Verwaltungsrat, einladung 02.13ö - Stadtwerke Hürth
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STADTWERKE HÜRTH<br />
Technische Betriebe und Einrichtungen<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Der Vorsitzende des <strong>Verwaltungsrat</strong>es<br />
Friedrich-Ebert-Str. 40<br />
50354 <strong>Hürth</strong><br />
Tel.: 02233/53615<br />
Fax.:02233/53627<br />
e-mail: info@<strong>Stadtwerke</strong>-Huerth.de<br />
Mitglieder des <strong>Verwaltungsrat</strong>es<br />
Sitzung 02/2013 am 07.03.2013<br />
Nachrichtlich !<br />
Ordentliche Mitglieder: Vertreter:<br />
Herr Bürgermeister Walther Boecker<br />
1. Herr Carol Fuchs SPD Herr David Boventer SPD<br />
2. Herr Bert Reinhardt SPD Herr Michael Kleofasz SPD<br />
3. Herr Rudolf Karolus SPD Herr Dr. Patrick Hansen SPD<br />
4. Herr Peter Neu SPD Herr Karl-Heinz Außem SPD<br />
5. Herr Gerald Wolter SPD Herr Stephan Renner SPD<br />
6. Herr Gerd Fabian CDU Herr Hans-Josef Lang CDU<br />
7. Herr Walter Friese CDU Herr Dirk Breuer CDU<br />
8. Herr Herbert Verbrüggen CDU Herr Udo Leuer CDU<br />
9. Herr Otto Winkelhag CDU Herr Peter Prinz CDU<br />
10. Herr Rüdiger Winkler CDU Herr Frank Rock CDU<br />
11. Frau Dr. Friederike Seydel Die Grünen Frau Christine von Grumbkow Die Grünen<br />
12. Herr Saleh Mati FDP Herr Hans-Josef Zens FDP<br />
13. Herr Kurt Martmann FWH Frau Gabriele Weisheit FWH<br />
weiterer Verteiler:<br />
Herr Dr. Dirk Ahrens-Salzsieder<br />
KL, TL,<br />
III, IV, 14, 20<br />
Nur den öffentlichen Teil:<br />
alle übrigen Ratsmitglieder, Presse
STADTWERKE HÜRTH, AöR <strong>Hürth</strong>, 19.02.2013<br />
Sehr geehrte Damen,<br />
sehr geehrte Herren,<br />
EINLADUNG<br />
zur Sitzung<br />
Nr. 02/2013 des <strong>Verwaltungsrat</strong>es<br />
hiermit lade ich Sie gem. §§ 7 (1) und 7a der Unternehmenssatzung fristgerecht ein zur<br />
Sitzung Nr. 02/2013 des <strong>Verwaltungsrat</strong>es<br />
am Donnerstag, den 07.03.2013<br />
um 18.00 Uhr,<br />
im großen Besprechungsraum<br />
auf dem Baubetriebshof,<br />
Kalscheurener Str. 105 , 50354 <strong>Hürth</strong>.<br />
Diese Einladung richtet sich zunächst an die ordentlichen Mitglieder.<br />
Sollte jemand an diesem Termin verhindert sein, bitte ich diesen bzw. diese, seinen<br />
Vertreter bzw. ihre Vertreterin sowie mich als Vorsitzenden des <strong>Verwaltungsrat</strong>es zu<br />
benachrichtigen.<br />
Zum besseren Informationsfluss, aber auch zur Vereinfachung der Übernahme der<br />
Vertretungsfunktionen erhalten die Vertreter die Einladungen nachrichtlich.<br />
Die vorgeschlagene Tagesordnung sowie die Beschlussvorlagen zu den<br />
Tagesordnungspunkten 2, 3, 5, 6 und 51 füge ich bei.<br />
Soweit möglich bzw. erforderlich werden weitere Vorlagen nachgereicht.<br />
Mit freundlichen Grüßen Anlagen<br />
Walther Boecker<br />
Bürgermeister und<br />
Vorsitzender des <strong>Verwaltungsrat</strong>es
STADTWERKE HÜRTH, AöR<br />
A öffentlicher Teil<br />
1. Begrüßung<br />
Tagesordnung<br />
der Sitzung Nr. 02/2013 des <strong>Verwaltungsrat</strong>es am 07.03.2013<br />
2. Feststellung der Tagesordnung<br />
3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des <strong>Verwaltungsrat</strong>es am<br />
24.01.2013, öffentlicher Teil<br />
4. Bericht über laufende Baumaßnahmen<br />
5. Anträge und Anfragen<br />
6. Straßenbeleuchtung, NAV- oder LED-Lampe?<br />
7. Mitteilungen<br />
B nichtöffentlicher Teil<br />
51. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des <strong>Verwaltungsrat</strong>es am<br />
24.01.2013, nichtöffentlicher Teil<br />
52. Bericht über Nachträge zu Aufträgen<br />
53. Bericht gem. § 5 b) der Geschäftsordnung für den Vorstand über Auftrags-<br />
vergaben über 50 T€<br />
54. Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen<br />
55. Beteiligungsangelegenheiten<br />
56. Grundstücksangelegenheiten<br />
57. Sicherstellung der Fernwärmeversorgung<br />
58. Stadtbahnlinie 18<br />
59. Berichte/Verschiedenes<br />
60. Beschluss über notwendige Unterrichtungen des Rates<br />
61. Bestimmung des wesentlichen Inhalts der Bekanntgabe von gefassten<br />
Beschlüssen<br />
3
STADTWERKE HÜRTH, AöR<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Beschlussvorlage Nr. 02/02/2013<br />
für die Sitzung des <strong>Verwaltungsrat</strong>es am 07.03.2013<br />
Die Tagesordnung wird beschlossen.<br />
4
STADTWERKE HÜRTH, AöR<br />
Beschlussvorlage Nr. 03/02/2013<br />
für die Sitzung des <strong>Verwaltungsrat</strong>es am 07.03.2013<br />
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des <strong>Verwaltungsrat</strong>es am 24.01.2013,<br />
öffentlicher Teil<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Niederschrift der Sitzung vom 24.01.2013, öffentlicher Teil wird<br />
genehmigt.<br />
5
STADTWERKE HÜRTH, AöR<br />
Anträge und Anfragen<br />
Sachverhalt:<br />
Vorlage Nr. 05/02/2013<br />
für die Sitzung des <strong>Verwaltungsrat</strong>es am 07.03.2013<br />
Es liegen keine neuen Anträge und Anfragen vor.<br />
6
STADTWERKE HÜRTH, AöR<br />
Vorlage Nr. 06/02/2013<br />
für die Sitzung des <strong>Verwaltungsrat</strong>es am 07.03.2013<br />
Straßenbeleuchtung, NAV- oder LED-Lampe?<br />
Sachverhalt:<br />
Auf Grund eines Antrags von den der SPD, den Grünen und der FDP angehörenden<br />
Mitgliedern des <strong>Verwaltungsrat</strong>es hat dieser in der Sitzung am 24.01.2013 unter TOP 5.3.<br />
folgende Beschlüsse gefasst:<br />
a) Beschluss mit 8-Ja-Stimmen, 6-Nein-Stimmen:<br />
In Erweiterung des beschlossenen Modellversuchs zur Gronerstraße in<br />
Kalscheuren soll konkret die Karl-Kuenen-Straße in den Versuch einbezogen<br />
und mit LED ausgestattet werden.<br />
b) Einstimmiger Beschluss:<br />
Der Vorstand wird darüber hinaus beauftragt, für den bis 2016 geplanten<br />
Leuchtmittelaustausch darzulegen, wie die Investitionen und Verbrauchskosten<br />
bei Verwendung von NAV-Lampen und LED-Lampen sind.<br />
c) Einstimmiger Beschluss:<br />
Auch ist zu klären, ob und wie Fördermittel z. B. der Kfw sowie des<br />
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in<br />
Anspruch genommen werden können.<br />
In Ausführung der Beschlüsse zu b) und c) erfolgen die nachfolgenden Aussagen.<br />
1. Status Quo<br />
Mitte der sechziger Jahre begannen viele Städte die bis dahin eingesetzten<br />
Leuchtstofflampen durch Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen) zu ersetzen.<br />
Heute sind diese HQL-Lampen wegen ihrer schlechten Energieeffizienz und ihres<br />
insektenanlockenden Lichtspektrums nicht mehr zeitgemäß, stellen aber noch eines<br />
der am meisten genutzten Leuchtmittel dar. Auf Grund ihrer schlechten<br />
Energieeffizienz wurde im Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)<br />
festgelegt, dass HQL-Lampen in wenigen Jahren nicht mehr in den Verkehr<br />
gebracht werden dürfen.<br />
7
Natriumdampf-Hochdrucklampen (NAV-Lampen) geben gegenüber HQL-Lampen<br />
ein monochromatisches, gelbes Licht wieder, welches kaum Farbsehen erlaubt.<br />
Dieses wird oft als Nachteil empfunden. Das Kontrastsehen ist hier aber besonders<br />
hoch. Zudem lockt das gelbe Licht kaum Insekten an. NAV-Lampen sind in ihrer<br />
Leuchtkraft bei gleicher Leistung wesentlich heller als HQL-Lampen. Durch den<br />
Einsatz von klaren Gläsern und Spiegeltechniken wird mit NAV-Lampen eine sehr<br />
gute Ausleuchtung erzielt.<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Hürth</strong> verwenden bei Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen<br />
zurzeit NAV-Lampen. Dabei entspricht der Einsatz von NAV-Lampen dem Stand der<br />
Technik in der Straßenbeleuchtung.<br />
2. LED-Lampen als Zukunftstechnik<br />
Oft wird die LED-Lampe als Allheilmittel zur Stromkostenreduzierung gesehen.<br />
Anders als bei der HQL- oder NAV-Lampe wird hier das Licht durch einen Halbleiter<br />
direkt emittiert und ist hierdurch besonders effizient. Während im kleinen<br />
Leistungsbereich die LED-Technik bereits über 40 Jahre Erfahrungen gesammelt<br />
hat, gibt es im Hochleistungsbereich immer noch erheblichen Forschungsbedarf.<br />
Während eine Niederspannungs-LED gar nicht oder kaum warm wird, wird eine<br />
Hochleistungs-LED immer noch über 150 °C heiß. Dieses spiegelt sich auch in der<br />
Lebensdauer wider. Niederspannungs-LEDs haben eine erheblich höhere<br />
Lebensdauer als Hochleistungs-LEDs. Dass die Forschung bei Hochleistungs-LEDs<br />
im vollen Gange ist, zeigt, dass die Technik von vor 4 Jahren bereits heute überholt<br />
ist. Auch gehen LEDs nicht einfach aus. Sie verlieren allmählich an Leuchtkraft<br />
(Degradation). Laut Definition der Halbleiterindustrie ist die Lebensdauer einer LED<br />
dann erreicht, wenn der Lichtstrom 50% des Ausgangswertes erreicht hat.<br />
Im Bereich der Straßenbeleuchtung können auf Grund der geforderten Leuchtstärke<br />
nur Hochleistungs-LEDs eingesetzt werden. Mit unterschiedlichen technischen<br />
Kühlkonzepten versuchen die Hersteller, die Abwärme der Hochleistungs-LEDs an<br />
die Umgebung abzugeben. Auch versuchen Hersteller durch unterschiedliche<br />
Maßnahmen den Nachteil der LED auszugleichen, dass diese das Licht nur in einem<br />
begrenzten Abstrahlwinkel emittiert.<br />
Anders als bei HQL- oder NAV-Lampen wurde bis heute kein Standard unter den<br />
LED-Lampen-Herstellern gefunden, um den Austausch von elektrotechnischen<br />
Bauteilen auch bei verschiedenen LED-Lampentypen zu ermöglichen. Im Falle des<br />
Einsatzes von LED-Lampen bei den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Hürth</strong> müsste man sich auf einen<br />
Hersteller festlegen. Ansonsten steigt der Aufwand in der Lagerhaltung durch<br />
Vorhalten unterschiedlicher Ersatzteile. Aber auch die namhaften Hersteller haben<br />
ansatzweise das Problem der Ersatzteilvorhaltung, da sich die LED-Technologie<br />
sehr schnell weiterentwickelt und sie nicht für alle Entwicklungsstufen, die auf den<br />
Markt gekommen sind, die Ersatzteile vorhalten können. Zudem birgt aber das<br />
Festlegen auf einen Hersteller das Risiko der Ersatzteilbeschaffung. Manch kleiner<br />
Anbieter von LED-Lampen (meist Billiganbieter aus dem Ausland) ist heute schon<br />
wieder vom Markt verschwunden.<br />
Um das Problem der nicht standardisierten LED-Lampen zu lösen, hat sich die Fa.<br />
Trillux als Vorreiter mittlerweile für ein System nach dem Zhaga-Standard<br />
8
entschieden. Dieser Standard soll den Austausch von Elektronikbauteilen unter<br />
verschiedenen Herstellern ermöglichen. Ob sich dieser Standard durchsetzt, bleibt<br />
abzuwarten.<br />
Als Negativbeispiel für einen verfrühten Einsatz von LED-Lampen kann die Stadt<br />
Jena genannt werden. Hier wurden die LED-Lampen großflächig eingesetzt. Im<br />
Betrieb wurde aber festgestellt, dass die Lebensdauer der eingesetzten LED-<br />
Lampen entgegen den Versprechungen der Hersteller geringer war. Bei einigen<br />
LED-Lampen der ersten Generation wurden schon nach wenigen Jahren die<br />
Elektronikbauteile defekt, so dass die gesamte LED-Lampe nicht mehr repariert<br />
werden konnte und komplett ausgetauscht werden musste.<br />
Schlechte Erfahrungen in Sachen LED-Lampen hatte ebenfalls die Stadt Suhl<br />
gemacht. Hier wurde die Beleuchtung eines Museums inklusive Vorplatz auf LED-<br />
Lampen umgestellt. Doch schon nach wenigen Jahren musste die gesamte<br />
Beleuchtung wieder ersetzt werden, da die Leuchtkraft stark nachgelassen hatte.<br />
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die LED-Technik in der<br />
Straßenbeleuchtung noch jung ist. Deshalb gibt es keine Langzeiterfahrungen mit<br />
dieser Technologie in der Straßenbeleuchtung. Zudem gibt es noch keinem<br />
Standard, um einen Austausch der Leuchtmittel oder anderer elektrotechnischer<br />
Bauteile in der LED-Lampe unter verschiedenen Herstellern zu ermöglichen.<br />
2.1 Fördermittel für den Einsatz von LED-Lampen<br />
Zurzeit gibt es zwei Förderprogramme, die für eine Förderung von LED-Leuchten in<br />
Frage kommen:<br />
• Investitionskredit Kommunen Premium-Energieeffiziente Stadtbeleuchtung<br />
(Förderprogrammnummer 215) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)<br />
und<br />
• Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen<br />
Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des<br />
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU),<br />
Projektträger Jülich (PtJ).<br />
Für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Hürth</strong> ist es nicht möglich das Förderprogramm der KfW zu<br />
nutzen. Gefördert werden mit dem Programm nur Kommunen oder nicht<br />
selbstständige kommunale Betriebe (z. B. Eigenbetriebe). Kommunale Unternehmen<br />
mit eigener Rechtspersönlichkeit wie die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Hürth</strong> werden nicht gefördert.<br />
Die Förderung des BMU ist dagegen für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Hürth</strong> möglich. Hier muss<br />
der Anteil der Kommune am kommunalen Unternehmen mindestens 51% betragen.<br />
Gefördert werden maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für komplette<br />
LED-Lampen (ohne Kosten für Tiefbau, Mast, Kabel, also nur der Lampenaufsatz)<br />
als verlorene Förderung. Bedingung ist, dass die Förderung mindestens 10.000,- €<br />
beträgt - also bei 20 % Förderung mindestens 50.000,- € investiert werden. Anders<br />
als bei Straßenbauförderungsmaßnahmen werden Anliegerbeiträge nicht als Mittel<br />
Dritter gewertet und führen nicht zu einer Reduzierung der Förderung. Der<br />
Förderzeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Der Förderantrag ist bis zum<br />
9
31.03.2013 zu stellen. Nach Auskunft des Projektträgers wird das Förderprogramm<br />
nicht mehr fortgeführt.<br />
Im Jahr 2013 werden rd. 225 Lampen im Stadtgebiet erneuert. Für das Jahr 2014<br />
wird mit einem Sanierungsbedarf von ebenfalls rd. 225 Lampen gerechnet. Somit<br />
könnten rd. 450 LED-Lampen gefördert werden.<br />
Die Investition in eine LED-Lampe, die die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Hürth</strong> einsetzen würden,<br />
beträgt zurzeit 512 €/Stück. Das sind bei 450 LED-Lampen dann 230.400 € bzw.<br />
46.080 € an Fördermittel.<br />
2.2 Einfluss der Mehrkosten LED- zu NAV-Lampen auf die Anliegerbeiträge<br />
Eine NAV-Lampe kostet zurzeit 328 €/Stück und die LED-Lampe 512 €/Stück.<br />
Danach betragen die Mehrkosten 184 €/Stück.<br />
Die durchschnittlichen Kosten für eine Lampe inklusive Kabelverlegung, Tiefbau,<br />
Mast und NAV-Lampe betrugen in den letzten Maßnahmen rd. 4.500,- €/Lampe.<br />
Investition<br />
NAV-Lampe LED-Lampe<br />
ohne<br />
Förderung<br />
10<br />
LED-Lampe<br />
mit<br />
Förderung<br />
4.500 € 4.684 € 4.582 €<br />
davon SWH<br />
(bei Anliegerstraßen)<br />
1.350 € 1.405 € 1.375 €<br />
davon Anliegeranteil 3.150 € 3.279 € 3.207 €<br />
(+4,1 %) (+1,8 %)<br />
2.3 Wirtschaftlichkeit von LED-Lampen gegenüber NAV-Lampen<br />
Die Wirtschaftlichkeit wurde über einen Zeitraum von 45 Jahren betrachtet. Es<br />
handelt sich hier um die durchschnittliche Zeitspanne in der in <strong>Hürth</strong> eine<br />
Straßenbeleuchtung erneuert wird.<br />
Die Wartungsintervalle und somit die Wartungskosten sind für NAV-Lampen und<br />
LED-Lampen identisch, da hier gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 ein<br />
Rhythmus von 4 Jahren für beide Lampentypen vorgeschrieben ist. Diese Kosten<br />
wurden in der Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht berücksichtigt.<br />
Die Lebensdauer der LED-Lampe (Leuchteneinsatz) wird von den Herstellern<br />
zwischen 10 und 12 Jahren angegeben. Die LED-Lampe muss danach bei den<br />
meisten Herstellern komplett gewechselt werden, da der Tausch des<br />
Leuchteneinsatzes vor Ort technisch nicht möglich ist. Die entstehen<br />
Austauschkosten entsprechen einer Neubeschaffung der LED-Lampe. In der<br />
Wirtschaftlichkeitsrechnung wurde kostenmäßig der Ersatz der LED-Lampe alle 10<br />
Jahre angesetzt.
Anders als bei LED-Lampen, bei denen durch Tausch des Leuchteneinsatzes auch<br />
alle elektronischen Teile mit getauscht werden, wird bei NAV-Lampen alle 20 Jahre<br />
der Tausch des Vorschaltgerätes nötig. Zudem muss das Leichtmittel alle 4 Jahre<br />
getauscht werden. Dieses wurde ebenfalls in der Wirtschaftlichkeitsrechnung mit<br />
berücksichtigt.<br />
Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Stromkosten wurden eine<br />
durchschnittliche Betriebszeit von 3.650 h/a und der aktuelle Strompreis<br />
angenommen.<br />
Die Wirtschaftlichkeitsrechnung ist als Anlage beigefügt.<br />
Als Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsrechnung ist festzuhalten, dass für die NAV-<br />
Lampe zurzeit noch ein kleiner Vorteil besteht. Eine mögliche Förderung von 102,40<br />
€/LED-Lampe führt hier zu keiner Änderung. Erst bei Berücksichtigung von Lohn-,<br />
Material-und Strompreissteigerungen in den nächsten Jahren liegen LED-Lampe<br />
und NAV-Lampe ungefähr gleichauf.<br />
2.4 Weiteres Vorgehen<br />
Um den Einstieg in die LED-Technologie nicht zu verpassen und Erfahrungen selbst<br />
sammeln zu können, sollte bei Sanierungsmaßnahmen in kleineren Wohnwegen<br />
oder Stichstraßen die LED-Technologie eingesetzt werden.<br />
Durch diese Vorgehensweise können die Probleme der Ersatzteilbeschaffung<br />
umgangen werden, da es sich hier um Straßen mit maximal 3 bis 4 Lampen handelt.<br />
Sollte dann eine LED-Lampe ausfallen, könnte man einen Nachfolgetyp einsetzen<br />
und einen direkten Vergleich mit den vorher eingesetzten Lampen ziehen. So kann<br />
sukzessive die Lebensdauer und die Akzeptanz der LED-Lampen beurteilt werden.<br />
Um die Förderung des BMU in Anspruch zu nehmen, müssten aber mindestens<br />
rd. 100 Lampen bis Ende des Jahres 2014 mit der LED-Technik ausgerüstet<br />
werden. Dieses würde aber ein verstärkter Einstieg in die LED-Technik bedeuten als<br />
zuvor beschrieben. Auf Grund der bestehenden technischen Probleme der LED-<br />
Technik sollten erst kleinere, dann nicht geförderte Maßnahmen umgesetzt werden.<br />
Des Weiteren ist festzustellen, dass die LED-Lampen von Jahr zu Jahr günstiger<br />
werden. Die LED-Lampen sind heute nur noch rd. 200 € teurer als NAV-Lampen.<br />
Die Preisdifferenz beider Lampen wird weiter abnehmen, so dass eine Förderung<br />
durch KfW und BMU nicht mehr gegeben sein wird. Das BMU wird sein<br />
Förderprogramm nach Auskunft des Projektträgers nicht weiter fortführen, jedenfalls<br />
nicht für die Straßenbeleuchtung<br />
11
12<br />
Anlage 1