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Krankenfahrteninfos zum Downloaden (PDF 1 ... - Taxi-Ruf-Bremen

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(0421)<br />

So machen Sie es richtig:<br />

Verordnung der Fahrt durch einen Arzt<br />

Wie bei Medikamenten mit einem Rezept, muss jede Krankenfahrt<br />

von einem Arzt verordnet werden, wenn wir sie<br />

mit einer Krankenkasse abrechnen sollen.<br />

Genehmigung durch Ihre Krankenkasse<br />

Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen im Voraus<br />

schriftlich genehmigt werden. Stellen Sie dazu einen Antrag<br />

bei Ihrer Krankenkasse und führen Sie den Bescheid bei jeder<br />

Fahrt mit sich.<br />

Zur Abrechnung braucht unser Fahrer:<br />

• bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen die Vorlage der<br />

Genehmigung Ihrer Krankenkasse<br />

• eine ärztliche Verordnung der Fahrt bzw. eine Terminbestätigung<br />

der Praxis<br />

• die Vorlage eines Befreiungsausweises, wenn Sie vom<br />

Eigenanteil* bei Fahrtkosten befreit sind<br />

• bei Serienfahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie die<br />

Vorlage der Wertkarte, die vom Fahrer bei der ersten<br />

Fahrt ausgestellt wurde.<br />

• Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum<br />

• Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg<br />

Privatversicherte<br />

Mit privaten Krankenversicherungen können wir leider<br />

nicht abrechnen. Bitte zahlen Sie im <strong>Taxi</strong> bar und lassen sich<br />

eine Quittung ausdrucken.<br />

Ihr <strong>Taxi</strong>…<br />

… bestellen Sie wie gewohnt über Telefon 0421-14 0 14.<br />

Für Fahrten im Liegetaxi oder mit Tragestuhl wählen Sie bitte<br />

0421-7 22 51 (denken Sie hier bitte an eine rechtzeitige<br />

Reservierung). Unsere MitarbeiterInnen legen bei Serienfahrten<br />

auch gerne einen Dauerauftrag an.<br />

(0421)<br />

Sie haben noch Fragen zur<br />

Abrechnung?<br />

Frau Ristau hilft Ihnen gern von<br />

Montag bis Freitag, 10 bis 13 Uhr,<br />

unter Telefon 0421 – 14 01 69<br />

Jakobistr. 20 · D-28195 <strong>Bremen</strong> · Tel. Büro (0421) 14 01 59/ 55<br />

Telefax (0421) 17 00 44/ 31 · Telefax Büro (0421) 1 45 50<br />

E-Mail: info@taxi-ruf-bremen.de · www.taxi-ruf-bremen.de<br />

Die hier enthaltenen Informationen beruhen auf den aktuell<br />

vorliegenden Erkenntnissen, erheben aber keinen<br />

Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere bietet diese<br />

Information keine Rechtsgrundlage für Haftungsansprüche<br />

gegen den Herausgeber (Stand 1.2.2012).<br />

2012<br />

Auf dem Weg zur Besserung<br />

Patienteninformation<br />

Krankenfahrten


(0421)<br />

In den besten Händen!<br />

Sie müssen <strong>zum</strong> Arzt, ins Krankenhaus oder regelmäßig zu einer<br />

speziellen Therapie? Der <strong>Taxi</strong>-<strong>Ruf</strong> <strong>Bremen</strong> ist Spezialist für Krankenfahrten<br />

und sorgt dafür, dass Sie immer gut ankommen – gerade<br />

auch wenn es Ihnen mal nicht so gut geht und Sie auf Hilfe<br />

angewiesen sind.<br />

Wir holen Sie an der Wohnungstür ab und bringen Sie direkt in die<br />

Praxis. Unsere geschulten Fahrer sind hilfsbereit und der Transport<br />

von Faltrollstühlen und Rollatoren ist in allen <strong>Taxi</strong>s möglich.<br />

Wenn Sie in einem schweren<br />

Elektro-Rollstuhl unterwegs sind<br />

oder im Rollstuhl sitzend transportiert<br />

werden möchten – auch kein<br />

Problem. Für solche Fälle haben<br />

wir eine spezielle Fahrzeugflotte,<br />

ausgerüstet mit entsprechenden<br />

Rampen.<br />

Für Krankenfahrten (liegend)<br />

halten wir eine Anzahl Liegetaxis<br />

bereit. Diese komfortablen<br />

Großraum-Fahrzeuge verfügen<br />

alle über eine tragbare Liege, einen<br />

Tragestuhl und einen zweiten<br />

Fahrer als Tragehilfe und Begleitperson.<br />

Kosten für Krankenfahrten können<br />

unter bestimmten Voraussetzungen<br />

von der Krankenversicherung<br />

übernommen werden. Damit es<br />

keine Überraschungen gibt, sollten<br />

Sie sich unbedingt vorher mit<br />

Ihrer Krankenkasse in Verbindung<br />

setzen.<br />

Sonder-<strong>Ruf</strong>nummer:<br />

(0421)<br />

Fahrten zu ambulanten Behandlungen<br />

Kosten für Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen beim Arzt, im<br />

Krankenhaus oder bei einer Therapieeinrichtung werden nur in Ausnahmefällen<br />

übernommen. Dazu müssen sie im Voraus durch Ihre Krankenkasse<br />

schriftlich genehmigt werden. Diese Genehmigung ist unbedingt<br />

erforderlich, damit wir die Fahrtkosten mit Ihrer Krankenkasse abrechnen<br />

können. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben<br />

aG, H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3 benötigen keine<br />

Genehmigung, müssen aber den entsprechenden Ausweis vorlegen.<br />

• Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für die anstehenden<br />

Fahrten und führen Sie diese bei jeder Fahrt mit sich.<br />

• Zusätzlich benötigen Sie für jede Fahrt eine ärztliche Verordnung oder<br />

eine Terminbestätigung durch Ihren Arzt.<br />

• Sie zahlen pro Fahrt beim <strong>Taxi</strong>fahrer Ihren gesetzlichen Eigenanteil* -<br />

es sei denn, Sie können eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über<br />

die Befreiung vom Eigenanteil* bei Fahrtkosten vorlegen.<br />

Unser Tipp: Häufig sind Patienten auf der Fahrt zur Behandlung noch nicht im<br />

Besitz der ärztlichen Verordnung. Zahlen Sie in diesem Fall zunächst bar und<br />

lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausdrucken. Bitten Sie dann den Arzt<br />

um Ausstellung einer Verordnung für Hin- und Rückfahrt. Diese geben Sie mit<br />

der Quittung für die Hinfahrt dem Fahrer, der Sie zurück bringt. Er wird Ihnen<br />

dann die Kosten für die Hinfahrt (ggf. abzüglich Ihres Eigenanteils*) erstatten.<br />

Fahrten zur ambulanten Operation, in eine Tagesklinik<br />

(ambulante Behandlungen, die den stationären Aufenthalt ersetzen)<br />

• Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für die anstehenden<br />

Fahrten (bei Fahrten zu ambulanten Augen-Operationen<br />

werden die Kosten für die Rückfahrt am OP-Tag und die Hin- und Rückfahrt<br />

zur Kontrolluntersuchung auch ohne vorherige Genehmigung<br />

übernommen).<br />

• Die ärztliche Verordnung jeder Einzelfahrt ist erforderlich.<br />

• Ihr Eigenanteil* richtet sich nach den Vorgaben Ihrer Krankenkasse und<br />

muss direkt an den Fahrer gezahlt werden.<br />

Regelmäßige Fahrten zur Strahlen-/Chemotherapie<br />

• Vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch Ihre Krankenkasse.<br />

• Die Fahrten müssen ärztlich verordnet sein. Meist stellt der Arzt<br />

eine Verordnung für mehrere Fahrten aus, die Sie bei der ersten<br />

Fahrt dem Fahrer aushändigen. Im Gegenzug erhalten Sie eine<br />

Wertkarte. Diese legen Sie bei jeder Fahrt dem Fahrer vor, der<br />

dann diese Fahrt in die Wertkarte einträgt.<br />

• Ihr Eigenanteil* richtet sich nach der Genehmigung Ihrer Krankenkasse<br />

(nur für die erste und letzte oder für jede Fahrt) und<br />

muss direkt an den Fahrer gezahlt werden, es sei denn, sie können<br />

eine gültige Befreiung vorlegen.<br />

Regelmäßige Fahrten zur Dialyse<br />

• Die Fahrten müssen ärztlich verordnet sein, meist geschieht dies<br />

für einen Kalendermonat. Die Verordnung wird in unserem Abrechnungsbüro<br />

hinterlegt.<br />

• Sie müssen im <strong>Taxi</strong> keinen Eigenanteil* bezahlen, sondern erhalten<br />

eine monatliche Rechnung. Die Höhe des Eigenanteils*<br />

richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Teilen<br />

Sie uns bitte mit, falls Ihre Krankenversicherung Sie vom Eigenanteil*<br />

befreit hat.<br />

Fahrten zu stationären Behandlungen<br />

(Krankenhausaufenthalte von mehr als einem Tag)<br />

• Die Verordnung jeder Einzelfahrt durch Ihren Arzt oder das Krankenhaus<br />

ist erforderlich<br />

• Bei Einlieferung und Entlassung zahlen Sie pro Fahrt Ihren gesetzlichen<br />

Eigenanteil* beim Fahrer<br />

* Ihr gesetzlicher<br />

Eigenanteil:<br />

• 10% des Fahrpreises<br />

• mindestens 5 Euro<br />

• höchstens 10 Euro<br />

Lassen Sie sich über Ihren Eigenanteil*<br />

vom Fahrer eine Quittung ausdrucken. Die<br />

Quittungen sollten Sie sammeln und zur<br />

Prüfung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.<br />

Nach Erreichen Ihrer finanziellen Belastungsgrenze<br />

können Sie vom Eigenanteil*<br />

befreit werden – Ihre Krankenkasse wird<br />

Ihnen dazu einen Ausweis ausstellen, bei<br />

dessen Vorlage Sie im <strong>Taxi</strong> keinen Eigenanteil*<br />

mehr bezahlen müssen. Bitte beachten<br />

Sie: die Befreiungsausweise sind immer<br />

nur bis Ende eines Kalenderjahres gültig!

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