Stadt Springe Bekanntmachung Nr. 2 zu den Kommunalwahlen am ...
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<strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> 31832 <strong>Springe</strong>, 18. März 2011<br />
- FD Ordnung und Verkehr –<br />
- 32 / 12 91 23 -<br />
<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>Kommunalwahlen</strong><br />
<strong>am</strong> 11. September 2011<br />
1. Zus<strong>am</strong>menset<strong>zu</strong>ng des Gemeindewahlausschusses<br />
Gemäß § 10 Abs. 1 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wurde für das Gebiet der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> der Gemeindewahlausschuss gebildet. Er setzt sich wie folgt <strong>zu</strong>s<strong>am</strong>men:<br />
Vorsitz: Stellvertreter:<br />
Gemeindewahlleiter stv. Gemeindewahlleiter<br />
Gerd-Dieter Walter Reinhardt Müller<br />
Auf dem Burghof 1, 31832 <strong>Springe</strong> Auf dem Burghof 1, 31832 <strong>Springe</strong><br />
Beisitzer: Stellvertreter:<br />
Helmut Kürsten Jürgen Trotte<br />
Am Kalkwerk 8, 31832 <strong>Springe</strong> Berliner Straße 23, 31832 <strong>Springe</strong><br />
Bernd-Georg Höfer Lisa Clair Brezski<br />
Frankenstraße 3, 31832 <strong>Springe</strong> Niedersachsenstraße 12, 31832 <strong>Springe</strong><br />
Ingrid Reinicke-Schenk Wilfried Baxmann<br />
Eibenweg 3, 31832 <strong>Springe</strong> Mittelroder Straße 20a, 31832 <strong>Springe</strong><br />
Walter Krienke Heinrich Korthöber<br />
Büsingstraße 3, 31832 <strong>Springe</strong> Zur Hallermühle 10, 31832 <strong>Springe</strong><br />
Christine Hüper Sabine Behrens<br />
Harmsmühlenstraße 6, 31832 <strong>Springe</strong> Eichendorffstraße 3, 31832 <strong>Springe</strong><br />
Joachim Holz Sabine Warnsmann<br />
Bennigser Weg 10, 31832 <strong>Springe</strong> Am Buchenhang 9, 31832 <strong>Springe</strong><br />
2. Wahlbekanntmachung des Gemeindewahlleiters<br />
Am Sonntag, 11. September 2011, sind in der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> die Bürgermeisterin oder der<br />
Bürgermeister, der Rat und die Ortsräte in <strong>den</strong> 10 Ortschaften der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> sowie die<br />
Regionsvers<strong>am</strong>mlung der Region Hannover <strong>zu</strong> wählen.
2<br />
Gemäß § 16 NKWG fordere ich hiermit <strong>zu</strong>r möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
für folgende Wahlen auf:<br />
2.1. Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters (Direktwahl)<br />
Die Amtszeit des Bürgermeisters der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> endet <strong>am</strong> 31.10.2011. Mit Beschluss<br />
des Rates vom 28.10.2010 wurde der Wahltag für die Direktwahl auf <strong>den</strong> 11.09.2011<br />
festgelegt. Wählbar ist, wer <strong>am</strong> Wahltag das 23., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet<br />
hat, die Vorausset<strong>zu</strong>ngen des § 35 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 3 der Nds. Gemeindeordnung (NGO)<br />
erfüllt und nicht nach § 35 Abs. 2 NGO von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die<br />
Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im<br />
Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland eintritt.<br />
2.2. Wahl des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong><br />
Es sind 36 Ratsfrauen und Ratsherren <strong>zu</strong> wählen. Wählbar ist, wer die Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
des § 35 Abs. 1 NGO erfüllt und nicht nach § 35 Abs. 2 NGO von der Wählbarkeit<br />
ausgeschlossen ist.<br />
Das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> ist gemäß Beschluss des Rates vom 16. Dezember 2010 in<br />
zwei Wahlbereiche eingeteilt. Diese Wahlbereiche wer<strong>den</strong> wie folgt abgegrenzt:<br />
Wahlbereich 1: <strong>Stadt</strong>teile Altenhagen I, Alvesrode und <strong>Springe</strong><br />
Wahlbereich 2: <strong>Stadt</strong>teile Alferde, Bennigsen, Boit<strong>zu</strong>m, Gestorf, Holtensen,<br />
Lüdersen, Mittelrode, <strong>Stadt</strong> Eldagsen und Völksen<br />
Für je<strong>den</strong> Wahlbereich können je Wahlvorschlag höchstens 21 Bewerberinnen und<br />
Bewerber vorgeschlagen wer<strong>den</strong>.<br />
2.3. Wahl der Ortsräte<br />
Im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> gibt es gemäß § 55e NGO und § 4 der Hauptsat<strong>zu</strong>ng der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> 10 Ortschaften, für die Ortsräte <strong>zu</strong> wählen sind. Wählbar ist, wer die Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
des § 35 Abs. 1 NGO erfüllt und nicht nach § 35 Abs. 2 NGO von der<br />
Wählbarkeit ausgeschlossen ist.<br />
Die Anzahl der <strong>zu</strong> wählen<strong>den</strong> Ortsratsmitglieder und die Höchstzahl der Bewerberinnen<br />
und Bewerber je Wahlvorschlag sind nachstehender Auflistung <strong>zu</strong> entnehmen:<br />
Bezeichnung des Ortsrates: Zahl der <strong>zu</strong> wählen<strong>den</strong> Höchstzahl der Bewerbe-<br />
Ortsratsmitglieder rinnen und Bewerber<br />
<strong>Springe</strong> 11 16<br />
Eldagsen und Mittelrode 11 16<br />
Alferde 7 12<br />
Altenhagen I 7 12<br />
Alvesrode 7 12<br />
Bennigsen 11 16<br />
Gestorf 7 12<br />
Holtensen und Boit<strong>zu</strong>m 7 12<br />
Lüdersen 7 12<br />
Völksen 9 14
2.4. Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
3<br />
Wahlvorschläge für die Direktwahl, für die zwei Wahlbereiche der Wahl des Rates sowie<br />
für die Wahl der zehn Ortsräte können von einer Partei im Sinne des Artikels 21 Grundgesetz,<br />
von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder von einer wahlberechtigten<br />
Einzelperson (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) eingereicht wer<strong>den</strong>. Für die<br />
Direktwahl kann eine wählbare Einzelperson sich auch dann vorschlagen, wenn sie nicht<br />
wahlberechtigt ist.<br />
Hinsichtlich Inhalt und Form der Wahlvorschläge für <strong>den</strong> Rat und die Ortsräte sind die<br />
Vorschriften des § 21 NKWG und des § 32 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) <strong>zu</strong><br />
beachten. Für die Direktwahl ist weiterhin § 45d NKWG <strong>zu</strong> beachten. Besagte Vorschriften<br />
sowie Formulare stehen im Internetportal des Nds. Landeswahlleiters<br />
www.landeswahlleiter.niedersachsen.de <strong>zu</strong>m Download bereit und können auch über das<br />
Wahlbüro der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> kostenfrei bezogen wer<strong>den</strong>.<br />
2.5. Unterstüt<strong>zu</strong>ngsunterschriften für Wahlvorschläge<br />
Jeder Wahlvorschlag für die Direktwahl muss grundsätzlich gemäß § 45d Abs. 3 S. 2<br />
NKWG von 180 Wahlberechtigten unter Beachtung der Vorschriften des § 32 Abs. 2<br />
NKWO persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.<br />
Jeder Wahlvorschlag für die Wahl des Rates muss grundsätzlich gemäß § 21 Abs. 9<br />
NKWG von 30 Wahlberechtigten des Wahlbereiches, für <strong>den</strong> der Wahlvorschlag gilt,<br />
unter Beachtung der Vorschriften des § 32 Abs. 2 NKWO persönlich und handschriftlich<br />
unterzeichnet sein.<br />
Jeder Wahlvorschlag für die Wahl eines Ortsrates muss grundsätzlich gemäß § 21 Abs. 9<br />
i. V. m. § 45q Abs. 2 NKWG von der nachstehend aufgeführten Anzahl an Wahlberechtigten<br />
der Ortschaft, für die der Wahlvorschlag gilt, unter Beachtung der Vorschriften des<br />
§ 32 Abs. 2 NKWO persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.<br />
Bezeichnung des Ortsrates: Einwohnerzahl der Anzahl Unterstüt<strong>zu</strong>ngs-<br />
Ortschaft unterschriften<br />
<strong>Springe</strong> 12577 20<br />
Eldagsen und Mittelrode 3636 20<br />
Alferde 511 10<br />
Altenhagen I 1238 10<br />
Alvesrode 501 10<br />
Bennigsen 4070 20<br />
Gestorf 1811 10<br />
Holtensen und Boit<strong>zu</strong>m 615 10<br />
Lüdersen 974 10<br />
Völksen 3397 20<br />
Formblätter für Unterstüt<strong>zu</strong>ngsunterschriften wer<strong>den</strong> nur von der Gemeindewahlleitung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> ausgegeben, ein Download ist nicht möglich. Für Parteien und Wählergruppen<br />
wer<strong>den</strong> sie erst ausgegeben, nachdem die Vers<strong>am</strong>mlung <strong>zu</strong>r Aufstellung der<br />
Bewerberinnen und Bewerber stattgefun<strong>den</strong> hat.<br />
Nach § 21 Abs. 10 NKWG sind in der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> folgende Parteien und Wählergruppen<br />
von der Verpflichtung, Unterstüt<strong>zu</strong>ngsunterschriften nach § 21 Abs. 9 bzw. § 45d Abs.<br />
3 NKWG bei<strong>zu</strong>bringen, befreit:<br />
• Für die Direktwahl, die Wahl des Rates und aller Ortsräte:<br />
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)<br />
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
4<br />
Freie Demokratische Partei (FDP)<br />
DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)<br />
• Für die Wahl des Ortsrates Alvesrode:<br />
Wählergemeinschaft Alvesrode (WGA)<br />
• Für die Wahl des Ortsrates Holtensen und Boit<strong>zu</strong>m:<br />
Unabhängige Wählergemeinschaft Holtensen / Boit<strong>zu</strong>m (UWG)<br />
Darüber hinaus ist für die Direktwahl der Amtsinhaber Herr Jörg-Roger Hische gemäß<br />
§ 45d Abs. 4 NKWG von der Verpflichtung, Unterstüt<strong>zu</strong>ngsunterschriften gemäß § 45d<br />
Abs. 3 NKWG bei<strong>zu</strong>bringen, befreit.<br />
Außer <strong>den</strong> vorstehend genannten Parteien können Parteien als solche nur dann Wahlvorschläge<br />
einreichen, wenn sie ihre Beteiligung an der Wahl bis <strong>zu</strong>m 13. Juni 2011 beim<br />
Landeswahlleiter, Lavesallee 6, 30169 Hannover, gemäß § 22 Abs. 1 NKWG angezeigt<br />
haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft anerkannt hat.<br />
2.6. Einreichungsfrist<br />
Die Wahlvorschläge für die Direktwahl, für die Wahl des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> sowie für<br />
die Wahl der Ortsräte (ggf. einschl. Unterstüt<strong>zu</strong>ngsunterschriften) sind möglichst frühzeitig,<br />
spätestens aber bis<br />
Montag, 25. Juli 2011, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist !)<br />
bei der Gemeindewahlleitung der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> schriftlich ein<strong>zu</strong>reichen.<br />
3. Erreichbarkeiten Gemeindewahlleitung<br />
Die Gemeindewahlleitung der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> ist folgendermaßen erreichbar:<br />
Gemeindewahlleiter stv. Gemeindewahlleiter<br />
Gerd-Dieter Walter Reinhardt Müller<br />
Auf dem Burghof 1, 31832 <strong>Springe</strong> Auf dem Burghof 1, 31832 <strong>Springe</strong><br />
Tel. 05041-73-240 Tel. 05041-73-230<br />
Mail: gerd-dieter.walter@springe.de Mail: reinhardt.mueller@springe.de<br />
Wahlbüro im Fachdienst Ordnung und Verkehr<br />
Rathaus, Auf dem Burghof 1, 31832 <strong>Springe</strong>, Eingang B, Zimmer 31<br />
Postanschrift: Postfach 11 04 54, 31816 <strong>Springe</strong><br />
Telefon: 05041-73-231 (Herr Kohlmeyer) oder -225 (Frau Weiß)<br />
Telefax: 05041-73-281<br />
Mail: karsten.kohlmeyer@springe.de<br />
(Walter)<br />
Gemeindewahlleiter