Krankenfahrteninfos zum Downloaden (PDF 1 ... - Taxi-Ruf-Bremen
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(0421)<br />
So machen Sie es richtig:<br />
Verordnung der Fahrt durch einen Arzt<br />
Wie bei Medikamenten mit einem Rezept, muss jede Krankenfahrt<br />
von einem Arzt verordnet werden, wenn wir sie<br />
mit einer Krankenkasse abrechnen sollen.<br />
Genehmigung durch Ihre Krankenkasse<br />
Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen im Voraus<br />
schriftlich genehmigt werden. Stellen Sie dazu einen Antrag<br />
bei Ihrer Krankenkasse und führen Sie den Bescheid bei jeder<br />
Fahrt mit sich.<br />
Zur Abrechnung braucht unser Fahrer:<br />
• bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen die Vorlage der<br />
Genehmigung Ihrer Krankenkasse<br />
• eine ärztliche Verordnung der Fahrt bzw. eine Terminbestätigung<br />
der Praxis<br />
• die Vorlage eines Befreiungsausweises, wenn Sie vom<br />
Eigenanteil* bei Fahrtkosten befreit sind<br />
• bei Serienfahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie die<br />
Vorlage der Wertkarte, die vom Fahrer bei der ersten<br />
Fahrt ausgestellt wurde.<br />
• Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum<br />
• Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg<br />
Privatversicherte<br />
Mit privaten Krankenversicherungen können wir leider<br />
nicht abrechnen. Bitte zahlen Sie im <strong>Taxi</strong> bar und lassen sich<br />
eine Quittung ausdrucken.<br />
Ihr <strong>Taxi</strong>…<br />
… bestellen Sie wie gewohnt über Telefon 0421-14 0 14.<br />
Für Fahrten im Liegetaxi oder mit Tragestuhl wählen Sie bitte<br />
0421-7 22 51 (denken Sie hier bitte an eine rechtzeitige<br />
Reservierung). Unsere MitarbeiterInnen legen bei Serienfahrten<br />
auch gerne einen Dauerauftrag an.<br />
(0421)<br />
Sie haben noch Fragen zur<br />
Abrechnung?<br />
Frau Ristau hilft Ihnen gern von<br />
Montag bis Freitag, 10 bis 13 Uhr,<br />
unter Telefon 0421 – 14 01 69<br />
Jakobistr. 20 · D-28195 <strong>Bremen</strong> · Tel. Büro (0421) 14 01 59/ 55<br />
Telefax (0421) 17 00 44/ 31 · Telefax Büro (0421) 1 45 50<br />
E-Mail: info@taxi-ruf-bremen.de · www.taxi-ruf-bremen.de<br />
Die hier enthaltenen Informationen beruhen auf den aktuell<br />
vorliegenden Erkenntnissen, erheben aber keinen<br />
Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere bietet diese<br />
Information keine Rechtsgrundlage für Haftungsansprüche<br />
gegen den Herausgeber (Stand 1.2.2012).<br />
2012<br />
Auf dem Weg zur Besserung<br />
Patienteninformation<br />
Krankenfahrten
(0421)<br />
In den besten Händen!<br />
Sie müssen <strong>zum</strong> Arzt, ins Krankenhaus oder regelmäßig zu einer<br />
speziellen Therapie? Der <strong>Taxi</strong>-<strong>Ruf</strong> <strong>Bremen</strong> ist Spezialist für Krankenfahrten<br />
und sorgt dafür, dass Sie immer gut ankommen – gerade<br />
auch wenn es Ihnen mal nicht so gut geht und Sie auf Hilfe<br />
angewiesen sind.<br />
Wir holen Sie an der Wohnungstür ab und bringen Sie direkt in die<br />
Praxis. Unsere geschulten Fahrer sind hilfsbereit und der Transport<br />
von Faltrollstühlen und Rollatoren ist in allen <strong>Taxi</strong>s möglich.<br />
Wenn Sie in einem schweren<br />
Elektro-Rollstuhl unterwegs sind<br />
oder im Rollstuhl sitzend transportiert<br />
werden möchten – auch kein<br />
Problem. Für solche Fälle haben<br />
wir eine spezielle Fahrzeugflotte,<br />
ausgerüstet mit entsprechenden<br />
Rampen.<br />
Für Krankenfahrten (liegend)<br />
halten wir eine Anzahl Liegetaxis<br />
bereit. Diese komfortablen<br />
Großraum-Fahrzeuge verfügen<br />
alle über eine tragbare Liege, einen<br />
Tragestuhl und einen zweiten<br />
Fahrer als Tragehilfe und Begleitperson.<br />
Kosten für Krankenfahrten können<br />
unter bestimmten Voraussetzungen<br />
von der Krankenversicherung<br />
übernommen werden. Damit es<br />
keine Überraschungen gibt, sollten<br />
Sie sich unbedingt vorher mit<br />
Ihrer Krankenkasse in Verbindung<br />
setzen.<br />
Sonder-<strong>Ruf</strong>nummer:<br />
(0421)<br />
Fahrten zu ambulanten Behandlungen<br />
Kosten für Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen beim Arzt, im<br />
Krankenhaus oder bei einer Therapieeinrichtung werden nur in Ausnahmefällen<br />
übernommen. Dazu müssen sie im Voraus durch Ihre Krankenkasse<br />
schriftlich genehmigt werden. Diese Genehmigung ist unbedingt<br />
erforderlich, damit wir die Fahrtkosten mit Ihrer Krankenkasse abrechnen<br />
können. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben<br />
aG, H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3 benötigen keine<br />
Genehmigung, müssen aber den entsprechenden Ausweis vorlegen.<br />
• Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für die anstehenden<br />
Fahrten und führen Sie diese bei jeder Fahrt mit sich.<br />
• Zusätzlich benötigen Sie für jede Fahrt eine ärztliche Verordnung oder<br />
eine Terminbestätigung durch Ihren Arzt.<br />
• Sie zahlen pro Fahrt beim <strong>Taxi</strong>fahrer Ihren gesetzlichen Eigenanteil* -<br />
es sei denn, Sie können eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über<br />
die Befreiung vom Eigenanteil* bei Fahrtkosten vorlegen.<br />
Unser Tipp: Häufig sind Patienten auf der Fahrt zur Behandlung noch nicht im<br />
Besitz der ärztlichen Verordnung. Zahlen Sie in diesem Fall zunächst bar und<br />
lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausdrucken. Bitten Sie dann den Arzt<br />
um Ausstellung einer Verordnung für Hin- und Rückfahrt. Diese geben Sie mit<br />
der Quittung für die Hinfahrt dem Fahrer, der Sie zurück bringt. Er wird Ihnen<br />
dann die Kosten für die Hinfahrt (ggf. abzüglich Ihres Eigenanteils*) erstatten.<br />
Fahrten zur ambulanten Operation, in eine Tagesklinik<br />
(ambulante Behandlungen, die den stationären Aufenthalt ersetzen)<br />
• Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für die anstehenden<br />
Fahrten (bei Fahrten zu ambulanten Augen-Operationen<br />
werden die Kosten für die Rückfahrt am OP-Tag und die Hin- und Rückfahrt<br />
zur Kontrolluntersuchung auch ohne vorherige Genehmigung<br />
übernommen).<br />
• Die ärztliche Verordnung jeder Einzelfahrt ist erforderlich.<br />
• Ihr Eigenanteil* richtet sich nach den Vorgaben Ihrer Krankenkasse und<br />
muss direkt an den Fahrer gezahlt werden.<br />
Regelmäßige Fahrten zur Strahlen-/Chemotherapie<br />
• Vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch Ihre Krankenkasse.<br />
• Die Fahrten müssen ärztlich verordnet sein. Meist stellt der Arzt<br />
eine Verordnung für mehrere Fahrten aus, die Sie bei der ersten<br />
Fahrt dem Fahrer aushändigen. Im Gegenzug erhalten Sie eine<br />
Wertkarte. Diese legen Sie bei jeder Fahrt dem Fahrer vor, der<br />
dann diese Fahrt in die Wertkarte einträgt.<br />
• Ihr Eigenanteil* richtet sich nach der Genehmigung Ihrer Krankenkasse<br />
(nur für die erste und letzte oder für jede Fahrt) und<br />
muss direkt an den Fahrer gezahlt werden, es sei denn, sie können<br />
eine gültige Befreiung vorlegen.<br />
Regelmäßige Fahrten zur Dialyse<br />
• Die Fahrten müssen ärztlich verordnet sein, meist geschieht dies<br />
für einen Kalendermonat. Die Verordnung wird in unserem Abrechnungsbüro<br />
hinterlegt.<br />
• Sie müssen im <strong>Taxi</strong> keinen Eigenanteil* bezahlen, sondern erhalten<br />
eine monatliche Rechnung. Die Höhe des Eigenanteils*<br />
richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Teilen<br />
Sie uns bitte mit, falls Ihre Krankenversicherung Sie vom Eigenanteil*<br />
befreit hat.<br />
Fahrten zu stationären Behandlungen<br />
(Krankenhausaufenthalte von mehr als einem Tag)<br />
• Die Verordnung jeder Einzelfahrt durch Ihren Arzt oder das Krankenhaus<br />
ist erforderlich<br />
• Bei Einlieferung und Entlassung zahlen Sie pro Fahrt Ihren gesetzlichen<br />
Eigenanteil* beim Fahrer<br />
* Ihr gesetzlicher<br />
Eigenanteil:<br />
• 10% des Fahrpreises<br />
• mindestens 5 Euro<br />
• höchstens 10 Euro<br />
Lassen Sie sich über Ihren Eigenanteil*<br />
vom Fahrer eine Quittung ausdrucken. Die<br />
Quittungen sollten Sie sammeln und zur<br />
Prüfung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.<br />
Nach Erreichen Ihrer finanziellen Belastungsgrenze<br />
können Sie vom Eigenanteil*<br />
befreit werden – Ihre Krankenkasse wird<br />
Ihnen dazu einen Ausweis ausstellen, bei<br />
dessen Vorlage Sie im <strong>Taxi</strong> keinen Eigenanteil*<br />
mehr bezahlen müssen. Bitte beachten<br />
Sie: die Befreiungsausweise sind immer<br />
nur bis Ende eines Kalenderjahres gültig!