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SpLG - Sonderpflege eV

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<strong>Sonderpflege</strong> e.V.<br />

Jugendhilfeeinrichtungen<br />

stationäre und ambulante Betreuung<br />

Gemeinsam ein Stück des Weges<br />

Konzeption<br />

Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften<br />

(<strong>SpLG</strong>)<br />

(Stand 1. Januar 2009)<br />

Fachbetreuung<br />

in konstanten<br />

Beziehungssystemen


Inhaltsverzeichnis Seite<br />

1. Unser Leitbild 4<br />

2. Unsere Einrichtungsstruktur 5<br />

3. Unsere Stärken und Schwächen 5<br />

4. Unsere finanzielle und juristische Grundlagen 6<br />

1. SOZIALPÄDAGOGISCHE LEBENSGEMEINSCHAFT (<strong>SpLG</strong>) 7<br />

1.1. Definition 7<br />

1.2. Zielgruppe 7<br />

1.3. Rechtliche Grundlagen 7<br />

1.4. Aufnahmeverfahren 8<br />

1.5. Pädagogische Arbeit 8<br />

1.5.1. Auftrag / Zielsetzung 8<br />

1.5.2. Lage, Ausstattung, Räumlichkeiten 8<br />

1.5.3. Leistungsangebot 8<br />

1.5.3.1. Pädagogische Leistungen 9<br />

1.5.3.2. Hilfeplanung 10<br />

1.5.3.3. Elternarbeit 10<br />

1.5.3.4. Vorbereitung auf eine 11<br />

Anschlussmaßnahme / Rückführung / Verselbstständigung 11<br />

1.6. Qualifikation der pädagogischen MitarbeiterInnen 11<br />

1.7. Erziehungsleitung 11<br />

1.8. Qualitätssicherung 12<br />

1.8.1. Dienstbesprechungen in den Regionen 12<br />

1.8.2. Regelmäßige Arbeitskreise 12<br />

1.8.3. Supervision und Fortbildung 12<br />

1.8.4. Aufnahmeverfahren 12<br />

1.8.5. Dokumentation der Erziehungsleistungen 12<br />

1.8.6. Fortschreibung der Hilfepläne 13<br />

1.8.7. Bereitschaftsplatz 13<br />

1.8.8. Personelle Vertretung 13<br />

1.8.8. Konfliktmanagement 13<br />

2. WEITERE BESONDERE BETREUUNGSANGEBOTE 14<br />

2.1. Flexible Hilfen 14<br />

2.1.1. Definition 14<br />

2.1.2. Rechtliche Grundlagen 14<br />

2.1.3. Zielgruppe 14<br />

2.1.4. Betreuungsrahmen 14<br />

2.2. „Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen“ (SBW und ISBW) 15<br />

2.2.1. Definition 15<br />

2.2.2. Rechtliche Grundlagen 15<br />

2.2.3. Zielgruppe 15<br />

2.2.4. Betreuungsrahmen 15<br />

2


2.2.5. Aufnahme 15<br />

2.2.6. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 15<br />

2.2.7. Methoden 15<br />

2.3. Qualitätssicherung 16<br />

3. SONDERPFLEGESTRUKTUR 17<br />

3


SONDERPFLEGE e.V.<br />

FACHBETREUUNG IN KONSTANTEN BEZIEHUNGSSYSTEMEN<br />

1. Unser Leitbild<br />

1.1. Wer sind wir?<br />

Wir sind ein freier, konfessionell unabhängiger, gemeinnütziger Träger der öffentlichen Jugendhilfe,<br />

gegründet 1978 mit Sitz in Barntrup/Lippe, NRW.<br />

Wir wollen mit Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen nicht zuhause leben können,<br />

„gemeinsam ein Stück des Weges“ gehen.<br />

Dies geschieht durch pädagogische Fachkräfte, die Beruf und Privatheit eng miteinander<br />

verbinden, in dem sie gemeinsam mit den Kindern leben.<br />

1.2. Was ist uns wichtig?<br />

Eine positive wertschätzende Grundhaltung ist das Fundament unserer Arbeit. Unser<br />

Selbstverständnis beruht auf der Basis von Toleranz, Ehrlichkeit und Einsatzbereitschaft.<br />

Wir begegnen einander offen, aufrichtig und mit gegenseitiger Achtung.<br />

Konstante Rahmenbedingungen und verlässliche Beziehungen sind für uns selbstverständlich,<br />

da sie die Grundlage für Sicherheit, Vertrauen und eine positive Entwicklung der Kinder<br />

bilden. Wir setzen unsere gesamte Persönlichkeit und beruflichen Erfahrungen bei der<br />

ganzheitlichen Betreuung der Kinder ein. Wir geben den Kindern die Möglichkeit, belastende<br />

Lebenserfahrungen zu bearbeiten und durch positive Erfahrungen zu ergänzen. Wir respektieren<br />

die Biografie eines Kindes als festen Bestandteil seines Lebens und beziehen die<br />

Eltern in die Arbeit mit ein.<br />

Unsere fachlichen und sozialen Kompetenzen sind unsere wichtigsten Ressourcen. Fachliche<br />

Qualifikationen und Berufserfahrung aller MitarbeiterInnen bilden die Voraussetzung für<br />

unsere Arbeit. Aufgaben, Befugnisse und eigener Verantwortungsbereich sind klar umschrieben.<br />

Alle MitarbeiterInnen werden an Entwicklungen beteiligt und Entscheidungen<br />

werden transparent und offen gemacht. Dadurch erreichen wir eine hohe Motivation und<br />

Selbstständigkeit, lassen Kreativität und neue Ideen zu und fördern die Leistungsbereitschaft.<br />

Uns ist bewusst, dass jeder Mensch von seiner eigenen Lebensgeschichte geprägt ist und<br />

dadurch eigene Verhaltensmuster und Wertvorstellungen entwickelt. Daher reflektieren wir<br />

regelmäßig unsere Sichtweisen, Motive, Gefühle und Handlungsmuster. Wir erleben, dass<br />

sich die verschiedenen Haltungen und Handlungsweisen auf allen Ebenen gegenseitig beeinflussen<br />

und nicht unabhängig voneinander gesehen werden können.<br />

1.3. Was wollen wir erreichen?<br />

Unser Ziel ist es, jedem Kind zu helfen, zu einer eigenständigen, lernfähigen Persönlichkeit<br />

heranzuwachsen. Auf dem gemeinsamen Stück des Weges entwickeln wir mit den Kindern<br />

Lebensperspektiven, damit sie die Chancen unserer Gesellschaft nutzen können. Damit die<br />

ganzheitliche Betreuung der aufgenommenen Kinder langfristig sichergestellt werden kann,<br />

entwickeln wir unsere Rahmenbedingungen laufend weiter und berücksichtigen dabei gesellschaftliche<br />

Veränderungen.<br />

4


2. Unsere Einrichtungsstruktur<br />

In Trägerschaft des <strong>Sonderpflege</strong> e.V. bestehen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen verschiedene<br />

Betreuungsformen:<br />

In Nordrhein-Westfalen:<br />

z.Zt. 30 Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften mit 2 - 5 Plätzen<br />

(§§ 34, 35a, 41 SGB VIII)<br />

Wohngruppe Lage mit 8 Plätzen für Jungen ab 9 Jahren (§§ 34, 35a, 41 SGB VIII)<br />

Alverdissen-Süd, Tagesbetreuung für Kinder u. Jugendliche mit individueller Beschulung<br />

mit bis zu 9 Plätzen (§ 27 SGB VIII)<br />

In Niedersachsen:<br />

z.Zt. 18 Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften mit 2 - 5 Plätzen<br />

(§§ 34, 35a, 41 SGB VIII)<br />

Drei Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften bestehen z.Zt. noch im Bundesland Hessen, einer<br />

ehemaligen Region des <strong>Sonderpflege</strong> e.V..<br />

Die Einrichtung ist aufgrund der geographischen Ausweitung zurzeit in fünf Regionen aufgeteilt:<br />

(Unser Vorstand und die regionale Erziehungsleitungen)<br />

1. Region Niedersachsen<br />

2. Region Lippe<br />

3. Region Ostwestfalen/Bielefeld<br />

4. Region Westfalen<br />

5. Region Rheinland/Ruhrgebiet<br />

Jede Region wird durch eine Erziehungsleitung weitgehend selbstständig geführt. Aufgrund der inzwischen<br />

erreichten Größe sind für die Region „Niedersachsen“ drei Erziehungsleitungen gemeinsam<br />

zuständig.<br />

Der hauptamtliche Vorstand leitet die Gesamteinrichtung und wird dabei durch das „pädagogische<br />

Gremium“ unterstützt, dem neben dem Vorstand alle Erziehungsleitungen angehören. Diesem Gremium<br />

obliegt die pädagogische Steuerung der Gesamteinrichtung.<br />

Die mit der Arbeit des <strong>Sonderpflege</strong> e.V. verbundenen administrativen Aufgaben werden überwiegend<br />

in der Geschäftsstelle am Sitz des Trägers in Barntrup wahrgenommen. Die Geschäftsstelle<br />

ist überregional zuständig für wirtschaftliche und verwaltungsmäßige Angelegenheiten wie die<br />

Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen und Sekretariatsarbeiten. Die Mitarbeiterinnen<br />

stehen den <strong>SpLG</strong> und den anderen Betreuungsbereichen als wichtige und unterstützende Beraterinnen<br />

bei Abrechnungen, Anträgen etc. zur Verfügung. Ebenso sind sie zentrale Kontaktstelle zu<br />

den Jugendämtern bei allen Angelegenheiten der Entgeltabrechnungen.<br />

<strong>Sonderpflege</strong> e.V. ist Mitglied im „Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband“ (Landesverbände<br />

NRW und Niedersachsen) und in der „Internationalen Gesellschaft für Heimerziehung“ (IGFH).<br />

5


3. Unsere Stärken und Schwächen<br />

Es ist eine Qualität, die besonderen Stärken und Schwächen der Einrichtung zu erkennen<br />

und zu benennen.<br />

3. 1. Beziehungsgefüge<br />

Eine wesentliche Stärke sind die überschaubaren Beziehungsgefüge im konstanten sozialen<br />

Lebensumfeld. Eine sehr geringe Fluktuation der MitarbeiterInnen verstärkt die Kontinuität.<br />

Die Verbindung von professioneller Arbeit, privatem Lebensraum und ehrenamtlichem Engagement<br />

ist mit ihren fließenden Grenzen nicht problemlos an die vorgegebenen Rahmenbedingungen<br />

des öffentlichen Erziehungsauftrages anzupassen.<br />

3.2. Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse<br />

Eine weitere Stärke sind sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für alle pädagogischen<br />

MitarbeiterInnen. Sie bedeuten eine Existenz sichernde Grundlage für die sozialpädagogischen<br />

Lebensgemeinschaften. Diese Stärke der Einrichtung schafft durch die<br />

Anstellung von Fachkräften eine hohe pädagogische Qualität.<br />

Die abgesicherten Arbeitsverhältnisse stellen sich aufgrund erhöhter Entgelte allerdings als<br />

Schwäche auf dem Jugendhilfemarkt dar.<br />

3.3. Trägerstruktur<br />

Eine besondere Stärke liegt in unserer dezentralen Trägerstruktur, durch die ein verantwortlicher<br />

und individueller Arbeitsstil gefördert wird. Die lebensweltorientierte Arbeitshaltung<br />

erhöht die sozialräumliche Eingebundenheit. Eine Stigmatisierung des betreuten Kindes als<br />

Heimkind wird verhindert.<br />

Eine Schwäche ergibt sich durch das Fehlen einer zentralen Einrichtung und der damit verbundenen<br />

mangelnden regionalen Präsenz sowie durch lange Anfahrtswege mit entsprechend<br />

langen Fahrtzeiten.<br />

So sind die Schwächen unserer Einrichtung oft Bestandteil der Stärken. Uns ist bewusst,<br />

dass die Qualitätssicherung unserer Stärken in erheblichem Maße über den Qualitätsdialog<br />

der Schwächen der Einrichtung selbst führt. Aus diesem Grund stellen wir sie regelmäßig<br />

z.B. in Qualitätszirkeln zur Diskussion.<br />

4. Unsere finanzielle und juristische Grundlagen<br />

<strong>Sonderpflege</strong> e.V. versteht seine Arbeit als eine Form professioneller Fremdbetreuung.<br />

Alle MitarbeiterInnen werden entsprechend ihren jeweiligen fachlichen Qualifikationen und<br />

ihren Aufgabengebieten in Anlehnung an die Eingruppierungsvorschriften des TVöD im sozialversicherungspflichtigen<br />

Arbeitsverhältnis vergütet.<br />

Die Kosten der Betreuung werden - im Regelfall im Rahmen von Jugendhilfe nach dem<br />

SGB VIII, gelegentlich aber auch als Eingliederungshilfe nach dem SGB XII - im Wege einer<br />

Entgeltvereinbarung nach dem Rahmenvertrag für NRW refinanziert.<br />

Die stationäre Jugendhilfe und Sozialhilfe steht gemäß den §§ 45, 48a SGB VIII (Betriebserlaubnis)<br />

unter Aufsicht des jeweils zuständigen Landesjugendamtes.<br />

6


1. SOZIALPÄDAGOGISCHE LEBENSGEMEINSCHAFT (<strong>SpLG</strong>)<br />

1.1. Definition<br />

Unter dem Begriff „Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft“ (<strong>SpLG</strong>) verstehen wir eine<br />

spezielle Form der stationären Heimerziehung in Familien oder bei Einzelpersonen, die<br />

aufgrund ihrer Professionalität in der Lage sind, Kindern und Jugendlichen mit gravierenden<br />

Verhaltensstörungen und Verhaltensauffälligkeiten in ihren Lebensgemeinschaften mittelbis<br />

langfristig einen Lebensort zu bieten.<br />

In unseren Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften wohnen und arbeiten praxiserfahrene<br />

pädagogische Fachkräfte mit Kindern und Jugendlichen zusammen. Dadurch werden<br />

verlässliche und intensive Beziehungen angeboten mit dem Bewusstsein, dass die Kinder<br />

und Jugendlichen dieses Angebot in unterschiedlicher Art und Weise nutzen.<br />

Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Sicherung der fachlichen Qualität<br />

der Arbeit in ein institutionelles Netz eingebunden durch Beratung, Dienstbesprechungen,<br />

Arbeitskreise, Supervision und Fortbildung. Die Kinder leben dagegen in einem kaum<br />

institutionell geprägten, weitgehend privaten Lebensraum, der viel Individualität und normalen<br />

Alltagsbezug gewährleistet.<br />

1.2. Zielgruppe<br />

Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer pädagogischen<br />

Problematik einer professionellen Fremdbetreuung bedürfen.<br />

Insbesondere<br />

bei mangelnder Bindungsfähigkeit und destruktiven Beziehungsmustern<br />

bei Verhaltensauffälligkeiten neurotischer und/oder hirnorganischer Genese sowie anderen<br />

speziellen Problemen<br />

bei körperlichen, geistigen sowie anderen Behinderungen mit erzieherischem Förderbedarf<br />

bei Gefährdung der seelischen Gesundheit<br />

Unsere verschiedenen Betreuungsvarianten ermöglichen, dass wir sehr unterschiedlichen<br />

Betreuungsbedürfnissen gerecht werden können. Im Aufnahmeverfahren erfolgt deshalb<br />

grundsätzlich eine Einzelfallprüfung.<br />

1.3. Rechtliche Grundlagen<br />

Stationäre Unterbringung mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII mit z. Zt.<br />

63 Plätzen in Nordrhein-Westfalen<br />

36 Plätzen in Niedersachsen<br />

13 Plätzen in Hessen<br />

§ 27 ff SGB VIII, Hilfe zur Erziehung<br />

§ 34 SGB VIII, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen<br />

§ 35 a SGB VIII, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder/Jugendliche<br />

(nur im Einzelfall)<br />

§ 41 SGB VIII, Hilfe für junge Volljährige als Folgebetreuung nach § 34 SGB VIII<br />

§ 53 ff SGB XII, Eingliederungshilfe für Behinderte (nur im Einzelfall)<br />

7


Die Datenschutzbestimmungen des SGB VIII, insbesondere der §§ 61 bis 68, werden beachtet<br />

und sind auch individualrechtlich in die Arbeitsverträge des <strong>Sonderpflege</strong> e.V. aufgenommen.<br />

1.4. Aufnahmeverfahren<br />

Unsere regionale Struktur ermöglicht direkte Anfragen für die ortsnahe Unterbringung bei<br />

den zuständigen Erziehungsleitungen. Überregionale Anfragen werden von der Geschäftsstelle<br />

entgegengenommen und von dort aus allen ErziehungsleiterInnen zugeleitet. Das<br />

Aufnahmeverfahren gestaltet sich entsprechend der im Hilfeplanverfahren (§36 SGB VIII)<br />

festgestellten Indikation. In intensiven Gesprächen zwischen den Betroffenen, der <strong>SpLG</strong>,<br />

der Erziehungsleitung, den beteiligten Institutionen und den Sorgeberechtigten werden die<br />

Zielsetzungen für das Kind abgesprochen.<br />

1.5. Pädagogische Arbeit<br />

1.5.1. Auftrag / Zielsetzung<br />

Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan (§ 36 SGB VIII). Auf dieser Grundlage<br />

wird mit allen Beteiligten unter Berücksichtigung des Alters und des Entwicklungsstandes<br />

des Kindes sowie der Überprüfung von Möglichkeiten einer Verbesserung der Bedingungen<br />

in der Herkunftsfamilie eine nach dem Bedarf im Einzelfall festgeschriebene Leistung vereinbart.<br />

Diese Leistung wird in den <strong>SpLG</strong> durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer<br />

Arbeit und therapeutischen Angeboten erbracht.<br />

In unseren <strong>SpLG</strong> soll Kindern und Jugendlichen ein sicheres und positives Umfeld geboten<br />

werden, in dem sich jedes Kind und jeder Jugendliche persönlich entfalten und zu einer<br />

verantwortungsfähigen und sozial kompetenten Persönlichkeit entwickeln kann. Besonderen<br />

Wert legen wir hierbei auf Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Rücksichtnahme und<br />

den Aufbau eines Selbstwertgefühls.<br />

1.5.2. Lage, Ausstattung, Räumlichkeiten<br />

Die <strong>SpLG</strong> verfügen über großzügige Räumlichkeiten (überwiegend Ein- bzw. Zweifamilienhäuser<br />

mit Garten). Jedes Kind/Jugendlicher bewohnt ein Einzelzimmer. Die Zimmer haben<br />

eine wohnliche Ausstattung und bieten die Möglichkeit der individuellen Gestaltung. Die<br />

Kinder/Jugendlichen besuchen geeignete öffentliche Schulen bzw. Kindergärten.<br />

1.5.3. Leistungsangebot<br />

Die Betreuung in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft ist eine sehr individuelle<br />

Form der Unterbringung. Sie beinhaltet die Teilhabe des Kindes am privaten Leben der<br />

Betreuungspersonen, an deren normalen Alltags- und Lebensbedingungen. Der pädagogisch<br />

gestaltete Alltag ist Lern- und Übungsfeld für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.<br />

Merkmale der Alltagsstruktur sind wiederkehrende Rhythmen, Aufgaben und Standardsituationen.<br />

Jedes Kind wird entsprechend seines Entwicklungsstandes individuell gefördert.<br />

Das Angebot (Grund- bzw. Regelleistung) umfasst alle geeigneten Leistungen im Bereich<br />

der Betreuung, Erziehung, Hilfe und Unterstützung, die für die Kinder und deren Familien in<br />

einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft erbracht werden.<br />

8


1.5.3.1. Pädagogische Leistungen<br />

Grundlage unserer pädagogischen Arbeit in den Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften<br />

ist das Angebot einer konstanten Beziehung. Dadurch eröffnet sich ein pädagogischer<br />

bzw. therapeutischer Zugang, der eine besondere Stärke dieser Betreuungsform ist.<br />

Unsere pädagogische Arbeit basiert auf Respekt vor den Kindern und Jugendlichen und<br />

dem Verständnis für deren Handlungsmuster und problematischen Verhaltensweisen.<br />

Das ganzheitliche Zusammenleben der Kinder mit der Familie der MitarbeiterInnen ermöglicht:<br />

Das Miterleben von Partnerschaft und ein Modell für Elternschaft<br />

Das Erleben von alltäglichen, sozialen Beziehungen durch Kontakte zu Verwandten,<br />

Nachbarn und Freunden<br />

Das Kennenlernen von Lebensstilen und familiären Ritualen<br />

Das Kennenlernen von Intimität und Achtung vor den persönlichen Grenzen<br />

Die Förderungen und Betreuung in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft finden<br />

im familiären Kontext insbesondere durch folgende Leistungen statt:<br />

Alltagspädagogische Leistungen:<br />

Aufbau von Sicherheit und Vertrauen<br />

Strukturierung des Tages- und Wochenablaufs<br />

Erziehung, Unterstützung und Förderung der Kinder<br />

Das Setzen und Einhalten von Regeln<br />

Altersentsprechende Angebote zur Auseinandersetzung mit ethischen und demokratischen<br />

Werten<br />

Kontinuierliche Betreuung durch eine konstante pädagogische Fachkraft (kein Schichtdienst)<br />

Wahrnehmung der Aufsichtspflicht<br />

Gesundheitserziehung:<br />

Unterstützung bei Körperhygiene und Sauberkeit<br />

Bewusste und ausgewogene Ernährung<br />

Anregung zu sportlichen Aktivitäten<br />

Vorsorgeuntersuchungen, ärztliche Kontrolluntersuchungen<br />

Einleitung u. Sicherstellung notwendiger Therapien z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie<br />

Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln z.B. Zahnspange, Unterstützung und Anleitung<br />

des regelmäßigen Gebrauchs<br />

Häusliche Krankenpflege<br />

Vorschulische und schulische Förderung:<br />

Überprüfung des Förderbedarfs und Auswahl der geeigneten Bildungseinrichtung<br />

Begleitung und Hilfestellung bei den Hausaufgaben<br />

Förderung des Lern- und Leistungsverhaltens, zusätzliche Förderung<br />

Kontakte mit Schule, Kindergarten<br />

Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen, schulischen Veranstaltungen<br />

Freizeitgestaltung:<br />

Unterstützung und Förderung der individuellen Fähigkeiten und Interessen des<br />

Kindes<br />

Unterstützung von Freizeitaktivitäten außerhalb der <strong>SpLG</strong> z.B. Spielkreise, Vereine<br />

Urlaubs- und Ferienfreizeiten mit Vereinen und/oder innerhalb der <strong>SpLG</strong><br />

Förderung der Kontakte zu Gleichaltrigen<br />

Unterstützung beim Erlernen eines sinnvollen Umgangs mit Medien<br />

9


Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten:<br />

Förderung von Umgangsformen und Kulturtechniken<br />

Übernahme von Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft z.B. Tischdecken, Ordnung im<br />

Zimmer halten<br />

Unterstützung beim Erlernen eines altersentsprechenden Umgangs mit Geld<br />

Verkehrserziehung<br />

Anleitung und Unterstützung im Umgang mit Behörden und Ämtern<br />

Erklären und Verabreden von Regeln und Normen:<br />

Einüben und Fördern von sozialer Kompetenz<br />

Selbst- und Fremdwahrnehmung abgleichen<br />

Erarbeiten und Fördern von Konfliktlösestrategien<br />

Anleiten u. Unterstützen im sachgerechten Umgang mit eigenem und fremdem Eigentum<br />

Emotionale Entwicklung:<br />

Annahme und Akzeptanz der speziellen Persönlichkeit des Kindes<br />

Begleitung in Phasen der Regression<br />

Förderung der Frustrationstoleranz<br />

Erarbeitung eines adäquaten Umgangs mit Wut und Aggression<br />

Unterstützung und Einübung eines altersentsprechenden Umgangs mit Gefühlen<br />

Aufarbeitung von traumatischen Erfahrungen (ev. ergänzend zu Therapien)<br />

Identitätsentwicklung<br />

Ermöglichen, Aushalten und Bearbeiten von Übertragungsbeziehungen<br />

Bearbeitung der Vergangenheit (Herkunftsfamilie)<br />

Biografiearbeit<br />

Trauerarbeit<br />

Entwicklung eines Werte- und Normensystems<br />

Förderung von Offenheit für andere Werte und Normen<br />

Altersentsprechende Auseinandersetzung mit dem eigenen Geschlecht und der<br />

Rolle<br />

1.5.3.2. Hilfeplanung<br />

Die pädagogische Arbeit erfolgt auf Grundlage des Hilfeplanes nach § 36 SGB VIII. Sozialpädagogische<br />

Lebensgemeinschaften, Fachdienste, Jugendamt und Eltern arbeiten eng<br />

zusammen. Leistungen in dieser Kooperation sind:<br />

Diagnostische Abklärung, Anamnese, Prognose und Ressourcenklärung<br />

Dokumentation der Entwicklung und besonderer Vorkommnisse<br />

Erstellung eines Situationsberichts vor der jeweiligen Hilfeplanung<br />

Teilnahme an der Hilfeplanung<br />

Vor- und Nachbereitung mit dem Kind/Jugendlichen, ev. mit den Eltern<br />

1.5.3.3. Elternarbeit<br />

Wir respektieren die Bindung eines Kindes an seine Eltern und sein bisheriges Bezugssystem<br />

als festen Bestandteil seines Lebens. Die Beziehungsmuster der Kinder zu ihren Eltern<br />

und anderen wichtigen Personen der Kinder sind für uns die Grundlage der Elternarbeit.<br />

Die Intensität und Ausgestaltung der Elternarbeit wird unter Berücksichtigung der Ziele im<br />

Hilfeplan festgelegt.<br />

Ziel ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen wichtigen Personen<br />

der Kinder/Jugendlichen im Rahmen der Hilfeplanung.<br />

10


Je nach Bedarf finden regelmäßige Telefonate, persönliche Gespräche, Hausbesuche<br />

und Beratung statt.<br />

Die Eltern werden nach Möglichkeit in die Erziehungsarbeit einbezogen. Dazu gehört ein<br />

Erfahrungs- und Informationsaustausch über die Entwicklung der Kinder sowie das Einbeziehen<br />

der Eltern bei besonderen Anlässen wie z.B. Einschulung, Konfirmation.<br />

Besuche des Kindes/Jugendlichen in der Herkunftsfamilie werden vor und nachbereitet.<br />

Die Gestaltung der Kontakte mit dem Herkunftssystem erfolgt individuell.<br />

Die Erziehungsleitung begleitet und unterstützt diese Prozesse und steht den Eltern bei<br />

Bedarf als Ansprechperson zur Verfügung.<br />

1.5.3.4. Vorbereitung auf eine<br />

Anschlussmaßnahme / Rückführung / Verselbstständigung<br />

Bei Rückführung: Intensivierung der Arbeit und der Kontakte mit der Herkunftsfamilie (je<br />

nach Umfang ggf. als Zusatzleistung)<br />

Perspektivenklärung mit Empfehlung von Anschlussmaßnahmen<br />

Begleitung des Kindes/Jugendlichen in eine neue Maßnahme<br />

Begleitung und Unterstützung bei der Verselbstständigung (siehe auch Kapitel 2 unserer<br />

Konzeption)<br />

Angebot weiterer Kontakte nach der Verselbstständigung<br />

1.6. Qualifikation der pädagogischen MitarbeiterInnen<br />

BewerberInnen für die Leitung einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft müssen<br />

sich einem sorgfältigen Einstellungsverfahren unterziehen. Wichtiges Kriterium ist neben<br />

einer pädagogischen Ausbildung (SozialpädagogInnen/-arbeiterInnen, HeilpädagogInnen,<br />

ErzieherInnen u.ä. – zum Teil mit Zusatzqualifikationen wie Motopädagogik, Heilpädagogisches<br />

Reiten) und mehrjährigen Berufserfahrung auch die persönliche Eignung und Motivation.<br />

Die LeiterInnen der <strong>SpLG</strong> werden vom <strong>Sonderpflege</strong> e.V. mit unbefristeten sozialversicherungspflichtigen<br />

Arbeitsverträgen angestellt.<br />

Die MitarbeiterInnen sind in der Lage, mit ihren psychischen und physischen Kräften zu<br />

haushalten und Grenzen zu erkennen. Sie nehmen die Möglichkeiten wahr, Distanz zu gewinnen<br />

und sich zu regenerieren. Wir erwarten von unseren MitarbeiterInnen eine an der<br />

Lebenswelt des Kindes orientierte Arbeitshaltung und die Nutzung von sozialräumlichen<br />

Ressourcen. In Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften ab drei Kindern werden weitere<br />

pädagogische Fachkräfte in die Arbeit mit eingebunden. Diese Fachkräfte werden unter<br />

Beteiligung der Erziehungsleitung von der Leitung der <strong>SpLG</strong> ausgewählt und vom <strong>Sonderpflege</strong><br />

e.V. angestellt.<br />

1.7. Erziehungsleitung<br />

Die Erziehungsleitungen sind Fachkräfte mit pädagogischer Fachhochschulausbildung, Beratungskompetenz<br />

(systemischer, lösungsorientierter Ansatz) und langjähriger einschlägiger<br />

Berufserfahrung. Die Erziehungsleitung übernimmt die Dienst- und Fachaufsicht für die pädagogischen<br />

Fachkräfte in einer Region. Zu ihren Aufgaben gehören:<br />

Bearbeitung und Prüfung von Aufnahmeanfragen<br />

Intensivbegleitung in der Kontakt- und Aufnahmesituation<br />

regelmäßig alle drei bis vier Wochen stattfindende Beratungs- und Erziehungs-<br />

planungsgespräche in der <strong>SpLG</strong> sowie<br />

zusätzliche enge Prozessbegleitung durch Kontaktpflege z.B. in Form von Telefonaten,<br />

Emails<br />

hohe Präsenz in der Region und kurzfristige Erreichbarkeit<br />

regelmäßiger Kontakt zu den betreuten Kindern<br />

Vorbereitung und aktive Mitwirkung an der Hilfeplanung<br />

11


Krisenmanagement<br />

enge Begleitung des Ablösungsprozesses aus den <strong>SpLG</strong><br />

Sicherstellung der Qualitätskriterien im pädagogischen Alltag (z.B. Dokumentationen)<br />

Vernetzung aller <strong>SpLG</strong> in einer Region in regionalen Arbeitskreisen (einmal monatlich)<br />

Leitung der regionalen Dienstbesprechungen und Koordination der Arbeitskreise<br />

Koordination von externer Supervision und Fortbildung<br />

Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen (z.B. KJP, Therapeuten, Schulen)<br />

Außenvertretung der Einrichtung<br />

1.8. Qualitätssicherung<br />

Die Aufrechterhaltung und Entwicklung von Qualität ist ein ständiger Prozess der Leitungs-,<br />

Personal- und Organisationsentwicklung. Dieser umfasst die Qualifikation des Personals in<br />

folgenden Strukturen:<br />

1.8.1. Dienstbesprechungen in den Regionen<br />

Die Erziehungsleitungen organisieren für alle LeiterInnen der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften<br />

einer Region drei bis viermal jährlich verpflichtende Dienstbesprechungen.<br />

Diese Besprechungen dienen der Mitteilung, Mitwirkung und Weiterentwicklung von Dienstanweisungen<br />

und der Förderung der innerbetrieblichen Kommunikation. Außerdem werden<br />

hier regionale Fortbildungen organisiert.<br />

In den Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften finden regelmäßige Teambesprechungen<br />

statt, die der Abstimmung und Koordinierung des gemeinsamen Erziehungsauftrages<br />

dienen.<br />

1.8.2. Regelmäßige Arbeitskreise<br />

Die Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften der Region bilden einen pädagogischen<br />

Arbeitskreis. Die zuständige Erziehungsleitung übernimmt die Koordination. Arbeitskreise<br />

finden im Allgemeinen einmal monatlich statt, zusätzlich durch die Einzelberatung der Erziehungsleitung.<br />

Der Arbeitskreis bietet sich zur Absprache kollegialer Entlastung genauso<br />

an, wie für die vertrauliche Besprechung von pädagogischen Problemen und die Diskussion<br />

von fachlichen Themen.<br />

1.8.3. Supervision und Fortbildung<br />

Alle pädagogischen Fachkräfte nehmen regelmäßig an externer Supervision (durchschnittlich<br />

achtmal jährlich, überwiegend Gruppensupervision) und Fortbildungen teil. <strong>Sonderpflege</strong><br />

e.V. stellt dafür finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Organisation und Durchführung erfolgt<br />

in den einzelnen Regionen.<br />

1.8.4. Aufnahmeverfahren<br />

Der <strong>Sonderpflege</strong> e.V. verfügt über ein standardisiertes Aufnahmeverfahren, das sich entsprechend<br />

an den im Hilfeplanverfahren festgestellten Indikationen orientiert.<br />

1.8.5. Dokumentation der Erziehungsleistungen<br />

Im <strong>Sonderpflege</strong> e.V. erfolgt laufend die Dokumentation der Erziehungsleistungen. Eine<br />

standardisierte Leistungserfassung dient der Leistungsnachweispflicht und leistet den pädagogischen<br />

Fachkräften im Hilfeplangespräch eine Hilfestellung, um die angewandten Methoden<br />

der zu erreichenden pädagogischen Ziele darzustellen. Die Dokumentation ist somit<br />

auch eine Ergänzung zur Erziehungsplanung.<br />

12


1.8.6. Fortschreibung der Hilfepläne<br />

Die Hilfeplanung beinhaltet:<br />

Fachliche Vorbereitung durch die Erziehungsleitung und Leitung der <strong>SpLG</strong><br />

Vorbesprechung mit den Kindern/Jugendlichen<br />

Erstellung eines Situationsberichtes<br />

Aktive Beteiligung am Hilfeplangespräch<br />

1.8.7. Bereitschaftsplatz<br />

Für kurzfristige Krisen steht den Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften ein Bereitschaftsplatz<br />

zur Verfügung. Kinder bzw. Jugendliche, deren Betreuung in einer <strong>SpLG</strong> nicht<br />

weiter möglich ist, können durch eine fest angestellte Dipl.-SozialpädagogIn bzw. ErzieherIn<br />

kurzfristig zur Klärung der Situation betreut werden.<br />

1.8.8. Personelle Vertretung<br />

Jeder <strong>SpLG</strong> stehen finanzielle Mittel für den Einsatz von Vertretungskräften im Falle von<br />

Krankheit, Kur, Mutterschutz und sonstigen Krisen zur Verfügung. Die konkrete personelle<br />

Vertretung wird abgestimmt auf jede Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft sehr individuell<br />

gestaltet.<br />

1.8.8. Konfliktmanagement<br />

In jeder Organisation, in der Menschen miteinander arbeiten, können Auseinandersetzungen,<br />

Spannungen, Schwierigkeiten auftreten. <strong>Sonderpflege</strong> e.V. pflegt einen offenen Umgang<br />

mit Konflikten und ermutigt die MitarbeiterInnen ausdrücklich, diese offensiv vorzutragen.<br />

Zur Bearbeitung von Konflikten, insbesondere zwischen Erziehungsleitung und sozialpädagogischen<br />

Lebensgemeinschaften, ist eine für alle verbindliche Verfahrensweise erarbeitet<br />

worden.<br />

Auch für meldepflichtige Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Betreuung der Kinder<br />

und Jugendlichen entsprechend den Auflagen der Betriebserlaubnis bestehen konkrete Verfahrensweisen<br />

innerhalb des <strong>Sonderpflege</strong> e.V.<br />

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2. Weitere besondere Betreuungsangebote<br />

Im Anschluss oder im Einzelfall auch während einer stationären Maßnahme können spezielle<br />

Hilfen notwendig werden, für die der <strong>Sonderpflege</strong> e.V. besondere Betreuungsangebote<br />

anbietet.<br />

Jugendliche und junge Erwachsene benötigen für den Übergang von dem intensiven stationären<br />

Betreuungsangebot in den <strong>SpLG</strong> oder Wohngruppen in die Verselbstständigung<br />

häufig noch Unterstützung und beratende Begleitung. Je nach Entwicklungsstand der<br />

Jugendlichen kann die Intensität dieser Hilfen sehr unterschiedlich sein. Die besonderen<br />

Betreuungsangebote des <strong>Sonderpflege</strong> e.V. können sehr individuell auf den jeweiligen<br />

Jugendlichen abgestimmt werden und mit zunehmender Verselbstständigung schrittweise<br />

reduziert werden.<br />

Benötigen Kinder und Jugendliche aufgrund eines besonderen Bedarfs während der stationären<br />

Betreuung in <strong>SpLG</strong> oder Wohngruppen zusätzliche individuelle Unterstützung<br />

und Förderung, so kann diese individuell und fachgerecht geleistet werden.<br />

Kehren Kinder oder Jugendliche aus einer stationären Maßnahme in ihre Familien zurück,<br />

brauchen sowohl die Kinder als auch ihre Familien für diesen schwierigen Schritt im<br />

Allgemeinen eine fachgerechte Vorbereitung sowie eine Begleitung bei der Wiedereingliederung<br />

des Kindes in das Familiensystem. Auch hierfür organisiert der <strong>Sonderpflege</strong><br />

e.V. bei Bedarf entsprechende qualifizierte Hilfen.<br />

Folgende Betreuungsformen bieten wir an:<br />

2.1. FLEXIBLE HILFEN<br />

2.1.1. Definition<br />

Unter flexibler Betreuung verstehen wir ein ambulantes, offenes Hilfsangebot, das sich flexibel<br />

an den individuellen Bedürfnislagen der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen<br />

und deren Familien orientiert. Die Abrechnung erfolgt über Fachleistungsstunden.<br />

2.1.2. Rechtliche Grundlagen<br />

§§ 27ff SGB VIII „Hilfen zur Erziehung“ i.V. mit §§ 35, 35a und 41 SGB VIII.<br />

Im Einzelfall auch nach § 53 ff SGB XII - Eingliederungshilfe für Behinderte (setzt eine Einzelvereinbarung<br />

mit dem Sozialhilfeträger voraus)<br />

2.1.3. Zielgruppe<br />

Flexiblen Hilfen richten sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien,<br />

die ein individuelles und ihren Bedürfnissen angepasstes Betreuungsangebot benötigen,<br />

z.B.<br />

als Nachbetreuung nach dem Auszug aus der <strong>SpLG</strong> oder WG in die eigene Wohnung<br />

zur Beratung von Familien bei der Vorbereitung einer geplanten Rückkehr des Kindes<br />

zur Unterstützung von Familien bei realisierter Rückkehroption<br />

als Zusatzbetreuung bei einem besonderen Bedarf eines Kindes/Jugendlichen im Verlauf<br />

der stationären Maßnahme<br />

u.a.<br />

2.1.4. Betreuungsrahmen<br />

Die Betreuung und Beratung erfolgt durch sozialpädagogische Fachkräfte mit einer Ausbildung<br />

zu SozialarbeiterInnen/–pädagogInnen oder im Einzelfall auch berufserfahrene MitarbeiterInnen<br />

mit gleichwertiger Ausbildung und Qualifikation. Intensität und Ausgestaltung<br />

der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf des Einzelfalls und den Absprachen im Hilfeplan und<br />

kann flexibel verändert werden.<br />

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2.2. „Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen“ (SBW und ISBW)<br />

für Jugendliche und junge Erwachsene<br />

2.2.1. Definition<br />

Wir verstehen unter „sozialpädagogisch betreutem Wohnen“ (SBW) ein stationäres Angebot<br />

der Heimerziehung mit einem Betreuungsschlüssel von 1:3 und einem feststehenden Tagesentgelt.<br />

Für die Intensivform des SBW (ISBW) besteht ein Betreuungsschlüssel von 1:1,86. Diese<br />

Betreuungsform richtet sich an Jugendliche, die aufgrund einer speziellen Problematik eine<br />

besonders intensive Begleitung und Beratung benötigen.<br />

Die Jugendlichen werden in ihren eigenen Wohnungen bei ihrem Verselbstständigungsprozess<br />

von einer festen Bezugsperson eng begleitet.<br />

2.2.2. Rechtliche Grundlagen<br />

§§ 27ff SGB VIII „Hilfen zur Erziehung“ i.V. mit §§ 34, 35a, 41 SGB VIII.<br />

2.2.3. Zielgruppe<br />

Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene,<br />

die nicht oder nicht mehr in Familien- und Gruppenerziehung leben wollen, sollen oder<br />

können<br />

die der intensiven Einzelbetreuung bedürfen bzw. die eine besonders intensive Einzelbetreuung<br />

und eine hohe Frequenz von Betreuungsterminen benötigen<br />

die aufgrund ihrer individuellen Problematik eine konstante Vertrauensperson und eine<br />

ständige Rufbereitschaft benötigen<br />

2.2.4. Betreuungsrahmen<br />

Das stationäre Betreuungsangebot beinhaltet die Anmietung einer eigenen Wohnung durch<br />

den Träger <strong>Sonderpflege</strong>, ein konstantes Beziehungsangebot, individuelle Betreuungstermine<br />

im Umfang von ca. 9 Stunden im SBW und ca. 11-13 Stunden im ISBW pro<br />

Woche und eine ständige Rufbereitschaft. Die Ziele orientieren sich an den Absprachen im<br />

Hilfeplan.<br />

2.2.5. Aufnahme<br />

Aufnahmevoraussetzung:<br />

1. Freie Entscheidung des/der Jugendlichen/jungen Erwachsenen<br />

2. Kostenzusage des Jugendamtes<br />

Aufnahmeverfahren:<br />

1. Feststellung des Hilfebedarfs im Hilfeplangespräch<br />

2. Bei Bedarf Klärung der Ablösung<br />

3. Betreuungsvereinbarung<br />

An allen Schritten des Aufnahmeverfahrens sind die Jugendlichen beteiligt.<br />

2.2.6. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

Die Betreuung erfolgt durch sozialpädagogische Fachkräfte mit einer Ausbildung zu SozialarbeiterInnen/-pädagogInnen<br />

oder im Einzelfall auch berufserfahrene MitarbeiterInnen mit<br />

gleichwertiger Ausbildung und Qualifikation. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen<br />

über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen.<br />

2.2.7. Methoden<br />

Folgende Methoden kommen je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles im Verlauf der<br />

Betreuung zur Anwendung:<br />

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Aufbau einer positiven Beziehung, die Modelllernen fördert und eine vertrauensvolle Beratung<br />

ermöglicht<br />

Hilfen bei der Strukturierung des Tagesablaufs<br />

aktive Unterstützung bei Problemen in der Ausbildung, bei der Freizeitgestaltung, bei finanziellen<br />

und bürokratischen Angelegenheiten<br />

Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten<br />

Beratung bei emotionalen Problemen und Beziehungskrisen<br />

Selbsthilfeplan<br />

Begleitung akuter Krisensituationen<br />

bei Bedarf Biografiearbeit und Klärung der Familienbeziehungen<br />

u.a.<br />

2.3. Qualitätssicherung<br />

kontinuierliche, angeleitete Fallbesprechungen<br />

Dokumentation der Arbeit<br />

externe Supervision<br />

Fortbildungen<br />

regelmäßige Fortschreibung des Hilfeplans<br />

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3. <strong>Sonderpflege</strong>struktur<br />

3.1. Geschäftsstelle:<br />

Geschäftsführung: Vera Jerosch<br />

Auf der Lehmkuhle 1<br />

32683 Barntrup<br />

Tel.: 05263 9483-0<br />

Fax: 05263 9483-25<br />

E-Mail: sonderpflege-barntrup@t-online.de<br />

www.sonderpflege.de<br />

3.2. <strong>Sonderpflege</strong>regionen<br />

3.2.1. Region Niedersachsen<br />

Erziehungsleitung:<br />

3.2.2. Region Ostwestfalen/Bielefeld<br />

Erziehungsleitung:<br />

Elke Pohl<br />

Spohrweg 10<br />

38723 Seesen<br />

Tel.: 05381 492096<br />

Fax: 05381 492094<br />

E-Mail: ElkePohl@t-online.de<br />

Ute Heinmüller<br />

Königsberger Str. 10<br />

31188 Holle<br />

Tel.: 05062 963468<br />

Fax: 05062 8992989<br />

E-Mail: uteheinmueller@web.de<br />

Elke Bodenstein<br />

Orleansstr. 54<br />

31135 Hildesheim<br />

Tel.: 05121 9358838<br />

Fax: 05121 9358837<br />

E-Mail: e.bodenstein@htp-tel.de<br />

Claudia Laugstien<br />

Bonhoefferstr. 11<br />

33613 Bielefeld<br />

Tel.: 0521 163267<br />

Fax: 0521 2608131<br />

E-Mail: laugstien@sonderpflege-bielefeld.de<br />

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3.2.3. Region Westfalen<br />

Erziehungsleitung:<br />

3.2.4. Region Lippe<br />

Erziehungsleitung:<br />

3.2.5. Region Rheinland/Ruhrgebiet<br />

Erziehungsleitung:<br />

3.3. Jungenwohngruppe Lage:<br />

Frank Meierkord<br />

Ahornweg 17<br />

59557 Lippstadt<br />

Tel.: 02941 2047922<br />

Fax: 02941 2984568<br />

E-Mail: f.meierkord@web.de<br />

Susanne Heidel<br />

Detmolder Str. 46<br />

33813 Oerlinghausen<br />

Tel.: 05202 8580797<br />

Fax: 05202 883338<br />

E-Mail: susanne.heidel@sonderpflege-lippe.de<br />

Brigitte Weiß-Zimmermann<br />

Eichenstr. 16<br />

40699 Erkrath<br />

Tel.: 02104 948934<br />

Fax: 02104 948623<br />

E-Mail: b.weiss@everymail.net<br />

Gruppenleitung: Rob van de Beuken<br />

Schillerstr. 3,<br />

32791 Lage<br />

Tel.: 05232 980435<br />

Fax: 05232 980635<br />

E-Mail: jwg-lage@t-online.de<br />

3.4. Alverdissen-Süd:<br />

Gruppenleitung: Reinhard Merten-Melching<br />

Helle 32<br />

32683 Barntrup<br />

Tel.: 05263 955306<br />

E-Mail: alverdissen@t-online.de<br />

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