Laden Sie sich hier die Friedhofssatzung der Stadt - Schlitz
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(3) Alle Umbettungen werden von <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung bzw. durch von ihr Beauftragte<br />
durchgeführt. Die Friedhofsverwaltung bestimmt den Zeitpunkt <strong>der</strong><br />
Umbettung.<br />
(4) Die Kosten <strong>der</strong> Umbettung und den Ersatz von Schäden, <strong>die</strong> an benachbarten<br />
Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat <strong>die</strong> Antragstellerin<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller zu tragen.<br />
(5) Mit <strong>der</strong> Umbettung beginnt keine neue Ruhezeit.<br />
IV. Grabstätten<br />
§ 14 Grabarten<br />
(1) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:<br />
a) Reihengrabstätten,<br />
b) Wahlgrabstätten,<br />
c) Urnenreihengrabstätten,<br />
d) Urnenwahlgrabstätten,<br />
e) Kin<strong>der</strong>reihengrabstätten und<br />
f) Feld für anonyme Urnenbeisetzungen<br />
(2) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechts an einer <strong>der</strong> Lage<br />
nach bestimmten Grabstätte o<strong>der</strong> auf Unverän<strong>der</strong>lichkeit <strong>der</strong> Umgebung.<br />
§ 15 Nutzungsrechte an Grabstätten<br />
(1) Nutzungsrechte an Grabstätten können nur nach Maßgabe <strong>die</strong>ser Friedhofsatzung<br />
begründet werden. <strong>Sie</strong> sind öffentlich-rechtlicher Natur. Die Grabstätten<br />
bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers.<br />
(2) Bei Streitigkeiten zwischen den Beteiligten über Rechte an Grabstätten, über<br />
<strong>die</strong> Verwaltung o<strong>der</strong> Gestaltung einer Grabstätte o<strong>der</strong> eines Grabmals kann <strong>die</strong><br />
Friedhofsverwaltung bis zur gütlichen Einigung o<strong>der</strong> rechtskräftigen gerichtlichen<br />
Entscheidung über <strong>die</strong>se Streitigkeiten <strong>die</strong> erfor<strong>der</strong>lichen vorläufigen Regelungen<br />
treffen.<br />
§ 16 Grabbelegung<br />
(1) In je<strong>der</strong> Grabstelle darf während des Laufs <strong>der</strong> Ruhefrist grundsätzlich nur eine<br />
Erdbestattung vorgenommen werden.<br />
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