Pachtvertrag - schrebergaertnerverein-viernheim.de
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<strong>Pachtvertrag</strong><br />
zwischen <strong>de</strong>m<br />
Schrebergärtnerverein Viernheim e.V.<br />
als Verpächter – genannt Generalpächter – <strong>de</strong>r Kleingartenanlage<br />
in Viernheim, Am Lampertheimer Weg 25<br />
und<br />
Max Mustermann<br />
als Mitglied <strong>de</strong>s<br />
Schrebergärtnervereins Viernheim e.V.<br />
wird folgen<strong>de</strong>r <strong>Pachtvertrag</strong> geschlossen:<br />
§ 1<br />
Pachtgegenstand<br />
Der Generalpächter – nachfolgend Verpächter bezeichnet – verpachtet <strong>de</strong>m Gartenfreund<br />
Max Mustermann<br />
Nach Maßgaben <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Generalpachtvertrages aus <strong>de</strong>r Kleingartenanlage<br />
Am Lampertheimer Weg 25<br />
Den Kleingarten Nr. 000 in einer Größe von 000 m²<br />
Zur kleingärtnerischen Nutzung.<br />
§ 2<br />
Pachtdauer und Kündigung<br />
1) Das Pachtverhältnis beginnt am 00.00.0000 und wird auf unbestimmte Zeit,<br />
längstens jedoch für die Dauer <strong>de</strong>s Bestehens <strong>de</strong>r § 1 genannten<br />
Kleingartenanlage geschlossen.<br />
2) Der Pächter ist berechtigt, das Pachtverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten
jeweils zum 31. Oktober eines Jahres zu kündigen. Die Kündigung hat<br />
schriftlich zu erfolgen. Der Pächter kann aus wichtigen Grün<strong>de</strong>n, z.B.<br />
Familienverhältnissen, Wegzug und <strong>de</strong>rgleichen, <strong>de</strong>n Garten je<strong>de</strong>rzeit <strong>de</strong>m<br />
Verpächter wie<strong>de</strong>r zurückgeben, wobei <strong>de</strong>r Pachtpreis bis zum Rückgabetag,<br />
auf volle Monate aufgerun<strong>de</strong>t, an <strong>de</strong>n Verpächter zu bezahlen ist.<br />
3) Der Verpächter kann seinerseits das Pachtverhältnis nach Maßgabe <strong>de</strong>r<br />
gelten<strong>de</strong>n kleingartenrechtlichen Vorschriften kündigen, insbeson<strong>de</strong>re dann,<br />
wenn <strong>de</strong>r Pächter seine Pflichten aus diesem <strong>Pachtvertrag</strong> nicht erfüllt o<strong>de</strong>r gegen die<br />
vom Schrebergärtnerverein erlassene gelten<strong>de</strong> Gartenordnung verstößt, welche<br />
Bestandteil dieses Vertrages ist. Das gleiche gilt, wenn <strong>de</strong>r Pächter aus einem nicht<br />
wichtigen Grund aus <strong>de</strong>m Verein austritt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verein aufgrund <strong>de</strong>r Satzung<br />
berechtigt ist, das Mitglied auszuschließen. Die Wirksamkeit <strong>de</strong>r Kündigung ist von<br />
<strong>de</strong>r Bestätigung <strong>de</strong>r zuständigen Verwaltungsbehör<strong>de</strong> abhängig.<br />
4) Bei Beendigung <strong>de</strong>s Pachtverhältnisses fällt <strong>de</strong>r Kleingarten an <strong>de</strong>n Verpächter<br />
zurück. Der Pächter ist nicht berechtigt, gegen <strong>de</strong>n Willen <strong>de</strong>s Verpächters über <strong>de</strong>n<br />
Garten an<strong>de</strong>rweitig zu verfügen.<br />
5) Je<strong>de</strong>r Pächter ist verpflichtet, während <strong>de</strong>r ganzen Pachtzeit Mitglied <strong>de</strong>s<br />
Schrebergärtnerverein Viernheim e.V. zu sein.<br />
§ 3<br />
Pachtpreis<br />
1) Der Pachtpreis beträgt z. Zt. 0,00 € pro m² je Jahr.<br />
2) Nach kleingartenrechtlichen Vorschriften genehmigte Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />
Pachtpreises wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Pächter jeweils durch die Hauptversammlung bekannt<br />
gegeben.<br />
3) Der für <strong>de</strong>n in § 1 bezeichneten Kleingarten Pachtpreis pro Jahr wird <strong>de</strong>m Pächter<br />
vom Verpächter mitgeteilt und ist bis zum31. August je<strong>de</strong>n Jahres an die vom<br />
Verpächter bezeichnete Stelle ohne je<strong>de</strong>n Abzug zu zahlen.<br />
4) Bleibt <strong>de</strong>r Pächter mit <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>s Pachtpreises in Verzug, so wer<strong>de</strong>n<br />
Verzugsgebühren in Höhe von 10 % berechnet.<br />
5) Die Kosten für Wasserentnahme aus <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Wasser-Versorgungsanlage<br />
und an<strong>de</strong>re Gebühren und Umlagen sind ebenso wie <strong>de</strong>r Vereinsbeitrag im<br />
Pachtpreis nicht enthalten und wer<strong>de</strong>n gemäß Beschluß <strong>de</strong>s Schrebergärtnervereins<br />
von diesem geson<strong>de</strong>rt erhoben.<br />
§ 4<br />
Kleingärtnerische Nutzung<br />
Der Pächter ist verpflichtet, seinen Kleingarten ordnungsgemäß zu bewirtschaften, in<br />
gutem Kulturzustand zu erhalten und die gelten<strong>de</strong> Satzung sowie die Gartenordnung,<br />
die Bestandteil dieses Vertrages sind, hierbei zu beachten.<br />
§ 5<br />
Gemeinschaftsleistungen<br />
1) Der Pächter verpflichtet sich, die vom Schrebergärtnerverein Viernheim e.V.<br />
beschlossene Gemeinschaftsleistungen seiner Mitglie<strong>de</strong>r (Gemeinschaftsarbeit)<br />
entsprechend <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r erlassenen Gartenordnung selbst o<strong>de</strong>r durch<br />
von ihm bestimmte Dritte zu erbringen.
2) Beteiligt sich <strong>de</strong>r Pächter o<strong>de</strong>r in Ausnahmefällen von ihm ersatzweise<br />
bestimmter Dritter nicht an <strong>de</strong>n Gemeinschaftsarbeiten, so ist <strong>de</strong>r<br />
Schrebergärtnerverein berechtigt, vom säumigen Pächter eine finanzielle<br />
Entschädigung zu erheben (siehe Gartenordnung § 5).<br />
§ 6<br />
Zutritts recht<br />
Die vom Verpächter o<strong>de</strong>r vom Schrebergärtnerverein mit <strong>de</strong>r Wahrnehmung<br />
beson<strong>de</strong>rer Aufgaben beauftragte Person ist erfor<strong>de</strong>rlicher Zutritt zum Garten nach<br />
vorheriger Ankündigung zu gestatten.<br />
§ 7<br />
Im Falle <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s Pachtverhältnisses gemäß § 2 Abs. 2 ff. und Weitergabe<br />
<strong>de</strong>s Pachtgartens an einen Pachtnachfolger ist <strong>de</strong>r Pächter nicht berechtigt, mit <strong>de</strong>m<br />
Grund und Bo<strong>de</strong>n fest verbun<strong>de</strong>ne Dauereinrichtungen, insbeson<strong>de</strong>re Lauben und<br />
etwaige Einfriedungen sowie mehrjährige Kulturen, aus <strong>de</strong>m Garten zu entfernen.<br />
Der Pächter hat jedoch Anspruch auf eine Entschädigung. Nicht<br />
entschädigungsfähige Gegenstän<strong>de</strong> hat <strong>de</strong>r Pächter auf Verlangen <strong>de</strong>s Verpächters<br />
auf eigene Kosten aus <strong>de</strong>m Garten zu entfernen.<br />
Der gewerbliche Han<strong>de</strong>l ist <strong>de</strong>m Pächter im Gartengelän<strong>de</strong> verboten.<br />
§ 8<br />
§ 9<br />
Die Gartenordnung und die Satzung <strong>de</strong>s Schrebergärtnervereins Viernheim e.V. sind<br />
wesentliche Bestandteile dieses <strong>Pachtvertrag</strong>es.<br />
§ 10<br />
Kosten und Gerichtsstand<br />
Alle Kosten aus etwaiger Nichterfüllung seiner mit <strong>de</strong>m Vertrage übernommenen<br />
Verpflichtungen hat <strong>de</strong>r Pächter zu tragen. Erfüllungsort und Gerichtstand ist <strong>de</strong>r Sitz<br />
<strong>de</strong>s Verpächters.<br />
§ 11<br />
Nebenabre<strong>de</strong>n<br />
Etwaige Nebenabre<strong>de</strong>n haben nur Gültigkeit, wenn sie von <strong>de</strong>n Vertragsabschließen<strong>de</strong>n<br />
nie<strong>de</strong>rgelegt sind.<br />
Viernheim, <strong>de</strong>n 00.Monat.Jahr
Der Pächter --------------------------------------------------------<br />
(Unterschrift)<br />
Der Verpächter --------------------------------------------------------<br />
Schrebergärtnerverein Viernheim e.V.