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Halteplatz- und Funkordnung - Taxizentrale Heidelberg

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§ 7 Wegstrecke, Taxischild<br />

3<br />

1.<br />

Taxiunternehmer <strong>und</strong> Fahrer sind verpflichtet, den kürzesten Weg zum Fahrziel zu wählen,<br />

es sei denn, der Fahrgast verlangt etwas anderes.<br />

2.<br />

Während der Durchführung von Fahrtaufträgen dürfen das TAXI- <strong>und</strong> FREI-Schild nicht beleuchtet<br />

sein (§39 l, Ziffer 2; § 40 l BOKraft).<br />

§ 8 Überwachung<br />

1.<br />

Jedes Mitglied der Genossenschaft ist verpflichtet, seine Fahrer über diese <strong>Halteplatz</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Funkordnung</strong> zu unterrichten; eine Bestätigung der Kenntnisnahme <strong>und</strong> Vereinbarung hat<br />

schriftlich zu erfolgen <strong>und</strong> ist bei der Auto-Funk-Taxi-Vermittlungs-Zentrale <strong>Heidelberg</strong> zu<br />

hinterlegen.<br />

2.<br />

Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen eine oder mehrere der nachfolgenden Bestimmungen<br />

werden nach der in dieser <strong>Halteplatz</strong>- <strong>und</strong> <strong>Funkordnung</strong> enthaltenen Disziplinarordnung<br />

geahndet <strong>und</strong> können in schwerwiegenden Wiederholungsfällen eine Kündigung<br />

der Mitgliedschaft, des Teilnehmervertrages oder Gestattungsvertrages, Ausschluss aus der<br />

Zentrale, Entzug der Funkberechtigung oder auch ordnungsbehördliche Maßnahmen zur<br />

Folge haben.<br />

3.<br />

Die Einhaltung dieser <strong>Halteplatz</strong>- <strong>und</strong> <strong>Funkordnung</strong> wird durch den Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat<br />

oder besonders beauftragten Personen unter Beachtung von Gesetz <strong>und</strong> Satzung überwacht.<br />

2. <strong>Halteplatz</strong>ordnung<br />

§ 9 Halteplätze<br />

1.<br />

Halteplätze sind diejenigen Plätze, welche die Stadt <strong>Heidelberg</strong> bereitstellt <strong>und</strong> die als Taxenstand<br />

(gem. Zeichen 229 StVO) gekennzeichnet sind. Die Höchstzahl der Taxen kann<br />

durch ein Zusatzschild vermerkt sein.<br />

2.<br />

Außer den Allgemeinen Halteplätzen gibt es noch Bedarfshalteplätze, die auch als solche<br />

gekennzeichnet sind. Diese werden bei Veranstaltungen gesondert angefahren <strong>und</strong> bei der<br />

Funk-Vermittlung eventuell berücksichtigt.

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