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Methodische Arbeitsschritte nach 5 Jahren ... - Sidi Blume

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6. Erfahrungsaustausch der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren<br />

<strong>Methodische</strong> <strong>Arbeitsschritte</strong> <strong>nach</strong> 5 <strong>Jahren</strong> Baustellenverordnung<br />

3. Schritt: Vertrag<br />

Vertragsart festlegen<br />

(Werkvertrag, Dienstvertrag)<br />

Vertragsinhalte formulieren, u.a.:<br />

• Vertragsgegenstand<br />

• Haupt- und Nebenpflichten des Auftraggebers<br />

und des Auftragnehmers<br />

• Beauftragungsform (Weisungsrecht)<br />

• Vergütung<br />

• Haftung<br />

Mustervertrag als Checkliste<br />

und als Word-Vorlage<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

BLUME • ARBEITSSICHERHEIT www.sidiblume.de<br />

VERTRAG<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination<br />

gemäß Baustellenverordnung vom 10.Juni 1998 - BaustellV<br />

Vorhaben:<br />

Brückensanierung<br />

Zwischen<br />

Bauamt Musterstadt<br />

vertreten durch<br />

Herrn Meier<br />

- <strong>nach</strong>stehend Auftraggeber genannt -<br />

und der<br />

BLUME GmbH<br />

vertreten durch<br />

Herrn <strong>Blume</strong><br />

- <strong>nach</strong>stehend Auftragnehmer genannt -<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

Der Auftraggeber bestellt den Auftragnehmer als Sicherheits- und<br />

Gesundheitsschutzkoordinator im Sinne des §3 Abs.1 der Baustellenverordnung<br />

vom 10. Juni 1998 - BaustellV. Die Bestellung erfolgt für die Planung der Ausführung<br />

und/oder i die Ausführung des Bauvorhabens. Die durchzuführenden<br />

Koodinierungsaufgaben erstrecken sich über einen Zeitraum von . . .<br />

Wochen/Monate 1 (Beginn: . . . . . (Datum) ; Geplantes Ende: . . . . . . (Datum) )<br />

Als verantwortlicher Projektleiter für das Bauvorhaben wird Herr/Frau . . . . . . . . . . . .<br />

. . vom Bauherrn/Auftraggeber eingesetzt. Der Auftragnehmer benennt Herrn/Frau ii .<br />

. . . . . . . . . . . . . als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.<br />

§ 2 Hauptpflichten des Auftragnehmers<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Aufgabe als geeigneter Koordinator im<br />

Sinne der BaustellV auszuführen, d.h. über ausreichende und einschlägige<br />

baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und<br />

Koordinatorenkenntnisse sowie berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der<br />

Ausführung von Bauvorhaben verfügt, um die in § 3 Absatz 2 und 3 BaustellV<br />

genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können.<br />

Der Auftragnehmer stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, sich über technische<br />

Neuentwicklungen im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination<br />

fortzubilden.<br />

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