x - Amt Breitenburg
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Gemeinde Münsterdorf<br />
Gremium<br />
Gemeindevertretung<br />
Tag Beginn Ende<br />
S i t z u n g s p r o t o k o l l<br />
02.08.2012 19.30 Uhr 21.05 Uhr<br />
Ort<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Breitenburg</strong>, Sitzungszimmer, Osterholz 5, 25524 <strong>Breitenburg</strong><br />
Sitzungsteilnehmer siehe beiliegendes Teilnehmerverzeichnis.<br />
Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls<br />
sind.<br />
gez. Schümann<br />
Vorsitzender<br />
gez. Jörgensen<br />
Protokollführer
T e i l n e h m e r v e r z e i c h n i s<br />
zum Protokoll der Sitzung<br />
der Gemeindevertretung der Gemeinde Münsterdorf<br />
am 02.08.2012<br />
Mitglieder:<br />
KIM Werner Langenfeld X<br />
Sabine Ziegler X<br />
Sylvia Schultz X<br />
Maria Randschau X<br />
Klaus-Ulrich Thiée X<br />
Timm Schmidt X<br />
Werner Mayer X<br />
anwesend<br />
ja nein<br />
CDU Volker Fock X<br />
Jörg Unganz X<br />
Jürgen Illner X<br />
SPD Dirk Schümann -Bürgermeister- X<br />
Bernd Dieckmann X<br />
Uwe Grell X<br />
Torsten Jäger X<br />
Waltraut Marquardt X<br />
Ferner anwesend:<br />
Frau Kratzenberg und Herr Neubauer, beide BIAB e.V.,<br />
Rechtsanwalt Dr. Mecklenburg,<br />
Herr Hinrichsen, BUND e.V.<br />
Bürgermeisterin Ranzau, Gemeinde <strong>Breitenburg</strong>,<br />
Herr Schilling als privater Einwender,<br />
Herr Duschl, Seniorenbeirat<br />
Herr Jörgensen als Protokollführer
Gemeinde Münsterdorf<br />
- Gemeindevertretung -<br />
Gemeinde Münsterdorf, Kätnerstr. 6, 25587 Münsterdorf<br />
Gemeindevertretung<br />
Sitzungsort<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Breitenburg</strong>, Sitzungszimmer<br />
Osterholz 5, 25524 <strong>Breitenburg</strong><br />
1. Anträge zur Tagesordnung<br />
2. Einwohnerfragestunde<br />
3. Mitteilungen des Bürgermeisters<br />
Münsterdorf, den 23.07.2012<br />
Einladung<br />
zur Sitzung<br />
Datum<br />
Do., 02.08.2012<br />
öffentlich<br />
x<br />
T a g e s o r d n u n g<br />
4. Aussprache zum Protokoll der letzten Sitzung<br />
Verkürzte Ladungsfrist<br />
gem. § 34 Abs. 3 GO<br />
Uhrzeit<br />
19.30 Uhr<br />
nichtöffentlich<br />
5. Genehmigung zur Erhöhung des Abfallanteils für die Feuerungswärmeleistung<br />
des Drehofens 11 der Firma Holcim<br />
hier: Gewährung einer finanziellen Unterstützung an die BIAB e.V. zur<br />
Durchführung eines Widerspruchs- und Klageverfahrens<br />
- Unterlagen werden nachgereicht -<br />
6. Mitteilungen und Anfragen<br />
gez. Schümann<br />
- Bürgermeister -<br />
Dirk Schümann<br />
Sprechstunde in der VHS<br />
Donnerstag, 18 – 19 Uhr<br />
– Nicht in den Ferien –<br />
Tel.: 04821 – 90 08 86<br />
dirkschuemann@t-online.de<br />
www.muensterdorf.de<br />
Tel.: 04821/ 87 298<br />
Verwaltung: <strong>Amt</strong> <strong>Breitenburg</strong><br />
Osterholz 5, 25524 <strong>Breitenburg</strong><br />
Tel.: 04828 – 99 00<br />
Fax: 04828 – 99 0 99<br />
info@amt-breitenburg.de<br />
o
Der Vorsitzende stellt die Form und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit<br />
der Gemeindevertretung fest.<br />
Es liegen keine Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs.<br />
1 Satz 2 GO vor.<br />
Der Gemeindevertreter Stefan Holzweiß hat mit Wirkung zum 30.06.2012 auf sein<br />
Mandat verzichtet. Als Nachfolger wurde gemäß § 44 GKWG Herr Bernd Dieckmann<br />
festgestellt.<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet Bürgermeister Schümann Herrn Bernd<br />
Dieckmann durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten<br />
und führt ihn in sein <strong>Amt</strong> ein. Gleichzeitig weist Herr Schümann auf die gewissenhafte<br />
und unparteiische Tätigkeit und auf die Verschwiegenheitspflicht hin.<br />
Die Hauptsatzung und die Entschädigungssatzung der Gemeinde Münsterdorf sowie<br />
die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung werden Herrn Dieckmann ausgehändigt.<br />
Zu Pkt 1: Anträge zur Tagesordnung<br />
Gemeindevertreter Langenfeld stellt gemäß § 4 Abs. 5 der Geschäftsordnung für die<br />
Gemeindevertretung Münsterdorf vom 02.04.1990 den Dringlichkeitsantrag, den<br />
Punkt Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und<br />
1. Landschaftsplanfortschreibung der Gemeinde Lägerdorf für das Teilgebiet<br />
1 „Windpark beiderseits der Autobahn 23“ sowie<br />
Vorhaben bezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Windpark beiderseits der<br />
Autobahn 23“ der Gemeinde Lägerdorf<br />
in die Tagesordnung aufzunehmen.<br />
Nach kurzer Diskussion über die Frage der Dringlichkeit der Angelegenheit unter<br />
Hinweis auf die planmäßige Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am<br />
29.08.2012 zieht Gemeindevertreter Langenfeld seinen Antrag zurück.<br />
Weitere Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.<br />
Zu Pkt. 2: Einwohnerfragestunde<br />
Herr Schilling bittet darum, mit der Stellungnahme zu dem geplanten Windpark in der<br />
Gemeinde Lägerdorf nicht zu lange zu warten.<br />
Bürgermeister Schümann erklärt, dass er unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen<br />
des Bürgermeisters“ noch auf das Thema eingehen wird.<br />
Zu Pkt. 3: Mitteilungen des Bürgermeisters<br />
Windenergieflächen<br />
Zur Ausweisung von Windenergieflächen verweist Bürgermeister Schümann darauf,<br />
dass nach der 2. Anhörung zur Regionalplanung durch die Landesplanung in der<br />
Gemeinde Lägerdorf keine Windeignungsflächen vorgesehen sind. Allerdings sei<br />
Lägerdorf in Verhandlungen mit dem Land und bereite dennoch die Bauleitplanung<br />
(FNP und BP) vor. Zurzeit laufe das frühzeitige Beteiligungsverfahren.
Er erläutert, dass die Gemeinde Münsterdorf in den laufenden Bauleitplanverfahren<br />
noch einmal gehört wird; zunächst bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
zum Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren, aber auch im Rahmen<br />
des Regionalplanverfahrens, wenn das Land die in Lägerdorf vorgesehenen Flächen<br />
doch noch als Windeignungsflächen ausweisen sollte.<br />
Die Stellungnahme der Gemeinde Münsterdorf müsse bis zum 7.9.2012 abgegeben<br />
werden. Es sei also ausreichend Zeit, das Thema in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses<br />
am 29.8.2012 zu diskutieren.<br />
Danach biete sich eine Sondersitzung der Gemeindevertretung am 3. oder<br />
04.09.2012 an. Denkbar sei auch, den Bau- und Umweltausschuss für die Abgabe<br />
einer Stellungnahme zu ermächtigen und diese nachträglich von der Gemeindevertretung<br />
genehmigen zu lassen.<br />
Die Gemeindevertreter sprechen sich für eine außerplanmäßige Sitzung der Gemeindevertretung<br />
am 04.09.2012 aus.<br />
Bürgermeister Schümann weist darauf hin, dass sich Herr Langenfeld dafür ausgesprochen<br />
hat, keine Stellungnahme zu den Bauleitplanverfahren der Gemeinde Lägerdorf<br />
abzugeben, sondern nur darauf hinzuweisen, dass die vorgesehenen Flächen<br />
nicht im aktuellen Entwurf des Regionalplanes enthalten sind und das jetzige<br />
Verfahren somit nicht den Vorgaben der Landesplanung entsprechen.<br />
Für Bürgermeister Schümann ist es aber auch denkbar, sich inhaltlich mit den Vorhaben<br />
der Gemeinde Lägerdorf auseinander zu setzen.<br />
Auf den Einwand des Einwohners Herrn Schilling, dass man doch auch schon frühzeitig,<br />
d.h. in der heutigen Sitzung Einwände erheben könne, erwidert Bürgermeister<br />
Schümann, dass für ihn der einzige Grund dies nicht zu tun die nicht gegebene Eilbedürftigkeit<br />
sei.<br />
Erweiterungsbau Grundschule<br />
Bürgermeister Schümann erläutert, dass bisher alles im Zeitplan verläuft. Die notwendige<br />
Extra-Heizung (Erdwärme) wird ca. 16 – 19 T€ mehr kosten. Er begründet<br />
die Notwendigkeit damit, dass aufgrund des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG)<br />
bei Neubauten 15 % der Energie aus erneuerbaren Energien nachgewiesen werden<br />
müssen.<br />
Gemeindevertreterin Ziegler kritisiert in diesem Zusammenhang, dass diese Informationen<br />
nicht früher von den Fachleuten (Architekt, Fachplaner, Bauamt) erfolgt sind.<br />
Bürgermeister Schümann führt weiter aus, dass auch über die Frage, ob eine Blockwand<br />
oder eine Trockenbauwand wegen der erforderlichen Schalldämmung eingebaut<br />
wird, zu entscheiden ist. Die Kosten sollen ebenfalls noch benannt gegeben<br />
werden.<br />
Zu beiden Themen gibt es eine Baubesprechung am nächsten Dienstag, 07.08.2012,<br />
8.00 Uhr, in der VHS.<br />
Gemeindevertreterin Ziegler weist darauf hin, dass die Blockwand wichtiger Bestandteil<br />
der Planung ist, weil sie nach Ende der Schulzeit entfernt werden kann.<br />
Sollte diese die erforderliche Schalldämmung nicht nachweisen können, so hätte der<br />
Architekt hierauf aufmerksam machen müssen, ergänzt Gemeindevertreter Mayer.<br />
Straßenbeleuchtung<br />
Bürgermeister Schümann berichtet, dass für die Installation der Straßenbeleuchtung<br />
vom PTJ Fristverlängerung bis Ende September 2012 gewährt wurde. Ebenso wurden<br />
die beauftragten Mengen sowie die Anschlusswerte vom PTJ genehmigt.
Er erklärt weiter, dass bei der Ausschreibung Fehler gemacht wurden, indem nicht<br />
alle Beschlüsse der Gemeinde umgesetzt wurden. In der Folge habe er als Bürgermeister<br />
im Vergabeverfahren sich jedoch absolut korrekt verhalten.<br />
Im Leistungsumfang sind Schule, Bauhof etc. enthalten, private Anlieger jedoch<br />
nicht. Sie sollen ein Angebot erhalten.<br />
Bürgermeister Schümann stellt sodann anhand seiner Power-Point-Präsentation die<br />
beauftragten Lampen vor.<br />
Siteco<br />
statt Schuch<br />
SL 10 Micro SL 10 Mini<br />
Radweg Itzehoer Str. Andere Peitschen<br />
Pflasterarbeiten in der Kirchenstraße durch Kabel Deutschland<br />
Bürgermeister Schümann berichtet, dass die Pflasterarbeiten zurzeit laufen, die Genehmigung<br />
seiner Eilentscheidung in dieser Angelegenheit soll in der nächsten Sitzung<br />
der Gemeindevertretung erfolgen.<br />
Von einigen Gemeindevertretern wird schon jetzt Kritik an der Ausführung der Pflasterung<br />
geübt. Bürgermeister Schümann erklärt, dass die Abnahme wg. der Urlaubszeit<br />
ggf. durch einen Tiefbauer auf Honorarbasis erfolgen müsse. Auf die Frage, wer<br />
die Kosten hierfür trägt, erklärt Bürgermeister Schümann, dass er hierüber noch mit<br />
dem <strong>Amt</strong>svorsteher sprechen müsse.<br />
Es wird angefragt, wann die Verlegung des Bekanntmachungskastens in der Kirchenstraße<br />
geplant ist. Bürgermeister Schümann erläutert, dass aufgrund der vorhandenen<br />
Baustelle bisher eine Verlegung nicht erfolgt sei. In Kürze soll der Bekanntmachungskasten<br />
jedoch in der Bushaltestelle Kirchenstraße installiert werden.<br />
Von der Verwaltung wird nochmals darauf hingewiesen, dass zeitgleich eine Änderung<br />
der Hauptsatzung erforderlich sei.
Zu Pkt. 4: Aussprache zum Protokoll der letzten Sitzung<br />
Es liegen keine Wortmeldungen vor.<br />
Zu Pkt. 5: Genehmigung zur Erhöhung des Abfallanteils für die Feuerungswärmeleistung<br />
des Drehofens 11 der Firma Holcim<br />
hier: Gewährung einer finanziellen Unterstützung an die BIAB e.V.<br />
zur Durchführung eines Widerspruchs- und Klageverfahrens<br />
Allen Gemeindevertretern liegt die Vorlage Nr. 13/2012 vor.<br />
Bürgermeister Schümann erläutert, dass die Genehmigung für Holcim mit Bescheid<br />
vom 07.06.2012 erteilt wurde. Wesentliche Bestandteile sind:<br />
• Erhöhung des Abfallanteils von 75% auf 100%<br />
• Erhöhung der Feuerungswärmeleistung von 220 MW auf 240 MW<br />
• Modernisierung der SNCR-Anlage<br />
• Einsatz von kommunalem Klärschlamm<br />
Die Genehmigung hat bis zum 09.07.2012 öffentlich ausgelegen, danach gilt eine<br />
einmonatige Frist für Widersprüche und der Anträge auf Stopp der sofortigen Vollziehung,<br />
also bis zum 09.08.2012.<br />
Bürgermeister Schümann kritisiert die Genehmigungsbehörde. Zwar habe er in gewisser<br />
Weise Verständnis für die Firma Holcim, nicht verstehen könne er hingegen<br />
die Art und Weise, wie die Genehmigungsbehörde auf die diversen Einwendungen<br />
eingegangen sei.<br />
Besonders geärgert habe ihn in diesem Zusammenhang die stets verwendete Formulierung:<br />
„Die Einwendungen sind unbegründet.“<br />
Inhaltlich geht der Bürgermeister beispielhaft nur auf das Thema LKW-Verkehr ein.<br />
Mit den Erläuterungen vom 18.01.2012 wurden ergänzende Berechnungen des VDZ<br />
und des TÜV Nord vorgelegt, die auf der Grundlage folgender theoretischer Maximalbetrachtung<br />
ausgeführt wurden:<br />
Brennstoffmix bei einem Einsatz von 100.0001 / Jahr entwässertem Klärschlamm …<br />
dies entspricht ... 61 LKW Touren / Tag.<br />
Diese bedeute offensichtlich eine Erhöhung der LKW-Touren von ursprünglich 33 auf<br />
50, jetzt auf 61 Touren/Tag.<br />
In einer Besprechung mit dem beauftragten Biologen Greuner-Pönicke stellte sich<br />
heraus, dass sich aus deren Sicht keine Angriffspunkte gegen die Genehmigung ergeben.<br />
Die seinerzeit aus biologischer Sicht vorgebrachten Einwendungen wurden<br />
insoweit auch als „Versuch“ bewertet. Die anderen beteiligten Gemeinden haben daraufhin<br />
ihr Engagement eingestellt, und werden allenfalls geringe finanzielle Unterstützung<br />
direkt an die BIAB leisten.<br />
In einer weiteren Sitzung mit RA Dr. Mecklenburg wurden die Möglichkeiten und<br />
Chancen einer Klage durch die verschiedenen Einwender betrachtet (s. hierzu auch<br />
Vermerk Dr. Mecklenburg v. 17.7.12). Dabei stellte sich heraus, dass die Gemeinde<br />
eher schlechte Chancen bei einem hohen Kostenrisiko hätte. Private Einwender hätten<br />
zwar bessere Chancen, die möglichen Kosten seien jedoch selten durch eine<br />
Rechtsschutzversicherung gedeckt.<br />
Festgestellt wurde, dass die BIAB e.V. als erst kürzlich zugelassener Umweltverband<br />
die besten Klageaussichten mit dem geringsten Kostenrisiko hat. Dieses Kostenrisiko
dürfte bei ca. 25 – 30.000 € liegen. Nach Aussage der BIAB habe man bereits mehr<br />
als 12.000 € an Spenden eingesammelt.<br />
Bürgermeister Schümann betont, dass eine Klage nicht am Geld scheitern dürfe. Er<br />
verweist auch darauf, dass bei einer gewonnenen Klage die Genehmigungsbehörde<br />
die Kosten zu tragen habe. Sollte es zu einem Verfahren in zweiter Instanz kommen,<br />
geschehe dies aber schon unter anderen Vorzeichen. Über eine finanzielle Unterstützung<br />
in 2. Instanz könne man dann immer noch reden.<br />
Er stellt deshalb den Antrag, der BIAB e.V. für die Durchführung des Rechtsbehelfsverfahrens<br />
einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten in Höhe von max. 20.000 €<br />
zu gewähren. Damit verbunden werden sollte eine Beauftragung von RA Dr. Mecklenburg<br />
sowie ein volles Mitspracherecht der Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister<br />
und seine Stellvertreter.<br />
Auf die Frage der Vertreter der BIAB, wie man sich die Ausgestaltung des Mitspracherechts<br />
vorstelle, erläutert der Bürgermeister, dass eine Zusammenarbeit über<br />
Zusammenkünfte und gegenseitigen Austausch von Emails erfolgen könne. Die Gemeinde<br />
möchte ihre Vorstellungen einbringen, letztlich müsse man sich einigen und<br />
einen Konsens erzielen. Er sehe hier aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Verfahren<br />
zu den Einwendungen keine Probleme.<br />
Herr Neubauer als Vertreter erklärt das Einverständnis der BIAB zu diesem Vorgehen.<br />
Frau Kratzenberg schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass die Gemeinde für die<br />
Zeit des Verfahrens Mitglied des Vereins wird. Der Mitgliedsbeitrag für Gemeinden<br />
betrage 0,41 € pro Einwohner, für Münsterdorf also rd. 820,00 €/Jahr.<br />
Gemeindevertreter Thièe ist der Auffassung, dass ein Zuschuss von 20.000 € ausreichend<br />
sein sollte. Herr Unganz stellt klar, dass der Mitgliedsbeitrag in dem Zuschussbetrag<br />
enthalten sein soll.<br />
Bürgermeister Schümann erläutert in diesem Zusammenhang, dass die Verwaltung<br />
die Zulässigkeit einer Zuschussgewährung an die BIAB mit der Kommunalaufsicht<br />
des Kreises geklärt habe. Rechtliche Bedenken der Kommunalaufsicht gebe es unter<br />
Hinweis auf die § 2 und § 8 der Gemeindeordnung nicht. Eine haushaltsrechtliche<br />
Deckung der Ausgaben sei durch einen Überschuss im Ergebnishaushalt sowie<br />
durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gegeben.<br />
Bürgermeister Schümann erläutert ferner, dass ein einzulegender Widerspruch fundiert,<br />
aber nicht zu sehr in die Tiefe gehen sollte. Dr. Mecklenburg ergänzt, dass man<br />
die Frage, wie umfänglich ein Widerspruch sein sollte, ausführlich diskutiert habe.<br />
Seiner Auffassung nach sollte dieser einen Umfang von vielleicht 10 Seiten haben.<br />
Hinsichtlich der Gebührenbemessung eines Widerspruchsbescheides der Ausgangsbehörde<br />
kann die Gebühr grundsätzlich bis zu der Gebührenhöhe des Genehmigungsbescheides<br />
festgesetzt werden. Zwar liege der Gebührenbescheid noch<br />
nicht vor, man rechne jedoch mit bis zum 35.000 €.<br />
Auf Nachfrage von Gemeindevertreter Thièe erläutert Dr. Mecklenburg, dass Grundlage<br />
für die Gebührenhöhe das Verwaltungskostengesetz sei. Das LLUR habe hierzu<br />
erklärt, die Gebühr für einen Widerspruchsbescheid nach Aufwand abzurechnen zu<br />
wollen, „gedeckelt“ durch die Gebührenhöhe für den Ausgangsbescheid. Es sei von<br />
Stundensätzen zwischen 50 € und 90 € auszugehen.
Nach den Erfahrungen von Herrn Hinrichsen dürften die Gebühren für einen Widerspruchsbescheid<br />
bei rd. 3.000 € liegen. Er regt in diesem Zusammenhang an, in einem<br />
Widerspruch nur das auszuführen, was auch beklagt werden soll.<br />
RA Dr. Mecklenburg hält die genannten 3.000 € für absolut realistisch und führt ergänzend<br />
aus, dass die Argumente nicht innerhalb einer bestimmten Frist vorgetragen<br />
werden müssen.<br />
Dr. Mecklenburg erläutert zu den Aussichten einer Klage nochmals, dass die größeren<br />
Chancen im Allgemeinen eher bei der Behörde liegen.<br />
Als Umweltverband könne die BIAB jedoch Gesichtspunkte geltend machen, die bis<br />
Mai 2011 nach deutschem Recht nicht einklagbar waren. Hierzu zählen insbesondere<br />
auch die Emissionswerte.<br />
Wichtig sei auch die Frage, ob von einer Mitverbrennung oder einer gewöhnlichen<br />
Abfallverbrennung ausgegangen wird, wobei bei einem Abfallanteil von 100 % wohl<br />
kaum von einer Mitverbrennung die Rede sein könne.<br />
Daneben gebe es weitere Ansatzpunkte für eine Klage (Ausnahmewerte, keine<br />
Worst-Case-Berechnung etc.)<br />
Frau Kratzenberg weist ergänzend darauf hin, dass man die Befürchtung habe, dass<br />
es in ein paar Jahren durch ein nichtöffentliches Verfahren zu einer Erhöhung der<br />
Produktionsmenge mit einer damit verbundenen weiteren Erhöhung der Emissionen<br />
kommen könnte. Deshalb sei es aus Sicht der BIAB ggf. die einzige und letzte Chance,<br />
sich in den Genehmigungsablauf einzubringen.<br />
Dr. Mecklenburg bestätigt den günstigen Zeitpunkt für einen Widerspruch bzw. eine<br />
Klage.<br />
Nach Abschluss der Diskussion wird entsprechend der Vorlage 13/2012 – Variante 1<br />
– folgender Beschluss gefasst:<br />
Die Gemeinde Münsterdorf wird keinen eigenen Rechtsbehelf gegen die Genehmigung<br />
zur Erhöhung des Abfallanteils für die Feuerungswärmeleistung des Drehofens<br />
11 der Firma Holcim einlegen.<br />
Stattdessen gewährt die Gemeinde Münsterdorf der BIAB e.V. einen nicht rückzahlbaren<br />
Zuschuss in Höhe von maximal 20.000,00 € zu den ungedeckten Kosten eines<br />
Rechtsbehelfsverfahrens (Widerspruch, Eilantrag, Klage) gegen die Genehmigung<br />
zur Erhöhung des Abfallanteils für die Feuerungswärmeleistung des Drehofens 11<br />
der Firma Holcim. Die BIAB e.V. hat zunächst alle vorhandenen Eigenmittel einzusetzen.<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt, der Gemeinde ein umfangreiches Mitsprache-<br />
und Beteiligungsrecht in dem Widerspruchs- und Klageverfahren durch die BIAB einräumen<br />
zu lassen. Als Rechtsbeistand ist Dr. Mecklenburg zu beauftragen. Nach<br />
Erteilung eines Widerspruchsbescheides sind die Klageaussichten durch den Bürgermeister,<br />
seine beiden Vertreter sowie RA Dr. Mecklenburg erneut zu beurteilen.<br />
Die Mittel sind – soweit erforderlich – außerplanmäßig, oder im Haushalt 2013 zur<br />
Verfügung zu stellen. Die Unabweisbarkeit einer erforderlichen außerplanmäßigen<br />
Ausgabe/Verpflichtung wird gem. § 95 d GO anerkannt.<br />
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen
Sodann wird über eine Mitgliedschaft der Gemeinde Münsterdorf in der BIAB e.V. für<br />
ein Jahr abgestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen<br />
3 Enthaltungen<br />
Gemeindevertreter Thièe hält diesen Schritt nicht für richtig, und stellt sich eine Mitgliedschaft<br />
mit Zahlung und ohne Verrechnung vor. Bürgermeister Schümann unterstützt<br />
diesen Antrag mit dem Hinweis auf eine Mitgliedschaft für die Jahre 2012 und<br />
2013.<br />
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen<br />
Zu Pkt. 6: Mitteilungen und Anfragen<br />
Gemeindevertreterin Ziegler erklärt, dass ihre Tochter als Assistentin des Vorstandes<br />
bei der Firma Holcim beschäftigt sei, sie jedoch hinsichtlich des Vorhabens der Firma<br />
Holcim ihre eigene Meinung habe.<br />
Auf Nachfrage erklärt LVB Jörgensen, dass er hierin keinen Grund für eine Befangenheit<br />
von Frau Ziegler zu TOP 5 sehe.