Katalog - Rinderzucht Mecklenburg Vorpommern
Katalog - Rinderzucht Mecklenburg Vorpommern
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Auktionsbestimmungen<br />
Alle Tiere werden nach den am Auktionsplatz geltenden und erhältlichen Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen der <strong>Rinderzucht</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> GmbH -<br />
nachfolgend RMV genannt - versteigert.<br />
Käufer und Verkäufer erkennen diese Bestimmungen an.<br />
Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RMV gilt:<br />
1. Die RMV als Kommissionär verkauft die im <strong>Katalog</strong> aufgeführten Tiere im eigenen<br />
Namen für fremde Rechnung<br />
2. Zugelassen sind nur Tiere aus amtlich anerkannten TBC- und brucellosefreien<br />
sowie leukoseunverdächtigen Beständen. Alle Tiere sind BHV1-frei (gE-negativ)<br />
lt. Bundesverordnung und BVD-Antigen-negativ.<br />
3. Wertmindernde Mängel werden vor dem Ausbieten vom Auktionator oder einer<br />
anderen Person angesagt.<br />
4. Unvollständige <strong>Katalog</strong>informationen werden angesagt. Der Verkäufer ist verantwortlich<br />
für die Richtigkeit der <strong>Katalog</strong>angaben. Der Verkäufer leistet hierfür eine<br />
Gewähr von maximal 6 Wochen.<br />
5. Der vom Käufer zu zahlende Rechnungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Zuschlagpreis + 4 % Kommissionsgebühr<br />
+ gesetzliche Mehrwertsteuer<br />
+ anteilige Versicherungsprämie<br />
6. Ein freihändiger Verkauf ist vor Beendigung der Auktion untersagt. Bei Zuwiderhandlungen<br />
ist der Verkäufer gegenüber der RMV schadenersatzpflichtig.<br />
Nur mit Genehmigung der Auktionsleitung ist ein freihändiger Verkauf nach der<br />
Auktion möglich. Die Abrechnung erfolgt über das Auktionsbüro.<br />
Decken und Befruchten bei männlichen Zuchttieren<br />
(gemäß Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RMV GmbH)<br />
Der Verkäufer gewährleistet bei ordnungsgemäßer Haltung und Fütterung:<br />
- die Deckfreudigkeit des Zuchtbullen (Bereitschaft des Bullen, bei paarungsbereiten<br />
Tieren ohne Hemmungen innerhalb von 20 Minuten aufzuspringen und<br />
den Nachstoß ohne Hilfe auszuführen). Ein Mangel ist durch den Käufer in einer<br />
Frist von 6 Wochen ab Gefahrenübergang schriftlich durch tierärztliches Attest<br />
anzuzeigen.<br />
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