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Gesellenprüfungsausschuss der Schreinerinnungen FFB und DAH ...

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<strong>Gesellenprüfungsausschuss</strong> <strong>der</strong> <strong>Schreinerinnungen</strong> <strong>FFB</strong> <strong>und</strong> <strong>DAH</strong><br />

Richtlinien für die Anfertigung <strong>der</strong> Gesellenstücks<br />

1. Selbständige Anfertigung<br />

1.1. Das Gesellenstück muss <strong>der</strong>/die Prüfungskandidat/in bis auf<br />

geringfügige Handreichungen völlig selbständig anfertigen.<br />

1.2. Unzulässige Hilfen durch den Ausbil<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Mitarbeiter führen zum<br />

Ausschluss aus dem Prüfungsverfahren<br />

1.3. Bei <strong>der</strong> Entwicklung des Entwurfs zum Gesellenstück kann<br />

fremde Hilfe in Anspruch genommen werden.<br />

2. Gesellenstückarbeit nach den Richtlinien <strong>der</strong> neuen<br />

Ausbildungsordnung<br />

2.1. Das Prüfungsstück beinhaltet lt. §9, (2), Abs. 2:<br />

Herstellen eines Möbels, eines Bauelementes o<strong>der</strong> eines Teiles<br />

einer Inneneinrichtung unter Herausstellung von Form <strong>und</strong><br />

Funktion einschließlich Erstellen einer CAD – Fertigungszeichnung<br />

mit allen erfor<strong>der</strong>lichen Maßen mit einer Stückliste <strong>und</strong><br />

eines Arbeitsablaufplanes.<br />

2.2. Von dem/<strong>der</strong> Prüfungskandidat/in einzureichen sind 4 Teile:<br />

1. Gesellenstück<br />

2. CAD – Fertigungszeichnung<br />

3. Stückliste<br />

4. Arbeitsablaufplan<br />

Alle 4 Teile werden von <strong>der</strong> Prüfungskommission bewertet <strong>und</strong><br />

gehen in die Note für das Gesellenstück ein.<br />

3. Art, Größe, Gestaltung <strong>und</strong> Konstruktion des Gesellenstücks<br />

3.1. Das Gesellenstück soll möglichst dem Tätigkeitsbereich<br />

entnommen werden, in dem <strong>der</strong>/die Prüfungskandidat/in<br />

überwiegend ausgebildet wurde <strong>und</strong> es soll ein Stück sein, das<br />

einer Verwendung zugeführt werden kann.<br />

3.2. Das Gesellenstück soll überwiegend <strong>der</strong> praktischen Ausbildung<br />

entsprechen. Die Anfor<strong>der</strong>ungen sollen die Lerninhalte <strong>der</strong><br />

aktuellen Ausbildungsordnung im Schreinerhandwerk nicht<br />

übersteigen.


3.3. Art <strong>und</strong> Form des Gesellenstückes ist <strong>der</strong> Auswahl des<br />

Prüfungskandidaten in Absprache mit seinem Ausbildungsbetriebe<br />

überlassen.<br />

3.4. Idee, Gestalt, Material <strong>und</strong> Funktion sollen in einer „in sich<br />

schlüssigen Konstruktion“ umgesetzt sein. Die Begrenzung auf eine<br />

Gestaltidee ist anzustreben.<br />

3.5. Das Gesellenstück soll eine zeitgerechte Gestaltung haben. Auf<br />

Funktionalität, Ergonomie <strong>und</strong> nutzungsgerechte Dimensionierung<br />

ist zu achten.<br />

3.6. Das Gesellenstück muss ein bewegliches drehbares Teil(z. B. Tür,<br />

Klappe, o. ä.) <strong>und</strong> ein schiebbares bzw. ausziehbares Teil (z.B.<br />

Schubkasten, o. ä.) enthalten.<br />

Konterprofile <strong>und</strong> ähnliche Verbindungen sind nicht erwünscht.<br />

Stücke mit solchen Verbindungen werden nur genehmigt, wenn<br />

außerdem auch handwerkliche Verbindungen angewendet werden.<br />

Eingesetzt werden können zeitgerechte Beschläge <strong>und</strong><br />

Verbindungsmittel mit Ausnahme von:<br />

- Topfbän<strong>der</strong><br />

- alle Arten von Einbohrbän<strong>der</strong>n (z. B. SOSS Bän<strong>der</strong>)<br />

Teure Spezialanfertigungen von Beschlägen sind möglichst zu<br />

vermeiden.<br />

Als Trägermaterial dürfen keine 3-Schicht-Platten <strong>und</strong> keine<br />

Multiplexplatten (Furnier-Schichtholz) verwendet werden!<br />

Multiplexplatten dürfen allerdings für „nicht tragende Teile“ (wie z.<br />

B. für Deckplatten, Sockel o. ä.) verwendet werden.<br />

Konstruktion: bei stumpfeingeschlagenen Türen o<strong>der</strong> Schubkästen<br />

sind Staubleisten zu verwenden!<br />

3.7. Der Einbau eines Schlosses mit Bartschlüssel ist nachzuweisen.<br />

Nicht verwendet werden dürfen:<br />

- alle Arten von aufgeschraubten Schlössern<br />

- Schlösser mit Steck- bzw. Stiftschlüssel<br />

- Zylin<strong>der</strong>schlösser<br />

- es sind auch keine Aufschraub – Schlüsselschil<strong>der</strong> zulässig<br />

3.8. Die Ausführung eines handgezinkten Schubkastens muss in<br />

fachlich einwandfreier Konstruktion erfolgen.<br />

- Klassische Führung mit Lauf-Kipp <strong>und</strong> Streifleisten<br />

- An den Seiten aufgehängten Schukasten mit Laufleisten aus<br />

Holz.<br />

- Schubkästen müssen zur Prüfungsbewertung herausnehmbar sein<br />

3.9. Oberfläche: Das Gesellenstück muss oberflächenbehandelt sein.<br />

Deckend lackierte Oberflächen o<strong>der</strong> Kunststoff-beschichtungen sind<br />

am Korpus nicht zugelassen, nur an Möbelteilen.<br />

3.10. Bei Möbeln sollte die Projektionsfläche 1,25 qm <strong>und</strong> bei<br />

Bauelementen 2,25 qm nicht überschreiten. Ausnahmen, die sich<br />

aus <strong>der</strong> Funktion o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gestaltidee ergeben sind frühzeitig (vor


dem offiziellen Entwurfseinreichungstermin) beim<br />

Prüfungsausschuss zu beantragen.<br />

3.11 Die reine Anfertigungszeit des Gesellenstückes in <strong>der</strong> Werkstatt<br />

beträgt ca. 80 St<strong>und</strong>en. Fertigungszeichnung, Stückliste <strong>und</strong><br />

Arbeitsablaufsplan sind in 40 St<strong>und</strong>en anzufertigen. Insgesamt<br />

sind die 4 Prüfungsteile in höchstens 120 Std. zu fertigen.<br />

4. Entwurfszeichnung <strong>und</strong> Genehmigung<br />

4.1. Der/Die Prüfungskandidat/in hat (entsprechend <strong>der</strong><br />

Ausbildungsordnung im Schreinerhandwerk) dem<br />

Prüfungsausschuss eine nach DIN 919 vollständige<br />

Entwurfszeichnung auf einem DIN A 3 Blatt in zweifacher<br />

Ausfertigung (Kopie) zur Genehmigung vorzulegen. Der Entwurf<br />

muss Draufsicht, Vor<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Seitenansicht im Maßstab 1:10 sowie<br />

einen aussagefähigen Frontal- <strong>und</strong> Horizontalschnitt (evtl. als<br />

Teilschnitt) im Maßstab 1:1 enthalten, die eine Beurteilung des<br />

Stückes als geeignetes Gesellenstück ermöglichen. Diese<br />

Entwurfszeichnung muss dem Ausbil<strong>der</strong> vorgelegt <strong>und</strong> von ihm auf<br />

fachliche <strong>und</strong> sachliche Richtigkeit überprüft worden sein. Der<br />

Ausbildungsbetrieb hat einen schriftlichen Sichtvermerk mit Datum,<br />

Stempel <strong>und</strong> Unterschrift auf den Entwurfszeichnungen<br />

anzubringen. Ohne Sichtvermerk des Ausbil<strong>der</strong>s wird <strong>der</strong> Entwurf<br />

vom Prüfungsausschuss nicht genehmigt.<br />

Zusätzlich ist ein maßstäbliches Modell (M 1:10) anzufertigen,<br />

das mit <strong>der</strong> Entwurfszeichnung abgegeben werden muss.<br />

Die Berichtshefte mit allen Unterschriften <strong>und</strong> vollständigen<br />

Einträgen sind mit <strong>der</strong> Entwurfszeichnung abzugeben.<br />

4.2. Der <strong>Gesellenprüfungsausschuss</strong> muss die Entwurfszeichnung für<br />

das Gesellenstück genehmigen. Ohne genehmigter Entwurfszeichnung<br />

kann die Fertigungszeichnung nicht begonnen werden.<br />

Der Prüfungsausschuss behält sich vor, zu große o<strong>der</strong> zu<br />

aufwendige Stücke, die den vorgegebenen Zeitrahmen <strong>der</strong> 80 Std.<br />

Anfertigung sowie den Richtlinien nicht entsprechen,<br />

zurückzuweisen.<br />

4.3. Dem <strong>Gesellenprüfungsausschuss</strong> muss die Fertigungszeichnung<br />

des Gesellenstückes (DIN A 1, nach DIN 919) vor Beginn <strong>der</strong><br />

Anfertigungsarbeiten im Original + einwandfreier Kopie vorgelegt<br />

werden. Die Fertigungszeichnung ist zur Anfertigung des<br />

Gesellenstückes verbindlich.<br />

Die Fertigungszeichnung muss ebenfalls einen Sichtvermerk des<br />

Ausbildungsbetriebes, sowie Datum, Stempel <strong>und</strong> Unterschrift<br />

enthalten. Mit <strong>der</strong> Fertigungszeichnung ist auch die Entwurfszeichnung<br />

nochmals vorzulegen.


4.4 In einer blauen (<strong>FFB</strong>), bzw. einer grünen (<strong>DAH</strong>) Mappe sind alle<br />

Unterlagen einzuheften. Darin enthalten sind unter einem<br />

Deckblatt:<br />

• Richtlinien<br />

• Termine<br />

• Entwurfszeichnung <strong>und</strong> Kopie<br />

• Fertigungszeichnung (Kopie) gefaltet<br />

• Fertigungszeichnung (Original) als Rolle<br />

• Stückliste<br />

• Arbeitsablaufplan<br />

• Überbetriebliche Bescheinigungen<br />

• Lehrvertrag (Kopie)<br />

• Zeugnis <strong>der</strong> Zwischenprüfung<br />

• Weitere Zeugnisse<br />

Im weiteren Verlauf ist die Mappe um folgende Dokumente zu<br />

ergänzen:<br />

• Bestätigung über die selbständige Anfertigung<br />

des Gesellenstückes<br />

• Bestätigung über die Einhaltung <strong>der</strong><br />

Zeitvorgaben<br />

Lose Blattsammlungen bzw. lückenhafte Unterlagen werden nicht angenommen.<br />

– Keine Freigabe zur Fertigung des Gesellenstückes –<br />

4.5. Der/die Prüfungskandidat/in darf vor <strong>der</strong> Abgabe <strong>der</strong> Fertigungszeichnung,<br />

Stückliste, sowie des Arbeitsablaufsplanes an den<br />

<strong>Gesellenprüfungsausschuss</strong> nicht mit <strong>der</strong> Anfertigung des<br />

Gesellenstückes beginnen. Der Beginn <strong>der</strong> Anfertigung ist dem<br />

Prüfungsausschuss schriftlich mitzuteilen!<br />

5. Nachweisführung<br />

5.1. Die geleisteten Arbeitsst<strong>und</strong>en zur Anfertigung des Gesellenstückes<br />

sind täglich in das Berichtsheft o<strong>der</strong> in ein geson<strong>der</strong>tes<br />

Formblatt einzutragen <strong>und</strong> vom Ausbil<strong>der</strong> gegenzuzeichnen.<br />

5.2. Der Nachweis im Berichtsheft bzw. das Arbeitsst<strong>und</strong>en - Formblatt<br />

ist dem Prüfungsausschuss bei dem Übergabetermin des<br />

Gesellenstückes auszuhändigen. Zudem ist die Fertigungszeichnung<br />

im Original beizufügen.<br />

5.3. Bei schuldhaftem Fernbleiben, Zuspätkommen o<strong>der</strong> Nichtvorlage<br />

von Unterlagen kann die Prüfung erst zum nächsten Termin<br />

abgelegt werden. Bei Krankheit ist eine ärztliche Bestätigung<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Prüfungsausschuss <strong>der</strong><br />

Schreiner-Innung Fürstenfeldbruck <strong>und</strong> Dachau<br />

Abgabe <strong>der</strong> Entwurfszeichnung mit maßstäblichem Modell:<br />

• Montag. 04.März. 2013

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