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Lieferantenrahmenvertrag - STADTWERKE SANGERHAUSEN GmbH

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Seite 2 zum Preisblatt Netznutzung Strom<br />

-gültig ab 01.01.2013 -<br />

3. Konzessionsabgaben gemäß § 2 Konzessionsabgabenverordnung<br />

Hochtarifzeiten für Gemeinden bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh<br />

Schwachlaststrom 0,61 ct/kWh<br />

Sondervertragskunden 0,11 ct/kWh<br />

In Sinne des Konzessionsabgabenrechts gelten Kunden mit einer Abgabe bis 30.000 kWh/a und einer Leistungsinanspruchnahme von unter 30 kW als Kleinkunden.<br />

4. Blindstrom<br />

Soweit ein Blindstrombedarf vorliegt, (bei einem cos phi kleiner 0,9 induktiv), wird dieser Blindstrombedarf zusätzlich<br />

in Rechnung gestellt. Der Preis für die gelieferte induktive Blindleistung beträgt:<br />

cos(phi) < 0,90: 1,38 ct/kVarh<br />

5. Umlage gemäß §9(7) Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) vom 09.01.1992<br />

Letztverbrauchergruppe A<br />

Arbeitspreis<br />

Letztverbrauch

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