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Segelreisen Hering

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<strong>Segelreisen</strong> <strong>Hering</strong><br />

Hohenzollerndamm 184 · 10713 Berlin<br />

Tel.: 030-861 61 91 / Fax: 030-862 081 28<br />

info@segelreisen-hering.de<br />

Informationen zur Praxisprüfung<br />

zum amtlichen Sportseeschifferschein (SSS)<br />

Die Führerscheinprüfung für den praktischen Teil des<br />

Sportseeschifferscheins wird im Namen des Bundesverkehrsministeriums<br />

durch den Lenkungsausschuss beim Deutschen<br />

Segler-Verband in Hamburg durchgeführt. Bei diesem Ausschuss<br />

muß auch der Antrag auf Prüfung zum Sportseeschifferschein<br />

gestellt werden. Die Adresse lautet:<br />

Zentrale Verwaltungsstelle für den<br />

Sportsee- und Sporthochseeschifferschein<br />

im Deutschen Segler-Verband<br />

Gründgensstr. 18<br />

22309 Hamburg<br />

Der praktische Teil der Sportseeschifferschein-Prüfung kann vor<br />

dem theoretischen Teil der Prüfung abgelegt werden. Jedoch<br />

müssen 1.000 Seemeilen auf See (als Wachführer/in) oder der<br />

BR-Schein oder Sportküstenschifferschein plus 700 Seemeilen<br />

(diese dann nicht zwingend als Wachführer/in) nachgewiesen<br />

werden.<br />

Zwischen der Theorie- und der Praxisprüfung können bis zu 24 Monate liegen. Jedoch darf der Zeitraum<br />

der Gesamtprüfung (von der ersten Teilprüfung der Theorie bis zur Praxisprüfung oder von der<br />

Praxisprüfung bis zum letzten Teil der Theorieprüfung) nicht mehr als 36 Monate betragen.<br />

Zur theoretischen Teilprüfung als 1. Teilprüfung muß bereits der Sportküstenschifferschein oder der<br />

BR-Schein oder 500 Seemeilen als Wachführer nachgewiesen werden. Zur zweiten Teilprüfung (egal<br />

ob Theorie- oder Praxisteil) müssen auf jeden Fall alle Bedingungen erfüllt werden.<br />

Folgende Unterlagen sind einen Monat vor der Prüfung in Hamburg einzureichen:<br />

1. ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular<br />

2. eine Kopie des amtlichen Sportbootführerscheins See<br />

3. Kopie des BR-Scheins und/oder eine anerkannte Seemeilen-Bestätigung*<br />

______________________________________________________________________<br />

* Die Seemeilenbestätigung sollte entweder von einer DSV-anerkannten Segelschule oder einem Verein sein.<br />

Wird nur das Logbuch des Schiffsführers (evtl. mit Hafenquittung) vorgelegt, müssen die Seemeilen glaubhaft<br />

nachgewiesen werden. War der Schiffsführer der Prüfungskandidat selbst, muß er das Original-Logbuch vorlegen,<br />

das von zwei Zeugen mit unterzeichnet sein sollte (keine Pflicht, aber sehr nützlich für die Glaubhaftmachung!).<br />

War der Schiffsführer nicht der Prüfungskandidat, so muß dieser eine Seemeilenbestätigung für den<br />

Törn ausfertigen, diese unterzeichnen und mit der Nummer seines Wassersport-Führerscheins versehen; die<br />

letzte Seite des Logbuches (Törnabschluss) mit Skipperunterschrift muß in Fotokopie vorgelegt werden, wobei<br />

sich der Lenkungsausschuss die Vorlage des Original-Logbuches vorbehält.


Die Seemeilen, die Sie auf dem Prüfungstörn selbst segeln, werden für die Prüfung angerechnet.<br />

Segeln Sie die Seemeilen an Bord einer unserer Yachten oder an Bord der "Santa Maria" von Wolf<br />

Kloss, so erhalten Sie auf Anfrage beim Schiffsführer eine vom Lenkungsausschuß anerkannte Seemeilenbestätigung.<br />

Wünschen Sie eine Sportseeschifferschein-Praxisprüfung am Ende Ihres Törns, so müssen Sie uns<br />

dies rechtzeitig vor Törnbeginn mitteilen. Sie erhalten auf Anfrage das Antragsformular.<br />

Prüfungstag ist normalerweise der letzte Freitagnachmittag des Törns.<br />

Die Prüfungsgebühr** (inkl. MwSt.) setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Einmalige "Verwaltungsgebühr" 25,00 €<br />

Theorieprüfung (jeder einzelne Teil) 50,00 €<br />

Praxisprüfung 62,50 €<br />

Ausstellung des Scheins 29,00 €<br />

** Stand 12/2005<br />

Außerdem sind an die örtliche Prüfungskommission am Prüfungstag die anteiligen Reisekostenzuschüsse<br />

zu zahlen. Deren Höhe richtet sich nach dem Prüfungsort sowie der Anzahl der Prüfungsteilnehmer<br />

und kann zwischen 5,00 € und 30,00 € (ohne Gewähr) betragen.<br />

Die Gesamtgebühr ist nach Aufforderung durch den Lenkungsausschuss an diesen direkt zu bezahlen.<br />

Im Gegensatz zu den DSV-Führerscheinen muß nach Bestehen beider Teilprüfungen ein Antrag<br />

auf Ausstellung des staatlichen Führerscheins gestellt (und extra bezahlt) werden. Ein entsprechendes<br />

Formular senden wir Ihnen gern zu.<br />

Wir wünschen Ihnen einen erlebnisreichen Törn und eine erfolgreiche Prüfung.<br />

Ihr<br />

<strong>Segelreisen</strong>-<strong>Hering</strong>-Team<br />

P.S.: Da sich die Bestimmungen oft unvermittelt ändern, können wir für das oben Gesagte keine Haftung<br />

übernehmen und behalten uns Änderungen vor.


Anforderungen der Sportseeschifferschein-Praxisprüfung<br />

1. Rettungsmanöver:<br />

Boje-über-Bord-Manöver unter Segel und unter Maschine.<br />

2. Radarbedienung:<br />

Bedienen des Radargerätes sowie Auswerten des Radarbildes für die Navigation und für die Verkehrssituation,<br />

Bestimmung des Schiffsortes mit Hilfe von VRM und EBL.<br />

3. Seemannschaft:<br />

Überprüfung der Seetüchtigkeit der Yacht, Sicherheitsausrüstung und deren Handhabung<br />

4. Knoten und Leinenbedienung:<br />

Alle gängigen Knoten, Augspleiss, Bedienung von Springleinen sowie Achter- und Vorleine beim Anund<br />

Ablegen.<br />

5. Wetterkunde:<br />

Beurteilung der aktuellen Wetterlage und Entwicklung, Ablesen von Wetterdaten, Auswerten von<br />

Navtex-Nachrichten.<br />

6. Navigation:<br />

Arbeiten mit dem GPS-Gerät, Eingabe von Wegpunkten.<br />

7. Maschine, Elektrik, Gasanlage:<br />

Maschine starten, Kontrolle von Ölstand und Kühlwasser der Maschine, Störungsbehebung (Öldruckabfall,<br />

Kühlwasserausfall, Lichtmaschinen-Ausfall), Batteriekontrolle, Batterieschaltung, Überprüfung<br />

der Gasanlage.<br />

8. Manöver unter Maschine:<br />

An- und Ablegen, Aufstoppen und Drehen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- bzw.<br />

Auslaufen, Steuern nach Kompaß, Peilen von festen Seezeichen und Landmarken, Durchführen eines<br />

Ankermanövers<br />

9. Manöver unter Segel:<br />

Segelsetzen, Segelbergen, Ein- und Ausreffen in Fahrt, Wenden, Halsen, Aufschießen, Beidrehen,<br />

Setzen einer Bullentalje.

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