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Gemeinde Samtens Bebauungsplan Nr. 2 Be ... - Amt West Rügen

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die Lkw-Vertragswerkstatt Scheel und wiglo Wunderland als<br />

Sonderpostenmarkt. Das geplante Gewerbegebiet befindet sich<br />

nördlich des vorhandenen. Diese Fläche wurde vor Planungsbeginn<br />

noch intensiv landwirtschaftlich genutzt. Innerhalb dieser Ackerfläche<br />

befindet sich ein Ackersoll, welches ein gesetzlich geschütztes<br />

Biotop darstellt und demzufolge zu erhalten ist.<br />

Die Planstraße mit angrenzenden Gehwegen durch das geplante Gewerbegebiet<br />

wurde bereits errichtet. Die Anbindung an die B 96<br />

ist ebenfalls fertiggestellt. Weiterhin befindet sich im Gewerbegebiet<br />

eine Tankstelle, die in vorgezogener Bauweise, in Abstimmung<br />

mit den <strong>Be</strong>hörden, bereits errichtet wurde.<br />

Konkrete Angaben zur naturräumlichen Gliederung, zur Geologie,<br />

zu Böden, Wasser, Klima, Flora, Fauna und Lebensräumen sowie zu<br />

deren <strong>Be</strong>wertung befinden sich im Landespflegerischen <strong>Be</strong>gleitplan<br />

zum B- Plan <strong>Nr</strong>. 2 "Gewerbegebiet an der B 96 - Plüggentiner<br />

Straße". Aufgrund von Änderungen des B-Planes (Verkleinerung des<br />

Geltungsbereiches) im Rahmen der 5. Auslegung wurde die<br />

Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung überarbeitet, und die textlichen<br />

Festsetzungen zur Grünordnung wurden ebenfalls geändert.<br />

6. Abwägung<br />

Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 2<br />

BauGB wurde durchgeführt.<br />

6.1 Ergebnis von <strong>Be</strong>hördengesprächen<br />

<strong>Be</strong>reits vor der Aufstellung des <strong><strong>Be</strong>bauungsplan</strong>es wurden wiederholt<br />

klärende Gespräche mit den <strong>Be</strong>hörden und Trägern öffentlicher<br />

<strong>Be</strong>lange geführt.<br />

Aufgrund des langen Verfahrens (Der Aufstellungsbeschluß für den<br />

B-Plan <strong>Nr</strong>. 2 wurde bereits im Juni 1992 gefaßt.) erfolgten<br />

weitere zahlreiche Gespräche sowohl mit den TÖB als auch mit der<br />

Genehmigungsbehörde in Schwerin.<br />

Die Planungsunterlagen für den Straßenbau mit Knotenpunkt an der<br />

B 96 wurden zur Genehmgung eingereicht, die Ausführung ist<br />

bereits erfolgt.<br />

6.2 Eingriffsregelung<br />

Als Rechtsgrundlage für das Bauvorhaben gelten das Naturschutzge-<br />

setz des Landes Mecklenburg - Vorpommern in der Fassung vom<br />

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