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Die Patientenverfügung - Salus BKK

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<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong><br />

Christian Rappert, Jurist<br />

Köln, im März 2013


Themenübersicht<br />

• Was ist ein <strong>Patientenverfügung</strong>?<br />

• Wann und für wen ist sie sinnvoll?<br />

• Rechtliche Wirkung der Verfügung<br />

• Inhalte einer <strong>Patientenverfügung</strong><br />

• Adressen und Ansprechpartner<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013 2


Was ist eine <strong>Patientenverfügung</strong>?<br />

§ 1901 a Abs. 1 BGB<br />

Das Gesetz definiert die <strong>Patientenverfügung</strong> als<br />

• schriftliche Festlegung<br />

• einer volljährigen Person,<br />

• ob sie in eine bestimmte,<br />

• zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht<br />

unmittelbar bevorstehende<br />

• Untersuchung ihres Gesundheitszustandes,<br />

Heilbehandlungen, oder in ärztliche Eingriffe<br />

• einwilligt oder sie untersagt.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Warum ist eine <strong>Patientenverfügung</strong><br />

sinnvoll?<br />

• Der medizinische Fortschritt der vergangenen Jahrzehnte bietet vielen schwer<br />

kranken Menschen Hoffnung und Chancen.<br />

• Für viele andere Menschen bedeutet es aber auch die Angst vor Sterbens Sterbens- und<br />

Leidensverlängerung.<br />

• Jeder Patient hat das Recht selbst<br />

über medizinische Maßnahmen zu<br />

entscheiden.<br />

• <strong>Die</strong>ser Wille kann über eine Patienten-<br />

verfügung festgestellt werden.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Für wen ist eine <strong>Patientenverfügung</strong><br />

sinnvoll?<br />

• Eine <strong>Patientenverfügung</strong> kann und darf grundsätzlich jeder erstellen.<br />

• Der Stellenwert einer <strong>Patientenverfügung</strong> wächst mit den individuellen<br />

Gestaltungsbedürfnissen im Einzelfall.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Hintergedanken bei der<br />

<strong>Patientenverfügung</strong><br />

Folgende Punkte können dabei eine Rolle spielen<br />

• Familiäre Besonderheiten / Zerwürfnisse<br />

• Was ist Ihnen im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig?<br />

• Wovor haben Sie Angst und<br />

was erhoffen Sie sich?<br />

• Religiöse Motive<br />

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Wirkung der <strong>Patientenverfügung</strong><br />

Festlegungen in <strong>Patientenverfügung</strong>en bedeuten, dass jeder selbst die<br />

Verantwortung für die Folgen übernimmt, wenn ein Arzt diesen Anordnungen<br />

entspricht.<br />

• Vergegenwärtigen Sie sich, dass Festlegungen die Sie heute für oder gegen<br />

eine bestimmte Behandlung treffen, unter Umständen bedeutet, dass Sie auf ein<br />

Weiterleben verzichten.<br />

• Umgekehrt müssen müssen müssen Sie sich auch im Klaren sein, dass Sie für die Chance,<br />

weiterleben zu können, möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbestimmung in<br />

Kauf nehmen.<br />

Fazit:<br />

<strong>Die</strong> Entscheidung für oder gegen eine <strong>Patientenverfügung</strong> ist eine sehr<br />

persönliche Entscheidung. Sinnvoll kann sie für jeden sein.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Was bedeutet das für die Entscheidung?<br />

• Nehmen Sie sich alle Zeit für die Entscheidung und Formulierung, die Sie<br />

brauchen.<br />

• Beraten Sie sich mit Ihrem Arzt.<br />

• Sprechen Sie mit Angehörigen, Freunden,<br />

Seelsorgern oder spezialisierten Beratungsstellen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Form der <strong>Patientenverfügung</strong><br />

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Wie muss die <strong>Patientenverfügung</strong><br />

aussehen?<br />

• <strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong> muss schriftlich verfasst und durch Namensunterschrift<br />

eigenhändig unterzeichnet sein.<br />

• Alternativ kann die schriftlich verfasste Verfügung auch durch notarielles<br />

Handzeichen beglaubigt werden.<br />

• Mündliche Äußerungen des Verfügenden<br />

sind deshalb aber nicht wirkungslos.<br />

• Ist der mutmaßliche Patientenwille<br />

festzustellen, werden mündliche<br />

Äußerungen einbezogen.<br />

Vgl.:§ 1901 a Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 126 Abs. 1 BGB<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Ist ein Widerruf möglich?<br />

• <strong>Die</strong> schriftlich zu verfassende <strong>Patientenverfügung</strong> kann jederzeit formlos<br />

widerrufen werden.<br />

Vgl.: § 1901 Abs. 1 S. 3 BGB<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Tipp für die Praxis<br />

• <strong>Patientenverfügung</strong>en sollten in regelmäßigen Abständen (z.B. jährlich) erneuert<br />

oder bestätigt werden.<br />

• So kann sichergestellt werden, dass die Verfügung<br />

Ihrem aktuellen Willen entspricht.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Wie kommt die <strong>Patientenverfügung</strong> zum<br />

behandelnden Arzt?<br />

• Das Umfeld muss über die Existenz der <strong>Patientenverfügung</strong> informiert werden.<br />

• Bei besonderen Krankheiten sollten die behandelnden Ärzte informiert werden –<br />

ggf. Aushändigung einer Kopie<br />

• Es kann ein Hinweis auf die Existenz<br />

mitgeführt werden,<br />

z.B. im Organspenderausweis.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Rechtsverbindlichkeit<br />

Der Gesetzgeber hat mit der neuen gesetzlichen Regelung zur Patienten-<br />

verfügung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Festlegungen für<br />

bestimmte ärztliche Maßnahmen verbindlich sind.<br />

Voraussetzung ist, dass<br />

• die konkrete Lebens- und<br />

Behandlungssituation eindeutig<br />

festgestellt werden kann.<br />

• die Erklärung freiverantwortlich und<br />

ohne Druck von außen abgegeben<br />

worden ist.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Weitere Voraussetzungen<br />

• Ärztliche Aufklärung muss vorausgegangen sein<br />

• oder: Ausdrücklicher – schriftlicher – Verzicht auf die Aufklärung<br />

• Es darf kein Widerruf vorliegen.<br />

• Es dürfen keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen,<br />

dass die Verfügung zum Behandlungszeitpunkt nicht mehr gelten sollte.<br />

• Ist ein Vertreter bestellt, hat dieser die <strong>Patientenverfügung</strong> zu prüfen und den<br />

Willen des Patienten festzustellen. (Vgl.: § 1901 a Abs. 1 S. 2 BGB)<br />

• Der Vertreter darf seinen Willen nicht an die Stelle des Patientenwillens setzen.<br />

• Unbeachtlich sind Anordnungen in <strong>Patientenverfügung</strong>en, die gegen ein<br />

gesetzliches Verbot verstoßen. (§ 134 BGB)<br />

• Daher ist es unzulässig, wenn der Verfügende in seiner <strong>Patientenverfügung</strong> von<br />

dem behandelnden Arzt z.B. eine strafbare Tötung auf Verlangen fordert.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Sinnvolle Ergänzungen<br />

• Sind eigene Entscheidungen nicht mehr möglich, bestellt das Betreuungsgericht<br />

einen Betreuer, der alle Fragen der Gesundheitsfürsorge im Sinne des<br />

Betreuten entscheidet.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Weitere Vollmachten<br />

• Vorsorgevollmacht<br />

Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen,<br />

d.h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen<br />

Vollmachtgebers. Es ist unbedingtes Vertrauen erforderlich.<br />

• Betreuungsverfügung<br />

<strong>Die</strong> Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und<br />

selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage<br />

ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Inhalte der <strong>Patientenverfügung</strong><br />

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Inhalte der <strong>Patientenverfügung</strong><br />

Aufbau<br />

• Eingangsformel<br />

• Situation, in der die <strong>Patientenverfügung</strong> greifen soll<br />

• Festlegung zu ärztlichen / pflegerischen Maßnahmen<br />

• Wünsche zu Ort und Begleitung<br />

• Aussage zur Verbindlichkeit<br />

• Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen<br />

• Hinweise auf beigefügte Erläuterungen zur <strong>Patientenverfügung</strong><br />

• Organspende<br />

• Schlussformel<br />

• Datum, Unterschrift – ggf. Aktualisierung<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Verwendung von Vordrucken<br />

Es gibt im Internet eine Vielzahl von Entwürfen und Vordrucken<br />

• Stichworte: <strong>Patientenverfügung</strong>, Patientenbrief, Patientenanwaltschaft,<br />

Vorausverfügung, etc.)<br />

Prüfen sie vor der Verwendung genau, ob ein Formulierungsvorschlag Ihren<br />

Anforderungen und Wertvorstellungen entspricht.<br />

Eine ärztliche Beratung oder die Inanspruchnahme einer fachkundigen<br />

Organisation ist zur Vermeidung von folgenschweren Fehlern nahezu<br />

unumgänglich.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Was gibt es zu beachten?<br />

Vermeiden Sie unbestimmte Formulierungen ohne allgemeingültige Aussagekraft<br />

• „Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens<br />

besteht erwarte ich, dass ...“<br />

• „unwürdiges Dahinvegetieren“<br />

• „qualvolles Leiden“<br />

• „Apparatemedizin“<br />

<strong>Die</strong>se Aussagen sind wenig hilfreich<br />

und lassen Spielraum für<br />

umfassende Auslegungen, da Sie<br />

nichts darüber aussagen, was für<br />

Sie ein erträgliches Leben ist.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Was gibt es zu beachten?<br />

• Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht inhaltlich widersprechen.<br />

• Sie erklären möglichst lange leben zu wollen, lehnen aber bestimmte<br />

lebenserhaltende Maßnahmen ab.<br />

• Stellen Sie heraus, in welcher Situation Ihre Verfügung greifen soll<br />

• Stellen Sie möglicherweise sogar konkret auf eine bestimmte Krankheit ab<br />

• Sterbephase<br />

• Endstadium einer unheilbaren Krankheit<br />

• dauernder Verlust der Einsichts- und<br />

Kommunikationsfähigkeit<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Was gibt es zu beachten?<br />

Legen Sie konkrete Maßnahmen fest<br />

z.B.:<br />

• keine künstliche Ernährung<br />

• künstliche Beatmung<br />

• keine Reanimation<br />

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über mögliche Behandlungsverläufe und was in Ihrer<br />

konkreten Situation sinnvoll ist.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Adressen und Ansprechpartner<br />

• Zentrum für medizinische Ethik in Bochum<br />

• www.medizinethik.de/verfuegungen.htm<br />

• Bayerisches Justizministerium „Vorsorge<br />

für Unfall, Krankheit und Alter, www.justiz.<br />

bayern.de/_broschueren/download.htm<br />

/download.htm<br />

<strong>Die</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>, Christian Rappert, März 2013<br />

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!<br />

<strong>Die</strong> <strong>Salus</strong> <strong>BKK</strong> überzeugt mit starken Leistungen und ausgezeichnetem Service.<br />

Alle Infos unter www.salus-bkk.de/auszeichnung.

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