C A T V D A - solve-it-mvi.com
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Anhang: Software-Nutzungsbedingungen<br />
1. GEGENSTAND<br />
1.1. MVI wird dem Lizenznehmer zu den nachfolgenden<br />
Bedingungen und Bestimmungen die in der<br />
Lizenzinformation beschriebene Software zur<br />
Verfügung stellen.<br />
1.2. Für die lizensierte Nutzung liefert MVI zu der<br />
Software eine Grundausstattung von erforderlichen<br />
Betriebsanle<strong>it</strong>ungen und Dokumentationen.<br />
2. LIZENZ<br />
2.1. MVI erteilt dem Lizenznehmer hierm<strong>it</strong> die nicht<br />
übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz zur<br />
Benutzung der in Ziffer 1 erwähnten Software<br />
einschließlich Betriebsanle<strong>it</strong>ung und Dokumentationen.<br />
2.2. Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte an der<br />
Software, an Softwarebestandteilen, Dokumentationen,<br />
Betriebsanle<strong>it</strong>ungen und sonstigen von<br />
MVI zur Verfügung gestellten Arbe<strong>it</strong>sunterlagen,<br />
verbleiben bei MVI. Der Lizenznehmer verpflichtet<br />
sich, alles zu unterlassen, was den Bestand dieser<br />
Rechte gefährden könnte.<br />
2.3. Der Lizenznehmer ist aufgrund der Lizenz<br />
berechtigt, die Software auf seiner Hardware -<br />
entsprechend der Lizenzinformation - zu nutzen. In<br />
diesem Rahmen ist er berechtigt, von der<br />
lizenzierten Software oder von Teilen Kopien zu<br />
Sicherungszwecken herzustellen.<br />
2.4. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, das<br />
lizenzierte Programm oder die Dokumentation<br />
Dr<strong>it</strong>ten ohne vorherige Zustimmung von MVI<br />
zugänglich zu machen. Ausgenommen hiervon sind<br />
M<strong>it</strong>arbe<strong>it</strong>er des Lizenznehmers, wobei durch<br />
vertragliche Vereinbarung m<strong>it</strong> diesen oder auf<br />
andere Weise sicherzustellen ist, daß die sich aus<br />
den Nutzungsbedingungen ergebenden Pflichten<br />
hinsichtlich der Nutzung der Software eingehalten<br />
werden.<br />
2.5. Die Anfertigung von Kopien der Dokumentation oder<br />
von Teilen davon ist unzulässig.<br />
3. LIZENZGEBÜHR<br />
Die einmalige Lizenzgebühr ist m<strong>it</strong> der Lieferung der<br />
Software zur Zahlung fällig. Testlizenzen können für<br />
einen begrenzten Ze<strong>it</strong>raum kostenlos zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
4. GEFAHRENÜBERGANG<br />
M<strong>it</strong> der Lieferung geht die Gefahr für das Software-<br />
System auf den Lizenznehmer über.<br />
Stand: Dezember 1999<br />
5. HARDWARE-ÄNDERUNG<br />
Eine Änderung in der Hardware und deren<br />
Konfiguration beim Lizenznehmer hat grundsätzlich<br />
auf die vorliegenden Nutzungsbedingungen keinen<br />
Einfluß. MVI verpflichtet sich jedoch, den<br />
Gegenstand der Nutzungsbedingungen sowe<strong>it</strong><br />
möglich auf das neue oder geänderte System zu<br />
übertragen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des<br />
Lizenznehmers.<br />
6. GEWÄHRLEISTUNG<br />
6.1. MVI gewährleistet, daß die Software sowie die<br />
Betriebsanle<strong>it</strong>ungen und die Dokumentationen m<strong>it</strong><br />
der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt<br />
sind. Sollten dennoch von MVI zu vertretende<br />
Softwarefehler vorliegen, erfolgt die Bese<strong>it</strong>igung der<br />
Fehler, wenn sie die bestimmungsgemäße Nutzung<br />
nicht nur unerheblich beeinträchtigen, nach Wahl<br />
von MVI durch Nachbesserung, gegebenenfalls in<br />
Form von Hinweisen zur Bese<strong>it</strong>igung oder<br />
Umgehung der Auswirkungen des Fehlers, oder<br />
durch die Lieferung einer verbesserten Software-<br />
Version.<br />
6.2. Schlagen die Nachbesserungen oder die Ersatzlieferung<br />
fehl, kann der Lizenznehmer die<br />
Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl<br />
die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.<br />
6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und<br />
beginnt m<strong>it</strong> der Lieferung. Testlizenzen sind von der<br />
Gewährleistung ausgeschlossen.<br />
7. HAFTUNG<br />
7.1. Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers,<br />
gleich aus welchem Rechtsgrund, sind<br />
ausgeschlossen, sofern nicht MVI oder ihre<br />
Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder<br />
grob fahrlässig herbeigeführt haben.<br />
8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />
8.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser<br />
Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer<br />
Rechtswirksamke<strong>it</strong> der Schriftform.<br />
8.2. Die Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem<br />
Recht.<br />
8.3. Erfüllungsort für die Leistungen von MVI ist der<br />
Standort der Hardware, Erfüllungsort für die<br />
Verpflichtungen des Lizenznehmers ist München.<br />
8.4. Sollten einzelne Teile dieser Nutzungsbedingungen<br />
unwirksam sein oder werden, wird dadurch die<br />
Gültigke<strong>it</strong> der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />
Lizenznehmer und Lizenzgeber verpflichten sich, sie<br />
durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem<br />
Gewollten am nächsten kommt.<br />
CATVDA V4.2 MVI SOLVE-IT GmbH 46