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Pachtvertrag - schrebergaertnerverein-viernheim.de

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<strong>Pachtvertrag</strong><br />

zwischen <strong>de</strong>m<br />

Schrebergärtnerverein Viernheim e.V.<br />

als Verpächter – genannt Generalpächter – <strong>de</strong>r Kleingartenanlage<br />

in Viernheim, Am Lampertheimer Weg 25<br />

und<br />

Max Mustermann<br />

als Mitglied <strong>de</strong>s<br />

Schrebergärtnervereins Viernheim e.V.<br />

wird folgen<strong>de</strong>r <strong>Pachtvertrag</strong> geschlossen:<br />

§ 1<br />

Pachtgegenstand<br />

Der Generalpächter – nachfolgend Verpächter bezeichnet – verpachtet <strong>de</strong>m Gartenfreund<br />

Max Mustermann<br />

Nach Maßgaben <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Generalpachtvertrages aus <strong>de</strong>r Kleingartenanlage<br />

Am Lampertheimer Weg 25<br />

Den Kleingarten Nr. 000 in einer Größe von 000 m²<br />

Zur kleingärtnerischen Nutzung.<br />

§ 2<br />

Pachtdauer und Kündigung<br />

1) Das Pachtverhältnis beginnt am 00.00.0000 und wird auf unbestimmte Zeit,<br />

längstens jedoch für die Dauer <strong>de</strong>s Bestehens <strong>de</strong>r § 1 genannten<br />

Kleingartenanlage geschlossen.<br />

2) Der Pächter ist berechtigt, das Pachtverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten


jeweils zum 31. Oktober eines Jahres zu kündigen. Die Kündigung hat<br />

schriftlich zu erfolgen. Der Pächter kann aus wichtigen Grün<strong>de</strong>n, z.B.<br />

Familienverhältnissen, Wegzug und <strong>de</strong>rgleichen, <strong>de</strong>n Garten je<strong>de</strong>rzeit <strong>de</strong>m<br />

Verpächter wie<strong>de</strong>r zurückgeben, wobei <strong>de</strong>r Pachtpreis bis zum Rückgabetag,<br />

auf volle Monate aufgerun<strong>de</strong>t, an <strong>de</strong>n Verpächter zu bezahlen ist.<br />

3) Der Verpächter kann seinerseits das Pachtverhältnis nach Maßgabe <strong>de</strong>r<br />

gelten<strong>de</strong>n kleingartenrechtlichen Vorschriften kündigen, insbeson<strong>de</strong>re dann,<br />

wenn <strong>de</strong>r Pächter seine Pflichten aus diesem <strong>Pachtvertrag</strong> nicht erfüllt o<strong>de</strong>r gegen die<br />

vom Schrebergärtnerverein erlassene gelten<strong>de</strong> Gartenordnung verstößt, welche<br />

Bestandteil dieses Vertrages ist. Das gleiche gilt, wenn <strong>de</strong>r Pächter aus einem nicht<br />

wichtigen Grund aus <strong>de</strong>m Verein austritt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verein aufgrund <strong>de</strong>r Satzung<br />

berechtigt ist, das Mitglied auszuschließen. Die Wirksamkeit <strong>de</strong>r Kündigung ist von<br />

<strong>de</strong>r Bestätigung <strong>de</strong>r zuständigen Verwaltungsbehör<strong>de</strong> abhängig.<br />

4) Bei Beendigung <strong>de</strong>s Pachtverhältnisses fällt <strong>de</strong>r Kleingarten an <strong>de</strong>n Verpächter<br />

zurück. Der Pächter ist nicht berechtigt, gegen <strong>de</strong>n Willen <strong>de</strong>s Verpächters über <strong>de</strong>n<br />

Garten an<strong>de</strong>rweitig zu verfügen.<br />

5) Je<strong>de</strong>r Pächter ist verpflichtet, während <strong>de</strong>r ganzen Pachtzeit Mitglied <strong>de</strong>s<br />

Schrebergärtnerverein Viernheim e.V. zu sein.<br />

§ 3<br />

Pachtpreis<br />

1) Der Pachtpreis beträgt z. Zt. 0,00 € pro m² je Jahr.<br />

2) Nach kleingartenrechtlichen Vorschriften genehmigte Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />

Pachtpreises wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Pächter jeweils durch die Hauptversammlung bekannt<br />

gegeben.<br />

3) Der für <strong>de</strong>n in § 1 bezeichneten Kleingarten Pachtpreis pro Jahr wird <strong>de</strong>m Pächter<br />

vom Verpächter mitgeteilt und ist bis zum31. August je<strong>de</strong>n Jahres an die vom<br />

Verpächter bezeichnete Stelle ohne je<strong>de</strong>n Abzug zu zahlen.<br />

4) Bleibt <strong>de</strong>r Pächter mit <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>s Pachtpreises in Verzug, so wer<strong>de</strong>n<br />

Verzugsgebühren in Höhe von 10 % berechnet.<br />

5) Die Kosten für Wasserentnahme aus <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Wasser-Versorgungsanlage<br />

und an<strong>de</strong>re Gebühren und Umlagen sind ebenso wie <strong>de</strong>r Vereinsbeitrag im<br />

Pachtpreis nicht enthalten und wer<strong>de</strong>n gemäß Beschluß <strong>de</strong>s Schrebergärtnervereins<br />

von diesem geson<strong>de</strong>rt erhoben.<br />

§ 4<br />

Kleingärtnerische Nutzung<br />

Der Pächter ist verpflichtet, seinen Kleingarten ordnungsgemäß zu bewirtschaften, in<br />

gutem Kulturzustand zu erhalten und die gelten<strong>de</strong> Satzung sowie die Gartenordnung,<br />

die Bestandteil dieses Vertrages sind, hierbei zu beachten.<br />

§ 5<br />

Gemeinschaftsleistungen<br />

1) Der Pächter verpflichtet sich, die vom Schrebergärtnerverein Viernheim e.V.<br />

beschlossene Gemeinschaftsleistungen seiner Mitglie<strong>de</strong>r (Gemeinschaftsarbeit)<br />

entsprechend <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r erlassenen Gartenordnung selbst o<strong>de</strong>r durch<br />

von ihm bestimmte Dritte zu erbringen.


2) Beteiligt sich <strong>de</strong>r Pächter o<strong>de</strong>r in Ausnahmefällen von ihm ersatzweise<br />

bestimmter Dritter nicht an <strong>de</strong>n Gemeinschaftsarbeiten, so ist <strong>de</strong>r<br />

Schrebergärtnerverein berechtigt, vom säumigen Pächter eine finanzielle<br />

Entschädigung zu erheben (siehe Gartenordnung § 5).<br />

§ 6<br />

Zutritts recht<br />

Die vom Verpächter o<strong>de</strong>r vom Schrebergärtnerverein mit <strong>de</strong>r Wahrnehmung<br />

beson<strong>de</strong>rer Aufgaben beauftragte Person ist erfor<strong>de</strong>rlicher Zutritt zum Garten nach<br />

vorheriger Ankündigung zu gestatten.<br />

§ 7<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s Pachtverhältnisses gemäß § 2 Abs. 2 ff. und Weitergabe<br />

<strong>de</strong>s Pachtgartens an einen Pachtnachfolger ist <strong>de</strong>r Pächter nicht berechtigt, mit <strong>de</strong>m<br />

Grund und Bo<strong>de</strong>n fest verbun<strong>de</strong>ne Dauereinrichtungen, insbeson<strong>de</strong>re Lauben und<br />

etwaige Einfriedungen sowie mehrjährige Kulturen, aus <strong>de</strong>m Garten zu entfernen.<br />

Der Pächter hat jedoch Anspruch auf eine Entschädigung. Nicht<br />

entschädigungsfähige Gegenstän<strong>de</strong> hat <strong>de</strong>r Pächter auf Verlangen <strong>de</strong>s Verpächters<br />

auf eigene Kosten aus <strong>de</strong>m Garten zu entfernen.<br />

Der gewerbliche Han<strong>de</strong>l ist <strong>de</strong>m Pächter im Gartengelän<strong>de</strong> verboten.<br />

§ 8<br />

§ 9<br />

Die Gartenordnung und die Satzung <strong>de</strong>s Schrebergärtnervereins Viernheim e.V. sind<br />

wesentliche Bestandteile dieses <strong>Pachtvertrag</strong>es.<br />

§ 10<br />

Kosten und Gerichtsstand<br />

Alle Kosten aus etwaiger Nichterfüllung seiner mit <strong>de</strong>m Vertrage übernommenen<br />

Verpflichtungen hat <strong>de</strong>r Pächter zu tragen. Erfüllungsort und Gerichtstand ist <strong>de</strong>r Sitz<br />

<strong>de</strong>s Verpächters.<br />

§ 11<br />

Nebenabre<strong>de</strong>n<br />

Etwaige Nebenabre<strong>de</strong>n haben nur Gültigkeit, wenn sie von <strong>de</strong>n Vertragsabschließen<strong>de</strong>n<br />

nie<strong>de</strong>rgelegt sind.<br />

Viernheim, <strong>de</strong>n 00.Monat.Jahr


Der Pächter --------------------------------------------------------<br />

(Unterschrift)<br />

Der Verpächter --------------------------------------------------------<br />

Schrebergärtnerverein Viernheim e.V.

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