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C A T V D A - solve-it-mvi.com

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Anhang: Software-Nutzungsbedingungen<br />

1. GEGENSTAND<br />

1.1. MVI wird dem Lizenznehmer zu den nachfolgenden<br />

Bedingungen und Bestimmungen die in der<br />

Lizenzinformation beschriebene Software zur<br />

Verfügung stellen.<br />

1.2. Für die lizensierte Nutzung liefert MVI zu der<br />

Software eine Grundausstattung von erforderlichen<br />

Betriebsanle<strong>it</strong>ungen und Dokumentationen.<br />

2. LIZENZ<br />

2.1. MVI erteilt dem Lizenznehmer hierm<strong>it</strong> die nicht<br />

übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz zur<br />

Benutzung der in Ziffer 1 erwähnten Software<br />

einschließlich Betriebsanle<strong>it</strong>ung und Dokumentationen.<br />

2.2. Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte an der<br />

Software, an Softwarebestandteilen, Dokumentationen,<br />

Betriebsanle<strong>it</strong>ungen und sonstigen von<br />

MVI zur Verfügung gestellten Arbe<strong>it</strong>sunterlagen,<br />

verbleiben bei MVI. Der Lizenznehmer verpflichtet<br />

sich, alles zu unterlassen, was den Bestand dieser<br />

Rechte gefährden könnte.<br />

2.3. Der Lizenznehmer ist aufgrund der Lizenz<br />

berechtigt, die Software auf seiner Hardware -<br />

entsprechend der Lizenzinformation - zu nutzen. In<br />

diesem Rahmen ist er berechtigt, von der<br />

lizenzierten Software oder von Teilen Kopien zu<br />

Sicherungszwecken herzustellen.<br />

2.4. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, das<br />

lizenzierte Programm oder die Dokumentation<br />

Dr<strong>it</strong>ten ohne vorherige Zustimmung von MVI<br />

zugänglich zu machen. Ausgenommen hiervon sind<br />

M<strong>it</strong>arbe<strong>it</strong>er des Lizenznehmers, wobei durch<br />

vertragliche Vereinbarung m<strong>it</strong> diesen oder auf<br />

andere Weise sicherzustellen ist, daß die sich aus<br />

den Nutzungsbedingungen ergebenden Pflichten<br />

hinsichtlich der Nutzung der Software eingehalten<br />

werden.<br />

2.5. Die Anfertigung von Kopien der Dokumentation oder<br />

von Teilen davon ist unzulässig.<br />

3. LIZENZGEBÜHR<br />

Die einmalige Lizenzgebühr ist m<strong>it</strong> der Lieferung der<br />

Software zur Zahlung fällig. Testlizenzen können für<br />

einen begrenzten Ze<strong>it</strong>raum kostenlos zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

4. GEFAHRENÜBERGANG<br />

M<strong>it</strong> der Lieferung geht die Gefahr für das Software-<br />

System auf den Lizenznehmer über.<br />

Stand: Dezember 1999<br />

5. HARDWARE-ÄNDERUNG<br />

Eine Änderung in der Hardware und deren<br />

Konfiguration beim Lizenznehmer hat grundsätzlich<br />

auf die vorliegenden Nutzungsbedingungen keinen<br />

Einfluß. MVI verpflichtet sich jedoch, den<br />

Gegenstand der Nutzungsbedingungen sowe<strong>it</strong><br />

möglich auf das neue oder geänderte System zu<br />

übertragen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des<br />

Lizenznehmers.<br />

6. GEWÄHRLEISTUNG<br />

6.1. MVI gewährleistet, daß die Software sowie die<br />

Betriebsanle<strong>it</strong>ungen und die Dokumentationen m<strong>it</strong><br />

der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt<br />

sind. Sollten dennoch von MVI zu vertretende<br />

Softwarefehler vorliegen, erfolgt die Bese<strong>it</strong>igung der<br />

Fehler, wenn sie die bestimmungsgemäße Nutzung<br />

nicht nur unerheblich beeinträchtigen, nach Wahl<br />

von MVI durch Nachbesserung, gegebenenfalls in<br />

Form von Hinweisen zur Bese<strong>it</strong>igung oder<br />

Umgehung der Auswirkungen des Fehlers, oder<br />

durch die Lieferung einer verbesserten Software-<br />

Version.<br />

6.2. Schlagen die Nachbesserungen oder die Ersatzlieferung<br />

fehl, kann der Lizenznehmer die<br />

Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl<br />

die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.<br />

6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und<br />

beginnt m<strong>it</strong> der Lieferung. Testlizenzen sind von der<br />

Gewährleistung ausgeschlossen.<br />

7. HAFTUNG<br />

7.1. Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers,<br />

gleich aus welchem Rechtsgrund, sind<br />

ausgeschlossen, sofern nicht MVI oder ihre<br />

Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder<br />

grob fahrlässig herbeigeführt haben.<br />

8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />

8.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser<br />

Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer<br />

Rechtswirksamke<strong>it</strong> der Schriftform.<br />

8.2. Die Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem<br />

Recht.<br />

8.3. Erfüllungsort für die Leistungen von MVI ist der<br />

Standort der Hardware, Erfüllungsort für die<br />

Verpflichtungen des Lizenznehmers ist München.<br />

8.4. Sollten einzelne Teile dieser Nutzungsbedingungen<br />

unwirksam sein oder werden, wird dadurch die<br />

Gültigke<strong>it</strong> der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

Lizenznehmer und Lizenzgeber verpflichten sich, sie<br />

durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem<br />

Gewollten am nächsten kommt.<br />

CATVDA V4.2 MVI SOLVE-IT GmbH 46

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