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Stadt Springe Bekanntmachung Nr. 2 zu den Kommunalwahlen am ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> 31832 <strong>Springe</strong>, 18. März 2011<br />

- FD Ordnung und Verkehr –<br />

- 32 / 12 91 23 -<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>Nr</strong>. 2 <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>Kommunalwahlen</strong><br />

<strong>am</strong> 11. September 2011<br />

1. Zus<strong>am</strong>menset<strong>zu</strong>ng des Gemeindewahlausschusses<br />

Gemäß § 10 Abs. 1 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wurde für das Gebiet der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> der Gemeindewahlausschuss gebildet. Er setzt sich wie folgt <strong>zu</strong>s<strong>am</strong>men:<br />

Vorsitz: Stellvertreter:<br />

Gemeindewahlleiter stv. Gemeindewahlleiter<br />

Gerd-Dieter Walter Reinhardt Müller<br />

Auf dem Burghof 1, 31832 <strong>Springe</strong> Auf dem Burghof 1, 31832 <strong>Springe</strong><br />

Beisitzer: Stellvertreter:<br />

Helmut Kürsten Jürgen Trotte<br />

Am Kalkwerk 8, 31832 <strong>Springe</strong> Berliner Straße 23, 31832 <strong>Springe</strong><br />

Bernd-Georg Höfer Lisa Clair Brezski<br />

Frankenstraße 3, 31832 <strong>Springe</strong> Niedersachsenstraße 12, 31832 <strong>Springe</strong><br />

Ingrid Reinicke-Schenk Wilfried Baxmann<br />

Eibenweg 3, 31832 <strong>Springe</strong> Mittelroder Straße 20a, 31832 <strong>Springe</strong><br />

Walter Krienke Heinrich Korthöber<br />

Büsingstraße 3, 31832 <strong>Springe</strong> Zur Hallermühle 10, 31832 <strong>Springe</strong><br />

Christine Hüper Sabine Behrens<br />

Harmsmühlenstraße 6, 31832 <strong>Springe</strong> Eichendorffstraße 3, 31832 <strong>Springe</strong><br />

Joachim Holz Sabine Warnsmann<br />

Bennigser Weg 10, 31832 <strong>Springe</strong> Am Buchenhang 9, 31832 <strong>Springe</strong><br />

2. Wahlbekanntmachung des Gemeindewahlleiters<br />

Am Sonntag, 11. September 2011, sind in der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> die Bürgermeisterin oder der<br />

Bürgermeister, der Rat und die Ortsräte in <strong>den</strong> 10 Ortschaften der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> sowie die<br />

Regionsvers<strong>am</strong>mlung der Region Hannover <strong>zu</strong> wählen.


2<br />

Gemäß § 16 NKWG fordere ich hiermit <strong>zu</strong>r möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

für folgende Wahlen auf:<br />

2.1. Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters (Direktwahl)<br />

Die Amtszeit des Bürgermeisters der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> endet <strong>am</strong> 31.10.2011. Mit Beschluss<br />

des Rates vom 28.10.2010 wurde der Wahltag für die Direktwahl auf <strong>den</strong> 11.09.2011<br />

festgelegt. Wählbar ist, wer <strong>am</strong> Wahltag das 23., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet<br />

hat, die Vorausset<strong>zu</strong>ngen des § 35 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 3 der Nds. Gemeindeordnung (NGO)<br />

erfüllt und nicht nach § 35 Abs. 2 NGO von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die<br />

Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im<br />

Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland eintritt.<br />

2.2. Wahl des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong><br />

Es sind 36 Ratsfrauen und Ratsherren <strong>zu</strong> wählen. Wählbar ist, wer die Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

des § 35 Abs. 1 NGO erfüllt und nicht nach § 35 Abs. 2 NGO von der Wählbarkeit<br />

ausgeschlossen ist.<br />

Das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> ist gemäß Beschluss des Rates vom 16. Dezember 2010 in<br />

zwei Wahlbereiche eingeteilt. Diese Wahlbereiche wer<strong>den</strong> wie folgt abgegrenzt:<br />

Wahlbereich 1: <strong>Stadt</strong>teile Altenhagen I, Alvesrode und <strong>Springe</strong><br />

Wahlbereich 2: <strong>Stadt</strong>teile Alferde, Bennigsen, Boit<strong>zu</strong>m, Gestorf, Holtensen,<br />

Lüdersen, Mittelrode, <strong>Stadt</strong> Eldagsen und Völksen<br />

Für je<strong>den</strong> Wahlbereich können je Wahlvorschlag höchstens 21 Bewerberinnen und<br />

Bewerber vorgeschlagen wer<strong>den</strong>.<br />

2.3. Wahl der Ortsräte<br />

Im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> gibt es gemäß § 55e NGO und § 4 der Hauptsat<strong>zu</strong>ng der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> 10 Ortschaften, für die Ortsräte <strong>zu</strong> wählen sind. Wählbar ist, wer die Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

des § 35 Abs. 1 NGO erfüllt und nicht nach § 35 Abs. 2 NGO von der<br />

Wählbarkeit ausgeschlossen ist.<br />

Die Anzahl der <strong>zu</strong> wählen<strong>den</strong> Ortsratsmitglieder und die Höchstzahl der Bewerberinnen<br />

und Bewerber je Wahlvorschlag sind nachstehender Auflistung <strong>zu</strong> entnehmen:<br />

Bezeichnung des Ortsrates: Zahl der <strong>zu</strong> wählen<strong>den</strong> Höchstzahl der Bewerbe-<br />

Ortsratsmitglieder rinnen und Bewerber<br />

<strong>Springe</strong> 11 16<br />

Eldagsen und Mittelrode 11 16<br />

Alferde 7 12<br />

Altenhagen I 7 12<br />

Alvesrode 7 12<br />

Bennigsen 11 16<br />

Gestorf 7 12<br />

Holtensen und Boit<strong>zu</strong>m 7 12<br />

Lüdersen 7 12<br />

Völksen 9 14


2.4. Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

3<br />

Wahlvorschläge für die Direktwahl, für die zwei Wahlbereiche der Wahl des Rates sowie<br />

für die Wahl der zehn Ortsräte können von einer Partei im Sinne des Artikels 21 Grundgesetz,<br />

von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder von einer wahlberechtigten<br />

Einzelperson (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) eingereicht wer<strong>den</strong>. Für die<br />

Direktwahl kann eine wählbare Einzelperson sich auch dann vorschlagen, wenn sie nicht<br />

wahlberechtigt ist.<br />

Hinsichtlich Inhalt und Form der Wahlvorschläge für <strong>den</strong> Rat und die Ortsräte sind die<br />

Vorschriften des § 21 NKWG und des § 32 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) <strong>zu</strong><br />

beachten. Für die Direktwahl ist weiterhin § 45d NKWG <strong>zu</strong> beachten. Besagte Vorschriften<br />

sowie Formulare stehen im Internetportal des Nds. Landeswahlleiters<br />

www.landeswahlleiter.niedersachsen.de <strong>zu</strong>m Download bereit und können auch über das<br />

Wahlbüro der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> kostenfrei bezogen wer<strong>den</strong>.<br />

2.5. Unterstüt<strong>zu</strong>ngsunterschriften für Wahlvorschläge<br />

Jeder Wahlvorschlag für die Direktwahl muss grundsätzlich gemäß § 45d Abs. 3 S. 2<br />

NKWG von 180 Wahlberechtigten unter Beachtung der Vorschriften des § 32 Abs. 2<br />

NKWO persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.<br />

Jeder Wahlvorschlag für die Wahl des Rates muss grundsätzlich gemäß § 21 Abs. 9<br />

NKWG von 30 Wahlberechtigten des Wahlbereiches, für <strong>den</strong> der Wahlvorschlag gilt,<br />

unter Beachtung der Vorschriften des § 32 Abs. 2 NKWO persönlich und handschriftlich<br />

unterzeichnet sein.<br />

Jeder Wahlvorschlag für die Wahl eines Ortsrates muss grundsätzlich gemäß § 21 Abs. 9<br />

i. V. m. § 45q Abs. 2 NKWG von der nachstehend aufgeführten Anzahl an Wahlberechtigten<br />

der Ortschaft, für die der Wahlvorschlag gilt, unter Beachtung der Vorschriften des<br />

§ 32 Abs. 2 NKWO persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.<br />

Bezeichnung des Ortsrates: Einwohnerzahl der Anzahl Unterstüt<strong>zu</strong>ngs-<br />

Ortschaft unterschriften<br />

<strong>Springe</strong> 12577 20<br />

Eldagsen und Mittelrode 3636 20<br />

Alferde 511 10<br />

Altenhagen I 1238 10<br />

Alvesrode 501 10<br />

Bennigsen 4070 20<br />

Gestorf 1811 10<br />

Holtensen und Boit<strong>zu</strong>m 615 10<br />

Lüdersen 974 10<br />

Völksen 3397 20<br />

Formblätter für Unterstüt<strong>zu</strong>ngsunterschriften wer<strong>den</strong> nur von der Gemeindewahlleitung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> ausgegeben, ein Download ist nicht möglich. Für Parteien und Wählergruppen<br />

wer<strong>den</strong> sie erst ausgegeben, nachdem die Vers<strong>am</strong>mlung <strong>zu</strong>r Aufstellung der<br />

Bewerberinnen und Bewerber stattgefun<strong>den</strong> hat.<br />

Nach § 21 Abs. 10 NKWG sind in der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> folgende Parteien und Wählergruppen<br />

von der Verpflichtung, Unterstüt<strong>zu</strong>ngsunterschriften nach § 21 Abs. 9 bzw. § 45d Abs.<br />

3 NKWG bei<strong>zu</strong>bringen, befreit:<br />

• Für die Direktwahl, die Wahl des Rates und aller Ortsräte:<br />

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)<br />

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)


4<br />

Freie Demokratische Partei (FDP)<br />

DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)<br />

• Für die Wahl des Ortsrates Alvesrode:<br />

Wählergemeinschaft Alvesrode (WGA)<br />

• Für die Wahl des Ortsrates Holtensen und Boit<strong>zu</strong>m:<br />

Unabhängige Wählergemeinschaft Holtensen / Boit<strong>zu</strong>m (UWG)<br />

Darüber hinaus ist für die Direktwahl der Amtsinhaber Herr Jörg-Roger Hische gemäß<br />

§ 45d Abs. 4 NKWG von der Verpflichtung, Unterstüt<strong>zu</strong>ngsunterschriften gemäß § 45d<br />

Abs. 3 NKWG bei<strong>zu</strong>bringen, befreit.<br />

Außer <strong>den</strong> vorstehend genannten Parteien können Parteien als solche nur dann Wahlvorschläge<br />

einreichen, wenn sie ihre Beteiligung an der Wahl bis <strong>zu</strong>m 13. Juni 2011 beim<br />

Landeswahlleiter, Lavesallee 6, 30169 Hannover, gemäß § 22 Abs. 1 NKWG angezeigt<br />

haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft anerkannt hat.<br />

2.6. Einreichungsfrist<br />

Die Wahlvorschläge für die Direktwahl, für die Wahl des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> sowie für<br />

die Wahl der Ortsräte (ggf. einschl. Unterstüt<strong>zu</strong>ngsunterschriften) sind möglichst frühzeitig,<br />

spätestens aber bis<br />

Montag, 25. Juli 2011, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist !)<br />

bei der Gemeindewahlleitung der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> schriftlich ein<strong>zu</strong>reichen.<br />

3. Erreichbarkeiten Gemeindewahlleitung<br />

Die Gemeindewahlleitung der <strong>Stadt</strong> <strong>Springe</strong> ist folgendermaßen erreichbar:<br />

Gemeindewahlleiter stv. Gemeindewahlleiter<br />

Gerd-Dieter Walter Reinhardt Müller<br />

Auf dem Burghof 1, 31832 <strong>Springe</strong> Auf dem Burghof 1, 31832 <strong>Springe</strong><br />

Tel. 05041-73-240 Tel. 05041-73-230<br />

Mail: gerd-dieter.walter@springe.de Mail: reinhardt.mueller@springe.de<br />

Wahlbüro im Fachdienst Ordnung und Verkehr<br />

Rathaus, Auf dem Burghof 1, 31832 <strong>Springe</strong>, Eingang B, Zimmer 31<br />

Postanschrift: Postfach 11 04 54, 31816 <strong>Springe</strong><br />

Telefon: 05041-73-231 (Herr Kohlmeyer) oder -225 (Frau Weiß)<br />

Telefax: 05041-73-281<br />

Mail: karsten.kohlmeyer@springe.de<br />

(Walter)<br />

Gemeindewahlleiter

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