29.05.2013 Aufrufe

Informationsschreiben der DATEV eG betreffend ...

Informationsschreiben der DATEV eG betreffend ...

Informationsschreiben der DATEV eG betreffend ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Informationsschreiben</strong> <strong>der</strong> <strong>DATEV</strong> <strong>eG</strong> von Nov. 2012<br />

Arbeitnehmer mit Beschäftigungsbeginn vor dem 01. Januar 2013<br />

Seite 1 von 2<br />

Für Arbeitnehmer in einem bereits vor 2013 bestehenden Beschäftigungsverhältnis und einem Entgelt<br />

zwischen 400,01 und 450,00 Euro bzw. 800,00 und 850,00 müssen bei <strong>der</strong> Lohnabrechnung<br />

Übergangsregelungen beachtet werden.<br />

Die Übergangsregelungen sind nur bis 31.12.2014 anzuwenden. Das heißt: Ab dem 1.01.2015<br />

werden grds. alle Aushilfen und Gleitzonen-Beschäftigte nach dem neuen Recht behandelt.<br />

Abkürzungen:<br />

RV = Rentenversicherung / KV = Krankenversicherung / PV = Pflegeversicherung / AV =<br />

Arbeitslosenversicherung / AN = Arbeitnehmer<br />

è Minijob (ohne RV Option)<br />

regelmäßiges monatliches Entgelt: bis 400,00 Euro<br />

¨ Versicherungsfreiheit in KV/PV/RV/AV bleibt bestehen (bis zum Ende <strong>der</strong> Übergangsregelung)<br />

¨ Bisherige Möglichkeit, auf Antrag auf die RV-Freiheit zu verzichten (und damit als AN RV-<br />

Beiträge zu entrichten), bleibt bis zum Beschäftigungsende bestehen<br />

Bei Verdiensterhöhung auf über 400,00 Euro (bis max. 450,00 Euro):<br />

¨ tritt RV-Pflicht ein - mit <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Befreiung durch Antrag (= Opt-out)<br />

¨ Versicherungsfreiheit in KV/PV/AV bleibt bestehen<br />

è Minijob (mit RV Option)<br />

regelmäßiges monatliches Entgelt: bis 400,00 Euro<br />

¨ RV-Pflicht bleibt erhalten<br />

¨ Verdiensterhöhung auf bis zu 450,00 Euro möglich<br />

¨ Mindestbemessungsgrundlage steigt auf 175,00 Euro (bisher: 155 Euro)<br />

è Arbeitnehmer in <strong>der</strong> Gleitzone (GLZ)<br />

regelmäßiges monatliches Entgelt: von 400,01 bis 450,00 Euro<br />

¨ Neu: KV- und PV-Pflicht besteht nur, wenn <strong>der</strong> Arbeitnehmer nicht in einer<br />

Familienversicherung mitversichert werden kann.<br />

¨ Eine Befreiung zur KV/PV wie auch zur AV ist auf Antrag möglich.<br />

¨ Bei KV-Freiheit des AN:<br />

RV und AV werden weiter nach "alter" Gleitzonenformel (Übergangsregelung bis Ende 2014)<br />

berechnet, aber mit neuem Faktor F<br />

Achtung!<br />

Die Beiträge für RV und AV sind an die Krankenkasse des Arbeitnehmers abzuführen, die<br />

pauschalen Beiträge (13%) zur KV an die Minijobzentrale.<br />

¨ Für die RV: Wie bisher hat <strong>der</strong> AN die Möglichkeit <strong>der</strong> RV-Option (Opt-in), um volle RV-<br />

Beiträge (aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt) bezahlen zu können. Nutzt <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

die RV-Option ist ein Verzicht (Rückkehr zur RV-Befreiung) jedoch nicht möglich.


<strong>Informationsschreiben</strong> <strong>der</strong> <strong>DATEV</strong> <strong>eG</strong> von Nov. 2012<br />

è Arbeitnehmer in <strong>der</strong> Gleitzone (GLZ)<br />

regelmäßiges monatliches Entgelt: von 450,01 bis 800,00 Euro<br />

¨ neue" Gleitzonenformel mit neuem Faktor F<br />

è Arbeitnehmer Gleitzone<br />

regelmäßiges monatliches Entgelt: von 800,01 bis 850,00 Euro<br />

¨ Übergangsregelung bis Ende 2014:<br />

Grundsätzlich keine Gleitzone bis Ende 2014<br />

Seite 2 von 2<br />

Die SV-Pflicht bleibt bestehen und die Beitragsberechnung ist wie bisher anzuwenden (ohne<br />

Gleitzone).<br />

¨ Möglichkeit <strong>der</strong> Übergangsregelung bis Ende 2014<br />

Umstieg auf neue Gleitzone ab 2013 auf Antrag des AN<br />

Die "neue" Gleitzonenformel mit neuem Faktor F kann auf Antrag des AN angewendet<br />

werden (Antragsstellung bis 31.12.2014)<br />

Arbeitnehmer mit Beschäftigungsbeginn ab dem 01. Januar 2013<br />

Für Arbeitnehmer, die ab 2013 ein neues Beschäftigungsverhältnis antreten und ein Entgelt max. bis<br />

450,00 Euro bzw. 450,01 - 850,00 Euro erhalten, sind die neuen Regelungen anzuwenden.<br />

è Minijob<br />

regelmäßiges monatliches Entgelt: bis 450,00 Euro<br />

¨ RV-Pflicht tritt ein - mit <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Befreiung auf Antrag (= Opt-out)<br />

¨ Mindestbemessungsgrundlage 175,00 Euro<br />

è Arbeitnehmer (AN) in <strong>der</strong> Gleitzone (GLZ)<br />

regelmäßiges monatliches Entgelt: von 450,01 bis 850,00 Euro<br />

¨ "neue" Gleitzonenformel mit neuem Faktor F<br />

¨ Für die RV: Abwahl <strong>der</strong> Gleitzone möglich, um volle RV-Beiträge (aus dem tatsächlichen<br />

Arbeitsentgelt) bezahlen zu können.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!