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Verwaltungsrat, einladung 02.13ö - Stadtwerke Hürth

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STADTWERKE HÜRTH<br />

Technische Betriebe und Einrichtungen<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Der Vorsitzende des <strong>Verwaltungsrat</strong>es<br />

Friedrich-Ebert-Str. 40<br />

50354 <strong>Hürth</strong><br />

Tel.: 02233/53615<br />

Fax.:02233/53627<br />

e-mail: info@<strong>Stadtwerke</strong>-Huerth.de<br />

Mitglieder des <strong>Verwaltungsrat</strong>es<br />

Sitzung 02/2013 am 07.03.2013<br />

Nachrichtlich !<br />

Ordentliche Mitglieder: Vertreter:<br />

Herr Bürgermeister Walther Boecker<br />

1. Herr Carol Fuchs SPD Herr David Boventer SPD<br />

2. Herr Bert Reinhardt SPD Herr Michael Kleofasz SPD<br />

3. Herr Rudolf Karolus SPD Herr Dr. Patrick Hansen SPD<br />

4. Herr Peter Neu SPD Herr Karl-Heinz Außem SPD<br />

5. Herr Gerald Wolter SPD Herr Stephan Renner SPD<br />

6. Herr Gerd Fabian CDU Herr Hans-Josef Lang CDU<br />

7. Herr Walter Friese CDU Herr Dirk Breuer CDU<br />

8. Herr Herbert Verbrüggen CDU Herr Udo Leuer CDU<br />

9. Herr Otto Winkelhag CDU Herr Peter Prinz CDU<br />

10. Herr Rüdiger Winkler CDU Herr Frank Rock CDU<br />

11. Frau Dr. Friederike Seydel Die Grünen Frau Christine von Grumbkow Die Grünen<br />

12. Herr Saleh Mati FDP Herr Hans-Josef Zens FDP<br />

13. Herr Kurt Martmann FWH Frau Gabriele Weisheit FWH<br />

weiterer Verteiler:<br />

Herr Dr. Dirk Ahrens-Salzsieder<br />

KL, TL,<br />

III, IV, 14, 20<br />

Nur den öffentlichen Teil:<br />

alle übrigen Ratsmitglieder, Presse


STADTWERKE HÜRTH, AöR <strong>Hürth</strong>, 19.02.2013<br />

Sehr geehrte Damen,<br />

sehr geehrte Herren,<br />

EINLADUNG<br />

zur Sitzung<br />

Nr. 02/2013 des <strong>Verwaltungsrat</strong>es<br />

hiermit lade ich Sie gem. §§ 7 (1) und 7a der Unternehmenssatzung fristgerecht ein zur<br />

Sitzung Nr. 02/2013 des <strong>Verwaltungsrat</strong>es<br />

am Donnerstag, den 07.03.2013<br />

um 18.00 Uhr,<br />

im großen Besprechungsraum<br />

auf dem Baubetriebshof,<br />

Kalscheurener Str. 105 , 50354 <strong>Hürth</strong>.<br />

Diese Einladung richtet sich zunächst an die ordentlichen Mitglieder.<br />

Sollte jemand an diesem Termin verhindert sein, bitte ich diesen bzw. diese, seinen<br />

Vertreter bzw. ihre Vertreterin sowie mich als Vorsitzenden des <strong>Verwaltungsrat</strong>es zu<br />

benachrichtigen.<br />

Zum besseren Informationsfluss, aber auch zur Vereinfachung der Übernahme der<br />

Vertretungsfunktionen erhalten die Vertreter die Einladungen nachrichtlich.<br />

Die vorgeschlagene Tagesordnung sowie die Beschlussvorlagen zu den<br />

Tagesordnungspunkten 2, 3, 5, 6 und 51 füge ich bei.<br />

Soweit möglich bzw. erforderlich werden weitere Vorlagen nachgereicht.<br />

Mit freundlichen Grüßen Anlagen<br />

Walther Boecker<br />

Bürgermeister und<br />

Vorsitzender des <strong>Verwaltungsrat</strong>es


STADTWERKE HÜRTH, AöR<br />

A öffentlicher Teil<br />

1. Begrüßung<br />

Tagesordnung<br />

der Sitzung Nr. 02/2013 des <strong>Verwaltungsrat</strong>es am 07.03.2013<br />

2. Feststellung der Tagesordnung<br />

3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des <strong>Verwaltungsrat</strong>es am<br />

24.01.2013, öffentlicher Teil<br />

4. Bericht über laufende Baumaßnahmen<br />

5. Anträge und Anfragen<br />

6. Straßenbeleuchtung, NAV- oder LED-Lampe?<br />

7. Mitteilungen<br />

B nichtöffentlicher Teil<br />

51. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des <strong>Verwaltungsrat</strong>es am<br />

24.01.2013, nichtöffentlicher Teil<br />

52. Bericht über Nachträge zu Aufträgen<br />

53. Bericht gem. § 5 b) der Geschäftsordnung für den Vorstand über Auftrags-<br />

vergaben über 50 T€<br />

54. Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen<br />

55. Beteiligungsangelegenheiten<br />

56. Grundstücksangelegenheiten<br />

57. Sicherstellung der Fernwärmeversorgung<br />

58. Stadtbahnlinie 18<br />

59. Berichte/Verschiedenes<br />

60. Beschluss über notwendige Unterrichtungen des Rates<br />

61. Bestimmung des wesentlichen Inhalts der Bekanntgabe von gefassten<br />

Beschlüssen<br />

3


STADTWERKE HÜRTH, AöR<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Beschlussvorlage Nr. 02/02/2013<br />

für die Sitzung des <strong>Verwaltungsrat</strong>es am 07.03.2013<br />

Die Tagesordnung wird beschlossen.<br />

4


STADTWERKE HÜRTH, AöR<br />

Beschlussvorlage Nr. 03/02/2013<br />

für die Sitzung des <strong>Verwaltungsrat</strong>es am 07.03.2013<br />

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des <strong>Verwaltungsrat</strong>es am 24.01.2013,<br />

öffentlicher Teil<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Niederschrift der Sitzung vom 24.01.2013, öffentlicher Teil wird<br />

genehmigt.<br />

5


STADTWERKE HÜRTH, AöR<br />

Anträge und Anfragen<br />

Sachverhalt:<br />

Vorlage Nr. 05/02/2013<br />

für die Sitzung des <strong>Verwaltungsrat</strong>es am 07.03.2013<br />

Es liegen keine neuen Anträge und Anfragen vor.<br />

6


STADTWERKE HÜRTH, AöR<br />

Vorlage Nr. 06/02/2013<br />

für die Sitzung des <strong>Verwaltungsrat</strong>es am 07.03.2013<br />

Straßenbeleuchtung, NAV- oder LED-Lampe?<br />

Sachverhalt:<br />

Auf Grund eines Antrags von den der SPD, den Grünen und der FDP angehörenden<br />

Mitgliedern des <strong>Verwaltungsrat</strong>es hat dieser in der Sitzung am 24.01.2013 unter TOP 5.3.<br />

folgende Beschlüsse gefasst:<br />

a) Beschluss mit 8-Ja-Stimmen, 6-Nein-Stimmen:<br />

In Erweiterung des beschlossenen Modellversuchs zur Gronerstraße in<br />

Kalscheuren soll konkret die Karl-Kuenen-Straße in den Versuch einbezogen<br />

und mit LED ausgestattet werden.<br />

b) Einstimmiger Beschluss:<br />

Der Vorstand wird darüber hinaus beauftragt, für den bis 2016 geplanten<br />

Leuchtmittelaustausch darzulegen, wie die Investitionen und Verbrauchskosten<br />

bei Verwendung von NAV-Lampen und LED-Lampen sind.<br />

c) Einstimmiger Beschluss:<br />

Auch ist zu klären, ob und wie Fördermittel z. B. der Kfw sowie des<br />

Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in<br />

Anspruch genommen werden können.<br />

In Ausführung der Beschlüsse zu b) und c) erfolgen die nachfolgenden Aussagen.<br />

1. Status Quo<br />

Mitte der sechziger Jahre begannen viele Städte die bis dahin eingesetzten<br />

Leuchtstofflampen durch Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen) zu ersetzen.<br />

Heute sind diese HQL-Lampen wegen ihrer schlechten Energieeffizienz und ihres<br />

insektenanlockenden Lichtspektrums nicht mehr zeitgemäß, stellen aber noch eines<br />

der am meisten genutzten Leuchtmittel dar. Auf Grund ihrer schlechten<br />

Energieeffizienz wurde im Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)<br />

festgelegt, dass HQL-Lampen in wenigen Jahren nicht mehr in den Verkehr<br />

gebracht werden dürfen.<br />

7


Natriumdampf-Hochdrucklampen (NAV-Lampen) geben gegenüber HQL-Lampen<br />

ein monochromatisches, gelbes Licht wieder, welches kaum Farbsehen erlaubt.<br />

Dieses wird oft als Nachteil empfunden. Das Kontrastsehen ist hier aber besonders<br />

hoch. Zudem lockt das gelbe Licht kaum Insekten an. NAV-Lampen sind in ihrer<br />

Leuchtkraft bei gleicher Leistung wesentlich heller als HQL-Lampen. Durch den<br />

Einsatz von klaren Gläsern und Spiegeltechniken wird mit NAV-Lampen eine sehr<br />

gute Ausleuchtung erzielt.<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Hürth</strong> verwenden bei Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen<br />

zurzeit NAV-Lampen. Dabei entspricht der Einsatz von NAV-Lampen dem Stand der<br />

Technik in der Straßenbeleuchtung.<br />

2. LED-Lampen als Zukunftstechnik<br />

Oft wird die LED-Lampe als Allheilmittel zur Stromkostenreduzierung gesehen.<br />

Anders als bei der HQL- oder NAV-Lampe wird hier das Licht durch einen Halbleiter<br />

direkt emittiert und ist hierdurch besonders effizient. Während im kleinen<br />

Leistungsbereich die LED-Technik bereits über 40 Jahre Erfahrungen gesammelt<br />

hat, gibt es im Hochleistungsbereich immer noch erheblichen Forschungsbedarf.<br />

Während eine Niederspannungs-LED gar nicht oder kaum warm wird, wird eine<br />

Hochleistungs-LED immer noch über 150 °C heiß. Dieses spiegelt sich auch in der<br />

Lebensdauer wider. Niederspannungs-LEDs haben eine erheblich höhere<br />

Lebensdauer als Hochleistungs-LEDs. Dass die Forschung bei Hochleistungs-LEDs<br />

im vollen Gange ist, zeigt, dass die Technik von vor 4 Jahren bereits heute überholt<br />

ist. Auch gehen LEDs nicht einfach aus. Sie verlieren allmählich an Leuchtkraft<br />

(Degradation). Laut Definition der Halbleiterindustrie ist die Lebensdauer einer LED<br />

dann erreicht, wenn der Lichtstrom 50% des Ausgangswertes erreicht hat.<br />

Im Bereich der Straßenbeleuchtung können auf Grund der geforderten Leuchtstärke<br />

nur Hochleistungs-LEDs eingesetzt werden. Mit unterschiedlichen technischen<br />

Kühlkonzepten versuchen die Hersteller, die Abwärme der Hochleistungs-LEDs an<br />

die Umgebung abzugeben. Auch versuchen Hersteller durch unterschiedliche<br />

Maßnahmen den Nachteil der LED auszugleichen, dass diese das Licht nur in einem<br />

begrenzten Abstrahlwinkel emittiert.<br />

Anders als bei HQL- oder NAV-Lampen wurde bis heute kein Standard unter den<br />

LED-Lampen-Herstellern gefunden, um den Austausch von elektrotechnischen<br />

Bauteilen auch bei verschiedenen LED-Lampentypen zu ermöglichen. Im Falle des<br />

Einsatzes von LED-Lampen bei den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Hürth</strong> müsste man sich auf einen<br />

Hersteller festlegen. Ansonsten steigt der Aufwand in der Lagerhaltung durch<br />

Vorhalten unterschiedlicher Ersatzteile. Aber auch die namhaften Hersteller haben<br />

ansatzweise das Problem der Ersatzteilvorhaltung, da sich die LED-Technologie<br />

sehr schnell weiterentwickelt und sie nicht für alle Entwicklungsstufen, die auf den<br />

Markt gekommen sind, die Ersatzteile vorhalten können. Zudem birgt aber das<br />

Festlegen auf einen Hersteller das Risiko der Ersatzteilbeschaffung. Manch kleiner<br />

Anbieter von LED-Lampen (meist Billiganbieter aus dem Ausland) ist heute schon<br />

wieder vom Markt verschwunden.<br />

Um das Problem der nicht standardisierten LED-Lampen zu lösen, hat sich die Fa.<br />

Trillux als Vorreiter mittlerweile für ein System nach dem Zhaga-Standard<br />

8


entschieden. Dieser Standard soll den Austausch von Elektronikbauteilen unter<br />

verschiedenen Herstellern ermöglichen. Ob sich dieser Standard durchsetzt, bleibt<br />

abzuwarten.<br />

Als Negativbeispiel für einen verfrühten Einsatz von LED-Lampen kann die Stadt<br />

Jena genannt werden. Hier wurden die LED-Lampen großflächig eingesetzt. Im<br />

Betrieb wurde aber festgestellt, dass die Lebensdauer der eingesetzten LED-<br />

Lampen entgegen den Versprechungen der Hersteller geringer war. Bei einigen<br />

LED-Lampen der ersten Generation wurden schon nach wenigen Jahren die<br />

Elektronikbauteile defekt, so dass die gesamte LED-Lampe nicht mehr repariert<br />

werden konnte und komplett ausgetauscht werden musste.<br />

Schlechte Erfahrungen in Sachen LED-Lampen hatte ebenfalls die Stadt Suhl<br />

gemacht. Hier wurde die Beleuchtung eines Museums inklusive Vorplatz auf LED-<br />

Lampen umgestellt. Doch schon nach wenigen Jahren musste die gesamte<br />

Beleuchtung wieder ersetzt werden, da die Leuchtkraft stark nachgelassen hatte.<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die LED-Technik in der<br />

Straßenbeleuchtung noch jung ist. Deshalb gibt es keine Langzeiterfahrungen mit<br />

dieser Technologie in der Straßenbeleuchtung. Zudem gibt es noch keinem<br />

Standard, um einen Austausch der Leuchtmittel oder anderer elektrotechnischer<br />

Bauteile in der LED-Lampe unter verschiedenen Herstellern zu ermöglichen.<br />

2.1 Fördermittel für den Einsatz von LED-Lampen<br />

Zurzeit gibt es zwei Förderprogramme, die für eine Förderung von LED-Leuchten in<br />

Frage kommen:<br />

• Investitionskredit Kommunen Premium-Energieeffiziente Stadtbeleuchtung<br />

(Förderprogrammnummer 215) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />

und<br />

• Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen<br />

Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des<br />

Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU),<br />

Projektträger Jülich (PtJ).<br />

Für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Hürth</strong> ist es nicht möglich das Förderprogramm der KfW zu<br />

nutzen. Gefördert werden mit dem Programm nur Kommunen oder nicht<br />

selbstständige kommunale Betriebe (z. B. Eigenbetriebe). Kommunale Unternehmen<br />

mit eigener Rechtspersönlichkeit wie die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Hürth</strong> werden nicht gefördert.<br />

Die Förderung des BMU ist dagegen für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Hürth</strong> möglich. Hier muss<br />

der Anteil der Kommune am kommunalen Unternehmen mindestens 51% betragen.<br />

Gefördert werden maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für komplette<br />

LED-Lampen (ohne Kosten für Tiefbau, Mast, Kabel, also nur der Lampenaufsatz)<br />

als verlorene Förderung. Bedingung ist, dass die Förderung mindestens 10.000,- €<br />

beträgt - also bei 20 % Förderung mindestens 50.000,- € investiert werden. Anders<br />

als bei Straßenbauförderungsmaßnahmen werden Anliegerbeiträge nicht als Mittel<br />

Dritter gewertet und führen nicht zu einer Reduzierung der Förderung. Der<br />

Förderzeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Der Förderantrag ist bis zum<br />

9


31.03.2013 zu stellen. Nach Auskunft des Projektträgers wird das Förderprogramm<br />

nicht mehr fortgeführt.<br />

Im Jahr 2013 werden rd. 225 Lampen im Stadtgebiet erneuert. Für das Jahr 2014<br />

wird mit einem Sanierungsbedarf von ebenfalls rd. 225 Lampen gerechnet. Somit<br />

könnten rd. 450 LED-Lampen gefördert werden.<br />

Die Investition in eine LED-Lampe, die die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Hürth</strong> einsetzen würden,<br />

beträgt zurzeit 512 €/Stück. Das sind bei 450 LED-Lampen dann 230.400 € bzw.<br />

46.080 € an Fördermittel.<br />

2.2 Einfluss der Mehrkosten LED- zu NAV-Lampen auf die Anliegerbeiträge<br />

Eine NAV-Lampe kostet zurzeit 328 €/Stück und die LED-Lampe 512 €/Stück.<br />

Danach betragen die Mehrkosten 184 €/Stück.<br />

Die durchschnittlichen Kosten für eine Lampe inklusive Kabelverlegung, Tiefbau,<br />

Mast und NAV-Lampe betrugen in den letzten Maßnahmen rd. 4.500,- €/Lampe.<br />

Investition<br />

NAV-Lampe LED-Lampe<br />

ohne<br />

Förderung<br />

10<br />

LED-Lampe<br />

mit<br />

Förderung<br />

4.500 € 4.684 € 4.582 €<br />

davon SWH<br />

(bei Anliegerstraßen)<br />

1.350 € 1.405 € 1.375 €<br />

davon Anliegeranteil 3.150 € 3.279 € 3.207 €<br />

(+4,1 %) (+1,8 %)<br />

2.3 Wirtschaftlichkeit von LED-Lampen gegenüber NAV-Lampen<br />

Die Wirtschaftlichkeit wurde über einen Zeitraum von 45 Jahren betrachtet. Es<br />

handelt sich hier um die durchschnittliche Zeitspanne in der in <strong>Hürth</strong> eine<br />

Straßenbeleuchtung erneuert wird.<br />

Die Wartungsintervalle und somit die Wartungskosten sind für NAV-Lampen und<br />

LED-Lampen identisch, da hier gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 ein<br />

Rhythmus von 4 Jahren für beide Lampentypen vorgeschrieben ist. Diese Kosten<br />

wurden in der Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht berücksichtigt.<br />

Die Lebensdauer der LED-Lampe (Leuchteneinsatz) wird von den Herstellern<br />

zwischen 10 und 12 Jahren angegeben. Die LED-Lampe muss danach bei den<br />

meisten Herstellern komplett gewechselt werden, da der Tausch des<br />

Leuchteneinsatzes vor Ort technisch nicht möglich ist. Die entstehen<br />

Austauschkosten entsprechen einer Neubeschaffung der LED-Lampe. In der<br />

Wirtschaftlichkeitsrechnung wurde kostenmäßig der Ersatz der LED-Lampe alle 10<br />

Jahre angesetzt.


Anders als bei LED-Lampen, bei denen durch Tausch des Leuchteneinsatzes auch<br />

alle elektronischen Teile mit getauscht werden, wird bei NAV-Lampen alle 20 Jahre<br />

der Tausch des Vorschaltgerätes nötig. Zudem muss das Leichtmittel alle 4 Jahre<br />

getauscht werden. Dieses wurde ebenfalls in der Wirtschaftlichkeitsrechnung mit<br />

berücksichtigt.<br />

Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Stromkosten wurden eine<br />

durchschnittliche Betriebszeit von 3.650 h/a und der aktuelle Strompreis<br />

angenommen.<br />

Die Wirtschaftlichkeitsrechnung ist als Anlage beigefügt.<br />

Als Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsrechnung ist festzuhalten, dass für die NAV-<br />

Lampe zurzeit noch ein kleiner Vorteil besteht. Eine mögliche Förderung von 102,40<br />

€/LED-Lampe führt hier zu keiner Änderung. Erst bei Berücksichtigung von Lohn-,<br />

Material-und Strompreissteigerungen in den nächsten Jahren liegen LED-Lampe<br />

und NAV-Lampe ungefähr gleichauf.<br />

2.4 Weiteres Vorgehen<br />

Um den Einstieg in die LED-Technologie nicht zu verpassen und Erfahrungen selbst<br />

sammeln zu können, sollte bei Sanierungsmaßnahmen in kleineren Wohnwegen<br />

oder Stichstraßen die LED-Technologie eingesetzt werden.<br />

Durch diese Vorgehensweise können die Probleme der Ersatzteilbeschaffung<br />

umgangen werden, da es sich hier um Straßen mit maximal 3 bis 4 Lampen handelt.<br />

Sollte dann eine LED-Lampe ausfallen, könnte man einen Nachfolgetyp einsetzen<br />

und einen direkten Vergleich mit den vorher eingesetzten Lampen ziehen. So kann<br />

sukzessive die Lebensdauer und die Akzeptanz der LED-Lampen beurteilt werden.<br />

Um die Förderung des BMU in Anspruch zu nehmen, müssten aber mindestens<br />

rd. 100 Lampen bis Ende des Jahres 2014 mit der LED-Technik ausgerüstet<br />

werden. Dieses würde aber ein verstärkter Einstieg in die LED-Technik bedeuten als<br />

zuvor beschrieben. Auf Grund der bestehenden technischen Probleme der LED-<br />

Technik sollten erst kleinere, dann nicht geförderte Maßnahmen umgesetzt werden.<br />

Des Weiteren ist festzustellen, dass die LED-Lampen von Jahr zu Jahr günstiger<br />

werden. Die LED-Lampen sind heute nur noch rd. 200 € teurer als NAV-Lampen.<br />

Die Preisdifferenz beider Lampen wird weiter abnehmen, so dass eine Förderung<br />

durch KfW und BMU nicht mehr gegeben sein wird. Das BMU wird sein<br />

Förderprogramm nach Auskunft des Projektträgers nicht weiter fortführen, jedenfalls<br />

nicht für die Straßenbeleuchtung<br />

11


12<br />

Anlage 1

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