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Das neue Bundesnaturschutzgesetz - Einheitlich und ... - Duisburg

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zIELE voN NATurscHuTz uND<br />

LANDscHAFTspFLEgE<br />

Die Ziele des <strong>neue</strong>n <strong>B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz</strong>es sind zukünftig<br />

von folgenden Dimensionen bestimmt, an die die Länder<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich geb<strong>und</strong>en sind:<br />

˘ biologische Vielfalt (Biodiversität),<br />

˘ Leistungs- <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />

˘ Vielfalt, Eigenart, Schönheit <strong>und</strong> Erholungswert von Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft.<br />

Ausdrücklich in der Zielvorschrift als Querschnittsaspekte<br />

benannt sind:<br />

˘ In weiträumig zusammenhängender Landschaft soll in<br />

Zukunft die weitere Zerschneidung, die zu hohen Verlusten<br />

an biologischer Vielfalt führt, vermieden werden.<br />

˘ Freiräume – also naturnahe, nicht bebaute Flächen – sollen<br />

erhalten bleiben. Wo sie nicht ausreichend vorhanden<br />

sind, sollen sie nach Möglichkeit neu geschaffen werden.<br />

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