27.05.2013 Aufrufe

Die zu erhebenden Gebühren für diese Tätigkeiten fallen im ...

Die zu erhebenden Gebühren für diese Tätigkeiten fallen im ...

Die zu erhebenden Gebühren für diese Tätigkeiten fallen im ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sehr geehrte Kundin,<br />

sehr geehrter Kunde,<br />

mit Wirkung <strong>zu</strong>m 01. Januar 2003 sind<br />

Änderungen in der Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten<br />

in Kraft getreten.<br />

<strong>Die</strong> Verordnung wurde in vielen Bereichen<br />

der heutigen Energieverwendung<br />

und der Berücksichtigung von Kundenwünschen<br />

angepasst.<br />

<strong>Die</strong> Kehr- und Überprüfungsrhythmen<br />

wurden <strong>im</strong> Hinblick auf eine hohe und<br />

zeitgemäße Betriebs- und Brandsicherheit<br />

der unterschiedlichen Feuerungsanlagen<br />

abgest<strong>im</strong>mt.<br />

So wird beispielsweise die Abgaswegüberprüfung<br />

einschließlich der Kohlenmonoxidmessung<br />

bei Gasfeuerungsanlagen<br />

ohne Strömungssicherung nur noch<br />

alle 2 Jahre ausgeführt.<br />

Abgasanlagen (Schornsteine und Abgasleitungen<br />

von Gasfeuerungsanlagen)<br />

werden einmal jährlich überprüft bzw.<br />

gereinigt.<br />

Bei Abgasanlagen, die mit Überdruck betrieben<br />

werden, erfolgen <strong>diese</strong> Arbeiten<br />

alle zwei Jahre.<br />

<strong>Die</strong> <strong>zu</strong> <strong>erhebenden</strong> <strong>Gebühren</strong> <strong>für</strong> <strong>diese</strong><br />

<strong>Tätigkeiten</strong> <strong>fallen</strong> <strong>im</strong> jeweiligen Jahr der<br />

Arbeitsausführung an.<br />

Bei Gasfeuerungsanlagen mit Strömungssicherung<br />

bleibt wegen des höheren<br />

Risikos der Kohlenmonoxidanreicherung<br />

in der Umgebungsluft der Überprüfungsrhythmus<br />

bei 1x jährlich.<br />

Emissionsmessungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen<br />

nach der 1. BImSchV werden<br />

weiterhin einmal jährlich erfolgen.<br />

Abgaswege und Abgasanlagen von ortsfesten<br />

Verbrennungsmotoranlagen werden<br />

<strong>zu</strong>künftig einmal jährlich überprüft.<br />

Bei Notstromersatzanlagen erfolgen <strong>diese</strong><br />

Arbeiten alle drei Jahre.<br />

<strong>Die</strong> Grundwerte, in denen u.a. Rüst- und<br />

Wegezeiten enthalten sind, mussten aufgrund<br />

veränderter Rahmenbedingungen<br />

angepasst werden.<br />

<strong>Die</strong>se Veränderungen können je nach Art<br />

des Grundwertes <strong>zu</strong> <strong>Gebühren</strong>entlastung<br />

oder Mehrbelastung führen.<br />

Zukünftig ist es möglich, verschiedene<br />

Arbeiten gemeinsam ausführen <strong>zu</strong> lassen.<br />

Welche Möglichkeiten es gibt, teilt<br />

Ihnen auf Wunsch Ihr Bezirksschornsteinfegermeister<br />

mit.<br />

Auf Grund opt<strong>im</strong>ierter Arbeitsabläufe<br />

und des Einsatzes moderner Techniken<br />

war es möglich, in einzelnen Positionen<br />

<strong>Gebühren</strong>entlastungen <strong>zu</strong> erzielen.<br />

So konnten z.B. die <strong>Gebühren</strong> <strong>für</strong> die<br />

Emissionsmessungen an Ölfeuerungsanlagen<br />

gesenkt werden.<br />

Für weitere Fragen steht Ihnen die<br />

Schornsteinfeger-Innung Hamburg<br />

oder Ihr <strong>zu</strong>ständiger<br />

Bezirksschornsteinfegermeister<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung.


Wir bieten Ihnen <strong>im</strong> Bereich:<br />

➢ Vorbeugender Brandschutz<br />

- Kehren von Schornsteinen und Abgasanlagen<br />

- Kehren von Verbindungsstücken<br />

- Reinigen von Feuerstätten<br />

- Durchführung der Feuerstättenschau<br />

- Überprüfung von gewerblichen Dunstab<strong>zu</strong>gsanlagen<br />

- Feststellung von Mängeln, Unterbreitung<br />

von Abhilfevorschlägen <strong>zu</strong>r Mängelbeseitigung<br />

➢ Umweltschutz – Energieeinsparung<br />

- Feuerungstechnische Messungen mit<br />

geeichten Messgeräten<br />

- Best<strong>im</strong>mung des Abgasverlustes<br />

- Beratung <strong>zu</strong>r Energieeinsparung<br />

und Regelung an Feuerungsanlagen<br />

und Gebäuden<br />

- Blower Door Messung /<br />

Luftdichtigkeitsmessung an Gebäuden<br />

➢ Betriebssicherheit<br />

- Überprüfung und Abnahme neu erstellter<br />

oder geänderter Feuerungsanlagen<br />

- Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen<br />

- Wiederkehrende Überprüfung der gesamten<br />

Feuerungsanlage<br />

- Überprüfung der Abgaswege von Gasfeuerstätten<br />

- Überprüfung des Kohlenmonoxidgehaltes<br />

in den Abgasen<br />

- Überprüfung der erforderlichen Verbrennungsluftversorgung<br />

➢ Neutraler Beratung<br />

- Durch regelmäßige Weiterbildung aller<br />

Berufsangehörigen<br />

- Beratung ohne wirtschaftliche Interessen<br />

Vielen Dank<br />

Ihr Bezirksschornsteinfegermeister<br />

Zum Glück gibt’s<br />

den Schornsteinfeger<br />

(<strong>Die</strong>ses Faltblatt wurde auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt)<br />

Eine Information<br />

Ihres Bezirksschornsteinfegermeisters<br />

Neufassung der Verordnung über<br />

Schornsteinfegerarbeiten<br />

in Hamburg<br />

Wir sorgen <strong>für</strong>:<br />

Brandschutz<br />

Umweltschutz<br />

Energieeinsparung<br />

und beraten neutral<br />

Landesinnungsverband des<br />

Schornsteinfegerhandwerks Hamburg<br />

Osterrade 19 · 21031 Hamburg<br />

Telefon: 040 / 739 213-0<br />

Fax: 040 / 739 213-33<br />

www.schornsteinfeger-innung-hamburg.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!