</strong> einerseits <strong>und</strong> Betrieben, Einrichtungen, Dienststellen <strong>und</strong> sonstigen<br />

institutionalisierten Dienstleistungsangeboten in deren Trägerschaft andererseits. (BAUER/BETZELT: 2000: 10)<br />

„Soziale Ökonomie“ in der Europäischen Union meint im allgemeinen <strong>Genossenschaften</strong>, gemeinsame Betriebe<br />

<strong>und</strong> Stiftungen, die weder der profitorientierten Privatwirtschaft noch dem öffentlichen Sektor zugeordnet<br />

werden können. Sie betrifft vier wesentliche Bereiche: 1) soziales, demokratisches <strong>und</strong> partizipatives<br />

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