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Das neue Bundesnaturschutzgesetz - Einheitlich und ... - Duisburg

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DAs NEuE BuNDEsNATurscHuTzgEsETz<br />

Naturschutz hat in Deutschland eine lange Tradition, die<br />

beispielsweise im Gebietsschutz bis in das 19. Jahrh<strong>und</strong>ert zurückgeht.<br />

Mit dem <strong>B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz</strong> Ende 1976 wurden<br />

die Gr<strong>und</strong>lagen für einen umfassenden Schutz von Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft gelegt. Seither wurde das Gesetz fortlaufend<br />

weiterentwickelt <strong>und</strong> um anspruchsvolle Vorgaben ergänzt.<br />

So wurden mit der umfassenden Novellierung im Jahr<br />

2002 erstmals Vorschriften zur guten fachlichen Praxis für die<br />

Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft eingeführt.<br />

Eine gr<strong>und</strong>legende Neugestaltung des <strong>B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz</strong>es<br />

ist am 19. Juni 2009 im Deutschen B<strong>und</strong>estag beschlossen<br />

worden. Am 1. März 2010 ist dieses <strong>neue</strong> <strong>B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz</strong><br />

(BNatSchG 2010) in Kraft getreten <strong>und</strong> löst das<br />

bisherige Rahmenrecht ab. <strong>Das</strong> <strong>neue</strong> Gesetz bringt eine b<strong>und</strong>esweite<br />

Rechtsvereinheitlichung im Naturschutzrecht, gestaltet<br />

das Naturschutzrecht insgesamt klarer <strong>und</strong> übersichtlicher<br />

<strong>und</strong> erleichtert dessen Anwendung in der Praxis.<br />

Hintergr<strong>und</strong>: Die Föderalismusreform<br />

Die Novellierung des <strong>B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz</strong>es beruht auf<br />

den Ergebnissen der Föderalismusreform, die eine Neuverteilung<br />

der Gesetzgebungskompetenzen zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Ländern vornahm. Im Zuge einer Änderung des Gr<strong>und</strong>gesetzes<br />

wurde für den Naturschutz eine <strong>neue</strong> Gr<strong>und</strong>lage geschaffen:<br />

Bisher gestattete das Rahmenrecht dem B<strong>und</strong> lediglich<br />

allgemeinere Naturschutzvorgaben, die von den Ländern<br />

in Landesnaturschutzgesetzen konkretisiert wurden. Mit der<br />

Abschaffung dieser Rahmenkompetenz erhält der B<strong>und</strong> die<br />

Möglichkeit, das Naturschutzrecht im Rahmen der konkurrierenden<br />

Gesetzgebung in eigener Regie zu gestalten. <strong>Das</strong> <strong>neue</strong><br />

<strong>B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz</strong> gewährt dem B<strong>und</strong> ein umfassendes<br />

Recht, Vorschriften zu erlassen, die auch Einzelheiten regeln<br />

<strong>und</strong> die für die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger unmittelbar gelten.<br />

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