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Vorlage für interne Aktennotizen, Kurzbriefe, usw. - Studentisches ...

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2. einen <strong>für</strong> finanzielle Belange veranwortlichen Ansprechpartner oder eine<br />

Ansprechpartnerin<br />

3. die Verbindung zu einem Bankkonto, auf das ein genehmigter Zuschuss überwiesen<br />

werden soll.<br />

4. ob und in welchem Umfang <strong>für</strong> das zu fördernde Projekt bzw. die Beschaffung Mittel von<br />

Dritten zur Verfügung stehen.<br />

2<br />

§ 3. Spezielle Bestimmungen <strong>für</strong> Projektanträge<br />

1) Im Antrag müssen zusätzlich zu den in § 2 Abs. 3 gemachten Angaben Gegenstand,<br />

Termin und Veranstaltungsort, sowie eine Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation des geplanten<br />

Projekts angegeben werden.<br />

2) Zuschüsse <strong>für</strong> Projekte werden als Ausfallbürgschaft gewährt. Das bedeutet, dass ein<br />

bewilligter Zuschuss nur bei nachgewiesenem Bedarf ausgezahlt wird.<br />

Dazu soll die Kulturgruppe innerhalb von vier Monaten nach Beendigung des Projekts eine<br />

Abrechnung vorlegen. Kann diese Abrechnung nicht vorgelegt werden, ist eine schriftliche<br />

Erklärung vorzulegen, ob der Zuschuss voraussichtlich benötigt wird oder nicht. Wird diese<br />

Erklärung nicht vorgelegt, verfällt die Bewilligung vier Monate nach Beendigung des Projekts.<br />

Wird eine Erklärung vorgelegt verfällt der Zuschuss bei Nichtvorlage einer Abrechnung sechs<br />

Monate nach Beendigung des Projekts.<br />

3) Bei semesterlangen Projekten gilt das Semesterende als Ende des Projekts.<br />

§ 4. Spezielle Bestimmungen <strong>für</strong> Beschaffungsanträge<br />

1) Als Beschaffungen gelten Sachen mit einem Beschaffungswert von über 410,-€.<br />

2) Beschaffungen bleiben Eigentum des Studentischen Kultruzentrums. Dort werden sie<br />

inventarisiert und abgeschrieben. Den studentischen Gruppen werden sie nur zur Benutzung<br />

überlassen.<br />

3) Beschaffungen müssen unabhängig vom Datum der Antragstellung innerhalb des<br />

Geschäftsjahres vorgenommen werden, in dem der Antrag bewilligt wurde. Das<br />

Geschäftsjahr beginnt am 01.10. und endet am 30.09. jeden Jahres.<br />

4) Die Rechnung <strong>für</strong> die Beschaffung muss auf das Studentische Kulturzentrum ausgestellt<br />

sein.

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