Haushaltssatzung der Gemeinde Berkenthin für ... - Amt Berkenthin
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HAUSHALTSSATZUNG<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Berkenthin</strong><br />
<strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2011<br />
Aufgrund <strong>der</strong> §§ 77 ff. <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung <strong>für</strong> Schleswig-Holstein wird nach<br />
Beschluss <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 13.12.2010 folgende <strong>Haushaltssatzung</strong><br />
erlassen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2011 wird<br />
1. im Verwaltungshaushalt in <strong>der</strong> Einnahme auf 2.469.500,00 EUR<br />
in <strong>der</strong> Ausgabe auf 2.469.500,00 EUR<br />
und<br />
2. im Vermögenshaushalt in <strong>der</strong> Einnahme auf 621.400,00 EUR<br />
in <strong>der</strong> Ausgabe auf 621.400,00 EUR<br />
festgesetzt.<br />
Es werden festgesetzt:<br />
§ 2<br />
1. <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> Kredite <strong>für</strong> Investitionen und<br />
Investitionensför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen auf 0,-- EUR<br />
2. <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR<br />
3. <strong>der</strong> Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite auf 0,-- EUR<br />
4. die Gesamtzahl <strong>der</strong> im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,64 Stellen<br />
§ 3<br />
Die Hebesätze <strong>für</strong> die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) <strong>für</strong> die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.<br />
b) <strong>für</strong> die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer 300 v.H.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag <strong>für</strong> unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen,<br />
<strong>für</strong> <strong>der</strong>en Leistung o<strong>der</strong> Eingehung <strong>der</strong> Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82<br />
Abs. 1 o<strong>der</strong> § 84 Abs. 1 <strong>Gemeinde</strong>ordnung erteilen kann, beträgt 1.000,00 EUR. Die Genehmigung<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />
und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.<br />
<strong>Berkenthin</strong>, den 13.12.2010<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Berkenthin</strong><br />
gez. Speth<br />
Bürgermeister<br />
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Die vorstehende <strong>Haushaltssatzung</strong> <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich<br />
bekannt gemacht . Gemäß § 79 Abs. 3 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung kann je<strong>der</strong><br />
während <strong>der</strong> Dienstzeit im <strong>Gemeinde</strong>büro <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Berkenthin</strong> o<strong>der</strong> im <strong>Amt</strong><br />
<strong>Berkenthin</strong>, Am Schart 16, 23919 <strong>Berkenthin</strong>, Zimmer 12, in die <strong>Haushaltssatzung</strong><br />
und <strong>der</strong>en Anlagen Einsicht nehmen.<br />
<strong>Berkenthin</strong>, den 13.12.2010<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Berkenthin</strong><br />
gez. Speth<br />
Bürgermeister