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Servicegesellschaft für Spedition und Logistik mbH Luftfracht DGR ...

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Die Schulungsanforderungen des Luftfahrt-B<strong>und</strong>esamtes (LBA) besagen, dass alle<br />

Personen, die sich mit der Versandvorbereitung/Abfertigung/Beförderung von<br />

Gefahrgut im Luftverkehr befassen, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer<br />

Einweisungsschulung teilgenommen <strong>und</strong> sich spätestens nach 24 Monaten einer<br />

Wiederholungsschulung unterzogen haben müssen (NfL II-43/02 Punkt 1).<br />

Dazu hat das LBA kürzlich eine Kommentierung veröffentlicht. Danach muss die<br />

Teilnahme an einer Wiederholungsschulung spätestens bis zum Ablauf der Gültigkeit<br />

des <strong>DGR</strong>-Zertifikats folgen. Ansonsten muss erneut ein <strong>DGR</strong>-Gr<strong>und</strong>kurs absolviert<br />

werden. Wörtlich führt das LBA dazu aus:<br />

"Für Wiederholungsschulungen gilt, dass die Teilnahme an einer<br />

Wiederholungsschulung nur innerhalb von 24 Monaten möglich ist. Der<br />

Schulungsveranstalter hat sich davon zu überzeugen, dass der Teilnehmer im Besitz<br />

eines gültigen Zertifikates ist. Sind die 24 Monate überschritten, so ist ein erneuter<br />

Gr<strong>und</strong>kurs zu absolvieren.<br />

Personen, welche im Besitz eines gültigen Qualifikationsnachweises sind, wird die<br />

Möglichkeit gegeben, die anstehende Wiederholungsschulung bereits bis zu 3 Monate<br />

vor Ablauf der vorhandenen Gültigkeit zu absolvieren. Die Gültigkeit des neu erlangten<br />

Zertifikates ist zu rechnen ab dem Tag an, an dem die Gültigkeit des alten Zertifikates<br />

abläuft <strong>und</strong> gilt dann wiederum <strong>für</strong> den Zeitraum von 24 Monaten. Bei der Erstellung<br />

des Zertifikates ist zukünftig darauf zu achten, dass die Gültigkeit "von...bis..."<br />

ausgewiesen wird.<br />

Beispiel:<br />

• Das vorhandene Zertifikat verliert zum 31.12.2005 seine Gültigkeit.<br />

• Die Wiederholungsschulung wird vom 05. - 07.11.2005 erfolgreich absolviert.<br />

• Die Gültigkeit des neu erlangten Zertifikates ist wie folgt auf dem Zertifikat<br />

auszuweisen:<br />

Gültig vom 31.12.2005 bis 31.12.2007."<br />

Für Anmeldungen zu einer <strong>DGR</strong>-Wiederholungsschulung empfiehlt der BSL seinen<br />

Mitgliedsfirmen daher folgendes:<br />

- Bitte übermitteln Sie mit Ihrer Anmeldung in jedem Fall eine Kopie des gültigen<br />

<strong>DGR</strong>-Zertifikats. Davon muss sich nach den oben zitierten Bestimmungen des<br />

LBA jeder Schulungsveranstalter überzeugen. Der BSL wird die Gültigkeit an<br />

die Lufthansa-Frachtschulung übermitteln, damit der neue Gültigkeitszeitraum<br />

korrekt in das erneuerte <strong>DGR</strong>-Zertifikat eingetragen werden kann.<br />

- Bitte achten Sie bei Ihrer Lehrgangsdisposition darauf, dass die Anmeldung so<br />

rechtzeitig erfolgt, dass noch vor Ablauf der Gültigkeit (innerhalb von 3<br />

Monaten vorher) die Teilname an eine Wiederholungsschulung möglich ist. Die<br />

bestehende LBA-Kommentierung lässt vorläufig keine andere Verfahrensweise<br />

zu.

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