Halteplatz- und Funkordnung - Taxizentrale Heidelberg
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§ 10 Ordnung, Sauberkeit<br />
1.<br />
Auf allen Plätzen hat Ruhe, Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit zu herrschen.<br />
4<br />
2.<br />
Auseinandersetzungen zwischen diensthabenden Taxifahrern in der Öffentlichkeit (insbesondere<br />
an den Taxihalteplätzen) schaden in erheblichem Maße dem Ansehen des Gewerbes.<br />
Meinungsverschiedenheiten vor Ort sind in ruhigem <strong>und</strong> sachlichen Ton zu klären.<br />
Kommt eine Einigung nicht zustande, ist der Vorgang mittels Beschwerde dem Vorstand zur<br />
Schlichtung vorzutragen.<br />
Bei nachgewiesenem Fehlverhalten können durch den Vorstand Strafen ausgesprochen<br />
werden<br />
3.<br />
Der Straßenreinigung muß jederzeit Gelegenheit gegeben werden, ihren Obliegenheiten auf<br />
den Taxihalteplätzen nachzukommen.<br />
§ 11 Anfahrt, Reihenfolge der Vermittlung<br />
1.<br />
Die Anfahrt zum <strong>Halteplatz</strong> erfolgt in Fahrtrichtung. Besteht ein Taxihalteplatz aus Haupt<strong>und</strong><br />
Nachrückplatz (Bahnhof, Uniplatz, Mönchhof, Medizin), ist in jedem Fall ausnahmslos<br />
über den Nachrückplatz anzufahren. Ein verkehrswidrig angefahrener Wagen hat keinen<br />
Anspruch auf einen Platz in der Reihenfolge <strong>und</strong> wird Letzter am Platz<br />
2.<br />
Soweit die Beförderungsvermittlung von einer Anwesenheit am <strong>Halteplatz</strong> abhängt, erfolgt<br />
die Reihenfolge der Vermittlung in der Reihenfolge der korrekten Ankunft. Steigen beförderte<br />
Fahrgäste direkt an einem <strong>Halteplatz</strong> aus, so kann eine Position in der Vermittlungs- <strong>und</strong><br />
Platzreihenfolge erst eingenommen werden, wenn die Abfertigung der Fahrgäste beendet ist.<br />
3.<br />
Das Überholen kurz vor einem <strong>Halteplatz</strong> (dazu zählt auch, wenn eindeutig ist, dass ein<br />
<strong>Halteplatz</strong> angefahren wird, z. B. Adenauerplatz Richtung Bismarckplatz) sowie die verkehrswidrige<br />
Anfahrt von Halteplätzen zum Erlangen unbilliger Vorteile stellen nicht nur einen<br />
Verstoß gegen die Verkehrsregeln dar, sondern sind eine unzulässige Verhaltensweise<br />
gegenüber den sich korrekt verhaltenden Berufskollegen <strong>und</strong> haben zu unterbleiben. Die<br />
korrekt handelnden Taxifahrer haben in jedem Fall ein Vorrecht bei der Vermittlung gemäß<br />
Abs. 2..