31.05.2013 Aufrufe

Halteplatz- und Funkordnung - Taxizentrale Heidelberg

Halteplatz- und Funkordnung - Taxizentrale Heidelberg

Halteplatz- und Funkordnung - Taxizentrale Heidelberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 10 Ordnung, Sauberkeit<br />

1.<br />

Auf allen Plätzen hat Ruhe, Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit zu herrschen.<br />

4<br />

2.<br />

Auseinandersetzungen zwischen diensthabenden Taxifahrern in der Öffentlichkeit (insbesondere<br />

an den Taxihalteplätzen) schaden in erheblichem Maße dem Ansehen des Gewerbes.<br />

Meinungsverschiedenheiten vor Ort sind in ruhigem <strong>und</strong> sachlichen Ton zu klären.<br />

Kommt eine Einigung nicht zustande, ist der Vorgang mittels Beschwerde dem Vorstand zur<br />

Schlichtung vorzutragen.<br />

Bei nachgewiesenem Fehlverhalten können durch den Vorstand Strafen ausgesprochen<br />

werden<br />

3.<br />

Der Straßenreinigung muß jederzeit Gelegenheit gegeben werden, ihren Obliegenheiten auf<br />

den Taxihalteplätzen nachzukommen.<br />

§ 11 Anfahrt, Reihenfolge der Vermittlung<br />

1.<br />

Die Anfahrt zum <strong>Halteplatz</strong> erfolgt in Fahrtrichtung. Besteht ein Taxihalteplatz aus Haupt<strong>und</strong><br />

Nachrückplatz (Bahnhof, Uniplatz, Mönchhof, Medizin), ist in jedem Fall ausnahmslos<br />

über den Nachrückplatz anzufahren. Ein verkehrswidrig angefahrener Wagen hat keinen<br />

Anspruch auf einen Platz in der Reihenfolge <strong>und</strong> wird Letzter am Platz<br />

2.<br />

Soweit die Beförderungsvermittlung von einer Anwesenheit am <strong>Halteplatz</strong> abhängt, erfolgt<br />

die Reihenfolge der Vermittlung in der Reihenfolge der korrekten Ankunft. Steigen beförderte<br />

Fahrgäste direkt an einem <strong>Halteplatz</strong> aus, so kann eine Position in der Vermittlungs- <strong>und</strong><br />

Platzreihenfolge erst eingenommen werden, wenn die Abfertigung der Fahrgäste beendet ist.<br />

3.<br />

Das Überholen kurz vor einem <strong>Halteplatz</strong> (dazu zählt auch, wenn eindeutig ist, dass ein<br />

<strong>Halteplatz</strong> angefahren wird, z. B. Adenauerplatz Richtung Bismarckplatz) sowie die verkehrswidrige<br />

Anfahrt von Halteplätzen zum Erlangen unbilliger Vorteile stellen nicht nur einen<br />

Verstoß gegen die Verkehrsregeln dar, sondern sind eine unzulässige Verhaltensweise<br />

gegenüber den sich korrekt verhaltenden Berufskollegen <strong>und</strong> haben zu unterbleiben. Die<br />

korrekt handelnden Taxifahrer haben in jedem Fall ein Vorrecht bei der Vermittlung gemäß<br />

Abs. 2..

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!