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Der Amtsvorsteher - beim Amt Moorrege

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<strong>Amt</strong> <strong>Moorrege</strong> * <strong>Amt</strong>sstraße 12 * 25436 <strong>Moorrege</strong><br />

An alle Gebäudeeigentümer in<br />

Appen, Groß Nordende, Heidgraben,<br />

Holm, <strong>Moorrege</strong>, Neuendeich<br />

Bankverbindung der <strong>Amt</strong>skasse <strong>Moorrege</strong><br />

VR Bank Pinneberg Kto.- Nr.: 43557090 (BLZ 221 914 05)<br />

<strong>Der</strong> <strong><strong>Amt</strong>svorsteher</strong><br />

<strong>Amt</strong>sstraße 12<br />

25436 <strong>Moorrege</strong><br />

Tel. (Zentrale): 04122/854-0<br />

Fax (zentral) : 04122/854-140<br />

E-mail: info@amt-moorrege.de<br />

www.amt-moorrege.de<br />

Datum: 23.03.2009 Aktenzeichen: 7 /701.000<br />

Auskunft erteilt: Uwe Denker Tel.: 04122/854-112 Fax: 04122/854-212<br />

E-Mail: uwe.denker@amt-moorrege.de<br />

Prüfung der Grundstücksentwässerungsleitungen auf Dichtigkeit<br />

Das <strong>Amt</strong> <strong>Moorrege</strong> gibt nachfolgend Informationen und Erläuterungen zu der erforderlichen<br />

Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen auf Grundstücken.<br />

Intakte Grundstücksentwässerungsleitungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer eigenen<br />

Gesundheitsvorsorge. Durch undichte Abwasserleitungen kann es zu einer erheblichen<br />

Grundwasserverunreinigung kommen.<br />

Wurzeleinwuchs im Kanal<br />

Einragender Dichtring<br />

Quelle: azv-südholstein<br />

Damit auch in Zukunft unsere Kinder das Grundwasser mit einem vertretbaren<br />

Aufwand für die Trinkwasserversorgung der Menschen und Tiere nutzen können,<br />

ist die Feststellung der Dichtigkeit unerlässlich.<br />

Sprechzeiten der <strong>Amt</strong>sverwaltung<br />

MO.-FR. 8.00 - 12.00 UHR<br />

MO. 14.00 - 16.30 UHR<br />

JEDEN 1. MONTAG IM MONAT BIS 18:00 UHR<br />

Und nach Vereinbarung


Zur prüfpflichtigen Grundstücksentwässerung gehören neben den Abwasserleitungen<br />

auch alle Schächte und sonstigen Bauwerke wie z.B. Hebeanlagen.<br />

In der Norm ( DIN 1986-30 ) ist festgelegt, wie und bis wann Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

auf Bauzustand und Dichtigkeit zu prüfen sind.<br />

<strong>Der</strong> Untersuchungsumfang umfasst:<br />

• Erstellung eines Bestandsplanes (nur wenn nicht vorhanden)<br />

• Erfassung des Zustandes durch Kamerabefahrung oder andere Verfahren<br />

• Ergebnis und Bescheinigung der Dichtheit<br />

• Ggf. Erstellung eines Zustandsberichtes mit Übergabe eines Bestandsplanes<br />

und einer DVD-Aufzeichnung<br />

Es gibt Schätzungen, die von ca. 40 - 70 % undichten Leitungen in der Grundstücksentwässerung<br />

ausgehen.<br />

Vor diesem Hintergrund sind viele Gebäude-Versicherungen dazu übergegangen, ältere<br />

Abwasserrohre nur noch dann zu versichern, wenn ein Dichtheitsnachweis vorgelegt<br />

werden kann. Vielfach verlangen Versicherer als Voraussetzung für die Mitversicherung<br />

von über 10 Jahre alten Abwasserleitungen einen Dichtheitsnachweis gem. DIN 1986-<br />

30, der nicht älter als 5 Jahre ist.<br />

Begriffsbestimmungen<br />

01 – Regenwasser-Fallleitungen, 05 – Regenwasser-Hauptkanal, 09 – Schmutzwasserprivat<br />

öffentlich<br />

Anschlusskanal,.öffentlich<br />

02 – Regenwasser-Grundleitungen, 06 – Schmutzwasser-Fallleitungen, 10 – Schmutzwasser-Hauptkanal,<br />

privat<br />

privat<br />

öffentlich<br />

03 – Regenwasser-Kontrollschacht, 07 – Schmutzwasser-<br />

11 – Grundstücksgrenze<br />

privat<br />

Grundleitungen, privat<br />

04 – Regenwasser-Anschlusskanal, 08 – Schmutzwasseröffentl.<br />

Kontrollschacht, privat<br />

- 2 -<br />

Quelle: RohrStar<br />

- 2 -


Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung und der Bestandsplan sind der jeweiligen<br />

Gemeinde über das <strong>Amt</strong> <strong>Moorrege</strong> unaufgefordert termingerecht zuzuleiten.<br />

Sollte eine Undichtigkeit diagnostiziert werden, so sind geeignete Sanierungen<br />

notwendig. Danach eine erneute Dichtigkeitsprüfung durchzuführen.<br />

Abwasserleitungen für Regenwasser sind nach DIN 1986-30 ebenfalls zu prüfen. Diese<br />

Forderung entfällt bei dem in unseren Gemeinden vorhandenen Trennsystem.<br />

Für Schmutzwasseranlagen welche bis Ende 1994 errichtet wurden, ist bis spätestens<br />

31.12.2015 eine Dichtheitsprüfung erforderlich.<br />

Anlagen, welche nach dem 01.01.1995 errichtet wurden und für die eine nachvollziehbare<br />

Dichtheitsprüfung und ein Leitungsplan vorliegen und nun bei der Gemeinde eingereicht<br />

wird, brauchen erst in 20 Jahren eine neue Dichtheitsprüfung nachzuweisen.<br />

Für Grundstücke, welche im Wasserschutzgebiet III (WSG) liegen, muss die Dichtheitsprüfung<br />

bis 31.12. 2009 durchgeführt worden sein.<br />

Gemeinde Holm<br />

Das WSG Haseldorfer Marsch erstreckt sich fast auf das ganze Gebiet der Gemeinde<br />

Holm, auch diese Grundstücke sind betroffen:<br />

Pinneberger Strasse 243 Flur 12 Flurstück 5/2, 5/7, 5/8<br />

Alle anderen Grundstücke Pinneberger Straße (mit Postanschrift Pinneberger Str.),<br />

Wittmoor 1 und Buttermoorweg 20 ff. liegen außerhalb des Wasserschutzgebietes.<br />

Gemeinde Groß Nordende<br />

In der Gemeinde Groß Nordende ist durch das WSG Uetersen der südliche Ortsteil,<br />

welcher an Uetersen grenzt, betroffen. Dieses sind folgende Grundstücke:<br />

Dorfstrasse 1 bis 11 und 2 bis 16.<br />

Durch das WSG Elmshorn Köhnholz/Krückaupark sind die Grundstücke Altendeichsweg<br />

6 und 8 betroffen.<br />

Gemeinde Heidgraben<br />

Betroffen vom WSG Elmshorn Köhnholz/Krückaupark sind Teile der Gemeinde Heidgraben,<br />

und zwar folgende Grundstücke:<br />

Birkenweg 1-9 und 13, 35, 35a, 47<br />

Heideweg 21-31, 37-43 und 20-28<br />

Kiefernweg, die gesamte Siedlung<br />

Lindenweg 2-14<br />

Eichenweg 1-19, 23a, 25a<br />

Mühlenweg 40<br />

Gemeinde <strong>Moorrege</strong>, Appen, Neuendeich sowie vom WSG nicht betroffene<br />

Gebiete der übrigen Gemeinden<br />

- 3 -<br />

- 3 -<br />

Entwässerungsanlagen auf Grundstücken außerhalb der Wasserschutzgebiete<br />

müssen hingegen erst bis zum 31.12.2015 überprüft werden. Dies trifft auf die Gemeinden<br />

<strong>Moorrege</strong>, Appen und Neuendeich sowie auf restliche Flächen<br />

der Gemeinden Heidgraben, Groß Nordende und Holm zu (s.o.).


Wasserschutzgebiete :<br />

Haseldorfer Marsch http://sh.juris.de/sh/HaselWasSchGebV_SH_Anlage1:.htm<br />

Uetersen http://sh.juris.de/sh/SchleswagUetWasSchGebV_SH_Anlage1.htm<br />

Elmshorn Köhnholz/Krückaupark<br />

http://sh.juris.de/cgibin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/StWElmsKoehnWasSchGebV_SH_Anlage1.htm<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Abwasserleitungen, hierzu zählen alle Schmutz- und Regenwasserleitungen, auf<br />

Grundstücken (Grundstücksentwässerungsanlagen) unterliegen grundsätzlich den geltenden<br />

Vorschriften des Wasserrechts und des Landeswassergesetzes.<br />

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes legt fest, welche Grundsätze <strong>beim</strong><br />

Betrieb von Abwasseranlagen zu beachten sind:<br />

§ 18a WHG: Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht<br />

beeinträchtigt wird.<br />

§ 18b WHG: Für Errichtung und Betrieb von Abwasseranlagen gelten die „Anerkannten<br />

Regeln der Technik“.<br />

Mit der Gültigkeit der „Anerkannten Regeln der Technik“ ist ein Verweis auf die<br />

DIN 1986-30 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 30: Instandhaltung)<br />

gegeben.<br />

In der Norm wird auch auf die wiederkehrenden Prüfungen hingewiesen. Dieser Zeitraum<br />

beträgt bei Abwasseranlagen auf Grundstücken im Wasserschutzgebiet III<br />

10 Jahre und bei Anlagen außerhalb der Wasserschutzgebiete 20 Jahre.<br />

Für Grundstücksentwässerungsanlagen, welche auch oder ausschließlich gewerbliche<br />

Abwässer ableiten, ist die Frist bereits am 31.12.2004 abgelaufen, falls diese hinter einer<br />

Reinigungsanlage auf dem Grundstück liegen.<br />

Liegen Leitungen bzw. Bauwerke vor einer solchen Reinigungsanlage oder fehlt<br />

diese ganz, dann ist die Prüfung umgehend durchzuführen.<br />

Prüfverfahren<br />

Im Einzelnen bedeutet dies, dass die Entwässerungsleitungen auf ihre Dichtheit überprüft<br />

werden müssen, wobei es hier mehrere zugelassene Möglichkeiten gibt:<br />

• Die Leitungen werden mit einer Kanalkamera befahren.<br />

• Eine Druckprüfung erfolgt mit Wasser oder Luft.<br />

Für Entwässerungsanlagen, welche ausschließlich häusliches Abwasser ableiten, reicht<br />

im Allgemeinen eine optische Inspektion mit der Kamera aus; wird jedoch auch oder<br />

ausschließlich gewerbliches Abwasser abgeleitet, ist eine Dichtigkeitsprüfung unerlässlich.<br />

Diese Prüfung ist vom Eigentümer vornehmen zu lassen. Das <strong>Amt</strong> <strong>Moorrege</strong> bietet bei<br />

den notwendigen Schritten Hilfe an.<br />

- 4 -<br />

- 4 -


Hinweis:<br />

Behalten Sie die Ruhe. Aufgrund dieser Informationsschrift zur Dichtheitsprüfung<br />

und der anstehenden Fristen brauchen Sie nicht überstürzt zu handeln. Seien Sie<br />

vorsichtig bei Verträgen an der Haustür mit Firmen, die Sie nicht kennen oder deren<br />

Leistungsfähigkeit Sie nicht einschätzen können! Schließen Sie sich ggf. mit<br />

Nachbarn zusammen um gemeinsame Angebote einzuholen!<br />

Diese Fragen muss eine Inspektionsfirma Ihnen beantworten:<br />

1. Ich habe keine Unterlagen zu meiner Grundstücksentwässerung. Können Sie für<br />

die Kommune vorlagefähige Dokumente erzeugen?<br />

Mögliche Antwort:<br />

- Erkundigungen nach der Grundstücksentwässerung, um sich ein Bild zu<br />

machen<br />

- Angebot eines kostenfreien Vor-Ort-Termins<br />

2. Ich habe ein verzweigtes Leitungssystem. Kann die Kamera das System überall<br />

erfassen?<br />

Antwort sollte lauten: ja, es ist eine Kamera vorhanden, die in Abzweigungen<br />

hineingehen kann.<br />

3. Ich habe nur einen Katasterauszug. Können Sie einen Bestandsplan der Entwässerungsanlagen<br />

des Grundstückes in Bezug auf die Gebäude erstellen mit<br />

- Länge der Rohrleitungen<br />

- Orts- und Winkelbestimmung bei Abzweigungen<br />

- Materialbestimmung der Rohre<br />

- Bestimmung von Lage, Größe und Art der Entwässerungsgegenstände<br />

wie z.B. Kontrollschacht, Reinigungsöffnung.<br />

Antwort muss in jedem Fall lauten: ja<br />

4. Sind Sie in der Lage optische Dichtheitsprüfungen auszuführen und diese digital<br />

(auf DVD gebrannt) zu speichern?<br />

Antwort muss lauten: ja<br />

5. Haben Sie einen schriftlichen Nachweis (erfolgreich bestandene Prüfung) über<br />

die Kenntnisse zur Auswertung von Kamerainspektionen und der Klassifizierung<br />

der Schadensbilder gemäß DIN 1986-Teil 30?<br />

Antwort muss lauten: ja<br />

Eine Dichtigkeitsprüfung für bestehende Abwasseranlagen auf Grundstücken (Anwendungsbereich<br />

7 der Zertifizierung) sollte nur von zugelassenen Unternehmen durchgeführt<br />

werden. Eine Liste der zertifizierten Unternehmen können interessierte<br />

- 5 -<br />

- 5 -


Bürgerinnen und Bürger <strong>beim</strong> Abwasserzweckverband Pinneberg einsehen.<br />

http://www.azv-pinneberg.info/entwaesserung/bestehend.php<br />

Allerdings hat die Liste nicht alle zugelassenen Unternehmen erfasst. In nächster Zeit<br />

werden mehr Unternehmen zertifiziert und dann in die Liste eingetragen werden.<br />

Auf der Homepage des <strong>Amt</strong>es <strong>Moorrege</strong> http://www.amt-moorrege.de wird jeweils die<br />

aktuellste zur Verfügung stehende Liste vermerkt sein. (Stichwort „Dichtheitsprüfung“)<br />

Was muss ich als Grundstückseigentümer der Gemeinde über das <strong>Amt</strong> <strong>Moorrege</strong><br />

vorlegen?<br />

- 6 -<br />

- 6 -<br />

<strong>Der</strong> Untersuchungsumfang der zu beauftragenden Dichtheitsprüfung ist nach DIN 1986<br />

Teil 30, DIN EN 12056-1 und DIN EN 1610 festgelegt und der Inspektionsfirma bekannt.<br />

Dieser Untersuchungsumfang für bestehende Entwässerungsanlagen umfasst:<br />

1. Bestandsplan erstellen (soweit nicht vorhanden)<br />

2. Erfassung des Zustandes durch Kamerabefahrung<br />

3. Feststellung und Bescheinigung der Dichtheit der Anlagen<br />

4. Erstellung eines Zustandsberichtes mit Übergabe eines Bestandsplanes, jeweils in<br />

doppelter Ausfertigung sowie der DVD-Aufzeichnung<br />

Quelle: azv-südholstein<br />

Beispiel eines<br />

Bestandsplanes


Sanierung<br />

Werden bei der Inspektion der Grundstücksentwässerungsanlage Schäden festgestellt,<br />

so sind diese zu dokumentieren und dann zu sanieren. Nach Beendigung ist eine Wiederholung<br />

der Dichtheitsprüfung notwendig.<br />

Zügiges Handeln ist geboten, denn wer bis „5 vor 12“ wartet, muss mit ausgebuchten<br />

Kapazitäten und höheren Preisen rechnen.<br />

Rechtliche Konsequenzen<br />

Einfache Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben werden mit teilweise empfindlichen<br />

Geldbußen belegt. Sollte dagegen Schlimmeres passieren, z.B. durch Defekte<br />

am Entwässerungssystem, kommt es zu einer Grundwasser- und Bodenverunreinigung.<br />

Dieses stellt dann einen Straftatbestand nach §§ 324, 324a und 326 StGB dar.<br />

Nicht rechtzeitig durchgeführte oder sogar unterlassene Dichtheitsprüfungen haben aber<br />

auch – neben juristischen Konsequenzen – nicht unerhebliche Folgen für die Gebäude-<br />

und Entwässerungsanlagensubstanz. Diese sind z.B.:<br />

• Durchfeuchtungsschäden an Mauern und Fundamenten<br />

• Unterspülungen im Erdreich durch austretendes Abwasser<br />

• Leitungsverstopfungen durch Versickerung von Abwasser – Feststoffe bleiben<br />

liegen<br />

• Wurzeleinwuchs in Kanälen – versickerndes Abwasser fördert dieses durch<br />

Wärme, Wasserdampf und Nährstoffe<br />

Information<br />

Das <strong>Amt</strong> <strong>Moorrege</strong> bietet allen Betroffenen während der Öffnungszeiten die Möglichkeit<br />

sich umfassend zu informieren.<br />

Unser Mitarbeiter Herr Denker ist wie folgt erreichbar:<br />

Tel 04122 / 854-112 Fax 04122 / 854-212<br />

Email uwe.denker@amt-moorrege.de<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihre <strong>Amt</strong>sverwaltung <strong>Moorrege</strong><br />

Hinweis:<br />

Die Gemeinden werden zu gegebener Zeit ggf. im Rahmen einer Einwohnerversammlung<br />

dieses Thema aufgreifen und weitere zusätzliche Informationen und<br />

Erläuterungen geben.<br />

Achten Sie bitte auf die entsprechenden Bekanntmachungen in der örtlichen<br />

Presse und den Bekanntmachungskästen Ihrer Gemeinde.<br />

- 7 -<br />

- 7 -


Häufig auftretende Fragen (FAQ) zur Dichtheitsprüfung<br />

1. Was geschieht, wenn ich die Prüfung nicht fristgerecht durchgeführt habe? Welche<br />

rechtlichen Konsequenzen gibt es?<br />

- Wird die Frist nicht eingehalten oder kann sie z.B. aufgrund von Terminengpässen<br />

nicht eingehalten, sollte der zuständigen Behörde unbedingt eine Mitteilung gemacht<br />

werden. So können rechtliche Konsequenzen ggf. vermieden werden.<br />

- Zunächst werden Erinnerungs- oder Mahnschreiben an säumige Grundstückseigentümer<br />

versandt werden.<br />

- Die rechtlichen Konsequenzen ergeben sich vornehmlich aus der örtlichen Satzung,<br />

nach der die Entwässerungsanlage so zu betreiben und instand zu halten ist, dass die<br />

allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Das kann unter Umständen<br />

die Festsetzung von Zwangsmaßnahmen (Ersatzvornahme, Zwangsgeld etc.)<br />

oder Bußgeld bedeuten.<br />

- 8 -<br />

- 8 -<br />

2. Wie teuer ist eine Prüfung?<br />

- Eine genaue Aussage kann (und darf) nicht getroffen werden, da die Preise der Firmen<br />

sehr unterschiedlich sind und durch Angebot/Nachfrage bestimmt werden. Man sollte jedoch<br />

mit 200 – 500 € pro Grundstück rechnen, je nach Leitungslänge und Komplexität<br />

der Anlage (viele Abzweigungen etc.), eventuell mehr, wenn die Zugänglichkeit zu den<br />

Leitungen erst hergestellt werden muss.<br />

- Grundsätzlich sei aber jedem gesagt, dass es durchaus sinnvoll ist, einige Angebote<br />

für eine Dichtheitsprüfung einzuholen, um einen Preisvergleich zu bekommen. Außerdem<br />

macht es Sinn, sich mit Nachbarn oder ganzen Straßenzügen zusammenzuschließen<br />

und Sammelaufträge zu erteilen, um Kosten zu sparen.<br />

3. Warum führt die Gemeinde eine Sammelbeauftragung nicht durch und erledigt<br />

das für ihre Bürger?<br />

- Die Gemeinde oder das <strong>Amt</strong> unterliegen strengen öffentlichen Vergaberichtlinien und<br />

div. gesetzlichen Einschränkungen, die eine Beauftragung für den Bürger sehr schwierig<br />

machen.<br />

- Es müsste sogar mit jedem einzelnen Grundstückseigentümer ein richtiger Vertrag geschlossen<br />

werden, um solche Aktionen entsprechend organisieren zu können.<br />

4. Was ist besser / günstiger - Optische Inspektion oder Dichtheitsprüfung?<br />

- Für bestehende Anlagen sieht die DIN die optische Prüfung vor. Hierbei kann der<br />

Schaden, wenn einer vorhanden ist, gleich identifiziert und eingemessen werden.<br />

- Da die Preise von Firma zu Firma sehr unterschiedlich sind, kann nicht genau gesagt<br />

werden, welches Verfahren günstiger ist. Das kommt ganz darauf an, wie lang die Leitungen<br />

sind.<br />

- Eine Dichtheitsprüfung ist zuverlässiger als eine optische Inspektion, denn hier wird<br />

jegliche (kleine) Undichtigkeit gefunden, die bei einer optischen Inspektion evtl. nicht gesehen<br />

wird. Die Anlage muss für die Absperrblasen geeignete Möglichkeiten aufweisen.<br />

- Wird bei einer Dichtheitsprüfung Luft/Wasser eine Undichtigkeit festgestellt, ist meist<br />

eine nachfolgende Kamerauntersuchung zur Lagefeststellung des Schadens notwendig.<br />

5. Was ist, wenn ich kein Geld habe, um eine Prüfung durchführen zu können?<br />

- Grundsätzlich gilt: Eigentum verpflichtet! Jeder hat dafür zu sorgen, dass sein Eigentum<br />

in Ordnung ist und bleibt. Jeder ist selbst dafür verantwortlich.<br />

- Hilfen oder Förderungen seitens der Kommune oder des Landes sind nicht vorgesehen.<br />

- Tipp: Preise durch Sammelaufträge günstiger gestalten, Bausparverträge nutzen, mit<br />

dem eigenen Kreditinstitut über Möglichkeiten einer Finanzierung sprechen.


10. Ich habe mein Haus erst vor 2 Jahren (oder mehr) gebaut. Muss ich jetzt schon<br />

wieder eine Dichtheitsprüfung durchführen?<br />

- Das kommt ganz darauf an. Sofern Sie vor Inbetriebnahme Ihrer neuen Entwässerungsanlage<br />

eine Dichtheitsprüfung gem. DIN EN 1610 durchgeführt haben und das<br />

entsprechende Prüfungsprotokoll der Behörde vorliegt oder vorgelegt werden kann, ist<br />

- 9 -<br />

- 9 -<br />

6. Wie kann ich eine optische Inspektion / Dichtheitsprüfung durchführen, wenn ich<br />

keinen Kontrollschacht / keine Reinigungsöffnungen / sonstiges habe?<br />

- Entwässerungsanlagen kritisch auf Zugänglichkeit prüfen, ggf. mit dem Fachunternehmen<br />

gemeinsam<br />

- Evtl. Reinigungsöffnungen / Kontrollrohre oder sonstige Zugänge auf dem Grundstück /<br />

im Keller suchen und ggf. freilegen.<br />

- Grundsätzlich müsste jeder Grundstückseigentümer mindestens ein Kontrollrohr haben<br />

(evtl. auch vor der Grundstücksgrenze im öffentlichen Bereich), wo es möglich ist, sowohl<br />

einen Spülschlauch als auch eine Kamera hineinzuschieben. Ggf. kommt man vom<br />

öffentlichen Bereich in die Privatkanäle hinein (teure Variante).<br />

- Wenn keine andere Möglichkeit gegeben ist, muss ein Kontrollschacht gesetzt werden.<br />

7. Gibt es noch mehr Firmen, die die Prüfungen durchführen können?<br />

- Die herausgegebene Firmenliste zeigt alle Firmen unserer Region auf, die entsprechende<br />

Zertifikate (Dichtheitsprüfung UND optische Inspektion) <strong>beim</strong> Güteschutzkanalbau<br />

und eine abzweigfähige Kamera haben, also mehrere Kriterien gleichzeitig erfüllen.<br />

- Grundsätzlich kann es aber ausreichend sein, wenn eine Firma nur eine der beiden<br />

Prüfvarianten beherrscht und wenn sie für eine optische Inspektion z.B. nur eine „normale“<br />

Kamera besitzt. Demnach ist es möglich, dass es noch weitere Firmen gibt. Informationen<br />

können beispielsweise im Internet oder direkt <strong>beim</strong> Güteschutz Kanalbau eingeholt<br />

werden. Auch der azv Südholstein bildet in den nächsten Monaten Firmen für eine<br />

Kamerabefahrung aus. Trotzdem ist es sinnvoll, bei Angebotseinholung direkt nachzufragen,<br />

für welche der beiden Prüfmethoden die Firma zugelassen ist. Das kann vor allem<br />

wichtig sein, wenn Sie eine Druckprüfung durchführen lassen und festgestellt wird,<br />

dass die Leitungen nicht dicht sind und Sie nun natürlich eine Kamerabefahrung machen<br />

müssen, um herauszufinden, wo der Schaden genau ist. Evtl. muss dann eine zweite<br />

Firma beauftragt werden, falls die andere eine Kamerabefahrung nicht durchführen kann<br />

oder vielleicht keine Kamera hat. Dass Sie sich ausreichend informieren, ist in jedem<br />

Fall wichtig.<br />

8. Warum sind die Wasserschutzgebiete so festgelegt, wie sie festgelegt sind (der<br />

Landwirt nebenan mit der vielen Gülle liegt nicht im Wasserschutzgebiet!)<br />

- Ein Wasserschutzgebiet wird durch Landesverordnung durch das Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umwelt und ländliche Räume festgelegt. In der Landesverordnung ist genauestens<br />

beschrieben, wie die Grenzen verlaufen und welche Bereiche „betroffen“ sind.<br />

Für alle Bestimmungen in diesen Landesverordnungen gibt es Gründe, die Ihnen das<br />

Landesministerium oder auch die Kreiswasserbehörde in Pinneberg nennen kann.<br />

- Die Wasserschutzgebiete existierten schon vor Veröffentlichung der DIN 1986-30. Die<br />

DIN geht lediglich auf die bestehenden Wasserschutzgebiete ein und regelt die verschärften<br />

Überprüfungsvorschriften, da das Grundwasser in diesen Bereichen besonders<br />

schutzbedürftig ist.<br />

- Sonstige Fragen zu Wasserschutzgebieten stellen Sie bitte an das Ministerium für<br />

Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR) oder die Untere Wasserbehörde<br />

(UWB).<br />

9. In welchen Gesetzen steht, dass wir eine Dichtheitsprüfung durchzuführen haben?<br />

- Grundlage bildet das Wasserhaushaltsgesetz (Bundesgesetz) in Verbindung mit den<br />

Landeswassergesetzen, den Landesbauordnungen und den örtlichen Abwassersatzungen.<br />

Überall ist jeweils geregelt, dass die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten<br />

sind und sinngemäß jeder Eigentümer von Abwasseranlagen für den Umweltschutz und<br />

den ordnungsgemäßen Zustand seiner Anlagen verantwortlich ist. Näheres regeln verschiedene<br />

(auch europaweite) DIN-Normen, hier insbesondere DIN 1986-30.


- 10 -<br />

eine Wiederholung der Prüfung (bzw. optische Inspektion) erst wieder notwendig,<br />

wenn die Frist abgelaufen ist (Frist beginnt ab dem Prüfungsjahr zu laufen). Wenn Sie<br />

also in 2004 gebaut und eine Dichtheitsprüfung durchgeführt haben, sind Sie erst wieder<br />

im Jahre 2009 oder, wenn an den Entwässerungsanlagen nichts geändert wurde, 2014<br />

dran, wenn Sie in einem Wasserschutzgebiet liegen. Übrige Gebiete erst 2024 wieder.<br />

- Wurde nach dem Neubau noch keine Prüfung durchgeführt, ist umgehend, spätestens<br />

zum Ende 2009 (bzw. 2015) eine Prüfung durchzuführen. In diesen Fällen ist auch eine<br />

optische Inspektion zugelassen und ausreichend. Zum Vergleich: Sofern es sich um eine<br />

Neuanlage handelt, die noch nicht in Betrieb genommen wurde, ist eine Druckprüfung<br />

Vorschrift! Dafür kommen allerdings auch mehr Firmen in Betracht (beispielsweise<br />

die <strong>beim</strong> azv Südholstein/Güteschutz-Kanalbau zugelassenen Firmen, Anwendungsbereich<br />

3).<br />

11. In welchem Rhythmus muss die Prüfung wiederholt werden?<br />

- In Wasserschutzgebieten (Zone III) innerhalb von 10 Jahren, wenn an der Entwäs-<br />

serungsanlage keine Veränderungen während der Zeit durchgeführt wurden. Sonst nach<br />

5 Jahren.<br />

- Außerhalb von Wasserschutzgebieten innerhalb von 20 Jahren.<br />

12. Müssen Schächte, Reinigungsöffnungen etc. ebenfalls geprüft werden?<br />

- Ja, es sind alle Bestandteile Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage zu prüfen, sowohl<br />

die Leitungen als auch Kontroll-/Übergabeschächte, Reinigungsöffnungen etc.<br />

- Die Anlage ist vom Übergabepunkt zwischen öffentlichem und privatem Bereich (i.d.R.<br />

1 Meter hinter der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück oder, wenn ein Schacht vorhanden<br />

ist, ab und inklusive Schacht) bis zum Haus zu prüfen. Es sind alle im Erdreich<br />

liegenden Bestandteile der Entwässerungsanlage zu prüfen. Die Leitungen im Haus sind<br />

ausgenommen.<br />

- Auch bei Schächten etc. reicht eine optische Inspektion mit Dokumentation aus.<br />

13. Muss meine Hauskläranlage / Abwassersammelgrube auch geprüft werden?<br />

- Ja, auch wenn Ihre Anlage nach Entleerung regelmäßig einer grundlegenden Inspektion<br />

unterzogen wird, muss sie dennoch „speziell“ von einer Fachfirma auf Dichtheit geprüft<br />

werden. Es gelten genau dieselben Vorschriften.<br />

- Die Dichtheitsprüfung sollte im Anschluss an die regelmäßig stattfindende Leerung erfolgen.<br />

Es ist aber auch zulässig, die Anlage „außer der Reihe“ (innerhalb von max. 3<br />

Monaten) zu leeren, dann eine Prüfung durchzuführen und anschließend den Klärschlamm<br />

wieder in die Anlage zu füllen.<br />

14. Was muss ich tun, wenn meine Leitungen nicht dicht sind?<br />

- Wenn Ihre Leitungen nicht dicht sind, ist folgendes zu unternehmen: Sofern Sie nur eine<br />

Dichtheitsprüfung durchgeführt haben, ist i.d.R. als erstes eine Kamerabefahrung<br />

durchzuführen, um die exakte Position der Schäden zu bestimmen. Sofern Sie die<br />

Dichtheit aufgrund einer optischen Inspektion geprüft haben, ist die genaue Position des<br />

Schadens ja bereits bekannt. Die Firma kann nun ein Angebot für die Sanierung erstellen.<br />

Es ist nicht zwangsläufig gesagt, dass Ihr Garten aufgegraben werden muss, um an<br />

die Leitungen zu kommen. Je nach Schadensbild können auch Reparaturen im Inliner-<br />

Verfahren durchgeführt werden.<br />

- Nach der Sanierung ist zwingend eine erneute Überprüfung notwendig. Sofern mehr<br />

als 50 % Ihrer Anlage saniert wurde, muss es eine Dichtheitsprüfung sein. Bei weniger<br />

als 50 % reicht auch eine optische Inspektion.<br />

15. Welche Firmen dürfen Sanierungen durchführen?<br />

- Die Sanierung muss nicht zwangsläufig durch diejenige Firma durchgeführt werden,<br />

die auch die Dichtheitsprüfung durchgeführt hat.<br />

- Für Sanierungen kommen weitaus mehr Firmen in Frage, beispielsweise die <strong>beim</strong><br />

AZV/Güteschutz-Kanalbau zugelassenen Firmen.<br />

- Tipp: Lassen Sie sich für eine Sanierung Vergleichsangebote geben.<br />

16. Sind auch Regenwasseranlagen zu prüfen?<br />

- Nein, z.Zt. sind Regenwasseranlagen ausgenommen.<br />

- 10 -


Für Ihre Notizen :<br />

- 11 -<br />

- 11 -

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