Vorlage für interne Aktennotizen, Kurzbriefe, usw. - Studentisches ...
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2. einen <strong>für</strong> finanzielle Belange veranwortlichen Ansprechpartner oder eine<br />
Ansprechpartnerin<br />
3. die Verbindung zu einem Bankkonto, auf das ein genehmigter Zuschuss überwiesen<br />
werden soll.<br />
4. ob und in welchem Umfang <strong>für</strong> das zu fördernde Projekt bzw. die Beschaffung Mittel von<br />
Dritten zur Verfügung stehen.<br />
2<br />
§ 3. Spezielle Bestimmungen <strong>für</strong> Projektanträge<br />
1) Im Antrag müssen zusätzlich zu den in § 2 Abs. 3 gemachten Angaben Gegenstand,<br />
Termin und Veranstaltungsort, sowie eine Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation des geplanten<br />
Projekts angegeben werden.<br />
2) Zuschüsse <strong>für</strong> Projekte werden als Ausfallbürgschaft gewährt. Das bedeutet, dass ein<br />
bewilligter Zuschuss nur bei nachgewiesenem Bedarf ausgezahlt wird.<br />
Dazu soll die Kulturgruppe innerhalb von vier Monaten nach Beendigung des Projekts eine<br />
Abrechnung vorlegen. Kann diese Abrechnung nicht vorgelegt werden, ist eine schriftliche<br />
Erklärung vorzulegen, ob der Zuschuss voraussichtlich benötigt wird oder nicht. Wird diese<br />
Erklärung nicht vorgelegt, verfällt die Bewilligung vier Monate nach Beendigung des Projekts.<br />
Wird eine Erklärung vorgelegt verfällt der Zuschuss bei Nichtvorlage einer Abrechnung sechs<br />
Monate nach Beendigung des Projekts.<br />
3) Bei semesterlangen Projekten gilt das Semesterende als Ende des Projekts.<br />
§ 4. Spezielle Bestimmungen <strong>für</strong> Beschaffungsanträge<br />
1) Als Beschaffungen gelten Sachen mit einem Beschaffungswert von über 410,-€.<br />
2) Beschaffungen bleiben Eigentum des Studentischen Kultruzentrums. Dort werden sie<br />
inventarisiert und abgeschrieben. Den studentischen Gruppen werden sie nur zur Benutzung<br />
überlassen.<br />
3) Beschaffungen müssen unabhängig vom Datum der Antragstellung innerhalb des<br />
Geschäftsjahres vorgenommen werden, in dem der Antrag bewilligt wurde. Das<br />
Geschäftsjahr beginnt am 01.10. und endet am 30.09. jeden Jahres.<br />
4) Die Rechnung <strong>für</strong> die Beschaffung muss auf das Studentische Kulturzentrum ausgestellt<br />
sein.