SpLG - Sonderpflege eV
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<strong>Sonderpflege</strong> e.V.<br />
Jugendhilfeeinrichtungen<br />
stationäre und ambulante Betreuung<br />
Gemeinsam ein Stück des Weges<br />
Konzeption<br />
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften<br />
(<strong>SpLG</strong>)<br />
(Stand 1. Januar 2009)<br />
Fachbetreuung<br />
in konstanten<br />
Beziehungssystemen
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
1. Unser Leitbild 4<br />
2. Unsere Einrichtungsstruktur 5<br />
3. Unsere Stärken und Schwächen 5<br />
4. Unsere finanzielle und juristische Grundlagen 6<br />
1. SOZIALPÄDAGOGISCHE LEBENSGEMEINSCHAFT (<strong>SpLG</strong>) 7<br />
1.1. Definition 7<br />
1.2. Zielgruppe 7<br />
1.3. Rechtliche Grundlagen 7<br />
1.4. Aufnahmeverfahren 8<br />
1.5. Pädagogische Arbeit 8<br />
1.5.1. Auftrag / Zielsetzung 8<br />
1.5.2. Lage, Ausstattung, Räumlichkeiten 8<br />
1.5.3. Leistungsangebot 8<br />
1.5.3.1. Pädagogische Leistungen 9<br />
1.5.3.2. Hilfeplanung 10<br />
1.5.3.3. Elternarbeit 10<br />
1.5.3.4. Vorbereitung auf eine 11<br />
Anschlussmaßnahme / Rückführung / Verselbstständigung 11<br />
1.6. Qualifikation der pädagogischen MitarbeiterInnen 11<br />
1.7. Erziehungsleitung 11<br />
1.8. Qualitätssicherung 12<br />
1.8.1. Dienstbesprechungen in den Regionen 12<br />
1.8.2. Regelmäßige Arbeitskreise 12<br />
1.8.3. Supervision und Fortbildung 12<br />
1.8.4. Aufnahmeverfahren 12<br />
1.8.5. Dokumentation der Erziehungsleistungen 12<br />
1.8.6. Fortschreibung der Hilfepläne 13<br />
1.8.7. Bereitschaftsplatz 13<br />
1.8.8. Personelle Vertretung 13<br />
1.8.8. Konfliktmanagement 13<br />
2. WEITERE BESONDERE BETREUUNGSANGEBOTE 14<br />
2.1. Flexible Hilfen 14<br />
2.1.1. Definition 14<br />
2.1.2. Rechtliche Grundlagen 14<br />
2.1.3. Zielgruppe 14<br />
2.1.4. Betreuungsrahmen 14<br />
2.2. „Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen“ (SBW und ISBW) 15<br />
2.2.1. Definition 15<br />
2.2.2. Rechtliche Grundlagen 15<br />
2.2.3. Zielgruppe 15<br />
2.2.4. Betreuungsrahmen 15<br />
2
2.2.5. Aufnahme 15<br />
2.2.6. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 15<br />
2.2.7. Methoden 15<br />
2.3. Qualitätssicherung 16<br />
3. SONDERPFLEGESTRUKTUR 17<br />
3
SONDERPFLEGE e.V.<br />
FACHBETREUUNG IN KONSTANTEN BEZIEHUNGSSYSTEMEN<br />
1. Unser Leitbild<br />
1.1. Wer sind wir?<br />
Wir sind ein freier, konfessionell unabhängiger, gemeinnütziger Träger der öffentlichen Jugendhilfe,<br />
gegründet 1978 mit Sitz in Barntrup/Lippe, NRW.<br />
Wir wollen mit Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen nicht zuhause leben können,<br />
„gemeinsam ein Stück des Weges“ gehen.<br />
Dies geschieht durch pädagogische Fachkräfte, die Beruf und Privatheit eng miteinander<br />
verbinden, in dem sie gemeinsam mit den Kindern leben.<br />
1.2. Was ist uns wichtig?<br />
Eine positive wertschätzende Grundhaltung ist das Fundament unserer Arbeit. Unser<br />
Selbstverständnis beruht auf der Basis von Toleranz, Ehrlichkeit und Einsatzbereitschaft.<br />
Wir begegnen einander offen, aufrichtig und mit gegenseitiger Achtung.<br />
Konstante Rahmenbedingungen und verlässliche Beziehungen sind für uns selbstverständlich,<br />
da sie die Grundlage für Sicherheit, Vertrauen und eine positive Entwicklung der Kinder<br />
bilden. Wir setzen unsere gesamte Persönlichkeit und beruflichen Erfahrungen bei der<br />
ganzheitlichen Betreuung der Kinder ein. Wir geben den Kindern die Möglichkeit, belastende<br />
Lebenserfahrungen zu bearbeiten und durch positive Erfahrungen zu ergänzen. Wir respektieren<br />
die Biografie eines Kindes als festen Bestandteil seines Lebens und beziehen die<br />
Eltern in die Arbeit mit ein.<br />
Unsere fachlichen und sozialen Kompetenzen sind unsere wichtigsten Ressourcen. Fachliche<br />
Qualifikationen und Berufserfahrung aller MitarbeiterInnen bilden die Voraussetzung für<br />
unsere Arbeit. Aufgaben, Befugnisse und eigener Verantwortungsbereich sind klar umschrieben.<br />
Alle MitarbeiterInnen werden an Entwicklungen beteiligt und Entscheidungen<br />
werden transparent und offen gemacht. Dadurch erreichen wir eine hohe Motivation und<br />
Selbstständigkeit, lassen Kreativität und neue Ideen zu und fördern die Leistungsbereitschaft.<br />
Uns ist bewusst, dass jeder Mensch von seiner eigenen Lebensgeschichte geprägt ist und<br />
dadurch eigene Verhaltensmuster und Wertvorstellungen entwickelt. Daher reflektieren wir<br />
regelmäßig unsere Sichtweisen, Motive, Gefühle und Handlungsmuster. Wir erleben, dass<br />
sich die verschiedenen Haltungen und Handlungsweisen auf allen Ebenen gegenseitig beeinflussen<br />
und nicht unabhängig voneinander gesehen werden können.<br />
1.3. Was wollen wir erreichen?<br />
Unser Ziel ist es, jedem Kind zu helfen, zu einer eigenständigen, lernfähigen Persönlichkeit<br />
heranzuwachsen. Auf dem gemeinsamen Stück des Weges entwickeln wir mit den Kindern<br />
Lebensperspektiven, damit sie die Chancen unserer Gesellschaft nutzen können. Damit die<br />
ganzheitliche Betreuung der aufgenommenen Kinder langfristig sichergestellt werden kann,<br />
entwickeln wir unsere Rahmenbedingungen laufend weiter und berücksichtigen dabei gesellschaftliche<br />
Veränderungen.<br />
4
2. Unsere Einrichtungsstruktur<br />
In Trägerschaft des <strong>Sonderpflege</strong> e.V. bestehen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen verschiedene<br />
Betreuungsformen:<br />
In Nordrhein-Westfalen:<br />
z.Zt. 30 Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften mit 2 - 5 Plätzen<br />
(§§ 34, 35a, 41 SGB VIII)<br />
Wohngruppe Lage mit 8 Plätzen für Jungen ab 9 Jahren (§§ 34, 35a, 41 SGB VIII)<br />
Alverdissen-Süd, Tagesbetreuung für Kinder u. Jugendliche mit individueller Beschulung<br />
mit bis zu 9 Plätzen (§ 27 SGB VIII)<br />
In Niedersachsen:<br />
z.Zt. 18 Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften mit 2 - 5 Plätzen<br />
(§§ 34, 35a, 41 SGB VIII)<br />
Drei Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften bestehen z.Zt. noch im Bundesland Hessen, einer<br />
ehemaligen Region des <strong>Sonderpflege</strong> e.V..<br />
Die Einrichtung ist aufgrund der geographischen Ausweitung zurzeit in fünf Regionen aufgeteilt:<br />
(Unser Vorstand und die regionale Erziehungsleitungen)<br />
1. Region Niedersachsen<br />
2. Region Lippe<br />
3. Region Ostwestfalen/Bielefeld<br />
4. Region Westfalen<br />
5. Region Rheinland/Ruhrgebiet<br />
Jede Region wird durch eine Erziehungsleitung weitgehend selbstständig geführt. Aufgrund der inzwischen<br />
erreichten Größe sind für die Region „Niedersachsen“ drei Erziehungsleitungen gemeinsam<br />
zuständig.<br />
Der hauptamtliche Vorstand leitet die Gesamteinrichtung und wird dabei durch das „pädagogische<br />
Gremium“ unterstützt, dem neben dem Vorstand alle Erziehungsleitungen angehören. Diesem Gremium<br />
obliegt die pädagogische Steuerung der Gesamteinrichtung.<br />
Die mit der Arbeit des <strong>Sonderpflege</strong> e.V. verbundenen administrativen Aufgaben werden überwiegend<br />
in der Geschäftsstelle am Sitz des Trägers in Barntrup wahrgenommen. Die Geschäftsstelle<br />
ist überregional zuständig für wirtschaftliche und verwaltungsmäßige Angelegenheiten wie die<br />
Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen und Sekretariatsarbeiten. Die Mitarbeiterinnen<br />
stehen den <strong>SpLG</strong> und den anderen Betreuungsbereichen als wichtige und unterstützende Beraterinnen<br />
bei Abrechnungen, Anträgen etc. zur Verfügung. Ebenso sind sie zentrale Kontaktstelle zu<br />
den Jugendämtern bei allen Angelegenheiten der Entgeltabrechnungen.<br />
<strong>Sonderpflege</strong> e.V. ist Mitglied im „Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband“ (Landesverbände<br />
NRW und Niedersachsen) und in der „Internationalen Gesellschaft für Heimerziehung“ (IGFH).<br />
5
3. Unsere Stärken und Schwächen<br />
Es ist eine Qualität, die besonderen Stärken und Schwächen der Einrichtung zu erkennen<br />
und zu benennen.<br />
3. 1. Beziehungsgefüge<br />
Eine wesentliche Stärke sind die überschaubaren Beziehungsgefüge im konstanten sozialen<br />
Lebensumfeld. Eine sehr geringe Fluktuation der MitarbeiterInnen verstärkt die Kontinuität.<br />
Die Verbindung von professioneller Arbeit, privatem Lebensraum und ehrenamtlichem Engagement<br />
ist mit ihren fließenden Grenzen nicht problemlos an die vorgegebenen Rahmenbedingungen<br />
des öffentlichen Erziehungsauftrages anzupassen.<br />
3.2. Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse<br />
Eine weitere Stärke sind sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für alle pädagogischen<br />
MitarbeiterInnen. Sie bedeuten eine Existenz sichernde Grundlage für die sozialpädagogischen<br />
Lebensgemeinschaften. Diese Stärke der Einrichtung schafft durch die<br />
Anstellung von Fachkräften eine hohe pädagogische Qualität.<br />
Die abgesicherten Arbeitsverhältnisse stellen sich aufgrund erhöhter Entgelte allerdings als<br />
Schwäche auf dem Jugendhilfemarkt dar.<br />
3.3. Trägerstruktur<br />
Eine besondere Stärke liegt in unserer dezentralen Trägerstruktur, durch die ein verantwortlicher<br />
und individueller Arbeitsstil gefördert wird. Die lebensweltorientierte Arbeitshaltung<br />
erhöht die sozialräumliche Eingebundenheit. Eine Stigmatisierung des betreuten Kindes als<br />
Heimkind wird verhindert.<br />
Eine Schwäche ergibt sich durch das Fehlen einer zentralen Einrichtung und der damit verbundenen<br />
mangelnden regionalen Präsenz sowie durch lange Anfahrtswege mit entsprechend<br />
langen Fahrtzeiten.<br />
So sind die Schwächen unserer Einrichtung oft Bestandteil der Stärken. Uns ist bewusst,<br />
dass die Qualitätssicherung unserer Stärken in erheblichem Maße über den Qualitätsdialog<br />
der Schwächen der Einrichtung selbst führt. Aus diesem Grund stellen wir sie regelmäßig<br />
z.B. in Qualitätszirkeln zur Diskussion.<br />
4. Unsere finanzielle und juristische Grundlagen<br />
<strong>Sonderpflege</strong> e.V. versteht seine Arbeit als eine Form professioneller Fremdbetreuung.<br />
Alle MitarbeiterInnen werden entsprechend ihren jeweiligen fachlichen Qualifikationen und<br />
ihren Aufgabengebieten in Anlehnung an die Eingruppierungsvorschriften des TVöD im sozialversicherungspflichtigen<br />
Arbeitsverhältnis vergütet.<br />
Die Kosten der Betreuung werden - im Regelfall im Rahmen von Jugendhilfe nach dem<br />
SGB VIII, gelegentlich aber auch als Eingliederungshilfe nach dem SGB XII - im Wege einer<br />
Entgeltvereinbarung nach dem Rahmenvertrag für NRW refinanziert.<br />
Die stationäre Jugendhilfe und Sozialhilfe steht gemäß den §§ 45, 48a SGB VIII (Betriebserlaubnis)<br />
unter Aufsicht des jeweils zuständigen Landesjugendamtes.<br />
6
1. SOZIALPÄDAGOGISCHE LEBENSGEMEINSCHAFT (<strong>SpLG</strong>)<br />
1.1. Definition<br />
Unter dem Begriff „Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft“ (<strong>SpLG</strong>) verstehen wir eine<br />
spezielle Form der stationären Heimerziehung in Familien oder bei Einzelpersonen, die<br />
aufgrund ihrer Professionalität in der Lage sind, Kindern und Jugendlichen mit gravierenden<br />
Verhaltensstörungen und Verhaltensauffälligkeiten in ihren Lebensgemeinschaften mittelbis<br />
langfristig einen Lebensort zu bieten.<br />
In unseren Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften wohnen und arbeiten praxiserfahrene<br />
pädagogische Fachkräfte mit Kindern und Jugendlichen zusammen. Dadurch werden<br />
verlässliche und intensive Beziehungen angeboten mit dem Bewusstsein, dass die Kinder<br />
und Jugendlichen dieses Angebot in unterschiedlicher Art und Weise nutzen.<br />
Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Sicherung der fachlichen Qualität<br />
der Arbeit in ein institutionelles Netz eingebunden durch Beratung, Dienstbesprechungen,<br />
Arbeitskreise, Supervision und Fortbildung. Die Kinder leben dagegen in einem kaum<br />
institutionell geprägten, weitgehend privaten Lebensraum, der viel Individualität und normalen<br />
Alltagsbezug gewährleistet.<br />
1.2. Zielgruppe<br />
Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer pädagogischen<br />
Problematik einer professionellen Fremdbetreuung bedürfen.<br />
Insbesondere<br />
bei mangelnder Bindungsfähigkeit und destruktiven Beziehungsmustern<br />
bei Verhaltensauffälligkeiten neurotischer und/oder hirnorganischer Genese sowie anderen<br />
speziellen Problemen<br />
bei körperlichen, geistigen sowie anderen Behinderungen mit erzieherischem Förderbedarf<br />
bei Gefährdung der seelischen Gesundheit<br />
Unsere verschiedenen Betreuungsvarianten ermöglichen, dass wir sehr unterschiedlichen<br />
Betreuungsbedürfnissen gerecht werden können. Im Aufnahmeverfahren erfolgt deshalb<br />
grundsätzlich eine Einzelfallprüfung.<br />
1.3. Rechtliche Grundlagen<br />
Stationäre Unterbringung mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII mit z. Zt.<br />
63 Plätzen in Nordrhein-Westfalen<br />
36 Plätzen in Niedersachsen<br />
13 Plätzen in Hessen<br />
§ 27 ff SGB VIII, Hilfe zur Erziehung<br />
§ 34 SGB VIII, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen<br />
§ 35 a SGB VIII, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder/Jugendliche<br />
(nur im Einzelfall)<br />
§ 41 SGB VIII, Hilfe für junge Volljährige als Folgebetreuung nach § 34 SGB VIII<br />
§ 53 ff SGB XII, Eingliederungshilfe für Behinderte (nur im Einzelfall)<br />
7
Die Datenschutzbestimmungen des SGB VIII, insbesondere der §§ 61 bis 68, werden beachtet<br />
und sind auch individualrechtlich in die Arbeitsverträge des <strong>Sonderpflege</strong> e.V. aufgenommen.<br />
1.4. Aufnahmeverfahren<br />
Unsere regionale Struktur ermöglicht direkte Anfragen für die ortsnahe Unterbringung bei<br />
den zuständigen Erziehungsleitungen. Überregionale Anfragen werden von der Geschäftsstelle<br />
entgegengenommen und von dort aus allen ErziehungsleiterInnen zugeleitet. Das<br />
Aufnahmeverfahren gestaltet sich entsprechend der im Hilfeplanverfahren (§36 SGB VIII)<br />
festgestellten Indikation. In intensiven Gesprächen zwischen den Betroffenen, der <strong>SpLG</strong>,<br />
der Erziehungsleitung, den beteiligten Institutionen und den Sorgeberechtigten werden die<br />
Zielsetzungen für das Kind abgesprochen.<br />
1.5. Pädagogische Arbeit<br />
1.5.1. Auftrag / Zielsetzung<br />
Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan (§ 36 SGB VIII). Auf dieser Grundlage<br />
wird mit allen Beteiligten unter Berücksichtigung des Alters und des Entwicklungsstandes<br />
des Kindes sowie der Überprüfung von Möglichkeiten einer Verbesserung der Bedingungen<br />
in der Herkunftsfamilie eine nach dem Bedarf im Einzelfall festgeschriebene Leistung vereinbart.<br />
Diese Leistung wird in den <strong>SpLG</strong> durch die Verbindung von Alltagserleben, pädagogischer<br />
Arbeit und therapeutischen Angeboten erbracht.<br />
In unseren <strong>SpLG</strong> soll Kindern und Jugendlichen ein sicheres und positives Umfeld geboten<br />
werden, in dem sich jedes Kind und jeder Jugendliche persönlich entfalten und zu einer<br />
verantwortungsfähigen und sozial kompetenten Persönlichkeit entwickeln kann. Besonderen<br />
Wert legen wir hierbei auf Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Rücksichtnahme und<br />
den Aufbau eines Selbstwertgefühls.<br />
1.5.2. Lage, Ausstattung, Räumlichkeiten<br />
Die <strong>SpLG</strong> verfügen über großzügige Räumlichkeiten (überwiegend Ein- bzw. Zweifamilienhäuser<br />
mit Garten). Jedes Kind/Jugendlicher bewohnt ein Einzelzimmer. Die Zimmer haben<br />
eine wohnliche Ausstattung und bieten die Möglichkeit der individuellen Gestaltung. Die<br />
Kinder/Jugendlichen besuchen geeignete öffentliche Schulen bzw. Kindergärten.<br />
1.5.3. Leistungsangebot<br />
Die Betreuung in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft ist eine sehr individuelle<br />
Form der Unterbringung. Sie beinhaltet die Teilhabe des Kindes am privaten Leben der<br />
Betreuungspersonen, an deren normalen Alltags- und Lebensbedingungen. Der pädagogisch<br />
gestaltete Alltag ist Lern- und Übungsfeld für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.<br />
Merkmale der Alltagsstruktur sind wiederkehrende Rhythmen, Aufgaben und Standardsituationen.<br />
Jedes Kind wird entsprechend seines Entwicklungsstandes individuell gefördert.<br />
Das Angebot (Grund- bzw. Regelleistung) umfasst alle geeigneten Leistungen im Bereich<br />
der Betreuung, Erziehung, Hilfe und Unterstützung, die für die Kinder und deren Familien in<br />
einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft erbracht werden.<br />
8
1.5.3.1. Pädagogische Leistungen<br />
Grundlage unserer pädagogischen Arbeit in den Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften<br />
ist das Angebot einer konstanten Beziehung. Dadurch eröffnet sich ein pädagogischer<br />
bzw. therapeutischer Zugang, der eine besondere Stärke dieser Betreuungsform ist.<br />
Unsere pädagogische Arbeit basiert auf Respekt vor den Kindern und Jugendlichen und<br />
dem Verständnis für deren Handlungsmuster und problematischen Verhaltensweisen.<br />
Das ganzheitliche Zusammenleben der Kinder mit der Familie der MitarbeiterInnen ermöglicht:<br />
Das Miterleben von Partnerschaft und ein Modell für Elternschaft<br />
Das Erleben von alltäglichen, sozialen Beziehungen durch Kontakte zu Verwandten,<br />
Nachbarn und Freunden<br />
Das Kennenlernen von Lebensstilen und familiären Ritualen<br />
Das Kennenlernen von Intimität und Achtung vor den persönlichen Grenzen<br />
Die Förderungen und Betreuung in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft finden<br />
im familiären Kontext insbesondere durch folgende Leistungen statt:<br />
Alltagspädagogische Leistungen:<br />
Aufbau von Sicherheit und Vertrauen<br />
Strukturierung des Tages- und Wochenablaufs<br />
Erziehung, Unterstützung und Förderung der Kinder<br />
Das Setzen und Einhalten von Regeln<br />
Altersentsprechende Angebote zur Auseinandersetzung mit ethischen und demokratischen<br />
Werten<br />
Kontinuierliche Betreuung durch eine konstante pädagogische Fachkraft (kein Schichtdienst)<br />
Wahrnehmung der Aufsichtspflicht<br />
Gesundheitserziehung:<br />
Unterstützung bei Körperhygiene und Sauberkeit<br />
Bewusste und ausgewogene Ernährung<br />
Anregung zu sportlichen Aktivitäten<br />
Vorsorgeuntersuchungen, ärztliche Kontrolluntersuchungen<br />
Einleitung u. Sicherstellung notwendiger Therapien z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie<br />
Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln z.B. Zahnspange, Unterstützung und Anleitung<br />
des regelmäßigen Gebrauchs<br />
Häusliche Krankenpflege<br />
Vorschulische und schulische Förderung:<br />
Überprüfung des Förderbedarfs und Auswahl der geeigneten Bildungseinrichtung<br />
Begleitung und Hilfestellung bei den Hausaufgaben<br />
Förderung des Lern- und Leistungsverhaltens, zusätzliche Förderung<br />
Kontakte mit Schule, Kindergarten<br />
Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen, schulischen Veranstaltungen<br />
Freizeitgestaltung:<br />
Unterstützung und Förderung der individuellen Fähigkeiten und Interessen des<br />
Kindes<br />
Unterstützung von Freizeitaktivitäten außerhalb der <strong>SpLG</strong> z.B. Spielkreise, Vereine<br />
Urlaubs- und Ferienfreizeiten mit Vereinen und/oder innerhalb der <strong>SpLG</strong><br />
Förderung der Kontakte zu Gleichaltrigen<br />
Unterstützung beim Erlernen eines sinnvollen Umgangs mit Medien<br />
9
Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten:<br />
Förderung von Umgangsformen und Kulturtechniken<br />
Übernahme von Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft z.B. Tischdecken, Ordnung im<br />
Zimmer halten<br />
Unterstützung beim Erlernen eines altersentsprechenden Umgangs mit Geld<br />
Verkehrserziehung<br />
Anleitung und Unterstützung im Umgang mit Behörden und Ämtern<br />
Erklären und Verabreden von Regeln und Normen:<br />
Einüben und Fördern von sozialer Kompetenz<br />
Selbst- und Fremdwahrnehmung abgleichen<br />
Erarbeiten und Fördern von Konfliktlösestrategien<br />
Anleiten u. Unterstützen im sachgerechten Umgang mit eigenem und fremdem Eigentum<br />
Emotionale Entwicklung:<br />
Annahme und Akzeptanz der speziellen Persönlichkeit des Kindes<br />
Begleitung in Phasen der Regression<br />
Förderung der Frustrationstoleranz<br />
Erarbeitung eines adäquaten Umgangs mit Wut und Aggression<br />
Unterstützung und Einübung eines altersentsprechenden Umgangs mit Gefühlen<br />
Aufarbeitung von traumatischen Erfahrungen (ev. ergänzend zu Therapien)<br />
Identitätsentwicklung<br />
Ermöglichen, Aushalten und Bearbeiten von Übertragungsbeziehungen<br />
Bearbeitung der Vergangenheit (Herkunftsfamilie)<br />
Biografiearbeit<br />
Trauerarbeit<br />
Entwicklung eines Werte- und Normensystems<br />
Förderung von Offenheit für andere Werte und Normen<br />
Altersentsprechende Auseinandersetzung mit dem eigenen Geschlecht und der<br />
Rolle<br />
1.5.3.2. Hilfeplanung<br />
Die pädagogische Arbeit erfolgt auf Grundlage des Hilfeplanes nach § 36 SGB VIII. Sozialpädagogische<br />
Lebensgemeinschaften, Fachdienste, Jugendamt und Eltern arbeiten eng<br />
zusammen. Leistungen in dieser Kooperation sind:<br />
Diagnostische Abklärung, Anamnese, Prognose und Ressourcenklärung<br />
Dokumentation der Entwicklung und besonderer Vorkommnisse<br />
Erstellung eines Situationsberichts vor der jeweiligen Hilfeplanung<br />
Teilnahme an der Hilfeplanung<br />
Vor- und Nachbereitung mit dem Kind/Jugendlichen, ev. mit den Eltern<br />
1.5.3.3. Elternarbeit<br />
Wir respektieren die Bindung eines Kindes an seine Eltern und sein bisheriges Bezugssystem<br />
als festen Bestandteil seines Lebens. Die Beziehungsmuster der Kinder zu ihren Eltern<br />
und anderen wichtigen Personen der Kinder sind für uns die Grundlage der Elternarbeit.<br />
Die Intensität und Ausgestaltung der Elternarbeit wird unter Berücksichtigung der Ziele im<br />
Hilfeplan festgelegt.<br />
Ziel ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen wichtigen Personen<br />
der Kinder/Jugendlichen im Rahmen der Hilfeplanung.<br />
10
Je nach Bedarf finden regelmäßige Telefonate, persönliche Gespräche, Hausbesuche<br />
und Beratung statt.<br />
Die Eltern werden nach Möglichkeit in die Erziehungsarbeit einbezogen. Dazu gehört ein<br />
Erfahrungs- und Informationsaustausch über die Entwicklung der Kinder sowie das Einbeziehen<br />
der Eltern bei besonderen Anlässen wie z.B. Einschulung, Konfirmation.<br />
Besuche des Kindes/Jugendlichen in der Herkunftsfamilie werden vor und nachbereitet.<br />
Die Gestaltung der Kontakte mit dem Herkunftssystem erfolgt individuell.<br />
Die Erziehungsleitung begleitet und unterstützt diese Prozesse und steht den Eltern bei<br />
Bedarf als Ansprechperson zur Verfügung.<br />
1.5.3.4. Vorbereitung auf eine<br />
Anschlussmaßnahme / Rückführung / Verselbstständigung<br />
Bei Rückführung: Intensivierung der Arbeit und der Kontakte mit der Herkunftsfamilie (je<br />
nach Umfang ggf. als Zusatzleistung)<br />
Perspektivenklärung mit Empfehlung von Anschlussmaßnahmen<br />
Begleitung des Kindes/Jugendlichen in eine neue Maßnahme<br />
Begleitung und Unterstützung bei der Verselbstständigung (siehe auch Kapitel 2 unserer<br />
Konzeption)<br />
Angebot weiterer Kontakte nach der Verselbstständigung<br />
1.6. Qualifikation der pädagogischen MitarbeiterInnen<br />
BewerberInnen für die Leitung einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft müssen<br />
sich einem sorgfältigen Einstellungsverfahren unterziehen. Wichtiges Kriterium ist neben<br />
einer pädagogischen Ausbildung (SozialpädagogInnen/-arbeiterInnen, HeilpädagogInnen,<br />
ErzieherInnen u.ä. – zum Teil mit Zusatzqualifikationen wie Motopädagogik, Heilpädagogisches<br />
Reiten) und mehrjährigen Berufserfahrung auch die persönliche Eignung und Motivation.<br />
Die LeiterInnen der <strong>SpLG</strong> werden vom <strong>Sonderpflege</strong> e.V. mit unbefristeten sozialversicherungspflichtigen<br />
Arbeitsverträgen angestellt.<br />
Die MitarbeiterInnen sind in der Lage, mit ihren psychischen und physischen Kräften zu<br />
haushalten und Grenzen zu erkennen. Sie nehmen die Möglichkeiten wahr, Distanz zu gewinnen<br />
und sich zu regenerieren. Wir erwarten von unseren MitarbeiterInnen eine an der<br />
Lebenswelt des Kindes orientierte Arbeitshaltung und die Nutzung von sozialräumlichen<br />
Ressourcen. In Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften ab drei Kindern werden weitere<br />
pädagogische Fachkräfte in die Arbeit mit eingebunden. Diese Fachkräfte werden unter<br />
Beteiligung der Erziehungsleitung von der Leitung der <strong>SpLG</strong> ausgewählt und vom <strong>Sonderpflege</strong><br />
e.V. angestellt.<br />
1.7. Erziehungsleitung<br />
Die Erziehungsleitungen sind Fachkräfte mit pädagogischer Fachhochschulausbildung, Beratungskompetenz<br />
(systemischer, lösungsorientierter Ansatz) und langjähriger einschlägiger<br />
Berufserfahrung. Die Erziehungsleitung übernimmt die Dienst- und Fachaufsicht für die pädagogischen<br />
Fachkräfte in einer Region. Zu ihren Aufgaben gehören:<br />
Bearbeitung und Prüfung von Aufnahmeanfragen<br />
Intensivbegleitung in der Kontakt- und Aufnahmesituation<br />
regelmäßig alle drei bis vier Wochen stattfindende Beratungs- und Erziehungs-<br />
planungsgespräche in der <strong>SpLG</strong> sowie<br />
zusätzliche enge Prozessbegleitung durch Kontaktpflege z.B. in Form von Telefonaten,<br />
Emails<br />
hohe Präsenz in der Region und kurzfristige Erreichbarkeit<br />
regelmäßiger Kontakt zu den betreuten Kindern<br />
Vorbereitung und aktive Mitwirkung an der Hilfeplanung<br />
11
Krisenmanagement<br />
enge Begleitung des Ablösungsprozesses aus den <strong>SpLG</strong><br />
Sicherstellung der Qualitätskriterien im pädagogischen Alltag (z.B. Dokumentationen)<br />
Vernetzung aller <strong>SpLG</strong> in einer Region in regionalen Arbeitskreisen (einmal monatlich)<br />
Leitung der regionalen Dienstbesprechungen und Koordination der Arbeitskreise<br />
Koordination von externer Supervision und Fortbildung<br />
Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen (z.B. KJP, Therapeuten, Schulen)<br />
Außenvertretung der Einrichtung<br />
1.8. Qualitätssicherung<br />
Die Aufrechterhaltung und Entwicklung von Qualität ist ein ständiger Prozess der Leitungs-,<br />
Personal- und Organisationsentwicklung. Dieser umfasst die Qualifikation des Personals in<br />
folgenden Strukturen:<br />
1.8.1. Dienstbesprechungen in den Regionen<br />
Die Erziehungsleitungen organisieren für alle LeiterInnen der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften<br />
einer Region drei bis viermal jährlich verpflichtende Dienstbesprechungen.<br />
Diese Besprechungen dienen der Mitteilung, Mitwirkung und Weiterentwicklung von Dienstanweisungen<br />
und der Förderung der innerbetrieblichen Kommunikation. Außerdem werden<br />
hier regionale Fortbildungen organisiert.<br />
In den Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften finden regelmäßige Teambesprechungen<br />
statt, die der Abstimmung und Koordinierung des gemeinsamen Erziehungsauftrages<br />
dienen.<br />
1.8.2. Regelmäßige Arbeitskreise<br />
Die Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften der Region bilden einen pädagogischen<br />
Arbeitskreis. Die zuständige Erziehungsleitung übernimmt die Koordination. Arbeitskreise<br />
finden im Allgemeinen einmal monatlich statt, zusätzlich durch die Einzelberatung der Erziehungsleitung.<br />
Der Arbeitskreis bietet sich zur Absprache kollegialer Entlastung genauso<br />
an, wie für die vertrauliche Besprechung von pädagogischen Problemen und die Diskussion<br />
von fachlichen Themen.<br />
1.8.3. Supervision und Fortbildung<br />
Alle pädagogischen Fachkräfte nehmen regelmäßig an externer Supervision (durchschnittlich<br />
achtmal jährlich, überwiegend Gruppensupervision) und Fortbildungen teil. <strong>Sonderpflege</strong><br />
e.V. stellt dafür finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Organisation und Durchführung erfolgt<br />
in den einzelnen Regionen.<br />
1.8.4. Aufnahmeverfahren<br />
Der <strong>Sonderpflege</strong> e.V. verfügt über ein standardisiertes Aufnahmeverfahren, das sich entsprechend<br />
an den im Hilfeplanverfahren festgestellten Indikationen orientiert.<br />
1.8.5. Dokumentation der Erziehungsleistungen<br />
Im <strong>Sonderpflege</strong> e.V. erfolgt laufend die Dokumentation der Erziehungsleistungen. Eine<br />
standardisierte Leistungserfassung dient der Leistungsnachweispflicht und leistet den pädagogischen<br />
Fachkräften im Hilfeplangespräch eine Hilfestellung, um die angewandten Methoden<br />
der zu erreichenden pädagogischen Ziele darzustellen. Die Dokumentation ist somit<br />
auch eine Ergänzung zur Erziehungsplanung.<br />
12
1.8.6. Fortschreibung der Hilfepläne<br />
Die Hilfeplanung beinhaltet:<br />
Fachliche Vorbereitung durch die Erziehungsleitung und Leitung der <strong>SpLG</strong><br />
Vorbesprechung mit den Kindern/Jugendlichen<br />
Erstellung eines Situationsberichtes<br />
Aktive Beteiligung am Hilfeplangespräch<br />
1.8.7. Bereitschaftsplatz<br />
Für kurzfristige Krisen steht den Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften ein Bereitschaftsplatz<br />
zur Verfügung. Kinder bzw. Jugendliche, deren Betreuung in einer <strong>SpLG</strong> nicht<br />
weiter möglich ist, können durch eine fest angestellte Dipl.-SozialpädagogIn bzw. ErzieherIn<br />
kurzfristig zur Klärung der Situation betreut werden.<br />
1.8.8. Personelle Vertretung<br />
Jeder <strong>SpLG</strong> stehen finanzielle Mittel für den Einsatz von Vertretungskräften im Falle von<br />
Krankheit, Kur, Mutterschutz und sonstigen Krisen zur Verfügung. Die konkrete personelle<br />
Vertretung wird abgestimmt auf jede Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft sehr individuell<br />
gestaltet.<br />
1.8.8. Konfliktmanagement<br />
In jeder Organisation, in der Menschen miteinander arbeiten, können Auseinandersetzungen,<br />
Spannungen, Schwierigkeiten auftreten. <strong>Sonderpflege</strong> e.V. pflegt einen offenen Umgang<br />
mit Konflikten und ermutigt die MitarbeiterInnen ausdrücklich, diese offensiv vorzutragen.<br />
Zur Bearbeitung von Konflikten, insbesondere zwischen Erziehungsleitung und sozialpädagogischen<br />
Lebensgemeinschaften, ist eine für alle verbindliche Verfahrensweise erarbeitet<br />
worden.<br />
Auch für meldepflichtige Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Betreuung der Kinder<br />
und Jugendlichen entsprechend den Auflagen der Betriebserlaubnis bestehen konkrete Verfahrensweisen<br />
innerhalb des <strong>Sonderpflege</strong> e.V.<br />
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2. Weitere besondere Betreuungsangebote<br />
Im Anschluss oder im Einzelfall auch während einer stationären Maßnahme können spezielle<br />
Hilfen notwendig werden, für die der <strong>Sonderpflege</strong> e.V. besondere Betreuungsangebote<br />
anbietet.<br />
Jugendliche und junge Erwachsene benötigen für den Übergang von dem intensiven stationären<br />
Betreuungsangebot in den <strong>SpLG</strong> oder Wohngruppen in die Verselbstständigung<br />
häufig noch Unterstützung und beratende Begleitung. Je nach Entwicklungsstand der<br />
Jugendlichen kann die Intensität dieser Hilfen sehr unterschiedlich sein. Die besonderen<br />
Betreuungsangebote des <strong>Sonderpflege</strong> e.V. können sehr individuell auf den jeweiligen<br />
Jugendlichen abgestimmt werden und mit zunehmender Verselbstständigung schrittweise<br />
reduziert werden.<br />
Benötigen Kinder und Jugendliche aufgrund eines besonderen Bedarfs während der stationären<br />
Betreuung in <strong>SpLG</strong> oder Wohngruppen zusätzliche individuelle Unterstützung<br />
und Förderung, so kann diese individuell und fachgerecht geleistet werden.<br />
Kehren Kinder oder Jugendliche aus einer stationären Maßnahme in ihre Familien zurück,<br />
brauchen sowohl die Kinder als auch ihre Familien für diesen schwierigen Schritt im<br />
Allgemeinen eine fachgerechte Vorbereitung sowie eine Begleitung bei der Wiedereingliederung<br />
des Kindes in das Familiensystem. Auch hierfür organisiert der <strong>Sonderpflege</strong><br />
e.V. bei Bedarf entsprechende qualifizierte Hilfen.<br />
Folgende Betreuungsformen bieten wir an:<br />
2.1. FLEXIBLE HILFEN<br />
2.1.1. Definition<br />
Unter flexibler Betreuung verstehen wir ein ambulantes, offenes Hilfsangebot, das sich flexibel<br />
an den individuellen Bedürfnislagen der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen<br />
und deren Familien orientiert. Die Abrechnung erfolgt über Fachleistungsstunden.<br />
2.1.2. Rechtliche Grundlagen<br />
§§ 27ff SGB VIII „Hilfen zur Erziehung“ i.V. mit §§ 35, 35a und 41 SGB VIII.<br />
Im Einzelfall auch nach § 53 ff SGB XII - Eingliederungshilfe für Behinderte (setzt eine Einzelvereinbarung<br />
mit dem Sozialhilfeträger voraus)<br />
2.1.3. Zielgruppe<br />
Flexiblen Hilfen richten sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien,<br />
die ein individuelles und ihren Bedürfnissen angepasstes Betreuungsangebot benötigen,<br />
z.B.<br />
als Nachbetreuung nach dem Auszug aus der <strong>SpLG</strong> oder WG in die eigene Wohnung<br />
zur Beratung von Familien bei der Vorbereitung einer geplanten Rückkehr des Kindes<br />
zur Unterstützung von Familien bei realisierter Rückkehroption<br />
als Zusatzbetreuung bei einem besonderen Bedarf eines Kindes/Jugendlichen im Verlauf<br />
der stationären Maßnahme<br />
u.a.<br />
2.1.4. Betreuungsrahmen<br />
Die Betreuung und Beratung erfolgt durch sozialpädagogische Fachkräfte mit einer Ausbildung<br />
zu SozialarbeiterInnen/–pädagogInnen oder im Einzelfall auch berufserfahrene MitarbeiterInnen<br />
mit gleichwertiger Ausbildung und Qualifikation. Intensität und Ausgestaltung<br />
der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf des Einzelfalls und den Absprachen im Hilfeplan und<br />
kann flexibel verändert werden.<br />
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2.2. „Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen“ (SBW und ISBW)<br />
für Jugendliche und junge Erwachsene<br />
2.2.1. Definition<br />
Wir verstehen unter „sozialpädagogisch betreutem Wohnen“ (SBW) ein stationäres Angebot<br />
der Heimerziehung mit einem Betreuungsschlüssel von 1:3 und einem feststehenden Tagesentgelt.<br />
Für die Intensivform des SBW (ISBW) besteht ein Betreuungsschlüssel von 1:1,86. Diese<br />
Betreuungsform richtet sich an Jugendliche, die aufgrund einer speziellen Problematik eine<br />
besonders intensive Begleitung und Beratung benötigen.<br />
Die Jugendlichen werden in ihren eigenen Wohnungen bei ihrem Verselbstständigungsprozess<br />
von einer festen Bezugsperson eng begleitet.<br />
2.2.2. Rechtliche Grundlagen<br />
§§ 27ff SGB VIII „Hilfen zur Erziehung“ i.V. mit §§ 34, 35a, 41 SGB VIII.<br />
2.2.3. Zielgruppe<br />
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene,<br />
die nicht oder nicht mehr in Familien- und Gruppenerziehung leben wollen, sollen oder<br />
können<br />
die der intensiven Einzelbetreuung bedürfen bzw. die eine besonders intensive Einzelbetreuung<br />
und eine hohe Frequenz von Betreuungsterminen benötigen<br />
die aufgrund ihrer individuellen Problematik eine konstante Vertrauensperson und eine<br />
ständige Rufbereitschaft benötigen<br />
2.2.4. Betreuungsrahmen<br />
Das stationäre Betreuungsangebot beinhaltet die Anmietung einer eigenen Wohnung durch<br />
den Träger <strong>Sonderpflege</strong>, ein konstantes Beziehungsangebot, individuelle Betreuungstermine<br />
im Umfang von ca. 9 Stunden im SBW und ca. 11-13 Stunden im ISBW pro<br />
Woche und eine ständige Rufbereitschaft. Die Ziele orientieren sich an den Absprachen im<br />
Hilfeplan.<br />
2.2.5. Aufnahme<br />
Aufnahmevoraussetzung:<br />
1. Freie Entscheidung des/der Jugendlichen/jungen Erwachsenen<br />
2. Kostenzusage des Jugendamtes<br />
Aufnahmeverfahren:<br />
1. Feststellung des Hilfebedarfs im Hilfeplangespräch<br />
2. Bei Bedarf Klärung der Ablösung<br />
3. Betreuungsvereinbarung<br />
An allen Schritten des Aufnahmeverfahrens sind die Jugendlichen beteiligt.<br />
2.2.6. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
Die Betreuung erfolgt durch sozialpädagogische Fachkräfte mit einer Ausbildung zu SozialarbeiterInnen/-pädagogInnen<br />
oder im Einzelfall auch berufserfahrene MitarbeiterInnen mit<br />
gleichwertiger Ausbildung und Qualifikation. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen<br />
über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen.<br />
2.2.7. Methoden<br />
Folgende Methoden kommen je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles im Verlauf der<br />
Betreuung zur Anwendung:<br />
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Aufbau einer positiven Beziehung, die Modelllernen fördert und eine vertrauensvolle Beratung<br />
ermöglicht<br />
Hilfen bei der Strukturierung des Tagesablaufs<br />
aktive Unterstützung bei Problemen in der Ausbildung, bei der Freizeitgestaltung, bei finanziellen<br />
und bürokratischen Angelegenheiten<br />
Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten<br />
Beratung bei emotionalen Problemen und Beziehungskrisen<br />
Selbsthilfeplan<br />
Begleitung akuter Krisensituationen<br />
bei Bedarf Biografiearbeit und Klärung der Familienbeziehungen<br />
u.a.<br />
2.3. Qualitätssicherung<br />
kontinuierliche, angeleitete Fallbesprechungen<br />
Dokumentation der Arbeit<br />
externe Supervision<br />
Fortbildungen<br />
regelmäßige Fortschreibung des Hilfeplans<br />
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3. <strong>Sonderpflege</strong>struktur<br />
3.1. Geschäftsstelle:<br />
Geschäftsführung: Vera Jerosch<br />
Auf der Lehmkuhle 1<br />
32683 Barntrup<br />
Tel.: 05263 9483-0<br />
Fax: 05263 9483-25<br />
E-Mail: sonderpflege-barntrup@t-online.de<br />
www.sonderpflege.de<br />
3.2. <strong>Sonderpflege</strong>regionen<br />
3.2.1. Region Niedersachsen<br />
Erziehungsleitung:<br />
3.2.2. Region Ostwestfalen/Bielefeld<br />
Erziehungsleitung:<br />
Elke Pohl<br />
Spohrweg 10<br />
38723 Seesen<br />
Tel.: 05381 492096<br />
Fax: 05381 492094<br />
E-Mail: ElkePohl@t-online.de<br />
Ute Heinmüller<br />
Königsberger Str. 10<br />
31188 Holle<br />
Tel.: 05062 963468<br />
Fax: 05062 8992989<br />
E-Mail: uteheinmueller@web.de<br />
Elke Bodenstein<br />
Orleansstr. 54<br />
31135 Hildesheim<br />
Tel.: 05121 9358838<br />
Fax: 05121 9358837<br />
E-Mail: e.bodenstein@htp-tel.de<br />
Claudia Laugstien<br />
Bonhoefferstr. 11<br />
33613 Bielefeld<br />
Tel.: 0521 163267<br />
Fax: 0521 2608131<br />
E-Mail: laugstien@sonderpflege-bielefeld.de<br />
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3.2.3. Region Westfalen<br />
Erziehungsleitung:<br />
3.2.4. Region Lippe<br />
Erziehungsleitung:<br />
3.2.5. Region Rheinland/Ruhrgebiet<br />
Erziehungsleitung:<br />
3.3. Jungenwohngruppe Lage:<br />
Frank Meierkord<br />
Ahornweg 17<br />
59557 Lippstadt<br />
Tel.: 02941 2047922<br />
Fax: 02941 2984568<br />
E-Mail: f.meierkord@web.de<br />
Susanne Heidel<br />
Detmolder Str. 46<br />
33813 Oerlinghausen<br />
Tel.: 05202 8580797<br />
Fax: 05202 883338<br />
E-Mail: susanne.heidel@sonderpflege-lippe.de<br />
Brigitte Weiß-Zimmermann<br />
Eichenstr. 16<br />
40699 Erkrath<br />
Tel.: 02104 948934<br />
Fax: 02104 948623<br />
E-Mail: b.weiss@everymail.net<br />
Gruppenleitung: Rob van de Beuken<br />
Schillerstr. 3,<br />
32791 Lage<br />
Tel.: 05232 980435<br />
Fax: 05232 980635<br />
E-Mail: jwg-lage@t-online.de<br />
3.4. Alverdissen-Süd:<br />
Gruppenleitung: Reinhard Merten-Melching<br />
Helle 32<br />
32683 Barntrup<br />
Tel.: 05263 955306<br />
E-Mail: alverdissen@t-online.de<br />
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