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x - Amt Breitenburg

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Gemeinde Münsterdorf<br />

Gremium<br />

Gemeindevertretung<br />

Tag Beginn Ende<br />

S i t z u n g s p r o t o k o l l<br />

02.08.2012 19.30 Uhr 21.05 Uhr<br />

Ort<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Breitenburg</strong>, Sitzungszimmer, Osterholz 5, 25524 <strong>Breitenburg</strong><br />

Sitzungsteilnehmer siehe beiliegendes Teilnehmerverzeichnis.<br />

Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls<br />

sind.<br />

gez. Schümann<br />

Vorsitzender<br />

gez. Jörgensen<br />

Protokollführer


T e i l n e h m e r v e r z e i c h n i s<br />

zum Protokoll der Sitzung<br />

der Gemeindevertretung der Gemeinde Münsterdorf<br />

am 02.08.2012<br />

Mitglieder:<br />

KIM Werner Langenfeld X<br />

Sabine Ziegler X<br />

Sylvia Schultz X<br />

Maria Randschau X<br />

Klaus-Ulrich Thiée X<br />

Timm Schmidt X<br />

Werner Mayer X<br />

anwesend<br />

ja nein<br />

CDU Volker Fock X<br />

Jörg Unganz X<br />

Jürgen Illner X<br />

SPD Dirk Schümann -Bürgermeister- X<br />

Bernd Dieckmann X<br />

Uwe Grell X<br />

Torsten Jäger X<br />

Waltraut Marquardt X<br />

Ferner anwesend:<br />

Frau Kratzenberg und Herr Neubauer, beide BIAB e.V.,<br />

Rechtsanwalt Dr. Mecklenburg,<br />

Herr Hinrichsen, BUND e.V.<br />

Bürgermeisterin Ranzau, Gemeinde <strong>Breitenburg</strong>,<br />

Herr Schilling als privater Einwender,<br />

Herr Duschl, Seniorenbeirat<br />

Herr Jörgensen als Protokollführer


Gemeinde Münsterdorf<br />

- Gemeindevertretung -<br />

Gemeinde Münsterdorf, Kätnerstr. 6, 25587 Münsterdorf<br />

Gemeindevertretung<br />

Sitzungsort<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Breitenburg</strong>, Sitzungszimmer<br />

Osterholz 5, 25524 <strong>Breitenburg</strong><br />

1. Anträge zur Tagesordnung<br />

2. Einwohnerfragestunde<br />

3. Mitteilungen des Bürgermeisters<br />

Münsterdorf, den 23.07.2012<br />

Einladung<br />

zur Sitzung<br />

Datum<br />

Do., 02.08.2012<br />

öffentlich<br />

x<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

4. Aussprache zum Protokoll der letzten Sitzung<br />

Verkürzte Ladungsfrist<br />

gem. § 34 Abs. 3 GO<br />

Uhrzeit<br />

19.30 Uhr<br />

nichtöffentlich<br />

5. Genehmigung zur Erhöhung des Abfallanteils für die Feuerungswärmeleistung<br />

des Drehofens 11 der Firma Holcim<br />

hier: Gewährung einer finanziellen Unterstützung an die BIAB e.V. zur<br />

Durchführung eines Widerspruchs- und Klageverfahrens<br />

- Unterlagen werden nachgereicht -<br />

6. Mitteilungen und Anfragen<br />

gez. Schümann<br />

- Bürgermeister -<br />

Dirk Schümann<br />

Sprechstunde in der VHS<br />

Donnerstag, 18 – 19 Uhr<br />

– Nicht in den Ferien –<br />

Tel.: 04821 – 90 08 86<br />

dirkschuemann@t-online.de<br />

www.muensterdorf.de<br />

Tel.: 04821/ 87 298<br />

Verwaltung: <strong>Amt</strong> <strong>Breitenburg</strong><br />

Osterholz 5, 25524 <strong>Breitenburg</strong><br />

Tel.: 04828 – 99 00<br />

Fax: 04828 – 99 0 99<br />

info@amt-breitenburg.de<br />

o


Der Vorsitzende stellt die Form und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit<br />

der Gemeindevertretung fest.<br />

Es liegen keine Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs.<br />

1 Satz 2 GO vor.<br />

Der Gemeindevertreter Stefan Holzweiß hat mit Wirkung zum 30.06.2012 auf sein<br />

Mandat verzichtet. Als Nachfolger wurde gemäß § 44 GKWG Herr Bernd Dieckmann<br />

festgestellt.<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet Bürgermeister Schümann Herrn Bernd<br />

Dieckmann durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten<br />

und führt ihn in sein <strong>Amt</strong> ein. Gleichzeitig weist Herr Schümann auf die gewissenhafte<br />

und unparteiische Tätigkeit und auf die Verschwiegenheitspflicht hin.<br />

Die Hauptsatzung und die Entschädigungssatzung der Gemeinde Münsterdorf sowie<br />

die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung werden Herrn Dieckmann ausgehändigt.<br />

Zu Pkt 1: Anträge zur Tagesordnung<br />

Gemeindevertreter Langenfeld stellt gemäß § 4 Abs. 5 der Geschäftsordnung für die<br />

Gemeindevertretung Münsterdorf vom 02.04.1990 den Dringlichkeitsantrag, den<br />

Punkt Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und<br />

1. Landschaftsplanfortschreibung der Gemeinde Lägerdorf für das Teilgebiet<br />

1 „Windpark beiderseits der Autobahn 23“ sowie<br />

Vorhaben bezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Windpark beiderseits der<br />

Autobahn 23“ der Gemeinde Lägerdorf<br />

in die Tagesordnung aufzunehmen.<br />

Nach kurzer Diskussion über die Frage der Dringlichkeit der Angelegenheit unter<br />

Hinweis auf die planmäßige Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am<br />

29.08.2012 zieht Gemeindevertreter Langenfeld seinen Antrag zurück.<br />

Weitere Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.<br />

Zu Pkt. 2: Einwohnerfragestunde<br />

Herr Schilling bittet darum, mit der Stellungnahme zu dem geplanten Windpark in der<br />

Gemeinde Lägerdorf nicht zu lange zu warten.<br />

Bürgermeister Schümann erklärt, dass er unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen<br />

des Bürgermeisters“ noch auf das Thema eingehen wird.<br />

Zu Pkt. 3: Mitteilungen des Bürgermeisters<br />

Windenergieflächen<br />

Zur Ausweisung von Windenergieflächen verweist Bürgermeister Schümann darauf,<br />

dass nach der 2. Anhörung zur Regionalplanung durch die Landesplanung in der<br />

Gemeinde Lägerdorf keine Windeignungsflächen vorgesehen sind. Allerdings sei<br />

Lägerdorf in Verhandlungen mit dem Land und bereite dennoch die Bauleitplanung<br />

(FNP und BP) vor. Zurzeit laufe das frühzeitige Beteiligungsverfahren.


Er erläutert, dass die Gemeinde Münsterdorf in den laufenden Bauleitplanverfahren<br />

noch einmal gehört wird; zunächst bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

zum Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren, aber auch im Rahmen<br />

des Regionalplanverfahrens, wenn das Land die in Lägerdorf vorgesehenen Flächen<br />

doch noch als Windeignungsflächen ausweisen sollte.<br />

Die Stellungnahme der Gemeinde Münsterdorf müsse bis zum 7.9.2012 abgegeben<br />

werden. Es sei also ausreichend Zeit, das Thema in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses<br />

am 29.8.2012 zu diskutieren.<br />

Danach biete sich eine Sondersitzung der Gemeindevertretung am 3. oder<br />

04.09.2012 an. Denkbar sei auch, den Bau- und Umweltausschuss für die Abgabe<br />

einer Stellungnahme zu ermächtigen und diese nachträglich von der Gemeindevertretung<br />

genehmigen zu lassen.<br />

Die Gemeindevertreter sprechen sich für eine außerplanmäßige Sitzung der Gemeindevertretung<br />

am 04.09.2012 aus.<br />

Bürgermeister Schümann weist darauf hin, dass sich Herr Langenfeld dafür ausgesprochen<br />

hat, keine Stellungnahme zu den Bauleitplanverfahren der Gemeinde Lägerdorf<br />

abzugeben, sondern nur darauf hinzuweisen, dass die vorgesehenen Flächen<br />

nicht im aktuellen Entwurf des Regionalplanes enthalten sind und das jetzige<br />

Verfahren somit nicht den Vorgaben der Landesplanung entsprechen.<br />

Für Bürgermeister Schümann ist es aber auch denkbar, sich inhaltlich mit den Vorhaben<br />

der Gemeinde Lägerdorf auseinander zu setzen.<br />

Auf den Einwand des Einwohners Herrn Schilling, dass man doch auch schon frühzeitig,<br />

d.h. in der heutigen Sitzung Einwände erheben könne, erwidert Bürgermeister<br />

Schümann, dass für ihn der einzige Grund dies nicht zu tun die nicht gegebene Eilbedürftigkeit<br />

sei.<br />

Erweiterungsbau Grundschule<br />

Bürgermeister Schümann erläutert, dass bisher alles im Zeitplan verläuft. Die notwendige<br />

Extra-Heizung (Erdwärme) wird ca. 16 – 19 T€ mehr kosten. Er begründet<br />

die Notwendigkeit damit, dass aufgrund des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG)<br />

bei Neubauten 15 % der Energie aus erneuerbaren Energien nachgewiesen werden<br />

müssen.<br />

Gemeindevertreterin Ziegler kritisiert in diesem Zusammenhang, dass diese Informationen<br />

nicht früher von den Fachleuten (Architekt, Fachplaner, Bauamt) erfolgt sind.<br />

Bürgermeister Schümann führt weiter aus, dass auch über die Frage, ob eine Blockwand<br />

oder eine Trockenbauwand wegen der erforderlichen Schalldämmung eingebaut<br />

wird, zu entscheiden ist. Die Kosten sollen ebenfalls noch benannt gegeben<br />

werden.<br />

Zu beiden Themen gibt es eine Baubesprechung am nächsten Dienstag, 07.08.2012,<br />

8.00 Uhr, in der VHS.<br />

Gemeindevertreterin Ziegler weist darauf hin, dass die Blockwand wichtiger Bestandteil<br />

der Planung ist, weil sie nach Ende der Schulzeit entfernt werden kann.<br />

Sollte diese die erforderliche Schalldämmung nicht nachweisen können, so hätte der<br />

Architekt hierauf aufmerksam machen müssen, ergänzt Gemeindevertreter Mayer.<br />

Straßenbeleuchtung<br />

Bürgermeister Schümann berichtet, dass für die Installation der Straßenbeleuchtung<br />

vom PTJ Fristverlängerung bis Ende September 2012 gewährt wurde. Ebenso wurden<br />

die beauftragten Mengen sowie die Anschlusswerte vom PTJ genehmigt.


Er erklärt weiter, dass bei der Ausschreibung Fehler gemacht wurden, indem nicht<br />

alle Beschlüsse der Gemeinde umgesetzt wurden. In der Folge habe er als Bürgermeister<br />

im Vergabeverfahren sich jedoch absolut korrekt verhalten.<br />

Im Leistungsumfang sind Schule, Bauhof etc. enthalten, private Anlieger jedoch<br />

nicht. Sie sollen ein Angebot erhalten.<br />

Bürgermeister Schümann stellt sodann anhand seiner Power-Point-Präsentation die<br />

beauftragten Lampen vor.<br />

Siteco<br />

statt Schuch<br />

SL 10 Micro SL 10 Mini<br />

Radweg Itzehoer Str. Andere Peitschen<br />

Pflasterarbeiten in der Kirchenstraße durch Kabel Deutschland<br />

Bürgermeister Schümann berichtet, dass die Pflasterarbeiten zurzeit laufen, die Genehmigung<br />

seiner Eilentscheidung in dieser Angelegenheit soll in der nächsten Sitzung<br />

der Gemeindevertretung erfolgen.<br />

Von einigen Gemeindevertretern wird schon jetzt Kritik an der Ausführung der Pflasterung<br />

geübt. Bürgermeister Schümann erklärt, dass die Abnahme wg. der Urlaubszeit<br />

ggf. durch einen Tiefbauer auf Honorarbasis erfolgen müsse. Auf die Frage, wer<br />

die Kosten hierfür trägt, erklärt Bürgermeister Schümann, dass er hierüber noch mit<br />

dem <strong>Amt</strong>svorsteher sprechen müsse.<br />

Es wird angefragt, wann die Verlegung des Bekanntmachungskastens in der Kirchenstraße<br />

geplant ist. Bürgermeister Schümann erläutert, dass aufgrund der vorhandenen<br />

Baustelle bisher eine Verlegung nicht erfolgt sei. In Kürze soll der Bekanntmachungskasten<br />

jedoch in der Bushaltestelle Kirchenstraße installiert werden.<br />

Von der Verwaltung wird nochmals darauf hingewiesen, dass zeitgleich eine Änderung<br />

der Hauptsatzung erforderlich sei.


Zu Pkt. 4: Aussprache zum Protokoll der letzten Sitzung<br />

Es liegen keine Wortmeldungen vor.<br />

Zu Pkt. 5: Genehmigung zur Erhöhung des Abfallanteils für die Feuerungswärmeleistung<br />

des Drehofens 11 der Firma Holcim<br />

hier: Gewährung einer finanziellen Unterstützung an die BIAB e.V.<br />

zur Durchführung eines Widerspruchs- und Klageverfahrens<br />

Allen Gemeindevertretern liegt die Vorlage Nr. 13/2012 vor.<br />

Bürgermeister Schümann erläutert, dass die Genehmigung für Holcim mit Bescheid<br />

vom 07.06.2012 erteilt wurde. Wesentliche Bestandteile sind:<br />

• Erhöhung des Abfallanteils von 75% auf 100%<br />

• Erhöhung der Feuerungswärmeleistung von 220 MW auf 240 MW<br />

• Modernisierung der SNCR-Anlage<br />

• Einsatz von kommunalem Klärschlamm<br />

Die Genehmigung hat bis zum 09.07.2012 öffentlich ausgelegen, danach gilt eine<br />

einmonatige Frist für Widersprüche und der Anträge auf Stopp der sofortigen Vollziehung,<br />

also bis zum 09.08.2012.<br />

Bürgermeister Schümann kritisiert die Genehmigungsbehörde. Zwar habe er in gewisser<br />

Weise Verständnis für die Firma Holcim, nicht verstehen könne er hingegen<br />

die Art und Weise, wie die Genehmigungsbehörde auf die diversen Einwendungen<br />

eingegangen sei.<br />

Besonders geärgert habe ihn in diesem Zusammenhang die stets verwendete Formulierung:<br />

„Die Einwendungen sind unbegründet.“<br />

Inhaltlich geht der Bürgermeister beispielhaft nur auf das Thema LKW-Verkehr ein.<br />

Mit den Erläuterungen vom 18.01.2012 wurden ergänzende Berechnungen des VDZ<br />

und des TÜV Nord vorgelegt, die auf der Grundlage folgender theoretischer Maximalbetrachtung<br />

ausgeführt wurden:<br />

Brennstoffmix bei einem Einsatz von 100.0001 / Jahr entwässertem Klärschlamm …<br />

dies entspricht ... 61 LKW Touren / Tag.<br />

Diese bedeute offensichtlich eine Erhöhung der LKW-Touren von ursprünglich 33 auf<br />

50, jetzt auf 61 Touren/Tag.<br />

In einer Besprechung mit dem beauftragten Biologen Greuner-Pönicke stellte sich<br />

heraus, dass sich aus deren Sicht keine Angriffspunkte gegen die Genehmigung ergeben.<br />

Die seinerzeit aus biologischer Sicht vorgebrachten Einwendungen wurden<br />

insoweit auch als „Versuch“ bewertet. Die anderen beteiligten Gemeinden haben daraufhin<br />

ihr Engagement eingestellt, und werden allenfalls geringe finanzielle Unterstützung<br />

direkt an die BIAB leisten.<br />

In einer weiteren Sitzung mit RA Dr. Mecklenburg wurden die Möglichkeiten und<br />

Chancen einer Klage durch die verschiedenen Einwender betrachtet (s. hierzu auch<br />

Vermerk Dr. Mecklenburg v. 17.7.12). Dabei stellte sich heraus, dass die Gemeinde<br />

eher schlechte Chancen bei einem hohen Kostenrisiko hätte. Private Einwender hätten<br />

zwar bessere Chancen, die möglichen Kosten seien jedoch selten durch eine<br />

Rechtsschutzversicherung gedeckt.<br />

Festgestellt wurde, dass die BIAB e.V. als erst kürzlich zugelassener Umweltverband<br />

die besten Klageaussichten mit dem geringsten Kostenrisiko hat. Dieses Kostenrisiko


dürfte bei ca. 25 – 30.000 € liegen. Nach Aussage der BIAB habe man bereits mehr<br />

als 12.000 € an Spenden eingesammelt.<br />

Bürgermeister Schümann betont, dass eine Klage nicht am Geld scheitern dürfe. Er<br />

verweist auch darauf, dass bei einer gewonnenen Klage die Genehmigungsbehörde<br />

die Kosten zu tragen habe. Sollte es zu einem Verfahren in zweiter Instanz kommen,<br />

geschehe dies aber schon unter anderen Vorzeichen. Über eine finanzielle Unterstützung<br />

in 2. Instanz könne man dann immer noch reden.<br />

Er stellt deshalb den Antrag, der BIAB e.V. für die Durchführung des Rechtsbehelfsverfahrens<br />

einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten in Höhe von max. 20.000 €<br />

zu gewähren. Damit verbunden werden sollte eine Beauftragung von RA Dr. Mecklenburg<br />

sowie ein volles Mitspracherecht der Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister<br />

und seine Stellvertreter.<br />

Auf die Frage der Vertreter der BIAB, wie man sich die Ausgestaltung des Mitspracherechts<br />

vorstelle, erläutert der Bürgermeister, dass eine Zusammenarbeit über<br />

Zusammenkünfte und gegenseitigen Austausch von Emails erfolgen könne. Die Gemeinde<br />

möchte ihre Vorstellungen einbringen, letztlich müsse man sich einigen und<br />

einen Konsens erzielen. Er sehe hier aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Verfahren<br />

zu den Einwendungen keine Probleme.<br />

Herr Neubauer als Vertreter erklärt das Einverständnis der BIAB zu diesem Vorgehen.<br />

Frau Kratzenberg schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass die Gemeinde für die<br />

Zeit des Verfahrens Mitglied des Vereins wird. Der Mitgliedsbeitrag für Gemeinden<br />

betrage 0,41 € pro Einwohner, für Münsterdorf also rd. 820,00 €/Jahr.<br />

Gemeindevertreter Thièe ist der Auffassung, dass ein Zuschuss von 20.000 € ausreichend<br />

sein sollte. Herr Unganz stellt klar, dass der Mitgliedsbeitrag in dem Zuschussbetrag<br />

enthalten sein soll.<br />

Bürgermeister Schümann erläutert in diesem Zusammenhang, dass die Verwaltung<br />

die Zulässigkeit einer Zuschussgewährung an die BIAB mit der Kommunalaufsicht<br />

des Kreises geklärt habe. Rechtliche Bedenken der Kommunalaufsicht gebe es unter<br />

Hinweis auf die § 2 und § 8 der Gemeindeordnung nicht. Eine haushaltsrechtliche<br />

Deckung der Ausgaben sei durch einen Überschuss im Ergebnishaushalt sowie<br />

durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gegeben.<br />

Bürgermeister Schümann erläutert ferner, dass ein einzulegender Widerspruch fundiert,<br />

aber nicht zu sehr in die Tiefe gehen sollte. Dr. Mecklenburg ergänzt, dass man<br />

die Frage, wie umfänglich ein Widerspruch sein sollte, ausführlich diskutiert habe.<br />

Seiner Auffassung nach sollte dieser einen Umfang von vielleicht 10 Seiten haben.<br />

Hinsichtlich der Gebührenbemessung eines Widerspruchsbescheides der Ausgangsbehörde<br />

kann die Gebühr grundsätzlich bis zu der Gebührenhöhe des Genehmigungsbescheides<br />

festgesetzt werden. Zwar liege der Gebührenbescheid noch<br />

nicht vor, man rechne jedoch mit bis zum 35.000 €.<br />

Auf Nachfrage von Gemeindevertreter Thièe erläutert Dr. Mecklenburg, dass Grundlage<br />

für die Gebührenhöhe das Verwaltungskostengesetz sei. Das LLUR habe hierzu<br />

erklärt, die Gebühr für einen Widerspruchsbescheid nach Aufwand abzurechnen zu<br />

wollen, „gedeckelt“ durch die Gebührenhöhe für den Ausgangsbescheid. Es sei von<br />

Stundensätzen zwischen 50 € und 90 € auszugehen.


Nach den Erfahrungen von Herrn Hinrichsen dürften die Gebühren für einen Widerspruchsbescheid<br />

bei rd. 3.000 € liegen. Er regt in diesem Zusammenhang an, in einem<br />

Widerspruch nur das auszuführen, was auch beklagt werden soll.<br />

RA Dr. Mecklenburg hält die genannten 3.000 € für absolut realistisch und führt ergänzend<br />

aus, dass die Argumente nicht innerhalb einer bestimmten Frist vorgetragen<br />

werden müssen.<br />

Dr. Mecklenburg erläutert zu den Aussichten einer Klage nochmals, dass die größeren<br />

Chancen im Allgemeinen eher bei der Behörde liegen.<br />

Als Umweltverband könne die BIAB jedoch Gesichtspunkte geltend machen, die bis<br />

Mai 2011 nach deutschem Recht nicht einklagbar waren. Hierzu zählen insbesondere<br />

auch die Emissionswerte.<br />

Wichtig sei auch die Frage, ob von einer Mitverbrennung oder einer gewöhnlichen<br />

Abfallverbrennung ausgegangen wird, wobei bei einem Abfallanteil von 100 % wohl<br />

kaum von einer Mitverbrennung die Rede sein könne.<br />

Daneben gebe es weitere Ansatzpunkte für eine Klage (Ausnahmewerte, keine<br />

Worst-Case-Berechnung etc.)<br />

Frau Kratzenberg weist ergänzend darauf hin, dass man die Befürchtung habe, dass<br />

es in ein paar Jahren durch ein nichtöffentliches Verfahren zu einer Erhöhung der<br />

Produktionsmenge mit einer damit verbundenen weiteren Erhöhung der Emissionen<br />

kommen könnte. Deshalb sei es aus Sicht der BIAB ggf. die einzige und letzte Chance,<br />

sich in den Genehmigungsablauf einzubringen.<br />

Dr. Mecklenburg bestätigt den günstigen Zeitpunkt für einen Widerspruch bzw. eine<br />

Klage.<br />

Nach Abschluss der Diskussion wird entsprechend der Vorlage 13/2012 – Variante 1<br />

– folgender Beschluss gefasst:<br />

Die Gemeinde Münsterdorf wird keinen eigenen Rechtsbehelf gegen die Genehmigung<br />

zur Erhöhung des Abfallanteils für die Feuerungswärmeleistung des Drehofens<br />

11 der Firma Holcim einlegen.<br />

Stattdessen gewährt die Gemeinde Münsterdorf der BIAB e.V. einen nicht rückzahlbaren<br />

Zuschuss in Höhe von maximal 20.000,00 € zu den ungedeckten Kosten eines<br />

Rechtsbehelfsverfahrens (Widerspruch, Eilantrag, Klage) gegen die Genehmigung<br />

zur Erhöhung des Abfallanteils für die Feuerungswärmeleistung des Drehofens 11<br />

der Firma Holcim. Die BIAB e.V. hat zunächst alle vorhandenen Eigenmittel einzusetzen.<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Gemeinde ein umfangreiches Mitsprache-<br />

und Beteiligungsrecht in dem Widerspruchs- und Klageverfahren durch die BIAB einräumen<br />

zu lassen. Als Rechtsbeistand ist Dr. Mecklenburg zu beauftragen. Nach<br />

Erteilung eines Widerspruchsbescheides sind die Klageaussichten durch den Bürgermeister,<br />

seine beiden Vertreter sowie RA Dr. Mecklenburg erneut zu beurteilen.<br />

Die Mittel sind – soweit erforderlich – außerplanmäßig, oder im Haushalt 2013 zur<br />

Verfügung zu stellen. Die Unabweisbarkeit einer erforderlichen außerplanmäßigen<br />

Ausgabe/Verpflichtung wird gem. § 95 d GO anerkannt.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen


Sodann wird über eine Mitgliedschaft der Gemeinde Münsterdorf in der BIAB e.V. für<br />

ein Jahr abgestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen<br />

3 Enthaltungen<br />

Gemeindevertreter Thièe hält diesen Schritt nicht für richtig, und stellt sich eine Mitgliedschaft<br />

mit Zahlung und ohne Verrechnung vor. Bürgermeister Schümann unterstützt<br />

diesen Antrag mit dem Hinweis auf eine Mitgliedschaft für die Jahre 2012 und<br />

2013.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen<br />

Zu Pkt. 6: Mitteilungen und Anfragen<br />

Gemeindevertreterin Ziegler erklärt, dass ihre Tochter als Assistentin des Vorstandes<br />

bei der Firma Holcim beschäftigt sei, sie jedoch hinsichtlich des Vorhabens der Firma<br />

Holcim ihre eigene Meinung habe.<br />

Auf Nachfrage erklärt LVB Jörgensen, dass er hierin keinen Grund für eine Befangenheit<br />

von Frau Ziegler zu TOP 5 sehe.

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