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BEBAUUNGSPLAN Nr. 33c „Nördlich des Friedhofs ... - Alzey

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Kreisstadt <strong>Alzey</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>33c</strong> „Nördlich <strong>des</strong> <strong>Friedhofs</strong> Schafhausen“ Begründung<br />

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<strong>BEBAUUNGSPLAN</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>33c</strong><br />

„Nördlich <strong>des</strong> <strong>Friedhofs</strong> Schafhausen“<br />

STADTBAUAMT ALZEY<br />

Stand: Juli 2002<br />

BEGRÜNDUNG<br />

<strong>33c</strong>_Begründ_07-02.Doc Stand 07/2002


Kreisstadt <strong>Alzey</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>33c</strong> „Nördlich <strong>des</strong> <strong>Friedhofs</strong> Schafhausen“ Begründung<br />

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INHALT<br />

1 Allgemeines.....................................................................................................3<br />

2 Geltungsbereich .............................................................................................3<br />

3 Bestehende Rechtsverhältnisse....................................................................3<br />

4 Ziele und Zwecke............................................................................................3<br />

5 Laqe und Beschreibunq .................................................................................4<br />

6 Erschließunq ...................................................................................................4<br />

7 Flächenbilanz ..................................................................................................5<br />

8 Planinhalt und Festsetzungen .......................................................................5<br />

8.1 Art und Maß der baulichen Nutzung.................................................................5<br />

8.2 Lan<strong>des</strong>pflegerischer Planungsbeitrag (LPB) ....................................................6<br />

9 Bodenordnung ..............................................................................................10<br />

10 Erschließungskosten....................................................................................10<br />

11 Finanzierung..................................................................................................10<br />

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Kreisstadt <strong>Alzey</strong> B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>33c</strong> „Nördlich <strong>des</strong> <strong>Friedhofs</strong> Schafhausen“ Begründung<br />

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1 Allgemeines<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Alzey</strong> hat am 16.12.1991 die Aufstellung <strong>des</strong><br />

Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 33 C "Nördlich <strong>des</strong> <strong>Friedhofs</strong> Schafhausen"<br />

beschlossen.<br />

2 Geltungsbereich<br />

Das Plangebiet liegt im Norden von Schafhausen östlich der <strong>Friedhofs</strong>traße<br />

und wird von folgenden Parzellen in Flur 30 der Gemarkung <strong>Alzey</strong> begrenzt:<br />

- Parzellen <strong>Nr</strong>. 74/3, 24/5, 24/3, 26/3, 28/4, 28/7, 29/2 und 82;<br />

Die Ausgleichsflächen bestehen aus:<br />

- Teile der Parzelle <strong>Nr</strong>. 207 in Flur 31 der Gemarkung <strong>Alzey</strong><br />

3 Bestehende Rechtsverhältnisse<br />

Für das vorgesehene Plangebiet wird erstmals ein Bebauungsplan<br />

aufgestellt.<br />

Die Planung entwickelt sich aus dem seit 1998 wirksamen<br />

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan.<br />

Die Ziele der Regional- und Lan<strong>des</strong>planung werden durch diese Planung<br />

nicht gestört, wie es die Anhörung der TÖB zur Fortschreibung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes ergab.<br />

Weitere bestehende, planungsrelevante Rechtsverhältnisse sind der<br />

Stadtverwaltung nicht bekannt.<br />

4 Ziele und Zwecke<br />

Die Stadt <strong>Alzey</strong> fühlt sich verpflichtet, die Eigenentwicklung der Stadtteile zu<br />

unterstützen.<br />

Wegen eines Mangels an bezahlbaren, familiengerechten Baugrundstücken<br />

soll in <strong>Alzey</strong>-Schafhausen ein kleines, zweckmäßig zu verwirklichen<strong>des</strong><br />

Baugebiet am nördlichen Ortsrand geschaffen werden. Diese<br />

Baulandausweisung ist wegen der vorhandenen Erschließungseinrichtungen<br />

bzw. wegen der einfachen Erweiterung der Erschließungsanlagen sehr<br />

kostengünstig.<br />

Im Westen der Ortslage ist eine Erweiterung <strong>des</strong> Baugebiets wegen seiner<br />

Größe und Topographie im Moment sehr aufwendig und nicht schnell genug<br />

realisierbar.<br />

Die für die Versiegelung erforderlichen Ausgleichsflächen werden teilweise im<br />

Baugebiet und teilweise außerhalb, in zumutbarer Nähe an der Selz,<br />

ausgewiesen. Da die relativ kleine Ausgleichsfläche innerhalb der Weinberge<br />

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nicht so wirksam ist, wird als Ausgleichsfläche die Renaturierungsfläche der<br />

Selz vergrößert.<br />

Der Regionale Raumordnungsplan Rheinhessen bzw. seine Fortschreibung<br />

weisen <strong>Alzey</strong> als Mittelzentrum mit den besonderen Funktionen "gewerblicher<br />

Entwicklungsort " und " auszubauende Wohngemeinde" aus .<br />

Zur Erfüllung dieser Eigenentwicklung und der ist die Ausweisung von<br />

Bauland erforderlich.<br />

Die neu geschaffenen Bauplätze am Kastanienweg, südlich <strong>des</strong> Friedhofes<br />

sind inzwischen bebaut.<br />

Am Kartenberger Weg sind einige Bauvorhaben wegen der fehlenden<br />

Erschließung nicht realisierbar.<br />

Nördlich der Gau-Odernheimer-Straße sind einige Bauplätze in Privatbesitz,<br />

die der Eigentümer jedoch nicht verkauft.<br />

Auch im Süden ist eine Erweiterung wegen der Ortsumgehungsstraße aus<br />

räumlichen und Lärmimmisionsgründen unzweckmäßig.<br />

5 Laqe und Beschreibunq<br />

Der nördliche Ortsrand wird zur Zeit gebildet von einem Aussiedlerhof,<br />

Bolzplatz, Friedhof und Wohnhäusern an der westlichen Seite der<br />

<strong>Friedhofs</strong>traße.<br />

Das geplante Baugebiet schließt sich in nordöstlicher Richtung an.<br />

Die fast gleichmäßig geneigte Fläche steigt nach Nordwesten mit rd. 6-8%<br />

und wird derzeit landwirtschaftlich, überwiegend als Weinberg, genutzt.<br />

Klimatisch gesehen handelt es sich um einen frostgefährdeten Bereich. Der<br />

Kaltluftabfluß wird jedoch durch festgesetzte Kaltluftschneisen ermöglicht.<br />

6 Erschließunq<br />

Das Baugebiet wird über die <strong>Friedhofs</strong>traße an den örtlichen Verkehr<br />

angeschlossen. Die innere Erschließung erfolgt über eine Stichstraße mit<br />

Wendeplatz in ausreichender Größe für Müll- und Feuerwehrfahrzeuge.<br />

Der Wirtschaftsweg am Südrand <strong>des</strong> Plangebiets muss der Landwirtschaft als<br />

eine der weinigen Ost-West-Verbindungen erhalten bleiben.<br />

Die Ver- und Entsorgung geschieht durch Erweiterung der bestehenden<br />

Netze.<br />

Da der Wasserdruck nicht ausreicht, sind von den Bauwilligen entsprechende<br />

Druckerhöhungsanlagen einzurichten.<br />

Die Entwässerung geschieht im Trennverfahren. Das Schmutzwasser wird<br />

dem vorhandenen Kanal in der <strong>Friedhofs</strong>traße zugeleitet und im<br />

Gruppenklärwerk "Oberes Selztal" der VG <strong>Alzey</strong>-Land mitbehandelt.<br />

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Das Regenwasser der Grundstücke wird über Zisternen mit Puffervolumen<br />

und Überlauf von Regenwasserablaufleitungen in den bestehenden Flutfang<br />

eingeleitet. Die Straßenentwässerung erfolgt oberflächlich in Sickermulden.<br />

Der Ausgleich der Wasserführung wird durch die Schaffung <strong>des</strong><br />

Regenrückhaltevolumens in den Regenwasserzisternen hergestellt.<br />

7 Flächenbilanz<br />

Nettobauland 9 871 qm 86 %<br />

Öffentliche Verkehrsfläche 1 032 qm 9 %<br />

Öffentliche Grünfläche 78 qm 1 %<br />

Wirtschaftsweg 485 qm 4 %<br />

Summe Plangebiet 11 466 qm 100 %<br />

Parzelle für Ausgleichsmaßnahmen ca. 3 730 qm<br />

- davon Bachlauf Selz ca. 1 560 qm<br />

- davon Ausgleichsfläche ca. 2 170 qm<br />

8 Planinhalt und Festsetzungen<br />

8.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

Der <strong>Alzey</strong>er Stadtteil Schafhausen ist aus stadtplanerischer Sicht betrachtet<br />

ein Dorf, das durch landwirtschaftlich genutzte Gebäude und ländliche<br />

Bauformen geprägt ist.<br />

Die <strong>Friedhofs</strong>traße wird von landwirtschaftlichen Fahrzeugen stark genutzt;<br />

diese Funktion muss gesichert bleiben.<br />

Unter weiterer Berücksichtigung der benachbarten landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen soll für das Baugebiet keine spezifische Art der baulichen<br />

Nutzung ausgewiesen werden, damit die Beurteilung der Art der baulichen<br />

Nutzung nach § 34 BauGB erfolgt. Die nachrichtlich eingezeichneten<br />

Grundstücksgrenzen sollen dem bauwilligen Bürger lediglich als<br />

Größenmaßstab dienen.<br />

Die klimatischen Bedingungen und auch die dörflichen Strukturen erfordern<br />

das geringe Maß der baulichen Nutzung, eng gezogene Baugrenzen, geringe<br />

Grundflächenzahlen und die offene Bauweise in Verbindung mit max. 2<br />

Wohneinheiten pro Wohngebäude. Diese Festsetzungen sollen den<br />

Kaltluftabfluss ermöglichen und den Versiegelungsgrad möglichst gering<br />

halten.<br />

Lediglich am Ost-Rand sind Einzelhäuser mit 4 Wohneinheiten bzw. auch<br />

Doppelhäuser mit max. 2 Wohneinheiten zulässig, weil sie hintereinander<br />

stehen und dadurch den Kaltluftabfluss nicht behindern.<br />

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Die Festsetzung der Geschossigkeit (1 Vollgeschoss) und der Firsthöhe von<br />

max. 9,0 m in Verbindung mit der Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten<br />

pro Wohngebäude sollen die Maßstäblichkeit der dörflichen Bebauung<br />

gewährleisten und städtebauliche Wohnstrukturen von Schafhausen als Dorf<br />

berücksichtigen.<br />

Die Bestimmungen über Einfriedigungen, Garagen, und Nebengebäude<br />

sollen ebenfalls einem möglichst ungehinderten Kaltluftabfluss sicherstellen.<br />

Um Nutzungen mit starkem Kundenverkehr zu vermeiden und um auch ein<br />

optisch ruhiges Baugebiet zu erhalten, sind Werbeanlagen generell<br />

genehmigungsbedürftig und werden in der Größe begrenzt.<br />

8.2 Lan<strong>des</strong>pflegerischer Planungsbeitrag (LPB)<br />

Zur Verwirklichung der Ziele <strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

wurde vom Büro für Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur Schmitz und<br />

Wünsch, Bad Kreuznach, ein landschaftspflegerischer Planungsbeitrag (LPB)<br />

zu diesem Bebauungsplan erarbeitet.<br />

Wesentliche Abweichungen zwischen LPB und Bebauungsplan wurden durch<br />

den Bauausschuss gebilligt und werden wie folgt begründet:<br />

Zu 2.7:<br />

- Größe und Lage <strong>des</strong> Baugebietes fügen sich nicht ins Landschaftsbild ein<br />

Diese Bedenken hat der Bauausschuss mit dem Hinweis zurückgewiesen,<br />

dass durch die Verwirklichung <strong>des</strong> westlich angrenzenden Baugebiets "Am<br />

Kartenberg" und <strong>des</strong> östlich angrenzenden Aussiedlerhofs die Grünkulisse<br />

bereits durchbrochen ist.<br />

Gerade durch die nun geplante Bebauung und die Randeingrünung soll ein<br />

neuer Ortsrand gebildet werden, der die bestehende "Wunde" heilen soll.<br />

Baumbestandene Friedhöfe und Bolzplätze bilden nicht notwendigerweise<br />

einen immerwährenden Ortsrand. Durch Ausweitung der Bauflächen wird das<br />

Landschaftsbild zwar verändert, im Zusammenhang mit der neuen Randeingrünung<br />

jedoch nicht zwangsweise beeinträchtigt.<br />

Allein die östliche Seite der <strong>Friedhofs</strong>traße einreihig zu bebauen, ist zu<br />

unwirtschaftlich. Die Landschaft würde bandartig zerschnitten und wirkte<br />

somit viel störender.<br />

Zu b 1:<br />

Die Flächengröße der Versiegelung beträgt abweichend von Seite 11 <strong>des</strong><br />

LPB:<br />

Baufläche (9 871 qm x GRZ 0,3 + 50% für Nebenfl.) 4 442 qm<br />

öffentlicher Straßenraum 977 qm<br />

Parkplatz (110 qm x 0,5) 55 qm<br />

Verkehrsgrün (b 2), teilversiegelt (78 qm x 0,5) 39 qm<br />

gesamt 5 513 qm<br />

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Das heißt: von privater Seite ist eine Flächenversiegelung von 4 442 qm in<br />

Ansatz gebracht, von öffentlicher Seite 1 071 qm.<br />

Von einer unnötigen Flächenversiegelung (Seite 12) kann nicht die Rede<br />

sein:<br />

- die Größe der Grundstücke wird nicht nur vom Bebauungsplan<br />

vorgegeben, sondern auch vom Willen <strong>des</strong> Bauherrn beeinflusst; das<br />

zulässige Maß der Nutzung bleibt in jedem Fall gleich groß.<br />

- ein Wirtschaftsweg darf nicht zur baulichen Erschließung herangezogen<br />

werden- insofern kann auch nicht von doppelter Erschließung gesprochen<br />

werden.<br />

- der Wirtschaftsweg ist als teilversiegelter Bestand bereits vorhanden und<br />

geht somit nicht in die Bilanz der Neuversiegelung mit ein.<br />

- die Straßenbreiten im Bereich <strong>des</strong> Wendeplatzes sind erforderlich, um die<br />

Mehrfachfunktion zu erfüllen: Fahrgasse zu den Stellplätzen und<br />

Garageneinfahrten, Radius und Schleppkurven für Feuerwehr- und<br />

Müllfahrzeuge, Min<strong>des</strong>tbreite der Baugrundstücke und auch die<br />

Sickermulden für die Straßenentwässerung.<br />

Zu ö 1:<br />

Die Flächengröße <strong>des</strong> durch Hausgärten überplanten Weinbergs beträgt:<br />

5 429 qm (9 871 qm x 0,55% = nicht überbaubare Fläche)<br />

Zu e 1:<br />

Negative Fernwirkungen, wie sie auf Seite 14 beschrieben sind, werden wie<br />

folgt minimiert:<br />

- die freien Ortsränder nach Osten und Westen werden auf 10 m breiten<br />

Streifen eingegrünt:<br />

Je 150 qm ist ein Baum II. Ordnung und je 3 qm ein Strauch anzupflanzen<br />

(unter Beachtung <strong>des</strong> Nachbarrechts).<br />

- Eine Durchgrünung wird durch die Bäume in den Vorgärten erreicht.<br />

- Die Firstrichtung wird parallel zu den Höhenlinien festgesetzt.<br />

Die Festsetzungen dieses Bauungsplans sind nahezu identisch mit denen für<br />

die benachbarten Gebiete. Die bemängelte eigene Identität ist aus diesen<br />

Gründen nicht zu erreichen. Der Bezug zu den gegebenen Strukturen im<br />

Umfeld von Aussiedlerhof, Neubaugebiet und überkommenen Dorfstrukturen<br />

ist bei den momentanen Wohnvorstellungen der breiten Masse auch wohl<br />

nicht möglich.<br />

Zu e 3:<br />

Im Hinblick auf die kritisierte Ortsrandgestaltung wird auf „zu 2.7“ verwiesen.<br />

Der Friedhof mit altem Laubbaumbestand und der Bolzplatz mit Birkenreihe<br />

bilden derzeit zusammen einen ideal ausgeprägten Ortsrand, der zukünftig<br />

die Funktion einer Baugebietsdurchgrünung übernehmen soll. Diese<br />

Funktionsänderung wurde bisher nicht ausreichend gewürdigt.<br />

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Dass am Ortsrand eher kleinere Baukörper wünschenswert seien, ist eine<br />

Sichtweise, zu deren Durchsetzung solch einschneidende Festsetzungen wie<br />

z. B. auch eine Begrenzung der Grundstücksgröße getroffen werden müssten,<br />

wie es bisher im gesamten Stadtgebiet von <strong>Alzey</strong> nicht geschehen ist.<br />

Der typische Dorfrand <strong>des</strong> rheinhessischen Dorfes wird auch nicht von<br />

kleinen Baukörpern, sondern von geschlossenen Anlagen aus Scheunen,<br />

Wohn- und Nebengebäuden und Einfriedungsmauern gebildet. Doch die<br />

heutige Funktion der Dörfer hat sich gewandelt und bringt andere<br />

Gebäudeformen hervor.<br />

Zu Vb 1.1<br />

Geplante Flächenversiegelung:<br />

öffentlicher Straßenraum 977 qm<br />

Parkplatz (110 qm x 0,5) 55 qm<br />

Verkehrsgrün (b 2), teilversiegelt (78 qm x 0,5) 39 qm<br />

Baufläche (9 871 qm x GRZ 0,3 + 50% für Nebenfl.) 4 442 qm<br />

gesamt 5 513 qm<br />

Somit beträgt der Versiegelungswert im öffentlichen Bereich 1 071 qm (= +<br />

174 qm gegenüber LPB), im privaten Bereich 4 442 qm (= + 1 362 qm<br />

gegenüber LPB) und ist somit insgesamt gegenüber dem LPB um 1 536 qm<br />

größer.<br />

zu Eb 1.2:<br />

Die Stadt <strong>Alzey</strong> ist nicht in der Lage, in jedem Baugebiet öffentliche<br />

Grünflächen dieser Größenordnung zu erwerben und zu unterhalten. Der<br />

Streifen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern wird 10 m tief<br />

ausgewiesen, damit er auf die GRZ angerechnet werden kann und somit die<br />

Baugrundstücke für Bauwillige erschwinglich bleiben. Die Nutzung wird<br />

entsprechend extensiv vorgeschrieben.<br />

Als Ersatzmaßnahme werden an der Selz Ausgleichsflächen im Rahmen der<br />

Salzrenaturierung angelegt.<br />

Flächengröße: 2 170 qm (Flur 31, <strong>Nr</strong>. 207).<br />

Die Gestaltung der Ausgleichsfläche wird entsprechend den Zielen der<br />

Selzrenaturierung vorgenommen.<br />

Zu Aö 1:<br />

Flächengröße:<br />

Gartenfläche (9 871 qm x 0,55) 5 429 qm<br />

öffentliche Grünfläche (78 qm x 0,5) 39 qm<br />

gesamt 5 468 qm<br />

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Zu Ge 1.1:<br />

Wie beschrieben, jedoch statt Straßenbaumpflanzungen werden<br />

Baumpflanzungen in den Vorgärten festgesetzt und die nördliche<br />

Ortsrandeingrünung erfolgt auf einem 10 m breitem Streifen.<br />

Zu Ge 1.2<br />

Wie beschrieben, jedoch mit einer Firsthöhe von 9 m, die sich beispielsweise<br />

wie folgt zusammensetzen kann:<br />

0,50 m Sockelhöhe<br />

2,75 m Geschosshöhe<br />

0,75 m Kniestock<br />

5,0 m Dachhöhe (bei 45° und 10 m Hausbreite)<br />

Zu Ge 1.4<br />

Zusätzlich zu den getönten Fassadenfarben soll die z. Z. bevorzugte weiße<br />

Fassade zugelassen werden.<br />

Zu Ge 1.5<br />

Die Staffelung (Firstrichtung) erfolgt parallel zu den Höhenlinien und der<br />

Planstraße wie beschrieben, jedoch sollen auf allen Grundstücken Einzel-<br />

und Doppelhäuser zugelassen werden. Aus Gründen <strong>des</strong> Kaltluftabflusses<br />

sollen Hausgruppen untersagt werden.<br />

Zu Ge 2.1<br />

Die Straßenführung mit Wendeplatz wurde bereits in der Antwort zu b 1<br />

begründet. Die öffentliche Grünfläche im Wendehammer ist umgeben von<br />

Fahrbahnen und PKW- Stellplätzen und kann <strong>des</strong>wegen wohl nicht<br />

Funktionen der wohnungsnahen Grünversorgung übernehmen. Die Lage <strong>des</strong><br />

Baugebiets am Dorfrand zur freien Landschaft erfordert auch nicht unbedingt<br />

einen solch ausgebildeten Platz.<br />

Zu Ge 2.2<br />

Die zusätzliche Wegeverbindung zum Friedhof ist für ein solch kleines<br />

Baugebiet überflüssig und damit ökologisch und ökonomisch nicht vertretbar.<br />

Der Kaltluftabfluss wird durch entsprechende Festsetzungen im<br />

Bebauungsplan gesichert.<br />

Zu Ge 2.3<br />

Baumpflanzungen, die gemäß LPB im Straßenraum, auf der Grünfläche im<br />

Wendehammer und an dem Fußweg zum Friedhof vorgesehen waren, sollen<br />

durch entsprechende Pflanzungen in den Vorgärten ersetzt werden.<br />

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Zu Ge 3:<br />

Die Ortsrandgestaltung durch den Bebauungsplan wurde bereits unter der<br />

Antwort „zu e 1“ begründet.<br />

Zu Ge 4.1:<br />

siehe Antwort „zu Ge 2.1“<br />

Zu Ge 4.2:<br />

Das Material <strong>des</strong> Straßenbelags soll nicht Inhalt <strong>des</strong> Bebauungsplans<br />

werden. Vor Baubeginn werden - wie üblich - die Anlieger über die Ausbauart<br />

befragt.<br />

9 Bodenordnung<br />

Zur Erreichung <strong>des</strong> Planungszieles sind bodenordnende Maßnahmen<br />

erforderlich. Falls ein freiwilliger privater Tausch nicht zustande kommt, kann<br />

auch die gesetzlich geregelte Umlegung §§ 45 ff. BauGB eingeleitet werden.<br />

10 Erschließungskosten<br />

1. Verkehrsfläche 160.000,-- DM<br />

2. Grünfläche 5.000,-- DM<br />

3. Bäume 1.000,-- DM<br />

4. Abwasseranlagen 165.000,-- DM<br />

5. Wasser 15.000,-- DM<br />

6. Strom 8.000,-- DM<br />

Zwischensumme 354.000,-- DM<br />

7. Planung, Bauleitung und zur Abrundung 86.000,-- DM<br />

Erschließungsaufwand gesamt 440.000,-- DM<br />

11 Finanzierung<br />

Die Erschließungskosten werden gemäß Satzung auf die<br />

Grundstückseigentümer umgelegt bzw. durch Anschluss- und<br />

Einrichtungsgebühren erhoben.<br />

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