Psychische Belastungen in der Arbeitswelt - TBS Rheinland-Pfalz
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Um zu erläutern, was unter möglichen Gefährdungen zu verstehen ist, wird<br />
im Absatz 3 des § 5 des ArbSchG e<strong>in</strong>e Aufzählung gegeben, die es <strong>in</strong> sich hat<br />
Zunächst e<strong>in</strong>mal ist sie nicht vollständig, son<strong>der</strong>n führt nur beispielhaft auf,<br />
was dazu gehören kann Und als mögliche Gefährdungen werden zu Beg<strong>in</strong>n<br />
alte Bekannte aufgeführt, wie physikalische und chemische E<strong>in</strong>wirkungen, Arbeitsmittel<br />
etc Aber dann werden Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufe<br />
und Arbeitszeit und <strong>der</strong>en Zusammenwirken sowie e<strong>in</strong>e unzureichende<br />
Qualifikation und Unterweisung <strong>der</strong> Beschäftigten als möglicher Gefährdungstatbestand<br />
genannt Damit ist die Arbeitgeberpflicht sehr deutlich formuliert,<br />
das gesamte Spektrum möglicher Gefährdungen jeweils spezifisch für den betreffenden<br />
Betrieb o<strong>der</strong> die betreffende Dienststelle zu ermitteln und gewissermaßen<br />
ganzheitlich vorzugehen Ferner ist damit <strong>der</strong> Anspruch – ebenfalls<br />
als Verpflichtung an den Arbeitgeber – ebenso deutlich formuliert, dass die so<br />
genannten weichen Belastungs- und Gefährdungsfaktoren bei <strong>der</strong> Beurteilung<br />
<strong>der</strong> Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d Beides wird auch im § 4 deutlich<br />
unterstrichen, wenn dort unter Ziffer 5 ausgeführt wird, dass zu treffende<br />
Maßnahmen nach Vorliegen <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung ua mit dem Ziel zu<br />
planen seien, „technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen, soziale<br />
Beziehungen und E<strong>in</strong>fluss <strong>der</strong> Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht<br />
zu verknüpfen!“<br />
Aus diesem Grund f<strong>in</strong>det man auch <strong>in</strong> allen Leitl<strong>in</strong>ien <strong>der</strong> Berufsgenossenschaften<br />
Checklisten und Hilfestellungen für die Erfassung von psychischen<br />
<strong>Belastungen</strong> Dies wird weiter unten noch ausgeführt nur e<strong>in</strong>e durchdachte<br />
Konzeption <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung sichert die gewünschte Qualität <strong>der</strong><br />
Beurteilung <strong>der</strong> Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen und sie schafft auch erst die Voraussetzungen<br />
für wirksame und geeignete Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, die<br />
daraus abzuleiten s<strong>in</strong>d Für e<strong>in</strong>e solche durchdachte Konzeption muss man ke<strong>in</strong><br />
Experte se<strong>in</strong>, <strong>der</strong> alle Vorschriften kennt und jahrelang Sicherheitstechnik o<strong>der</strong><br />
Arbeitsmediz<strong>in</strong> studiert hat Im Gegenteil: Betriebsräte s<strong>in</strong>d aufgrund eigenen<br />
Erlebens und <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en nähe zu den Beschäftigten, die sie schließlich<br />
gewählt haben, Experten <strong>der</strong> betrieblichen Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> jenem umfassenden<br />
S<strong>in</strong>ne, auf den die Gefährdungsbeurteilung zielt<br />
Über diese beson<strong>der</strong>e Kompetenz verfügen nur wenige Beteiligte, oftmals<br />
mangelt es daran beson<strong>der</strong>s den Experten, die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
fachlich zuständig s<strong>in</strong>d Und diese beson<strong>der</strong>e Kompetenz können<br />
die Betriebs- und Personalräte <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilungen<br />
e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen Betriebs- und Personalräte kennen die Bed<strong>in</strong>gungen<br />
ihres Betriebes sehr gut und können also Kriterien aufstellen, die e<strong>in</strong>e<br />
Praxisnähe und Wirksamkeit <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung garantieren! Und die<br />
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